Beiträge von Raline

    ´geh mal im Internet auf rsultan, dort hab ich den damals gemacht. Man bekommt dann einen Probeset zugeschick. Dann muss man dem Kin und dem Vater Speiche´l entnehmen und zurückschicken. 10 Tage später hat man das Ergebnis.Dies kann man bei sich daheim machen.

    Ich würd an eurer Stelle einen privaten Test machen, der Kostet nur 160€ und wird mit Seichel durchgeführtDen könnt ihr direkt nach der Geburtmachen.
    Sollt der Vater sich streuben mach es über das Ja. Bei der Probeentnahme wird die
    Identität anhand vom Perso festgestellt. Fingerabdrücke und ein Foto von dir und deinem Kind gemacht. Er muss auf das Gesundheitsamt und muss auch Perso usw zur Ientivikation abgeben.
    Also geht das mit dem Nabelschnurblut nicht. Wird nicht vom Gericht anerkannt.

    Hallo
    bei dir wurde wahrscheinlich automatisch eine Beistandschaft eingerichtet, weil du minderjährig bist. Du wirst wahrscheinlich einen Termin bekommen, bei dem du die möglichen Väter angeben mußt. Du wirst dann gefragt wen du am wahrscheinlichsten für den Vater hälst. Der wird dann zuerst getestet sollte er es nicht sein wird dann der andere getestet.Es ist halt wichtig dass du nichts verschweigst. Der Empfängniszeitraum laut Gesetz ist recht groß und du mußt alle angeben mit denen du in dieser Zeit Verkehr hattest.

    Wenn du Hartz 4 beantragst muss du entweder ein Nachweis bringen von Unterhaltszahlung oder UVG-Bescheid.
    Beim UVG musst du , wenn du den Vater weißt diesen angeben sonst machst du dich strafbar. Solltest du dennoch bewußt falsche angaben machenkannst du ganz schön viel Ärger bekommen

    Hallo
    bei mir wurde ein Vaterschaftstest vom Gericht angeordnt, und nach der Feststellung der Vaterschaft war auch noch mal ein Gerichtstermin bei dem ich anwesend sein mußte. Hab vorher auch kein Ergebnis von dem Test gehabt. Bei diesem Termin wurde der Vater " zur Vaterschft verurteilt" wurde aber nicht als Zeuge angehört sonder mußte nur dabei sein....mach dir net soviel sorgen, wenn der Tes´t negativ wäre gebe es nicht noch ein Termin

    Ich zietrire mal aus dem Schreiben " AE, die nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben und denen die alleinige elterliche Sorge oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zusteht, haben Anspruch auf Elterngeld bis zu 14 Monaten,wenn eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt.
    Diese Voraussetzungen werden von ihnen nicht erfüllt. Elterngeld kann daher höchstens für 12 Monate gezahlt werden"


    Gibt es hier jemand, der auch studiert oder arbeitslos ist? Auf wieviel Monate habt ihr Anspruch?

    würde wenn er kein Unterhalt zahlen will eine Beistandschaft auf dem Ja machen. Die kümmern sich um alles und man hat keinen Stess. Er muss rein rechtlich solang Unterhalt zahlen, bis es bewiesen ist, dass er nicht der Vater ist.