Beiträge von F4tH3R F16URE

    Ich habe da mal ne Frage, weil es hier ja wirklich viele gibt, die viel wissen....
    Wie sieht es aus, muss er den Titel ändern lassen, wenn ich es möchte


    Nein. Muss er nicht, er kann sich auch verurteilen lassen, wenn der Richter deinem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt als Beistandschaft einem solchen Antrag statt gibt. Ob das für den Vater wirtschaftlich sinnvoll ist, ist seine Entscheidung. Ein Indiz, daß es das nicht ist, zeigt seine Bereitschaft, den Unterhalt auch ohne Titulierung zu zahlen. Wenn du absolute Sicherheit haben willst, mußt du den Titel erfolgreich gerichtlich ändern lassen. Sicherheit hast du natürlich auch nur dann so lange, soweit der Vater zahlungsfähig bleibt. Vielleicht wartest du erst einmal ab, ob das auch ohne Gerichtsentscheid funktioniert. Klagen kannst du m. E. immer noch.


    Bei mir ist es beispielsweise so, daß ich mich explizit zu höherem Unterhalt verurteilen lassen würde. Das was jetzt schon zahle, führt zu einer faktischen Unterschreitung des Selbstbehalts,
    so daß ich die Differenz zu einem Auskommen nach dem sozialhilfrerechtlichem Bedarf aufstocken muß. Würde ich von mir aus und freiwillig einen höheren Unterhalt titulieren lassen, müsste ich mir vorhalten lassen, daß den höheren Unterhalt dann der Steuerzahler zahlen muß.

    NOCHMAL: Auch der Vater bekommt so eine Chance, des ihm die Augen geöffnet werden. Dem Kind gegenüber Ausreden suchen und die enttäuschte Reaktion selber erleben bewirkt vielleicht mehr.


    Da in diesem konkreten Fall im Alltag sowieso alles an der Mutter hängen bleibt, wird KV möglicherweise Kind mit ein paar tröstenden Worten abspeisen, wenn er nicht sowieso U-Boot spielt und den Kummer mit dem Kind hat nach wie vor die Mama, egal wie Kind dann über Papa denkt. Wenn Kind wegen Papa enttäuscht ist, wird der Papa das der Mama in die Schuhe schieben und behaupten, daß nicht ausreichend gute Stimmung für Papa gemacht wird. Ein Elternteil, der bekanntermaßen, wenn überhaupt, nur das Notwendigste an Verantwortung zu tragen bereit ist, wird sich nicht in die Verantwortung zwingen lassen.


    Bei uns hieß es beispielsweise früher: "Der Alte zahlt keinen Unterhalt und lässt mich mit allem hängen". Verlässlichen Umgang gab es bei uns nur an den hohen Feiertagen, denn da hätten Papas Verwandte blöde Fragen gestellt, wenn Papa ohne seine Kinder aufgekreuzt wäre.
    An den Wochenenden standen wir regelmäßig bis in die Dunkelheit mit gepacktem Koffer an der Straße, bis uns die Mutter zum Abendessen reingerufen hat, der Vater hatte uns wieder nicht abgeholt. Mir waren Papas Verhinderungsgründe auch egal. Ich war froh über jede freie Minute, die er an Zeit für uns übrig hatte. Für mich war mein Vater dennoch immer noch mein Held gewesen und ich hätte ihm jede Ausrede geglaubt, von mir aus glauben wollen, weil er eben mein Papa war. Wenn meine Mutter meinte: "Sag' deinem Vater mal die Meinung!", dann fand' ich das zum Erbrechen, denn eigentlich war sie es, die Papa etwas zu sagen hatte. Wir Kinder waren doch nicht für die Regelung des Umgangs zuständig und waren nicht das Sprachrohr für die Enttäuschung der Mutter, weil zum Kindergeburtstag nicht einmal eine Postkarte kam. Das war für uns kein Weltuntergang. Welches Kind möchte denn wahr haben, das der eigene Vater ein Fliegenfuß ist? Eine differenzierte Betrachtung nehmen die Kinder erst vor, wenn sie älter und weniger abhängig von der Liebe und Fürsorge beider Eltern werden. Ich würde die Kinder nicht zur Beschwerde bei dem anderen Elternteil ermuntern, wenn ihnen das augenscheinlich schwer fällt. Just my 2 Cents.

    Das hat mich schon sehr gewundert, weil es keine schriftliche Regelung gab und das ein ziemliches "Wischiwaschi"-Schreiben wurde. Daraufhin habe ich diesbezüglich nichts mehr gehört.


    Aha. OK. Bei uns gibt es auch keine schriftliche Regelung. Aber die mündliche Umgangsvereinbarung zwischen der Mutter und mir wurde in den Gerichtsverfahren, die es bereits vor den Sozialgerichten dazu gab, auch nie angezweifelt, auch nicht, als ich gefragt habe, ob diesbezgl. Zweifel bestünden. Die Mutter und ich haben grundsätzlich auch ganz gerne eine sanktionslose und flexible Handhabung des Umgangs. In starren Regelungen kann man nach unserer Ansicht 7 beteiligten Personen kaum gerecht werden. Wir sind nicht so die großen Fans von Jugendämtern und Familiengerichten. Grundsätzlich wird allerdings von den unterstützenden Behörden wie dem Jobcenter vorausgesetzt, das der Umgang mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt findet. Das ist hier auch der Fall, allerdings kommt es häufiger vor, das wir mal die Wochenenden tauschen, daß unsere Kinder mal später, mal früher hier oder drüben ankommen oder ein Kind erst einen Tag später kommt, weil es sich noch bei Freunden aufhält (hole ich dann da ab) und so weiter...


    Jetzt kommt noch dazu, das die älteste Tochter mit 14 Jahren auch grundsätzlich nicht mehr an dem üblichen Umgangsturnus interessiert ist. Die will jetzt lieber am Wochenende und in ihren Ferien mit ihrer Clique abhängen, da ist der Papa nicht mehr so interessant. Also dem Grunde nach findet zwar auch künftig noch Umgang steht, aber von Regelmäßigkeit kann man da nicht mehr sprechen, so daß sie quasi aus der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft rausfällt. Klar will die dann auch noch etwas essen oder eine Eisdiele aufsuchen, wenn sie "außer der Reihe" dazukommt, aber das ist dann eben mein Privatvergnügen.


    Viel Erfolg F4tH3R F16URE!


    Danke. Ich hoffe mal, daß das diesmal ohne Prozesswelle zu klären ist.


    Sie kommen sogar auf die Idee und schlagen vor dass die Kids das halbe Kindergeld doch mitbringen müssen. Ist ja schließlich Geld das für diese vom Staat gezahlt wird.


    Ja, das kenne ich. JC war hier auch der Meinung, das der Bedarf durch das Kindergeld gedeckt wäre. Außerdem sollten die Kinder den von mir an die Mutter gezahlten Unterhalt zum Umgang mitbringen. Das habe ja zwischenzeitlich schon mal gerichtlich geklärt, das dies nicht unter der Prämisse zutrifft, wenn die Mutter keine Mittel zuschießt.



    Auf jeden Fall, frage den /die SB nach dem Gesetz oder Durchführungsverordnung/ Dienstanweisung, wo drin steht, dass die nicht leistungsbeziehende Mutter diese Unterschriften zu leisten hat.
    Schließlich machst du ja eine eidesstattliche Versicherung.


    Werde ich machen, ich verspreche mir aber nicht viel davon. Das JC kann sich wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes das Beweismittel quasi aussuchen.



    Sonst sehe ich dann nur den Weg über einen Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht. Da ist bis dato mindestens ein JobCenter hinten runter gefallen.


    Soweit es das Thema des Umgangsnachweises betrifft, kenne ich da keine einschlägige Entscheidung. Weißt du da mehr?



    Ausnahme ist es, wenn nicht direkt Umgangskosten (Fahrt, Ernährung, etc) das Thema sind, sondern Wohnkosten (größere Wohnung wegen der Umgänge): Da werden dann die betreuenden Elternteile direkt angeschrieben und geben Auskunft auf einem Fragebogen.


    Das finde ich ja wieder faszinierend. Was sollen denn die Betreuungselternteile für leistungsrelevante Angaben bei dem Wohnbedarf des Umgangselternteils mitteilen? :hae:

    Hallo Zusammen,


    bei mir ist hat es einen Personalwechsel im Jobcenter gegeben. Für mich ist jetzt eine andere Sachbearbeiterin bei der Leistungsberechnung zuständig. Für die Umgangszeiten mit den Kindern habe ich mit jedem Weiterbewilligungsantrag auf das Arbeitslosengeld Zwei auch einen Antrag auf das anteilige Sozialgeld für die Kinder mit abgegeben. Dafür habe ich die mit der Mutter vereinbarten Umgangszeiten in ein Kalenderblatt eingetragen und dem Antrag beigelegt. Daraufhin wurden dann jeweils vorläufig Leistungen für die temporäre Bedarfsgemeinschaft bewilligt. Die letzten vier Jahre lief das so, das ich quartalsweise (auf Vorschlag der ehemaligen SB) dann die tatsächlichen Umgangszeiten nachgereicht habe. Kinder werden ja auch mal krank oder sind gelegentlich sonst irgenwie unlustig. Deswegen fange ich ja nicht gleich den 3. Weltkrieg mit der Mutter über ausgefallenen Umgang an. Dazu habe ich dann jedesmal gegenüber dem Jobcenter eine Versicherung an Eides statt abgegeben, daß die Umgangszeiten auch so statt gefunden haben. Ich hatte schon damals dem JC dargelegt, daß es den Familienfrieden stört, wenn ich die Mutter um schriftliche Bestätigungen der Umgänge ersuchen müsste. Das ist dann letztlich auch akzeptiert worden. Anscheinend reicht nun meine eigene Glaubhaftmachung dazu nicht mehr aus.


    Mit meinem jüngst eingetrudelten Leistungsbescheid für das kommende halbe Jahr möchte die neue SB monatlich einen Nachweis über die tatsächlichen Umgangszeiten haben. Und zwar mit Unterschrift der Mutter. Das ist jetzt soweit auch kein Problem, jedenfalls nicht für mich, denn die Mitwirkung Dritter liegt hier nicht in meinem Einflußbereich. Das JC kann sich also, wenn es das unbedingt möchte, eine entsprechende Bescheinigung auch direkt von der Mutter besorgen. Da bin ich bezüglich meiner Mitwirkungspflicht außen vor. Die Mutter selber bezieht keine Leistungen vom Jobcenter, wäre das anders, wäre sie ja zunächst verpflichtet, leistungsrelevante Angaben dazu zu machen. Der Mutter entstehen auch zunächst einmal keine Nachteile, von ihr wird nichts zurückverlangt.


    Was mich im Allgemeinen interessiert ist, ob es hier Betreuungselternteile gibt, die selber nicht auf das Arbeitslosengeld Zwei angewiesen sind und vom Leistungsträger des Vaters aufgefordert wurden, entsprechende Angaben zu den Umgangszeiten mit den Kindern zu machen. Der Grund meines Interesses liegt nicht darin, das Jobcenter um ein paar Euro zu betucken, sondern darin,
    das Eskalationspotiential, das sich in dieser Aufforderung zur Mitwirkung seitens des Jobcenters verbirgt, möglichst gering zu halten.


    Ich hätte auch über 100 km wegziehen können, ohne Probleme.


    Man kann nicht immer von sich auf andere schliessen. Wir wissen ja nicht einmal, ob es diesbezgl. ein Arrangement zwischen Vater und Mutter gegeben hat, geschweige denn wissen etwas darüber, ob die Mutter ASR und ABR hat. Insofern wäre es doch ein bisschen voreilig zu sagen, "mach mal, der bewegt sich eh' nicht", "ist doch egal" oder auch, um an das Kind zu denken "lass ihn doch zetern", denke ich. Just my 2 Cents.

    Was sollte der Vater dagegen haben?


    Er könnte es z. B. nicht so toll finden, das zwischen ihm und Leonardo plötzlich fast 7 Stunden Autofahrt liegen. Das kann Verena
    in Umgangsfragen ganz schön auf die Füsse fallen, wenn der Vater damit nicht einverstanden ist.

    Eine erneute Stellungnahme vom KV einzuholen, sehe ich (ok, ich bin kein Rechtspfleger) nicht als notwendig, da in dem Schreiben von seinem Anwalt die Ablehnung incl. Begründung formuliert wurde.
    Und dieses Schriftstück ist ca. 1 1/2 Wochen alt, so dass sich an einer Begründung seinerseits nichts anderes auftun würde.


    Die Begründung war aber nicht an das Gericht gerichtet, sondern an dich. In einem Gerichtsverfahren werden beide Parteien angehalten, sich gegenüber dem Gericht zu äußern. In der Stellungnahme können auch noch andere Gründe genannt werden. Der Richter muß den Sachvortrag jeder Partei und die "Tatumstände" ausreichend würdigen, dazu ist er verpflichtet. Außerdem haben wir in Deutschland die richterliche Unabhängigkeit. Ein Richter kann also durchaus anders entscheiden, auch wenn bereits einschlägige Urteile dazu existieren. Ggf. muß eine höhere Instanz das dann wieder gerade bügeln. Es ist doch im Prinzip auch gut für die Rechtsuchenden und dient der Rechtsentwicklung, wenn die Gerichtsentscheidungen nicht schon anhand der Sachlage schon im Vorfeld feststehen.



    Was dauert denn Wochen und Monate daran? Ich würde das gern näher wissen. Also, der Antrag geht bei Gericht ein. Wann erhält der KV davon Kenntnis? Zeitnah oder auch Wochen nach dem Antragseingang?


    Was daran so lange dauert, ist, das die Gerichte einen Berg von Verfahren vor sich herschieben. Da kommt man eben nicht immer sofort dran.
    Dann muß auch entschieden werden, wie wichtig deine Sache gerade ist. Es wird dringendere Fälle geben, die zuerst beschieden werden müssen.
    Dem Vater wird wahrscheinlich binnen 14 Tagen die Gerichtsmitteilung zugestellt werden.



    Kann ein Richter auch bei Klarheit sofort ein Urteil fällen?


    Nein. Das verträgt sich nicht mit dem geltenden Rechtskodex. Der Richter wird der beklagten Partei eine Frist zur Stellungnahme mitteilen und frühestens nach Ablauf der Frist entscheiden.



    Da es sich ja um die Festlegung der Unterhaltshöhe auch handelt und Einkommensnachweise unvollständig waren, fordert der Richter dies zusätzlich ein?


    Wahrscheinlich. Der Richter möchte sich sicherlich ein vollständiges Bild über den streitgegenständlichen Zeitraum machen.



    Werde ich noch mal dazu befragt werden müssen?


    Eher nicht. Das macht doch dein Anwalt. Kommt darauf an, was die beklagte Partei vorträgt und ob der Richter das persönliche Erscheinen am Gericht zur Sachverhaltsaufklärung für notwendig hält. Da wird auch sicher dein Anwalt auf dich zukommen. Es kann allerdings sein, das der Richter statt eines Urteils einen Vergleich erreichen möchte. Auch das Herbeiführen einer einvernehmlichen Regelung gehört zu seinen Pflichten. Das erspart ihm die Zeit zur Formulierung einer Urteilsbegründung und dem Staat damit etwas Geld. Der Vergleich kann dann so aussehen, das die beklagte Partei die Forderung anerkennt und erfüllt. Der Rechtstreit ist damit zu Ende und die Bestimmungen in dem Vergleich haben bindende Wirkung. Aber es ergeht eben kein Urteil.

    Trotz aktueller Ablehnung eines Titels wird KV dennoch um Stellungnahme seitens des Gerichtes gebeten, obwohl er die Titulierung strikt ablehnt und somit eine weitere Stellungnahme m.E. doch nicht mehr erforderlich ist!?


    Kann nach Auslastung des Amtsgerichts ein paar Wochen dauern, oder gar Monate.


    Vielleicht möchte das Gericht etwas zu den Gründen der Ablehnung wissen, das kann dann auch in einen Gerichtsbeschluß einfließen. Das nennt man rechtliches Gehör oder auch "Audiatur et altera pars" (gehört wird auch die andere Seite). Der Beklagte hat laut Grundgesetz auch einen Rechtsanspruch auf das "gehört werden".



    Ist diese auch zurückzuzahlen, obwohl ich nicht der Verursacher bin


    VKH ist grundsätzlich immer (in Raten) zurückzuzahlen, es sein denn, man ist Leistungsunfähig. Das ist quasi eine Darlehensleistung vom Staat. Aber die Kosten des Anwalts der Gegenseite mußt du sofort zahlen, wenn dein Antrag abgewiesen wird. VKH hält dich für den Moment nur von den Kosten des eigenen Anwalts und ggf. Gerichtskosten frei. Du bist doch anwaltlich vertreten, kann dir das dein Verfahrensbevollmächtigter nicht erklären?

    Frag' drei Anwälte und du hast drei Meinungen. :-D


    Dem Wortlaut nach dem, was die Richter am OLG D'Dorf ausgeknobelt haben, kann eine Herabstufung bei weiteren Unterhaltsberechtigten in Frage kommen. Das dies je einzelnem, weiteren Unterhaltsberechtigtem vorgenommen werden muß, steht da nicht. Also kann es auch durchaus sein, das eine Abstufung je weiterem Unterhaltsberechtigtem vorgenommen werden dürfte. Es ist jedenfalls nicht explizit ausgeschlossen. Auch ist die DDT für 2 Berechtigte insgesamt ausgelegt und nicht je Stufe. Insofern nehme ich den Teil meiner vorangegangen Einschätzung zurück. Eine Rechtsanwältin meiner Ex hat bei fünf Unterhaltsberechtigten übrigens gerade mal eine Stufe Rabatt geben wollen. :hm...

    Man rutscht nicht automatisch mit jedem weiteren Unterhaltberechtigen eine Stufe (Zeile) niedriger in der Tabelle. Da die DDT keine Gesetzeskraft hat, gibt es da m. W. auch
    keine einheitliche Regelung. In der Praxis ist regelmässig von "bei weiteren Unterhaltsberechtigten...kann eine Herabstufung erfolgen" oder "gegebenenfalls" die Rede, nicht von "muß" oder "soll".
    Es kann also durchaus Umstände geben, bei denen von diesem Prinzip abgewichen werden darf. Aber der Algorithmus der Abstufung ist nicht so schwer zu erfassen. Jeder Berechtige, einschließlich eines neuen Ehegatten und ggf. Betreuungselterneil, "soll" laut den Richtern am OLG Düsseldorf "idealerweise" den Mindesunterhalt als kleinsten Nennwert haben.


    In den Anmerkungen zur DDT steht:


    Zitat

    Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen


    Die erste Herangehensweise wäre m. E. eine Herabstufung ohne Rangfolgenberücksichtigung (1. Rang Kind, 2. Rang BET, 3. Rang neuer Ehegatte) um jeweils eine Stufe, wenn eine dritte Person als Unterhaltsberechtigter in der Stufe hinzu tritt. Ist also eine Einkommensgruppe für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt, so erfolgt eine Abstufung für einen weiteren Unterhaltsberechtigten. Bei dieser Abstufung bleibt es, wenn es vier Unterhaltsberechtigte werden. Kommt jetzt noch ein ein weiteres Kind oder ein bedürftiger Ehegatte hinzu, wäre erneut eine Abstufung vorzunehmen. So könnte z. B. jemand, der eigentlich der Einkommensgruppe 5 zuzuordnen wäre, in der Einkommensgruppe 3 landen.


    Danach wäre dann ggf. noch eine Herabstufung nach Einkommen und Bedarfskontrollbetrag möglich.


    Wenn die Verteilung des bereinigten Einkommens des Pflichtigen also in der aktuellen Einkommensgruppe nicht reicht, um allen Kindern den dort genannten Altersstufenbetrag zu zahlen, wird eine Abstufung in die untere Einkommensgruppe vorgenommen. Reicht das Einkommen wieder nicht für die Tabellenbeträge aller unterhaltsberechtigten Kinder, erfolgt wieder eine Abstufung und so fort, in der 1. Stufe ist natürlich Schluß, danach kann nur noch eine Mangelverteilung nach Rangfolge erfolgen. Also zuerst die minderjährigen Kinder, damit geht der Betreuungselternteil und der neue Ehegatte leer aus.

    Also ich finde das Ergebnis mit dieser Bürste bei meinen jüngeren Mädels (9 und 6) schon überzeugend. Damit haben wir ganz haarige Fälle lösen können (Knoten). Für den von dir genannten Preis kann ich die Bürste allerdings auch gleich beim Frisör im Ort kaufen. Noch besser finde ich allerdings das Ergebnis von "Schauma Seidenkamm" (Flasche ca. 1 Euro Fünzig) und einer einfachen Bürste mit Holzborsten. Ist allerdings wohl nicht für jeden Haartyp zu gebrauchen. Hier wird auf jeden Fall nicht mehr gequiekt oder dicke Krokodilstränen geweint.


    Das Recht hast du auch ohne Sorgerecht, du bist der Vater. Mit der Vaterschaftsanerkennung kannst du es nachweisen. Du darfst dein Kind auch im Krankenhaus besuchen, selbst wenn die Mutter das nicht will. Auch aus dem Kindergarten abholen darfst du sie und an Elternabenden teilnehmen oder sonstwas. Das kann dir auch ohne Sorgerecht niemand verbieten.


    Also mal anders gefragt: Wenn das geteilte Sorgerecht denn keine so große Rolle spielt und man auch ohne dieses alle Dinge für das Kind regeln darf, als wenn man es hätte, dann spricht doch überhaupt nichts dagegen, das es geteilt wird. Oder?

    Hallo Hola,


    ich würde an deiner Stelle ggf. schon einen Anwalt einschalten, denn ein Schreiben, in dem ihr eine gerichtliche Auseinandersetzung angekündigt wird, sollte sie den Umgang weiter ohne triftige Gründe aussetzen (und dir das GSR verwehren), hilft manchmal schon.


    Das kann er ihr auch selber schreiben, denn in Kindschaftssachen, zu denen das Sorge- und Umgangsrecht gehört, herrscht kein Anwaltszwang. Das sollte er außerdem auch, denn ein Gericht würde auch erwarten, daß er das zunächst nachweislich versucht hat, die Differenzen außergerichtlich zu regeln. Außerdem würde ich im ersten Schritt erst einmal den Umgang regeln. Die Grundvoraussetzung für eine Sorgerrechtsübertragung wäre nämlich, das die gemeinsame Sorge bereits und tatsächlich ausgeübt wird, was hier vorliegend wegen der Umgangsstreitigkeiten nicht der Fall ist.


    Wenn ihr euch noch nicht einmal über den Umgang einig seid, wird in dieser Phase kaum ein Gericht einer Sorgerrechtsteilung unter Berücksichtigung des Kindeswohls zustimmen. Daher erst den Umgang regeln, wenn das läuft, später das Sorgerrecht. Du solltest außerdem nicht zu lange damit warten, den Umgang gerichtlich klären zu lassen, denn die Zeit spielt dabei auch unter Aspekten der Rechtsverfolgung, gegen dich. Den Antrag kannst du selber bei Gericht stellen, einen Anwalt kannst du, sofern die Komplexität des Falles das notwendig macht, auch später noch hinzuziehen.
    Die Anforderungen für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Sorgerechtsverfahren und Umgangsrechtsverfahren sind deutlich gestiegen. Das muß schon besonders begründet werden (was dann aber i. d. R. der Anwalt machen wird).

    Da die Beziehung an einem Seidenen Faden hängt, und es wohl nur an diesem einen Punkt zu scheitern droht, würde ich mich sehr über objektives, neutrales, Feedback freuen, ob ich tatsächlich so "borniert" bin, oder ob jemand dieses Gefühlstechnische Argument nachempfinden kann?!


    Also rein gefühlsmässig kann ich mich da voll reinversetzen in deine Lage (Habe gerade ein Déjà-vu). Aber aus der eigenen Erfahrung kann ich dir sagen, daß ich mich an deiner Stelle dafür keinen einzigen Millimeter mehr in ihre Richtung bewegen würde. Da die meisten Optionen von ihr schon kategorisch abgelehnt werden und sie sogar schon die Beziehung zur Disposition stellt, sollte dir klar sein, aus welcher Richtung der Wind auch in Zukunft weht ("Da Option b-d zu 99% rausfallen, hängt aktuell alles an mir.").


    Vor einigen Jährchen, ich war gerade im Aufbruch zu meinem lang geplanten 12-monatigen Auslandsstudium in Spanien mit Zwischenstation in Chile, da bekam ich auch diesseits zu hören, daß man nicht so lange auf mich warten wolle. Damals habe ich dann schweren Herzens meine Vorbereitungen und Pläne abgebrochen. Das war eine Entscheidung, die im Nachhinein nicht gut für uns war, weil ich sie gegen meine Überzeugung getroffen habe.
    Was ist deine Überzeugung? Was sagt dir dein Bauchgefühl?

    Naja, also rein rechtlich wäre sie zunächst einmal in der besseren Position. Das war es, was ich meinte. Das man dabei trotzdem finanziell verlieren kann, obwohl man Recht bekommt, das kennen ja auch viele hier. Das Thema Gastronomie kommt jetzt für meinen Geschmack etwas polemisch rüber, aber da will ich jetzt auch mal kein Faß aufmachen. Für mich alleine koche ich i. d. Regel ja auch nicht so oft. Also wenn das Verhältnis zur Ex so gut ist, dann hängt es jetzt eigentlich nur noch von deinem Überzeugungstalent ab. Ich meine, du kannst das hier ja auch überzeugend vortragen, das muß man dir ja gar nicht vorkäuen. Ob deine Ex das so nüchtern und sachlich sieht, ist die Frage. Das kann ich von hier leider nicht beurteilen.


    Ich habe täglich Umgang und möchte auch unregelmäßig mal etwas übernehmen können.


    Nun, dann mußt du die Mutter eben von dem Modell überzeugen, daß sie damit besser fährt, daß du dich nach freien Stücken einbringst und nicht durch monatliche Überweisung eines Fixbetrags. Da wirst du natürlich eine Menge Daumen brauchen, denn an Mutterns stelle wäre mir ein solches Angebot vielleicht zu wenig. Es sei denn, du darfst ihr uneingeschränktes Vertrauen geniessen. Es liegt natürlich auf der Hand, das bei mehr Unterhalt die Kohlen dann hinterher in deinem Haushalt fehlen. Damit zu argumentieren, daß du auch Kosten hast, finde ich nicht verkehrt. Die Gehälter und Löhne steigen nicht reziprok zu den Unterhaltssätzen. Das kann dann eben dazu führen, das du Unternehmungen und Angebote für das Kind zurückschrauben mußt.
    Ich befürchte, mehr als an ihren guten Willen kannst du nicht appellieren. Dem Grunde nach hat sie viel weniger zu verlieren als du und könnte beispielsweise auch das sagen, was ich mir früher gelegentlich anhören durfte: "Dann geh' halt mehr arbeiten!".
    Ja, für engagierte Väter ist es ein Dilemma. :frag


    PS: Ja, das mit dem Essen ist ein prima Vorschlag. Unsere KM hätte auch ganz gerne sattgegessene Kinder zurück.
    Den Haken sehe ich bei dir darin, das auswärts gegessen wird, ohne das zwingend eine Notwendigkeit besteht und es damit teuer wird. Das du die Zeit anders als zum Kochen nutzen willst, ist allein deine Entscheidung und entspricht deinen Bedürfnissen. Ich sehe unsere Kinder beispielsweise und zwar nur am Wochenende oder in den Ferien, es macht auch keinen Unterschied, ob ich für einen koche oder für sechs, jedenfalls, so viel Zeit verbringe ich nicht in der Küche.


    Also der Ansatz ist an sich schon OK, mache ihr doch diesen Vorschlag, lobe die Vorzüge für sie und dann verhandele über ein "Budget" für die Verköstigung. Das kann ja immer noch zwischen 100 und Null liegen. Die Frage ist, ob die Annehmlichkeiten das finanzielle Interesse überwiegt. Ist ja in etwa wie auf dem Basar, der Kunde versucht natürlich alles zu kriegen, ohne den Aufpreis bezahlen zu müssen. Also beide :thumbsup:


    Tja, und somit stecke auch ich in einem Dilemma. Zahle ich maximal das, was ich müsste, also wie jemand der zB null Kosten durch keinen Umgang hat, hat eigentlich niemand von uns was davon. Freuen tun sich nur das JC, welches der Meinung ist, dass ich genug zahle und die GEZ. Blöde Sache.


    Gegner von sozialen Regelungen würden jetzt bestimmt fragen, warum der Steuerzahler Kind und Beitragsservice finanzieren soll. Vielleicht diskutiert ihr mal darüber, ob du dich anderweitig einbringen kannst, was einen Gegenwert von 1.200 Euro im Jahr ausmacht, ohne daß der Betrag tatsächlich in voller Höhe fliessen müßte. Du kannst ja schon mal damit anfangen, das du ihren Deckel heute abend übernimmst. :-D
    Denke mal darüber nach, wie es wäre, wenn dir das Jobcenter erst richtig auf die Füsse tritt, wenn der Kinderbedarf durch Unterhalt und Kindergeld nicht mehr gedeckt wäre.
    Die Schikanen im JC fallen weg, die finanzielle Enge bleibt. Wenn dann beispielsweise zum Jahreswechsel mal eine Wohnkostennachzahlung ansteht, hat man den Salat. Ansonsten: Daumen