Beiträge von Luchsie

    bei "Einkünften aus Mieteinnahmen" darf nicht vergessen werden, dass Schulden, bzw. die Zinslast für das Objekt und laufende Reparaturkosten etc. (also alle nicht auf den Mieter umlegbare Nebenkosten) gegengerechnet werden dürfen!
    egal, bei wem sie "angerechnet" werden

    wenn ich mich versuche in das Kind reizuversetzen ist ihr vermutlich erst jetzt "klar" geworden, dass Papa nicht mehr wirklich zu Hause ist :-(
    Von daher vermute ich einfach mal, dass es weniger mit der "Übergabe" zu tun hat, sondern mehr damit, dass sie durch die geänderte
    "Übergabeart" bemerkt hat, dass "irgendetwas" anders ist :troest

    dass das Geld dann für andere Dinge wie Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke fehlt


    aber das ist doch gelogen :-(
    Immerhin verwaltest Du das Geld...
    ich gehe davo aus, dass ein verlorenes Schloss oder Helm oder Turnbeutel idR. (natürlich gibt es Ausnahmen) nicht dazu führt, dass man wirklich an diesen zwei Tagen sparen muss.... bzw. zumindest Du nicht-
    von daher ist das eine schlechte Argumentation :kopf
    insbesondere in dem Alter Deiner Kinder....

    Er stellte mich nun vor die Tatsache und sagte wenn du umbedingt mit aller Macht herausbekommen möchtest wo sein Vater wohnt und ob er zahlen kann bitte dann trennen sich aber unsere Wege so weh es mir tun würde. I


    :ohnmacht:
    wie kommt er denn da drauf, dass er "Angst" vor dem Vater hat?
    Wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist Dein Neuer Freund doch dem Vater des Sohnes nie begegnet :frag


    Sorry- mir kommt das Verhalten Deines Freundes sehr seltsam vor :kopf


    Und natürlich kannst Du UHV beantragen-
    und dafür muss natürlich weiterhin versucht werden, ob der KV vielleicht inzwischen in der Lage ist, selber KU (oder Anteile davon) zu leisten-


    Aber, Du wirst schon nachweisen müssen, warum Dein neuer Freund eine "Bedrohungssituation" empfindet- bzw. ob die objektiv betrachtet berechtigt ist!

    der Umgang ist ja schon sehr großzügig.


    Du hast ihn jetzt "einseitig" ausgesetzt- das alleine ist aktuell relevant, und der Vater scheint hier nicht bereit zu sein, das hinzunehmen-

    Ich bin derzeit in der Erzieherausbildung und überlege, ob ich meine ganzen Beurteilungen aus den Praktika mit ins Spiel bringe. Durch sie geht durchgehend hervor, dass meine ruhige, .... Art zu einem Schnellen Vertrauensverhältnis in der jeweiligen Einrichtung geführt hat.


    persönlich kann ich Dir nur raten, das nicht zu tun :brille
    Mein Ex hat auch (in diversen) Verfahren versucht, sein Fachwissen als Erzieher und Erlebnispädagoge im zuständigen Jugendamt "gegen mich" zu verwenden-
    ihm ist der Zahn schnell gezogen worden, da dies in keinem Zusammenhang zur eigenen Elternschaft stehen würde (sowohl vom Richter, als auch vom Gutachter!)-


    Bei Euch bin ich mir (von aussen betrachtet) aktuell nicht ganz klar, worum es "wirklich" geht (vielleicht weisst Du das nicht mal selber :troest )


    Anscheinend möchte der Vater, dass das Kind bei ihm lebt-
    dafür fährt er diverse "legale" Mittel auf, die man ihm nicht verbieten kann-
    Das Kind ist sehr glücklich beim Vater, und gerne mit ihm zusammen, bricht dann aber, wenn er wieder bei Dir ist "unter der Last" (der Verantwortung seinen beiden Eltern gegenüber?) bei Dir zusammen....
    Du glaubst, dass Umgangsaussetzung dies verhindern kann (was ich persönlich nicht glaube)-


    das ist echt schwierig-


    Dennoch glaube ich, dass weiterhin Umgang wichtig ist (und vermutlich auch so oder so gewährt wird)-


    Ihr braucht Hilfe, damit umzugehen- sowohl Du, als auch Kind

    Nicht nur ich kann es belegen, auch Familientherapeuten.


    ich muss leider nochmal fragen....
    geben sie dir das schriftlich? also gerichtsverwertbar?


    Und ganz ehrlich-
    die meisten ET werden vermutlich "zugeben", dass sie die Kinder gerne bei sich hätten....
    das möchtest Du doch auch

    so schnell schiesst das JA ja in der Regel nicht...


    die Wohnung kann (schon gar nicht im aktuellen Zustand) ja nicht das ursächliche Problem sein :frag


    meine Nachbarn haben mich auch (mehr als einmal :ohnmacht: ) beim JA angeschwärzt :frag
    die kamen dann vorbei, wir haben einen Kaffee getrunken, und die Sache war erledigt-


    Was meinst du, warum damit "gedroht" wird?
    (schriftlich?)

    das mit der Psychotherapeutin war ja zu erwarten :-(


    ich bin mir nicht sicher, ob es bereits einen Beschluss bzgl. der Umgangsregelung gab-
    sollte es diesen geben, sei Dir dringend anzuraten, Dich daran zu halten-


    Wenn es keinen gibt, bzw. leiert der KV ja diesen wohl jetzt an- dann überleg Dir ganz genau, ob Du wirklich mit "Kanonen" schiessen möchtest.


    Das "besondere" ist bei Euch, dass das Kind den Umgang möchte- und so, oder so-
    ich bin mir ziemlich sicher, dass der KV einen grosszügigen Umgang gewährt bekommen wird-
    Im Prinzip klagt er jetzt auf das ASR, im Ergebnis werdet ihr (ich rate mal so ins Blaue) einen Vergleich schliessen, bei dem Du grosszügig Umgang
    gewähren wirst (einfach deshalb, weil Deine Angst steigen wird, dass er "gewinnen" könnte- und auch deshalb, weil Deine Anwältin vermutlich dann auch
    genau darauf drängen wird)-
    Sollte der Richter (was ich bei Euch noch nicht mal glaube) ein Gutachten anordnen, dann ist die Frage, ob hier wirklich etwas anderes herauskommen sollte-


    Ich kann Dir nur raten, die Therapeutin weiterhin aufzusuchen, damit Du Dich hier austauschen kannst :daumen
    evtl. noch eine Erziehungsberatung, damit Du Unterstützung erhälst, wie Kind und Du besser mit der Situation umgehen lernt....

    Daraufhin hat der Richter ein Gutachten beschlossen, in dem die Bindung von Kind zu mir begutachtet werden soll, und auch die psychischen Gesundheit des Vaters.


    Bist Du sicher, dass die Formulierung genau so lautet?
    idR. soll die Bindung des Kindes zu beiden ET begutachtet werden-
    für die psychische Gesundheit eines ET wäre ein völlig anderer Gutachter (mit einer anderen Ausbildung) erforderlich....


    Würdest Du bitte mal schauen, was genau in dem Auftrag steht?


    aktuell liest es sich so, als würde der Gutachter Chancen sehen, dass ihr Euch so einigt-
    vermutlich Mediation, oder etwas in der Art :frag
    eine eindeutige Aussage gegen Umgang mit dem Vater mag er wohl nicht fällen....

    ich kenne das auch von meinem Sohn, als er kleiner war :-(
    da blutet natürlich das Mutterherz ;(


    aaaaaaaber-
    zum "Erwachsenwerden" gehören eben nicht nur die Gene, und die Eltern ;-)
    zu einem Drittel eben auch die Peergroup :tuedelue (und das nicht zu Unrecht)!


    so lernt man, wie man miteinander umgehen sollte, wenn man Freunde haben möchte-
    (oder manche halt auch nicht :schiel )

    wünsche euch noch ein schönes Leben, DenBe


    das wünsche ich Dir auch....
    und, dass Du mit Deiner Entscheidung (wie auch immer sie ausfallen sollte) glücklich bist- und das nicht nur heute...
    Ich habe selten jemanden so selbstquälenden gelesen, wie Dich :-(
    mich macht das traurig, dass Du es Dir selber so schwer machst

    Kann mir mal jemand erklären warum bis 12 und wie das gemeint ist? Ist jetzt nicht die einzige Seite die ich im Netz gefunden habe die was von 14 Tagen erzählt.


    https://www.scheidung.org/umgangsrecht/


    und selbst wenn das stimmen sollte... so what?
    2 Wochen bei Papa, eine bei der Mama, eine bei Papa, und dann zwei bei Mama würde diesen (seltsamen) Anspruch auch erfüllen :brille
    somit wäre man wieder bei hälftiger Teilung-

    Yogi
    so einfach ist das für die KM nicht-
    Du überweist den Betrag X an das Kind-
    wenn die KM Hartz IV bezieht, dann würde ihr hier etwas angerechnet werden, wenn sie an Sohn "untervermietet"-
    ansonsten gilt auch für sie die gesteigerte Erwerbsobliegenheit :frag bzw. könnte ein fiktives Einkommen angenommen werden (falls nicht Hartz IV)

    in ein paar Jahren ist Kind 18, und Du brauchst nimmer an die KM zu zahlen...
    ja, das Leben ist ungerecht, da bin ich bei Dir :troest


    Deine schlechte Stimmung machst Du Dir aber (zumindest ein bischen) aber auch selber ;-)
    Ich nenn das immer "Jammern" auf hohem Niveau :tuedelue
    (passiert mir gelegentlich auch schon mal :brille ist aber doof, weil es einem nur selber schadet)

    Nimak
    im ersten Schritt würde ich die Therapeutin bitten, Dir das, was sie mdl. sagt bitte schriftlich zu geben-
    Wenn da wirklich was mit "Hand und Fuss" kommt... dann weiter :daumen
    wenn sie einen Rückzieher macht, wird´s echt schwierig :troest

    Anmida
    das dürfte in der Berechnung lediglich einen Unterschied von wenigen Euro (bzgl. der Tabelle und/oder der Unterhaltsquotelung) ergeben-
    Wenn der KV so berechnet wird, und Du keine zu betreuenden weiteren Kinder hast, dann sollte das bei Dir auch erfolgen
    (würde die Sache einfacher machen, und im Ergebnis kaum einen Unterschied)-