Liebe TE,
ein Aussetzen des Umgangs, auch unter Coronabedingungen, bedeutet, dass du nachweisen musst, dass der Vater ein schädigendes Verhalten oder Umstände an den Tag legt.
Wie ich deinem Startpost entnehme, habt ihr letztes Jahr diesen Umgang vereinbart und deine Infos, sich mit Freunden treffen zu wollen, sind lediglich eine Vermutung. Basierend auf einem Gespräch von vor Corona? Im Moment schreibst du nur, dass er seine Eltern besuchen will, der Grund ist tatsächlich irrelevant. DU nimmst an, aufgrund der Umstände, dass er eventuell Freunde und Bekannte treffen will. Ist damit aber immer noch keine Tatsache oder eine illegale Handlung. Es ist nur eine in der Zukunft liegende Vermutung. Das wird zu Glatteis für dich. Selbst Krankheit des Kindes rechtfertigt nicht zwingend ein Aussetzen des Umgangs. Dort muss auch ein Attest her.
Wenn also nicht bekanntermaßen der Vater oder jemand im Haushalt seiner Eltern nachweislich an Corona erkrankt ist, dann gibt es bisher keinen triftigen Grund den Umgang zu verweigern.
Das Risiko zu erkranken ist auf deiner wie auf seiner Seite gleich hoch. Nämlich 50/50.
Du wirst vermutlich nicht seit 2 Wochen das Haus nicht verlassen haben, sondern ebenfalls Kontakte im öffentlichen Leben gehabt haben. Gleiches Recht für alle. Er darf, rein rechtlich seine Eltern besuchen und somit euer Kind seine Grosseltern.
Die Geschütze, die Clara dir hier anbietet, die kannst du annehmen, du musst dann aber auch damit klarkommen, dass dir ein brechen des Vergleiches, ohne triftige Gründe, unterstellt wird. Ich würde mir das tatsächlich gut überlegen.