Ich habe da mal ne Frage, weil es hier ja wirklich viele gibt, die viel wissen....
Wie sieht es aus, muss er den Titel ändern lassen, wenn ich es möchte
Nein. Muss er nicht, er kann sich auch verurteilen lassen, wenn der Richter deinem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt als Beistandschaft einem solchen Antrag statt gibt. Ob das für den Vater wirtschaftlich sinnvoll ist, ist seine Entscheidung. Ein Indiz, daß es das nicht ist, zeigt seine Bereitschaft, den Unterhalt auch ohne Titulierung zu zahlen. Wenn du absolute Sicherheit haben willst, mußt du den Titel erfolgreich gerichtlich ändern lassen. Sicherheit hast du natürlich auch nur dann so lange, soweit der Vater zahlungsfähig bleibt. Vielleicht wartest du erst einmal ab, ob das auch ohne Gerichtsentscheid funktioniert. Klagen kannst du m. E. immer noch.
Bei mir ist es beispielsweise so, daß ich mich explizit zu höherem Unterhalt verurteilen lassen würde. Das was jetzt schon zahle, führt zu einer faktischen Unterschreitung des Selbstbehalts,
so daß ich die Differenz zu einem Auskommen nach dem sozialhilfrerechtlichem Bedarf aufstocken muß. Würde ich von mir aus und freiwillig einen höheren Unterhalt titulieren lassen, müsste ich mir vorhalten lassen, daß den höheren Unterhalt dann der Steuerzahler zahlen muß.