Beiträge von 2männerHaushalt

    Guten Morgen,


    Ich darf dir die Situation Mann/ Baby jetzt einmal aus meiner Sicht schildern. Mein Sohn war noch keine 4 Monate als, als ich plötzlich mit ihm alleine da stand, da meine Frau wegen schwerer Depressionen stationär aufgenommen werden musste. Meine Kenntnisse über Babypflege beschränkten sich auch maximal auf das, was der gesunde Menschenverstand einem rät ( z. B. nicht durch die Gegend werfen und schauen, dass er beim Baden nicht ertrinkt). Den Rest habe ich mir durch learning by doing erarbeiten müssen.


    Klar, in den vier Monaten vorher haben wir zusammen gewohnt, aber es war auch immer so: Kind quengelt - und schon drückte ich es der Mutter in die Hand. Windeln wechseln: Klar warum sollte ich das machen, wenn andere es 1/4 der Zeit konnten und ohne das alles voller Ausscheidungen war....


    Gib dem Vater eine echte Chance in seine Rolle hineinzuwachsen. Gib ihm gerne einen kleinen Schubs, indem du ihn keine andere Wahl lässt als dass er sich jetzt 1-2 Stunden um das Kind alleine kümmern muss.


    Ihr schafft das schon!

    Ich denke, wenn das arme Kind Mukoviszidose hätte (also wirklich chronisch verschleimt ist) wüsste das die Mutter bereits.


    Sonst sollten wir doch lieber bei Fakten als bei Mutmassungen bleiben & da heißt der erste Weg bei Verdacht auf Unverträglichkeit: Weg zum Kinderarzt oder wenn der nicht weiter weiß zu einem Spezialisten.


    p.s. Das Kind ist 1 Jahr und damit eigentlich noch gut in der Lage Laktose zu verdauen. Immerhin ist das ein Alter, in dem unter "natürlichen" Umständen das Kind noch viel Muttermilch zu sich nehmen würde & auch die Empfehlung der WHO lautet meines Wissens nach das bis ins Kleinkindalter gestillt werden sollte.


    Kuhmilch ist für Babys aus vielen Gründen problematisch. Hauptsächlich wegen dem Anteil an Eiweis vs. Kohlehydrate aber die Laktose ist nicht das Problem. (Die chemische Formel von in Kühen und in Menschen produzierter Laktose ist gleich)

    um dann außerplanmäßig im Kindergarten zu erscheinen und unserem Kind die Sachen persönlich dort zu übergeben.


    Ich muss ehrlich sagen, dass ich es merkwürdig finde, dass die Pädagoginnen da mitgehen. Aus der Kiga Zeit meines Sohnes kenne ich es eigentlich so (und auch in der Schule wird es so gehandhabt) dass die Eltern nicht einfach mal so hineinplatzen können & nach Lust und Tollerei mal eben mit ihrem Kind quatschen.


    Sonst: Klare Zeichen setzen, dass ihr getrennt seit & wenn er Probleme hat das zu akzeptieren auch keine Signale setzen die er in Richtung Wiederaufnahme der Beziehung deuten kann. In deine Wohnung würde ich ihn nicht lasses. Ohne es jemand unterstellen zu wollen, aber die Neugierde und die Gelegenheit hat schon so manchen zum heimlichen spionieren verleitet.

    Also...einen womöglich psychisch kranken Menschen (oder einen, der einfach nur nervt) als "Mangel" zu bezeichnen, finde ich schon heftig.
    Man kann einen Menschen nicht "abstellen".
    Würdest du das bei nervigem Kinderlärm in der Nachbarschaft auch so formulieren und handhaben?



    Zum Thema Kinderlärm gibt es ganz klare Entscheidungen, die darauf hinauslaufen, dass Kinderlärm kein Minderungsgrund ist, zumindest wenn es sich um "normales" Kinderverhalten handelt. (Stundenlang mit dem Rollschuhen oder dem Rutschauto über die Fliesen fahren ist jedoch damit nicht gemeint, oder Teenager die um Mitternacht laut Musik hören.)


    Drohungen und Beleidigung hingegen müssen eindeutig nicht hingenommen werden. Vor allem wenn dies ohne Grund und öfters auftritt würde ich dir auch zum Weg einer Anzeige raten.

    Wie seit ihr den bitte auf die Idee gekommen einen 4 jährigen mitten in der Nacht auf einem Autohof zu übergeben? Kein Wunder, dass das Kind leidet.


    Um die Uhrzeit sollte er in seinem Bett liegen und schlafen & nicht stundenlang quer durch Deutschland gekarrt werden und dann wie ein Stück Vieh umgeladen werden.

    Selbstverständlich kann auch ein Säugling Übernachtungsumgänge wahrnehmen. Die Rücksicht der Gerichte und Ämter hat hier ganz massiv abgenommen, nachdem Lobbyvereine aktiv Müttern geraten haben, so lange wie möglich zu stillen um damit die Übernachtungsumgänge hinaus zu zögern.


    Ich denke mir jeder halbwegs normal denkende Mensch ist in der Lage zu erkennen, dass Stillen für ein 5 Monate altes Baby die besten, natürlichste und artgerechte Ernährung ist und dass Kinder in dem Alter regelmäßig (= alle 2-3 Stunden was ich mit erinnern kann) Nahrung brauchen. Egal ob Tag oder Nacht.


    Lass dich hier nicht ins Bockshorn jagen.


    Einen 2-jährigen in der Nacht zu Stillen ist zwar anscheinend gerade modern, aber ich gehe davon aus, dass Kinder in diesem Alter bereits ohne Stillen überleben können.



    p.S. Mütterlobbyist bin ich nicht, aber Kinderlobbyist und da sehe ich sehr wohl das Recht des Kindes auf gesunde und natürliche Ernährung wichtiger als alles andere.

    Liebe Nava!


    Ich bin der Meinung, man sollte seinem Kind so viele Freiheiten lassen wie nur möglich & dass es auch so viele Entscheidungen treffen darf wie es will. Das alles aber im klaren Rahmen dessen, was das Kind nach seiner Entwicklung und nach seinem Alter überschauen kann.


    Die Entscheidung ob rotes oder blaues T-Shirt, Käse oder Wurst aufs Brot, lieber Malen oder Buch ansehen,.... das alles sind Dinge dein Kind mit drei Jahren selbst entscheiden kann (und auch dürfen sollte)


    Aber: Es gibt auch Ding die dein Kind nicht selbst entscheiden kann und sollte, da es die Konsequenzen nicht einschätzen kann. Auf der Straße spielen geht nun einmal nicht. Der Konsum von Alkohol oder Zigaretten.... sind nun einmal verboten. Radfahren ohne Helm ist tabu.



    Wie du schreibst, ist deine Tocher im Moment in einer schwierigen Phase. Du erwähnst auch z.B. dass sie im Kindergarten viel weint. Holst du sie dort eigentlich auch jedesmal ab?


    Kinder in schwierigen Phasen brauchen nach meiner Erfahrung klare Regeln, klare Strukturen und immer und immer wieder die selben Rituale. Sprich: Alltag!


    Ich kenne eure Regelung nicht genau, aber der Umgang gehört genau so zum Alltag dazu wie KIGA Besuch und darum würde ich dringend davon abraten das Übernachten auszusetzen.

    Er meint es wäre sein Recht darüber so bestimmen, wann und wie oft er die Kinder sieht.


    Das hat er definitiv nicht. Lass dich vom JA beraten und arbeite auf eine Umgangsvereinbarung (schriftlich) hin. Diese ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber in Normalfall lassen sich damit viele potentielle Konflikte aus der Welt schaffen.


    Wenn er heute anruft und meint, morgen musst du Gewehr bei Fuß stehen, hat er sich getäuscht.

    Allein schon angesichts der Tatsache, dass es nicht nur um deine Gesundheit sondern auch um die Gesundheit des Kindes geht, würde ich absolut prioritär darauf achten, dass es DIR gutgeht.


    Bitte such dir jede Hilfe die du brauchst. Meine Frau ist kurz nach der Geburt an schweren Depressionen erkrankt (im Nachhinein ist mir klar, dass sie wohl schon wärend der Schwangerschaft begonnen hat hineinzurutschen) und es war für mich die wohl schlimmst Zeit meines Lebens, auch wenn ich nur indirekt betroffen war.


    Richte beim Jugendamt für das Kind eine Beistandschaft ein und lasse dich dort beraten wegen Unterhalt/ Umgang... Das kannst du auch schon vor der Geburt machen



    Und ganz klar: Solange der Vater nicht rechtlich als Vater eingetragen ist, hat er das Kind betreffend ebenso wenig Rechte und Pflichten wie jeder Fremde, also keine.

    Liebe TS,
    A
    Natürlich kannst du jederzeit Rechtsmittel gegen den gegenwärtigen Beschluss einlegen (Gang zum OLG). Andererseits frage ich mich, was du dir davon erhoffst. Das gesetzliche Recht eures Kindes auf Kontakt mit dem KV kann kein OLG einfach so aushebeln.


    Du hast die Entscheidung getroffen, ein eine viele Bahn-Stunden entfernte Stadt zu ziehen. Jetzt muss dein Kind mit den Konsequenzen leben.


    Es tut mit wirklich leid, es so eindeutig formulieren zu müssen, aber: Du hättest vorher über die Konsequenzen des Umzuges nachdenken müssen!

    Bitte mich nicht gleich zu verurteilen, aber: Das Kind ist VIER Jahre alt.


    "Doktorspiele" in dem Alter gehören meines Wissens nach zur normalen, gesunden Entwicklung eines Kindes dazu. Klar sollten diese nur stattfinden wenn alle Beteiligten freiwillig mitmachen, aber für einen vierjähriger ist das Thema Konsens denke ich doch noch etwas zu hoch. Da wäre ich schon zufrieden wenn er es akzeptiert, dass andere Kinder wirklich nicht wollen, wenn sie klar und deutlich "nein" sagen.



    Wenn das Kind das mit 9/ 10 Jahren macht, würde ich mir ernsthafte Sorgen machen, aber so....




    p.s. natürlich hat Zanas Kind ein Recht in Ruhe gelassen zu werden & dafür müssen die Eltern auch Sorge tragen, aber hier gleich mal von einem sexuellen Übergriff auf den 4-jährigen auszugehen, oder ihn als Täter zu verunglimpfen, halte ich für nicht optimal.

    Wie lange es bis zu einer Anhörung & dann zu einem Urteil kommt kann dir hier leider keiner genau sagen. Richter sind zwar angehalten möglichst schnell (sprich innerhalb weniger Wochen = 6-8) zu einem Spruch zu kommen, aber der Spruch kann auch lauten: Gutachten oder Mediation & dann erst endgültige Entscheidung. Dann geht es evt. in die nächste Instanz.... Bis zu einem unumstößlichen Urteil kann es somit Monate dauern.


    Natürlich kann der Richter auch eine Einstweilige Anordnung treffen, an die ihr euch halten müsst bis das endgültige Urteil gesprochen ist. Das kann auch in wenigen Wochen (=2-3) geschehen.

    Wie du selbst schreibst, nehmen die Kinder ihren Vater auch nicht für voll und kommentieren seine Unzuverlässigkeit entsprechend.


    In der Situation und vor allem bei Kindern sie schon so groß sind, würde ich mich entspannt zurücklehnen.

    Wir haben das geteilte Sorgerecht, wobei er mir aber alle Entscheidungsbefugnisse bzw Rechte (ABR, Umgang) per Vollmacht übertragen hat.


    Umgangsrecht ist kein Teil des Sorgerechts, sondern davon getrennt. Er kann dir kein Umgangsrecht übertragen - das wäre auch ziemlich unsinnig da das Kind bei dir lebt. Umgekehrt kannst du auch nicht darüber bestimmen ob er Umgang haben darf oder nicht. Das Gesetz sieht ein Umgangsrecht Kind & Elternteil bei dem es nicht lebt (UET hier im Forum) vor. Dieses kann nur das Gericht aussetzen im Falle einer Kindeswohlgefährdung.


    Wie der Umgang gestaltet wird, da müsst ihr euch beide darüber einigen, oder das Jugendamt vermitteln lassen, oder vor Gericht um einen Spruch erwirken.

    Laut Jugendamt muss ich ihn wen ich ihm die kleine nicht mitgeben moechte zutritt zu meiner Wohnung gewaehren


    Das JA liegt eindeutig falsch. Wahrscheinlich wollen sie es sich einfach machen. Schlag vor ein Besuchscafe/ Räumlichkeiten JA/ Familienfreundliches Cafe in deiner Gegend.



    p.s. Führe ein Umgangstagebuch wo du hineinschreibst, was du vorgeschlagen hast. Vorschlag: Treffen mit XY am, um, Ort an den und dem Termin. KV (Vater) hat dann und dann abgesagt.


    p.p.s Du bist auch nicht verpflichtet den Umgang zu begleiten/ zu betreuen.

    Ich hingegen finde das nicht richtig, weil es ja dann darauf hinauslaufen würde, dass er sozusagen sich die Rosinen herauspickt und am Ende ein verwöhntes Gör á la Paris Hilton (oder das was wir von ihr zu wissen glauben) dabei herauskommt.


    Über das angesprochene Starlet kann ich mich nicht äußern, da ich kein Leser der Yellow Press bin, aber ich würde es auch eher so sehen, dass dieser Rahmen deinem Sohn die Möglichkeit gibt sich in einem geschützten Raum mit seinem Vater zu treffen - so traurig das ist, dass es sonst nicht möglich ist.


    Ich bin der festen Überzeugung, dass Kinder nicht wegen wenigen Stunden "Extrabehandlung" zu verzogenen Gören werden, wie du schreibst, sondern dass das der große und entscheidende Teil der Erziehungsarbeit im Alltag erledigt wird, wenn wir garnicht darüber nachdenken. Eher wäre in dem Zusammenhang das Thema Mithilfe im Haushalt anzusprechen. Ein Leben nach dem Motto: "Alles Fallen lassen, BET räumt es wieder auf" und BET macht das dann auch noch, ist sicher viel schädlicher als ein kurzer Zeltausflug.