Alles anzeigenHallo lolarennt,
ich stimme dem allgemeinen Tenor nicht zu.
Es kann schon sein, dass es Kinder gibt, die morgens auch dann pünktlich, wohlversorgt und ausgeschlafen das Haus verlassen wenn ein Erwachsener zwar zugegen ist, aber nicht motivierend agiert.
Die 10jährigen, die ich kenne, passen sich jedoch der Umgebung an. Wenn das Umfeld es etwas gemächlicher angeht, reißen sie sich selbst auch kein Bein aus bei der Erledigung der Pflichten. Zudem gehen die mir bekannten 10jährigen nicht selbständig in's Bett damit sie am Morgen ausgeschlafen sind und sich in der Schule konzentrieren können. Kann man wirklich von einer 10jährigen Disziplin und Pünktlichkeit erwarten, wenn die Umgebung chillt?
Du hast nun wirklich viele Vorgehensweisen getestet, die Versäumnisse des Stiefvaters aufzufangen. Jede dieser Maßnamen hatte offenbar zur Folge, dass sich dieser dann noch weiter zurückgelehnt hat in der Komfortzone "Mama wird's schon richten".
Du bemerkst sehr richtig, Du bist nicht nur der Beziehung zwischen Vater und (Stief)Kindern verpflichtet, sondern auch dem leiblichen Vater der Großen und vor allem dem Wohle der Kinder. Jetzt ist offenbar der Zeitpunkt gekommen, an dem Du abwägen musst, welches Wohl das Wichtigere ist: Dass das Kind in der Schule Spaß und Erfolg haben darf oder dass das Kind ein derartiges Umgangsmodell durchhält.
Der Vater ist offenbar nicht wirklich gesprächsbereit, bzw. ändert sein Verhalten nicht. Du fragst Dich also, ob Du in den Konflikt gehen und aufgrund Deines Sorgerechts einfach entscheiden sollst. Es lohnt sich, hier einen Blick in die Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu werfen:
http://www.gerichtsentscheidun…&doc.price=0.0#focuspoint
Das älteste der betroffenen Kinder war zum Zeitpunkt der Umgangsänderung nicht 10, sondern bereits 14 Jahre alt. Und doch hat das Gericht in keinster Weise die Kinder in die Verantwortung genommen, die organisatorischen Fehlleistungen der Eltern kompensieren zu müssen. Trotz gemeinsamem Sorgerecht wurde die vorher großzügige Umgangsregelung auf "erweiterten Standard" zurückgefahren. Der Erfolg dieser vom zuerst vom Familiengericht befürworteten Maßnahme war bereits sichtbar, als die Beschwerde des Vaters vor dem OLG verhandelt wurde.
Ein schlechtes Gewissen ist nicht angebracht, wenn Du nun darauf bestehst, dass der bisherige Umgang für das große Kind geändert und zurückgefahren wird auf ein erweitertes Wochenende alle zwei Wochen. Für das kleinere Kind kann die Regelung ja bestehen bleiben. Warum soll nicht das leibliche Kind ein wenig Exklusivzeit mit dem Vater und die große Tochter Ruhe in ihrem Alltag haben dürfen? Das große Kind kann aufgrund der räumlichen Nähe dem Vater auch zwischendurch eine Stunde oder zwei die Aufwartung machen falls es sich das wünscht. Nur Hausaufgaben erledigen, pünktlich zu Bett schicken und ebenso pünktlich wecken und zur Schule schicken scheint bei Dir eindeutig besser zu funktionieren als beim Vater. Egal ob Stief- oder leiblich.
Beste Grüße
FrauRausteiger
Liebe Frau Rausteiger,
ich danke Dir für Deine Worte, Du hast es exakt getroffen. Den link schaue ich mir mal in Ruhe an. Ich nehme Deinen Vorschlag noch mal gedanklich auf. Große bis Donnerstag bei mir und die Kleine wechselt wie bisher.
So kann eine weitere Zuspitzung evtl. vermieden werden. Hab Dank!