Kommt darauf an, wie die Situation entstanden ist.
Ich lese ja immer mal bei Dir kügelchen, aber ich hab es nicht mehr richtig im Kopf.
Bei uns lief es so:
KV seit Jahren gestresst, Medi,s nicht gegeben, sxchlecht über KM gesprochen, Medi,s schlecht gemacht, Kind mehrfach einbehalten.
Das Kind war da gerade mal 4.
Nachdem der KV das Kind über nen Zeitraum von fast 2 Wochen einbehalten hatte, alle (JA, Kita, RAI,n, Caritas etc...) informiert waren und das Kind nach der Zeit Verhaltensauffälligkeiten massiv, bekam, wurde das Kind notbetreut über die Caritas und dort ne Psychologin.
Als die Probleme sich krass vermehrten, das Kind wieder einnässte und auch in der Kita verhaltensauffällig wurde, habe ich, obwohl wir GSR. haben, eine Kinderpsychologin involviert.
Es entstanden dann Erstgespräche(die ersten 4 oder 5 dürfen ohne Unterschrift des anderen ET erfolgen), zwischendurch beantragte ich die Teilsorge "Gesundheitsfürsorge".
Ich listete auf, was das Kind bräuchte (Ergo, Logo, Kinderpsychologin) und das Frühförderzentrum schrieb ein Attest.
Gerichte mahlen ja lang, aber es kam dann zum Termin und mir wurde die Teilsorge übertragen und das Kind durfte endlich weiter zu ihrer Frau x gehen, zu der sie schon gutes Vertrauen hatte.
Ich habe das JA immer informiert.
Die haben sich auch mit der Kinderpsychologin in Verbindung gesetzt und besprechen sich, falls es Eventualitäten geben sollte.
Bei uns wird es jetzt, nach fast 6 Jahren ruhiger.
Man muss sich m.E. keine Kinderpsychologin vorschreiben lassen.
Man sollte nun den wahren Kontext kurz und knapp vortragen und dann erwarten, dass die Psychologin mit dem Kind und dessen Gedankengut zielgerichtet arbeitet.
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Ich darf garnicht drüber nachdenken.
Es war ein beschissener Weg, aber JETZT sind wir weiter