Beiträge von Simca

    Du kannst eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirken, dann darf er sich Dir bzw. Euch nicht mehr nähern, es sei denn, es sind die Tage an denen er das Kind holt.


    Dafür musst Du ihn allerdings Anzeigen, vermutlich wird das nicht weiter verfolgt, mangels öffentlichen Interesses, aber die einstweilige Verfügung bleibt bestehen. Das kannst Du allein beim Gericht beantragen oder besser, mach es mit einem Anwalt.


    Wenn er das nächste Mal Randale macht, holt ihn die Polizei und er bleibt auch bei denen, vorerst, außerdem gibt es eine hohe Geldstrafe. Das kann sehr heilsam sein.


    Viel Glück und Gruß

    Hallo,


    es ist glaube ich so, dass es darauf ankommt, was für einen Sachbearbeiter Du bekommst, ob Du von den jeweiligen Ämtern Hilfe bekommst oder nicht.


    Ich habe beruflich viel mit unterschiedlichen Ämtern zu tun und gerade in den Ämtern, in denen finanzielle Unterstützungen beantragt werden kann, unter anderem auch bei der Arbeitsagentur, arbeiten viele nur mit Zeitverträgen (laufen immer nur ein Jahr).


    Die haben natürliche keine Zeit sich gründlich in die Materie einzuarbeiten, da die sich nach geschätzten 6 Monaten schon wieder nach einem anderen Job umsehen müssen, d.h. sie kennen sich nur oberflächlich aus.


    Ich würde sagen, wenn etwas abgelehnt wird, entweder Einspruch einlegen, oder noch mal beantragen. Geht dann meistens gut.


    Ist übrigens eine schreckliche Situation, in der Du steckst. Ich hoffe, es wird sich positiv für Dich entwickeln.


    Gruss

    er hat noch jede Menge Immobilien und ich arbeite schon wieder, seit mein Kind ein Jahr alt ist, sonst würden wir schon lange auf der Straße sitzen.
    Die Prozesse scheinen in Hamburg so lange zu dauern. Außerdem musste ich erst mal die Vaterschaftsanerkennung einklagen, bzw. er hat die Vaterschaft einen Tag vor dem Gerichtstermin anerkannt. Das Ganze hat sechs Monate gedauert, in der Zwischenzeit wurde der Antrag auf Unterhalt für mich und das Kind, wegen der Dauer außer Kraft gesetzt, so dass ein neuer Antrag gestellt werden musste.
    Ich denke er ist ein sehr guter Simulant, denn die Besuchstermine werden punktgenau wahrgenommen, er ist immer putzmunter, sieht auch
    blendend ausgeruht aus.
    Gruss

    Hallo,


    es ist schon etwas her, ich habe bereits einen Beitrag gleichen Themas.


    Der Prozeß wegen Betreuungsunterhalt ist nun Ende Oktober, ich habe dann 16 Monate darauf gewartet, mein Kind ist mittlerweile 3.


    Der Vater verdient ca 5.500 netto. 2 Monate nachdem ich über einen Rechtsanwalt Betreuungsunterhalt gefordert habe, hat er sich krank schreiben lassen mit mittelschwerer Depression. Das ist er bis heute. Er zahlt für unser Kind 272,--, er hat noch eine erwachsene Tochter, für die zahlt er 600,--.


    Prozeßkostenhilfe ist beantragt und bewilligt für mich.


    Gestern habe ich ihn gefragt, ob er Geld zu neuen Herbststiefel für unser Kind gibt, sein Kommentar war, das sei mit dem Unterhalt abgedeckt.


    Ich frage mich nun seit der Trennung, warum ist er so, warum läßt er uns finanziell so hängen und hat jemand Erfahrung mit so einem Prozess.


    Ich freue mich auf Antworten und Danke schon Mal.

    Hallo,


    vielleicht hat schon jemand Erfahrung, folgendes:


    vor 18 Monaten haben wir uns getrennt, wir haben 2 Kinder, der Kleine wird demnächst 3. Seit er 11 Monate ist, arbeite ich wieder.


    Wir waren nicht verheiratet, lebten aber zusammen.


    Er verdient sehr ordentlich (ca. 7.000 netto), ist aber seit dem Zeitpunkt unserer Trennung krank geschrieben wegen Depressionen, ich klage nun Betreuungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder ein, momentan bekomme ich für die beiden nur den Minimalbetrag.


    Gerichtstermin ist demnächst, Przeßkostenhilfe wurde genehmigt. Hat jemand eine Ahnung, in welche Richtung es gehen wird?


    Danke für Antworten und viele Grüße

    Hallo,


    der Betreuungsunterhalt steht sämtlichen betreuenden Elternteilen zu und zwar bis das zu betreuende Kind 3 Jahre alt wird, danach wird im Einzelfall beurteilt. Das überobligatorische Einkommen bei Alleinerziehenden gilt also auch für Elternteile, die nicht verheiratet waren.


    Gruß,


    Stephanie

    Hallo,


    noch ein Nachtrag von mir.


    Bis zum vom Gericht angeordneten Vaterschaftstest, bzw. Termin dafür, hat es 9 Monate gedauert. Dann hat der Vater meines Sohnes die Vaterschaft beim Notar erklärt. Die Gerichtskosten muss er zahlen, sind aber nur ein paar hundert Euro.
    Erst nach Vorlage der Vaterschaft kann mit einem Verfahren wegen Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt begonnen werden. Da warte ich nun seit 5 Monaten (also insgesamt schon 14 grrrr), aber ich glaube wir nähern uns langsam dem Ende.


    Also viel Glück und einen langen Atem.