Beiträge von sabine

    Danke für eure Antworten. Das ABR habe ich nach dem Sorgerechtverfahren mit Einverständnis des KV bekommen. Er wollte damals das alleinige SR, hatte aber keine chance. Ich bot ihm mit únserem Mediator das gemeinsame SR an wenn ich das ABR bekomme. Er willigte ein und es wurde beglaubigt. Unsere Tochter geht alle 14 Tage, es sei denn sie hat mal was anderes vor. Sie geht in den Ferien und sie verreisen auch. Es besteht guter Kontakt zum KV. Die überlegung ist nun zu meinem Partner zu ziehen dieser lebt aber ca.450 km entfernt. Der KV macht jetzt schon stress.

    Ich würde bei der Kindüber(rück)gabe mit dem Exmann reden, dass er sich doch bitte an die Vereinbarung halten soll. Sind die "Übergaben" zeitlich angesetzt? Du könntest ihm sagen das wenn er sich nicht an die Vereinbarung hält, es einen Tag weniger mit Kind gibt.



    Ich persönlich finde es nun nicht schlimm das es so kam, aber du wirst deine Gründe für dein Verhalten haben. Denk jetzt nicht an das was war, sondern an das was kommt und das sind viele schöne Stunden mit deinem Kind. :-)

    Hallo, ich hab ne Frage zum Thema Aufenthaltbestimmungsrecht.


    Ich habe das alleinige ABR und habe vor weit weg zu ziehen. Nun die Frage, darf ich das? Der Vater macht mir jetzt schon die Hölle heiß das ich nicht so weit weg darf und er es nicht zulassen wird. Dadurch das ich es alleine habe muss ich doch seine Einstimmung nicht haben, oder? Er wird trotzdem alle 2 Wochen sein Kind sehen, ich fahre sie zu Ihm.


    Vielen dank schon mal für eure Antworten.

    Hallo, ich habe gestern Abend zu euch gefunden. Bin die Sabine, 31 Jahre jung, Mutter einer fast 11 jährigen Tochter und vom Vater getrennt.


    Ich freu mich sehr auf die Zeit hier und hoffe auch Erfahrungsaustausch, sowie Antworten auf einige Fragen.



    Es Grüßt, ganz lieb...sabine