Beiträge von F4tH3R F16URE

    Ich vermute mal, das "nur" um Kindesunterhalt gestritten wird.


    Wenn der Autokredit schon zu Ehezeiten, bzw. vor Trennung Bestand hatte, kann er vom Einkommen absetzbar sein. Es sei denn, der Vater kann wegen der Berücksichtigung des Kredits nicht den Mindestunterhalt zahlen. Letztlich wird das Gericht entscheiden, ob diese Berechnung der Anwältin Erfolg hat. Wenn wegen des bestehenden Titels ein Rechtstreit anhängig ist, zielt der ja auf einer Seite darauf ab, eine Änderung des Titels herbeizuführen. Für den Unterhaltsberechtigten wegen der Zahlbeträge meistens nach oben, für den Pflichtigen nach unten. Wenn ich es richtig verstehe, möchte die Anwältin, das der Mehrbedarf nicht "on Top" zum regulären Unterhalt gezahlt wird, sondern (zwar weiterhin von KV bezahlt aber) von der Verteilmasse des Einkommens abgezogen wird. So lange der alte Titel besteht, muß der KV nach der bisherigen Regel weiterzahlen. Erst mit Beschluß des Gerichts oder einer Einigung vor Gericht kann es zu einer Änderung der Zahlbeträge kommen (oder es bleibt bei der bisherigen Regelung).



    Es gibt auch einen Titel für den Unterhalt. Allerdings stimmt dieser nicht mehr, weil der KV nun nicht mehr in der Privatinsolvenz ist und somit ein höheres Gehalt hat. Seine Anwältin schreibt, dass eine Abänderung des Unterhaltstitels nicht angezeigt ist, weil es ja nur um eine Stufe mehr geht.


    Was hat der Unterhalt mit der Privatinsolvenz zu tun? Gesetzlicher Unterhalt hat immer Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten. Er könnte sogar Milliarden Euro an Schulden in der Insolvenz versenkt haben, muß aber immer zuerst voll den Titel bedienen, bevor die anderen Gläubiger dran kommen. Im Ungünstigsten Fall für die Gläubiger, wenn der KV bei der Leistung des Unterhalts auf den Selbstbehalt abrutscht, bekommen diese dann sogar gar nichts (Null-Plan).


    Wenn es nur um eine Stufe der DDT geht, dann verstehe ich auch, warum dein Anwalt so wahnsinnig engagiert ist. Da richtet sich seine Vergütung nach dem Streitwert. Der Streitwert wäre hier die Differenz von der derzeitig titulierten Stufe zur nächsten und das dann auf ein Jahr gerechnet. Das sind dann wahrscheinliche wenige Hundert Euro.


    Genaueres lässt sich ohne nähere Angaben zu dem bestehenden Titel und den Einkommensverhältnissen des Vaters kaum sagen.


    Er meint nun im Recht zu sein da er ja die Kinder so oft hat.


    Das OLG Hamm hat auf eine Beschwerde der KM gegen meine Unterhaltsabänderungsklage mal sinngemäß geschrieben:


    "Es liegt auf der Hand, das der Umgang mit ... Kindern Kosten verursacht. Diese können unterhaltsmindernd berücksichtigt werden, wenn sie denn ausreichend und konkret dargetan sind."


    Das Amtsgericht hat dann erhöhte Wohnkosten bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Für die restlichen Kosten wie Verpflegung und soziokulturelle Teilhabe, wie sie im Sozialrecht gebilligt werden, hat sich niemand interessiert. Und das obwohl dem Familiengericht die Berechnung eines Jobcenters für die tageweisen Aufenthalte bei mir vorlagen. Frage mich dann schon, ob denn die Vorlage der Beträge für existenzsichernde Leistungen nicht ausreichend und konkret genug waren, wie das OLG die gefordert hat.


    Für den Firmenwagen (Ford Fiesta Titanium, 1L Eco Boost Motor + 1,2 Extras, Listenpreis ca. 20000 Euro) gab es einen Aufschlag auf das Netto von 150 Euro. Damit wurde der Wohnkostenabschlag gleich wieder neutralisiert.


    Beim Selbstbehalt bin ich dann weit unter den heutigen 1080 Euro gelandet. Auf dem Papier des Richters stimmte der SB natürlich. In der Praxis habe ich das Geld nicht. Just my 2 Cents.

    In meiner HV steht auch der Passus, das nicht deliktfähige Kinder bis Schadenssumme x mitversichert sind. Zufällig hat es sich neulich ergeben, das meine 14jährige in unserer Ferienwohnung es irgendwie geschafft hat, den elektrischen Nachtspeicherofen umzuwerfen und damit funktionsunfähig zu machen. Das ging bei der Versicherung sofort alles seinen Weg. Bin jetzt ganz froh, das nicht mal eben 1.000-2.000 Euro für eine neue Heizung locker machen muß.


    In dem Fall des TE ist wohl wirklich erst einmal die Aufsichtsperson gegenüber dem Geschädigten in der Bredoullie.

    In Espelkamp gibt es auch einen Aquapark (Atoll)


    Danke für den Hinweis. Hatte ich doch glatt vergessen. Da muß man also nicht bis nach Herford fahren. Im Atoll war ich auch schon selber einmal.
    Wirklich toll für Kinder, allerdings war es rappelvoll, als ich dort war. Das war ein ziemliches Gedränge im Wasser. Also immer darauf achten, das die
    Kinder beaufsichtigt sind.

    -Spaßbad H2O in Herford.


    -Porta Westfalica bei Minden (Kaiser-Wilhelm-Denkmal mit großartigem Ausblick auf das Wesergebirge und das norddeutsche Tiefland)


    -Minden, bisschen an der Weser entlanglaufen oder gleich eine Schleusenfahrt mitmachen.


    Wenn man Glück hat, ist gerade Mindener Messe, ein Riesenspektakel mit 130 Schaustellern.

    Hallo zusammen,


    und eine für EUR 25. So traurig es auch ist, wenn KV die Kinder hat bleibt Modell 1 bei mir und Sohnemann nutzt Modell 2.


    Das ist doch eine vertretbare und gute Lösung. Würde ich wohl auch so machen.



    Aber es tut mir Leid, da der KV den Frust über Sohni's unakzeptables Aussehen (also 2nd Hand Klamotten) an ihm auslässt und nun der Gegeneffekt eintritt, dass Sohnemann umso unsicherer geworden ist. Er hat immer Angst nicht gut auszusehen.


    Es liegt ja an dem Vater, daß er den Mangel mit besseren Markenklamotten, meinetwegen auch second Hand, beheben könnte. Mit dem Finger auf andere zeigen ist einfach. Ich selbst habe allerdings gerade einige meiner Kinder während ihrer Ferienzeit bei mir mit second Hand Klamotten und beim Schuhdiscounter bestückt, weil deren Kleidung buchstäblich Auflösungserscheinungen zeigte. Ansonsten verstehe ich die Aufregung nicht. Auf der Kleidung steht nicht drangetackert, daß sie bereits gebraucht ist. Der KV braucht anscheinend irgendeinen Aufhänger, um bei dem Sohn zu punkten. Das geht hier aber leider in die völlig falsche Richtung.



    Man muss aber auch dazu sagen, dass unser Umfeld nicht grade einfach ist. Meine Tochter und ich wurden grade auf dem letzten Kindergeburtstag wie die armen Schlucker behandelt, da ich "nur" einen Golf fahre und Töchterchen "nur" im H&M Kleid zum Kindergeburtstag erschien.


    Das ist letztlich eine Frage des eigenen Anspruchs. Ich muß meinen Kindern auch immer wieder (sinngemäß) vermitteln, daß Geld nicht einfach zum Pflücken auf Bäumen wächst. Das verstehen sie aber, sogar die jüngsten Kinder. Es ist ja nicht so, daß nur potentiell zukünftige Havard- und Eaton-Absolventen Geburtstag feiern würden. Ich weiß ja nicht, wie schlimm die Behandlung als armer Schlucker war, aber ich würde je nach dem dann eher an meinem Umfeld arbeiten und nicht an meiner Einkommenssituation.

    Schwierige Situation.


    Dem Grunde nach sind Brillen eben kein Sonderbedarf (Kammergericht Berlin Az 13 UF 46/06)


    Im Übrigen wird bei Sonderbedarf nach Einkommen gequotelt und da würde ich als Vater auch eine Einkommensauskunft von der Mutter verlangen.


    Formaljuristisch wird man dem Vater in Bezug auf Schadensersatz wohl auch nicht belangen können, denn auch im Rahmen seiner Aufsichtspflicht kann er einen 8jährigen durchaus mal ein paar Minuten alleine lassen, was reichen würde. um eine Brille unauffindbar zu verlegen.


    Die PKV scheint ja nicht sehr kulant zu sein. Wäre nicht evtl. eine Brillenversicherung (einschl. Brillenverlust) beim Optiker für ein teures Modell angezeigt gewesen? Wenn doch schon die Tagräume des Trägers bedenklich stimmen müssen? Oder ist dieser Zustand des "Träumens" erst innerhalb der letzten 6 Wochen eingetreten?


    Hast du den Vater einmal wegen der "Tagtraumphasen" eures Sohnes einmal sensibilisiert um seine Aufmerksamkeit diesbezgl. zu erhöhen? Ich wäre als UET-Vater ganz dankbar für diesen Tipp.


    Ansonsten vielleicht mal bei Fielmann anklopfen. Die verschenken Kinderbrillen (Null-Tarif).

    monatlich noch 30 Euro für das was ich ab 1.12. zuwenig gezahlt habe.


    Wieso ab 01.12. zuwenig? Du schreibst doch, das den geforderten Betrag von 334 Euro gezahlt hast? Oder meinst du/die nur eben einmalig die 30 Euro für den Monat Dezember?
    Inverzugsetzung übrigens immer nur ab Aufforderung zur Auskunft, nicht vorher.


    1. Nach meinen Berechnungen hat das JA mit meinem gesetzlichen Netto gerechnet, allerdings keine Aufwendungen für Arbeit etc. abgezogen und mich so zu hoch eingestuft. Wie gehe ich hier jetzt am besten vor? Anwalt oder erst JA?


    Anwalt brauchst du erst, wenn du verklagt wirst. Verlange eine Korrektur der Berechnung unter Berücksichtigung deiner Aufwändungen für deine Erwerbsarbeit und der Pauschale für deine Altersvorsorge. Wenn du versäumt hast, dem JA deine Aufwändungen mit der Erteilung der geforderten Auskunft mitzuteilen, brauchst du dich natürlich nicht zu wundern, das nichts berücksichtigt wurde. Hellsehen kann auch das JA nicht.

    Was mache ich mit der Zahlung die Übermorgen fällig aber in meinen Augen falsch ist? Trotzdem zahlen?


    Nur zahlen, was nach deinen Maßstäben dem einkommensbereinigten Netto zugrundeliegen müsste. Wenn du den geforderten Betrag bezahlst, gibst du auch zu verstehen, das du das leisten kannst. Biete an, eine mögliche Differenz nachzuzahlen, sobald die Einkommensbereinigung vorgenommen wurde. Oder zahle eben den höheren Betrag "unter Vorbehalt". Das hat zwar keine Rechtskraft, dokumentiert aber den Dissenz zur Unterhaltsfestsetzung. Das Geld ist dann aber auf jeden Fall weg.


    Wenn es falsch war wie hoch ist die Chance das der zuviel gezahlte Betrag angerechnet wird?


    Null Prozent Chance. Für die paar Euro macht keine Behörde oder Familiengericht davon einen Staatsakt.


    2.ist es rechtens dass das JA jetzt ein halbes Jahr nachzahlen lässt? Schließlich hab ich ja kein halbes Jahr zur Berechnung gebraucht!


    Wie meinen? Wer hat denn jetzt gerechnet? Die oder du? Also doch 30 Euro mal 6? Wird das irgendwie begründet? "War zuwenig" ist ja wohl keine Begründung.



    3. Die Unterhaltsurkunde muss ich unterschreiben, soviel weiß ich.


    Ja schon, aber nicht zwingend zu den Konditionen, die das JA vorgibt. Du kannst auch einen anderen Betrag titulieren lassen. Wenn das dann dem JA das zuwenig ist, seht ihr euch vielleicht vor Gericht wieder. Kommt darauf an, wie gross die Differenz ist. Wenn es nur um ein paar Euro geht, wohl eher nicht.



    Die Frage dazu ist, kann ich auf eine Befristung bestehen?


    Ja. Aber es kann sein, das man dir keine in den Titel reinschreiben möchte. Dann mußt du eben woanders titulieren lassen. Z. B. bei einem Notar.



    Gleiche Frage zu statisch und dynamisch?


    Du hast keinen Anspruch auf einen statischen Titel. Du kannst zwar einen statischen errichten lassen ( z. B. auch beim Notar) aber auch den kann das JA per Gerichtsbeschluß kassieren und einen dynamischen verlangen. Versuch's halt mal im Dialog. Statischen Titel kann man eher argumentieren, wenn man sich in befristeten Beschäftigungsverhältnissen bewegt.



    Hoffe ich hab es relativ verständlich rüber gebracht!?


    Ja. Relativ.

    Naja, also bevor man jetzt tiefer in die Materie vordringt, welcher Teil der Umzugskosten als angemessen bei einem solchen Umzug ist, sollte man doch auch prüfen, ob nicht andere Wege gangbar sind. So führt das z. B. das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung B 14 AS 13/12 R aus:


    Zitat


    Rz. 30 ff:
    Entgegen den Ausführungen des LSG kommen nicht nur gesundheitliche Gründe in Betracht, wenn es um die Gründe für die "Unzumutbarkeit" von Kostensenkungsmaßnahmen (insbesondere durch Umzug) geht. Es können auch die besonderen Belange von Eltern und Kindern (vor dem Hintergrund des Art 6 Grundgesetz) solche beachtenswerte Gründe darstellen. Wie bereits dargestellt, ist auf das soziale und schulische Umfeld minderjähriger schulpflichtiger Kinder Rücksicht zu nehmen. Ebenso ist die Situation von Alleinerziehenden dahin zu überprüfen, ob sie zur Betreuung ihrer Kinder auf eine besondere Infrastruktur angewiesen sind, die bei einem Wohnungswechsel in entferntere Ortsteile möglicherweise verlorenginge und im neuen Wohnumfeld nicht ersetzt werden könnte (BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr 19 RdNr 35). Auch Angehörige unterer Einkommensschichten, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind, werden sich bei der Frage nach Kosteneinsparungen von diesen Gedanken leiten lassen.


    Zitat


    Ausdrücklich genannt werden die Betreuung der Kinder am Nachmittag durch ein soziales Netzwerk und der Schulweg jüngerer Kinder. Können Alleinerziehende solche Gründe nachweisen, können sie nicht verpflichtet werden, ihren Stadtteil bzw ihr Umfeld zu verlassen. Ist in diesem speziellen Umfeld kein günstigerer Wohnraum verfügbar, muss das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft weiter übernehmen.


    Quelle: http://www.vamv-nrw.de/cms/Sta…ikel/Umzug_unzumutbar_~72


    Ist der Fall dort also mit diesem hier vergleichbar, würde ich einer Kostensenkungsaufforderung widersprechen. Bzw., da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um einen
    Hinweis, würde ich eine Stellungnahme dazu abgeben. Das ist insofern ja auch ganz praktisch, denn wenn die Aufforderung einen Bescheid darstellen würde, wäre die Möglichkeit zum Widerspruch nach drei Jahren schon längst verfristet.


    In meinem Fall war es damals übrigens so, das mir die Zustimmung zum Umzug verweigert wurde, obwohl die Wohnung insgesamt (warm) günstiger war, als der Landkreis für angemessen hielt.
    Als Grund wurde angegeben, daß sie einfach zu groß sei. Ich bin dann ohne Zustimmung umgezogen und habe demzufolge natürlich auch keinen Zuschuß für den Umzug erhalten (Den ich allerdings unter dieser Voraussetzung auch gar nicht erst beantragt hatte). Das sich das JC weiterhin weigerte, die Unterkunftskosten vollständig anzuerkennen, habe ich das dann gerichtlich klären lassen, wobei uns dann die Wohnkosten vollumfänglich anerkannt wurden. Das Gericht ist dann sogar weit über das Maß des Landkreises hinaus gegangen. Erfreulicherweise war die Richterin keine Freundin von schlüssigen Konzepten und hat die Wohngeldtabelle + 10 % Sicherheitszuschlag zugrunde gelegt.

    Die Viecher haften auch an Kleidung an und suchen sich dann in Ruhe einen schönes Plätzchen auf der Haut.
    Hatte letztes Jahr im Spätsommer eine in der Leistengegend, nach einem Waldspaziergang. Bin wohl dem einen oder anderen
    Gebüsch zu nahe gekommen. Ich habe die Zecke vollständig mit einer Pinzette entfernt (kam nicht anders dran) und bin am nächsten Tag damit
    zum Arzt, 2 mal in einer Woche zur Nachkontrolle, ob Wanderröte einsetzt. Hatte in dem Fall Glück, aber der Juckreiz war die ersten
    drei Tage schon heftig.


    Jetzt auf auftretende Rötungen an der Einstichstelle bei dem Kind achten (Borelliose). Der Fleck breitet sich aus und bleibt an
    der Einstichstelle heller. Nennt man auch Wanderröte. Haben wir auch mal so bei zweien unserer Kinder beobachten müssen.
    Dann ist eine antibiotische Therapie angezeigt. Wenn das nicht behandelt wird, können daraus krankhafte Spätfolgen entstehen, denn nicht
    jede Borielloseerkrankung verläuft heftig, sondern schleichend. Unbehandelt kann später daraus Arthrose, Arthritis, Bandscheibenvorfälle, Schleimbeutelentzündungen,
    entstehen.


    Vor etwa 20 Jahren hatte ich mal so ein Spinnentier am Schienenbein, unter der Jeans, weil mein Bein über die Terasse hinaus ins Gras ragte.
    Meine Stiefmutter hat's ja gut gemeint, da Öl draufzukippen, um das Tier zum Rückzug zu zwingen. Allerdings hat das dazu geführt, das die
    Zecke nur noch mehr in die Einstichstelle gespeichelt hat. Im Ergebnis wurde das Bein bis zum Oberschenkel dann so dick und prall wie eine Preßwurst.
    Nach Entfernung der Zecke durch einen Arzt und einer Behandlung des Beins mit Zugsalbe wurde es besser.

    Wenn du also keine Infos preisgeben möchtest, ist das dein gutes Recht und ich respektiere es.


    Danke für das Feedback. Es wäre aber wohl unhöflich von mir, direkt in eine höflich gestellte Anfrage reinzugrätschen, nur um zu mitzuteilen, das man eben nichts
    mitzuteilen hat.


    Zitat von FixeElfe


    - Welche positiven oder negativen Erfahrungen habt ihr mit Jugendamt, Arbeitsamt und anderen Institutionen unseres "Sozialstaates" bisher machen können?


    Jugendamt: Negativ wie Positiv. Kommt darauf an, welchen Ansprechpartner man bekommt und welche Einstellung er für seinen Wirkungsbereich mitbringt (Hier Beratung bei
    Trennung/Scheidung). Mit Geschlechtsgenossen gab es in der Regel weniger Probleme.
    Arbeitsamt: Ausnahmslos negative Erfahrungen. Drei Jahre Rechtsstreitigkeiten sprechen für sich.
    Krankenkasse: Keine Freunde von stationären Kuraufenthalten. Zu teuer. Soll der Rentenversicherungsträger einspringen.
    Rentenversicherung: Siehe Krankenkasse, RV verweist in dem gleichen Sachverhalt auf Krankenkasse.


    Zitat von FixeElfe

    - Was wäre eurer Meinung nach ein sinnvolles Angebot, das euren Alltag entspannter gestalten könnte?


    Ich habe lange darüber nachgedacht, aber da fällt mir im Kontext unserer persönlichen familiären Situation gerade nicht wirklich ein Modell ein, in das sich Sozialpädagogen/Sozialarbeiter unterstützend integrieren könnten. Obwohl hier die Mutter zweifelsohne die "Hauptlast" bei der Erziehung und Pflege der Kinder trägt (bei der Betreuung unserer Mehrkindfamilie bin ich zwar stark eingebunden, aber von einem Wechselmodell kann man hier nicht sprechen) sollte der Blickwinkel der Kinder nicht unberücksichtigt bleiben. Dem möchten wir als Eltern Rechnung tragen. Die Kinder haben sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sie sich (mehr) Zeit mit ihren Eltern wünschen. Schon heute müssten sich die Kinder den Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes und dem etablierten Bildungssystem unterordnen wie in in der Ganztags-KiTa, schulische Ganztagsbetreuung, Turbo-Abi, usw. etc.. Hier sehe ich eher Politik, Wirtschaft und Sozialstaatsprinzipien in der Verantwortung als die Notwendigkeit weiterer Angebote von beispielsweise Betreuungsangeboten durch verschiedene Träger.

    Zitat von FixeElfe

    - Was könnte euch langfristig helfen, euch und euren Kindern ein stressfreies Leben zu ermöglichen?


    Mehr Geld, flexiblere und umfangreichere Kinderbetreuung, das sind Dinge, die sich nicht nur Alleinerziehende wünschen. Am Besten noch ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle und dann entfällt auch die oft anstrengende, finanzielle Auseinandersetzung mit der oder dem Ex. Helfen könnte m. E. eine "Entschleunigung" im Bildungs- und Arbeitsmarktsektor. In dem Familienwegweiser des BFSFJ gibt es ja schon einen recht umfangreichen Katalog für die Familienförderung, wobei in nicht wenigen Punkten der Wunsch Vater des Gedankens ist, es aber an der praktischen Umsetzung fehlt (z. B. Unternehmen mit familienfreundlicher Personalpolitik). Kinder sind ja mittlerweile für die Eltern bei der Berufsausübrung zu einem echten Handicap geworden.
    Kinder werden dort als "Problem" wahrgenommen. Gerade Frauen müssen sich oft entscheiden, ob nun Kind oder Karriere. Ein seltsames Verständnis von der kleinsten Keimzelle staatlicher Ordnung (Artikel 16, III. Abschnitt d. Allg. Erklärung d. Menschenrechte, Europäische Grundrechtscharta, Artikel 9 und Artikel 33, Artikel 6 Grundgesetz der BRD). Hier stünde es der Familienpolitik doch einmal gut an, dieses Handicap auch ganz pragmatisch zu beheben, anstatt sich damit zu begnügen die "mögliche Aussicht" auf familienfreundliche Beschäftigungspolitik von Arbeitgebern auf ihrer Internetpräsenz zu bewerben. Eventuell eröffnet sich hier ja die Möglichkeit für eine oder mehrere sozialpädagogische Beratungsinstituiton(en), ggf. sogar im Staatsauftrag, bei den Arbeitgebern zu "missionieren".

    Moin Elvira.


    Welches Dekanat der FH Münster ist denn eigentlich für diesen Kurs und damit für die Erstellung dieses Hilfsangebotes verantwortlich? Unter welchem Themenbegriff wird die Aufgabenstellung zusammengefasst und ist evtl. damit zu rechnen, daß das Ergebnis für die "Umfragebeteiligten", also das fertige "fiktive Hilfeangebot" einsehbar ist oder ggf. sogar veröffentlicht wird?
    "Ich (Vorname) komme von der FH Münster..." ist mir persönlich zu dünn und die Bitte um die Abgabe von "Willensbekundungen", deren weitere Bearbeitung in einer "Black-Box" landen, genauso. Dahinter kann auch ein auf eigene Rechnung arbeitender, freier Autor stecken, der sich unter der Tarnkappe des wissenschaftlichen Auftrags das Klinkenputzen bei der Zielgruppe ersparen möchte.

    Marc1978 sie raubt euch Zeit und Nerven.........
    Ich würde es nicht machen..........Sie soll erst mal (z.B. 3 Monate) die
    Kinder regelmäßig sehen und dann hätte ich es mir überlegt.

    Wenn du jetzt unterschreibst und sie später nicht regelmäßig
    kommt,stehst du Unglaubwürdig da(wenn du es Rückgängig machen
    willst).


    Das JC leistet aber nur, wenn auch nachprüfbar ist, das Umgang statt findet. Das Amt kann auch im Rahmen der Mitwirkungspflicht einen Nachweis dafür von der Mutter fordern. Keine Unterschrift, kein Geld. Aber die Mutter kann sich ja auch selber helfen, wie ich oben geschrieben hatte. Ich verstehe auch nicht, wieso der TE davor Angst haben sollte, ein Glaubwürdigkeitsproblem zu bekommen. Das Problem hat doch allenfalls die Mutter, weil sie die Leistungen vielleicht nicht ausbezahlt bekommt. Für zu Unrecht bezogene Sozialleistungen im Haushalt der Mutter muß er nicht haften. Das käme allenfalls in Frage, wenn er der Mutter wissentlich und vorsätzlich falsche Umgangszeiten bescheinigt und ihren Haushalt somit zu Unrecht begünstigt. Selbst wenn das so wäre, müsste ihm das erst einmal nachgewiesen werden. Ich habe mal gehört, das es auch Eltern gibt, die sich wegen der Erstattung der Umgangskosten gegenüber dem Amt plötzlich bei den Umgangszeiten recht großzügig und einvernehmlich zeigen. Da wird es für das JC fast unmöglich, leistungsrelevante Tatsachen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.


    Die Leistungen an die Kinder sind vorschüssig zu zahlen. Die Kinder brauchen einen gefüllten Kühlschrank, wenn sie die Mutter besuchen und nicht erst, wenn sie schon wieder aus dem Haus sind. Die Jobcenter sind auch damit überfordert, ständig Nachberechnungen aufgrund der Umgangstage durchzuführen und daraufhin zeitnah die Nachzahlungen vorzunehmen. Im Ergebnis muß der Elternteil dann oft lange Zeit aus seinem eigenen Regelsatz in Vorleistungen gehen.


    Der TE kann sich doch sowieso nicht gegen die von der Mutter für die Kinder gestellten Anträge auf Sozialleistungen wehren. Zuerst einmal ist das familien- und verfassungsrechtlich kindeswohldienlich und ob die Mutter die Behörde beschwindeln könnte, steht auf einem anderen Blatt.
    Erst wenn sich nachweislich herausstellt, daß die Mutter im Leistungsbezug kriminelle Energie entwickelt, kann man zum Schutz der dann durch Regressansprüche finanziell benachteiligten Kinder dagegen vorgehen. Dann könnte es z. B. Sinn machen, über das Jugendamt die Kinder- und Jugendhilfe ins Boot zu holen, die dann ein Auge auf die finanziellen Angelegenheiten im Haushalt der Mutter wirft und sie bei der Beantragung von Sozialleistungen und im Umgang mit der Haushaltskasse "unterstützt".


    Naja, oder er versucht halt, die Mutter unter gesetzliche Betreuung stellen zu lassen, damit erst gar nichts anbrennt. Aber für eine Mutter und die Kinder auch keine schöne Vorstellung, oder?

    Ich bekomme pro Kind 22,59€ für Unterkunft und Heizung. Kein Regelbedarf und auch keinen Mehrbedarf. Somit kann mir wohl nichts abgezogen werden.


    Mehrbedarf nach §21 Abs. 3 SGB II wäre auch nicht abzugsfähig, denn das ist eine Leistung an den Elternteil. Taucht denn der Posten für den Alleinerziehendenzuschlag in den Berechnungsbögen nicht auf? Dann solltest du mal dein Jobcenter danach fragen, wieso der fehlt. Nicht, daß dir da bei schmalen Budget auch noch etwas durch die Lappen geht. Die Kinder sind nicht über 16 Jahre, oder?


    Nun hat sie mich heute angerufen und mir gesagt dass ich ihr einen Brief für das Jobcenter schreiben soll, dass sie die Kinder einmal im Monat für 2 Nächte bei sich hat plus Ferienzeiten.
    Sie sagte mir dass sie die Fahrten zum Umgang bezahlt bekommt und Geld für die Verpflegung der Kinder.


    Sie spekuliert zweifelsohne auf die anteiligen Regelleistungen für die Kinder für deren Aufenthaltszeiten in ihrem Haushalt. Mehr Umgang, mehr Geld. Sind bei zwei Kindern immerhin um die 16 Euro pro Tag + Fahrtkostenerstattung.



    Meine Frage ist jetzt, ob mir Geld für die Umgänge abgezogen wird von meiner Aufstockung


    Kann sein. Kommt darauf an, ob die Kinder bei dir auch Regelleistungen beziehen. Wenn die ihren Regelbedarf aus Kindergeld und Unterhaltsvorschuß decken können, eher nicht. Abzüge für die auf die Kinder anfallenden, anteiligen Wohnkosten sind bei einer Rückforderung sowieso aussen vor. Schliesslich hält man Wohnungen üblicherweise nicht tageweise vor.



    und ob ich ihr das einfach unterschreiben sollte, oder lieber erst nach den Umgängen.


    Geleistet wird nach dem Faktizitätsprinzip (tatsächliche Umstände). Kein Umgang, keine Leistung. Das Jobcenter kann per vorläufigem Bescheid die Leistungen für die Kinder anhand eines Umgangsplans vorschüssig auszahlen und nach Prüfung der tatsächlichen Anwesenheitszeiten der Kinder einen endgültigen Bescheid erlassen. Insofern kann sich eine Rückforderung ergeben, wenn Umgang ausfällt.


    Die Mutter kann auch dem Jobcenter gegenüber eine Versicherung an Eides statt nach §23 SGB X über die tatsächlichen Umgangszeiten abgeben. Das ist ein Rechtsmittel zur Glaubhaftmachung von Tatsachen, die das Jobcenter nicht folgenlos übergehen kann. Die Versicherung an Eides statt ist allerdings auch strafbewehrt. Falschaussage = Bis 1 Jahr Knast.
    Der Vorteil der Tatsachenglaubhaftmachung nach §23 ist zum einen für die Mutter, daß sie nicht auf deine Mitwirkung angewiesen ist. Für dich wäre sie vorteilhaft, weil sie dir
    bürokratischen Aufwand gegenüber einem fremden Leistungsträger erspart und die Leistungsmodalitäten allein auf Grundlage der Aussage der Mutter abgestellt werden. Damit steht sie auch in der Ersatzhaftung nach §34 SGB II für die an sie, als Vertretung der Bedarfsgemeinschaft, ausgezahlten Beträge.
    Beispiel für eine solche Versicherung an Eides statt:


    Das Bundessozialgericht meinte vor zwei Jahren in B 14 AS 50/12 R, daß ein Kind, das in beiden Haushalten Empfänger von Grundsicherungsleistungen ist, einen Gesamtanspruch von Regelleistungen für insgesamt 30 Tage im Monat hat. In der Zeit, in der es sich nicht im Haushalt des Betreuungselternteils aufhält, hat es dem Grunde nach keinen Anspruch auf diese Leistungen.
    Daraus lässt sich ableiten, das es im Haushalt des Betreuungselternteils zu einer Überzahlung kommt, wenn das Jobcenter im Voraus für das Kind bestimmte Regelleistungen für 30 Tage an den Betreuungselternteil zahlt, das Kind aber nur 26 Tage im Haushalt des Betreuungselternteils zubringt und vier Tage bei dem Umgangselternteil. Für 34 Tage soll also nicht geleistet werden und das ist übrigens auch die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wie aus einem Schreiben des BMAS an das soziale Bündnis Jüchen e.V. aus 2012 hervorgeht.


    Kommt es also bei dir zu einer Rückforderung wegen Überzahlung der Regelleistungen, kannst du den Rückforderungsbescheid deines JC prüfen und verlangen, daß in dem Rückforderungsbescheid die tageweise Berechnung der Regelleistungen für die Kinder nachvollziehbar dargestellt wird (jeweils Uhrzeit und Datum Umgangsbeginn, Uhrzeit und Datum Umgangsende). Wurde erkennbar zu Unrecht nach den Angaben der Mutter zeitanteilig zu viel für die Umgangswahrnehmung geleistet, kannst du der Rückforderung widersprechen.
    Dann muß sich das JC wieder mit der Mutter auseinandersetzen. Die hat dann erst mal ein Anhörungsverfahren vom Jobcenter an der Backe. Nachgewiesener Sozialleistungsbetrug und falsche eidesstattliche Versicherungen sind keine Kavaliersdelikte. Spätestens in einem Lokaltermin vor dem Strafrichter, wegen eidesstattlicher Falschaussage und Sozialleistungsbetrug, wird es sehr ungemütlich. Auf diese möglichen Folgen bei wahrheitswidrigen Angaben würde ich die Antragstellerin, falls objektiv notwendig, sachlich hinweisen. Was erschwerend hinzukommt, ist, das zunächst einmal alle Ansprüche im SGB II Individualansprüche sind. Das Kind haftet also dennoch für unwahre Tatsachenbehauptungen der Mutter, auch wenn das Jobcenter den Rückforderungsbescheid sich erst mal bis zur Volljährigkeit des Kindes an die Wand tackern kann (Beschränkung der Minderjährigenhaftung). Das kann möglicherweise einen zivilrechtlich geltend zu machenden Vermögensschadensersatzanspruch des Kindes an die Mutter nach sich ziehen. Vielleicht nach §1664 BGB und §1642 oder so. Das Jobcenter kann aber auch, wenn es das möchte, die Mutter für wahrheitswidrige Angaben nach §34 SGB II, in die Haftung nehmen.

    Bei schwankendem Einkommen ist das durchaus rechtens, einen vorläufigen Bewilligungsbescheid zu erhalten. Den kann man auf Antrag für endgültig erklären lassen. Das passiert in der Regel nach dem Ende des Bewilligungszeitraums.


    Also, Jobcenter waren in der Vergangenheit durchaus, wenn auch nur indirekt, an streikbrechenden Maßnahmen beteiligt.


    1-Euro-Jobber als Streikbrecher gegen VERDI


    "Osnabrück: Hartz-IV-Empfänger als 1-Euro-Streikbrecher. Unter massivem Polizeieinsatz gegen Verdi-Streikposten eingesetzt. Stadt Osnabrück droht: "Wenn ihr nicht als Streikbrecher ordentlich arbeitet, melden wir das dem Arbeitsamt."


    http://de.indymedia.org/2006/02/139155.shtml


    Tja, dem Grunde nach müsste ja die Teilnahme an einem Arbeitskampf zur Verbesserung der Entlohnung ja absolut dem Grundsatz
    des Forderns und des Förderns aus dem Sozialrecht entsprechen:


    §2 SGB II


    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.


    Wenn das Ziel des Streiks eine Verbesserung der Lohnquote ist, verringert oder beendet das im günstigsten Fall die Hilfebedürftigkeit. Was spräche also gegen eine Teilnahme am Arbeitskampf?


    ist es gesichert, dass er keinen zuschuss kriegt? ich kenne durchaus leute, die nicht leistungsberechtigt sind, da bafög-berechtigt, und den alleinerziehendenzuschlag nach dem sgb bekommen haben. ich würde mich mal schlau machen.


    Soweit es Mehrbedarfe sind, die nicht mit dem Regelsatz abgegolten sind, kann man für dafür Leistungen beantragen. Das sollte hier ja wohl der Fall sein, weil es sich bei den Leistungen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts um laufende, atypische Bedarfe handelt. Der umgangsbedingte Mehrbedarf (Fahrkosten, Zehrgeld) hat auch nichts mit dem Studium zu tun, soweit wäre das aus den Bafög-Leistungen zu finanzieren.


    Der § 27 SGB II regelt Leistungen für Auszubildende, das schliesst Bafög-Empfänger mit ein. Wenn gar nichts anderes mehr geht, kann man da notfalls sogar darlehensweise etwas
    bekommen. Aber wer will sich schon für den Umgang verschulden?


    Edith: Ich lese gerade, das der KV ja gar kein Bafög-Empfänger ist. Das sollte aber für den Anspruch nicht grundsätzlich schädlich sein, wenn er die Kosten nicht aus dem
    Studienkredit und seinem Nebenerwerb decken kann. Aber möglicherweise wäre des den Jobcenterleuten dann lieber, daß er auf Zeitarbeit umsattelt, anstatt weitere 12 Monate zu studieren. Da geht Statistik vor Logik.

    Hat er denn die Möglichkeit beim Jobcenter Unterstützung zur Wahrnehmung des Umgangs zu beantragen, konkret reden wir da von 8 Tagen im Monat und 4 Zugfahrten.


    Na klar hat er die Möglichkeit. Steht doch im Gesetz, §27 SGB II:


    (2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.


    Konkret wäre das für die Fahrtkosten §21 Abs. 6 SGB II. Das anteilige Sozialgeld für die Aufenthaltstage ist ein Anspruch des Kindes und nicht seiner. Daher kann er das auch nach §36 SGBII in Verbindung mit §38 Abs.2 SGB II, beantragen. Den Antrag stellen muß er aber selber...


    Weißt du, wieviel % in etwa an Unterschied zwischen den beiden StKl sind?


    Das ist mir, ehrlich gesagt, herzlich egal. Ich dachte da eher an die III. Steuerklasse. Es ist auch nicht der Kern dessen, was ich meinte. Sinnvoller wäre es gewesen, eine Steuerklasse "gemeinsam erziehend" zu schaffen. Steuerliche Entlastung für die Führung eines 2. Wohnsitzes gibt es z. B. doch auch. Oder besser noch, die ganzen Steuerklassen samt Ehegattensplitting bis auf eine mit Einheitssteuersatz abzuschaffen, es ist doch sowieso nur ein Hin- und Herschieben von Steuerbeträgen bis zur Endabrechnung des Steuerjahres. Aber dann werden ja gleich ein paar Wirtschaftszweige arbeitslos.


    Weiß du, ob das erste Kind dann bei einem selbst gemeldet sein muss? Spiele aufs "Wechselmodell" an. Manchmal hängen Anträge ja davon ab, konnte bisher keine Aussage dazu finden.


    Da die Choose an das Steuerrecht gekoppelt ist, hängt es sehr wohl vom Meldeort der Kinder ab. Das macht ein Wechselmodell nicht jedem schmackhaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


    Für die (ledigen) BET's bleibt es bei Steuerklasse I, Unterhaltspflicht und Kosten für eine 2. Wohnung mit Platz für den Nachwuchs. Danke schön.


    http://www.welt.de/debatte/kom…rrecht-in-die-Roehre.html