Beiträge von Luchsie

    Solange der unbefristete Titel nicht aufgehoben kann sie den gegen den Vater einklagen!


    ja klar-
    aaaaaaaaber- das gilt ja nur bis zur Verhandlung-
    dann wird der Richter spätestens feststellen, dass das mit dem Titel falsch ist, und nur die Rückstände anweisen, und für die Zukunft keine Berechnung durchführen,
    sondern den Titel aufheben :frag
    zur Neuberechnung dann nur gegen euch beide :-(
    was wäre damit gewonnen?
    und so, wie Du Tochterkind schilderst, wird sie wohl beides nicht tun.....

    Und obwohl es den Kindern an nichts fehlte - stand im Gutachten „Symbiose“ - die Mutter schränkt eine gesunde Entwicklung des Kindes ein ?!


    so einen Fall habe ich im Bekanntenkreis....
    den Kindern fehlte etwas, was in unserer Gesellschaft zur Entwicklung der Persönlichkeit gehört :-(

    Rosi2011
    :troest


    lass ihn an Dich Geld abgeben, und spar das für ihn....
    anders würd das bei mir mit Sohni auch nicht klappen :kopf


    Manche müssen es echt bis an die Grenze treiben- keine Ahnung, warum das so ist :-(

    Ich befürchte, dass aufgrund dieser Konstellation ich in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben werde und den doppelten Betrag (AG beteiligt sich nicht) zahlen muss


    Du hast ja vermutlich Beihilfeanspruch-
    von daher musst Du dich ja nur noch für den %tualen Differnzsatz privat versichern-


    Blöd bei einer privaten KV ist, dass Kinder idR. nicht kostenfrei mitversichert sind- von daher sind die Beiträge halt oft sehr happig!


    Die Schwerbehinderung dürfte keine Rolle spielen, da Du ja nur den Differnzprozentsatz privat versicherst-


    Ich würde Dir raten, einfach Angebote einholen!


    (es kann aber durchaus sein, dass die gesetzliche günstiger ist- allerdings bieten inzwischen auch alle PKV den Mindesttarif an-)


    Such Dir einen guten Versicherungsmakler (also einen, der mit vielen Versicherungen arbeitet), und lass Dir Angebote machen

    wenn man den vollen/verdoppelten Kinderfreibetrag beanspruchen möchte, muss man auch das volle Kindergeld eintragen ;-)


    da geht dann oft was verloren, wenn man das nicht macht-
    (also, wenn der KV seinen Unterhaltspflicht nicht, oder nicht zu mind. 75% nachkommt)
    - geht natürlich nicht, wenn man UHV erhält- das gilt dann als 75%

    Und wenn Du Dir das alles für Dich klar hast und in den schönsten Farben ausgemalt, darf die Frau kommen, die genau dazu passt...


    meiner Erfahrung nach, kommt es dann gaaaaaaaaaaaaanz anders....


    dann kommt "die" Frau- und alles, was man sich vorher so schön zusammengebastelt/gewünscht hat, muss über den Haufen geworfen werden :D


    man nennt das "Leben ist das, was passiert, während wir so schöne Pläne machen" :lach

    ich hab auch auf den Schulanmeldungen alleine unterschrieben :frag
    ein mal haben sie nach der Unterschrift des Vaters gefragt... da hab ich hingeschrieben :"wenn Sie ihn finden, wäre es nett, wenn Sie mir die Adresse mitteilen"-
    sie haben nicht mehr nachgefragt :brille


    er ist angenommen, so what?

    ber zu meiner Zeit hatte kein Kind Nachhilfe


    doch, ich :rotwerd
    mit dem elendigen Ergebnis, dass ich doch sitzen geblieben bin, und den Nachhilfelehrer bis heute "hasse"...
    Ergebnis war, dass ich meinen Kindern diesen Schei... erspart habe :brille