Beiträge von nana123454

    ein mann kann zu jeder zeit entscheiden ob er kinder möchte - er kann konsequent verhüten oder sich operieren lassen. dann kann er garkeine kinder zeugen. so ich hörte ist dies umkehrbar.
    ich denke ehr, dass es garkein stalking ist. ich denke ehr, dass er versucht massiv zu verhindern, dass die geschichte rauskommt und seine verlobte nicht wind von der geschichte bekommt. die frau wird antworten haben wollen: vaterschaftsanerkennung, umgnag, unterhalt, erstausstattung die er bezahlen muss. das sind posten die geklärt werden müssen. wer also kinder in die welt setzt, muss auch die konsequenzen tragen danach.
    immerhin - wenn er der vater ist - bekommen die ersten beiden kinder dann weniger unterhalt, da er dann für drei zahlt und betreuungsunterhalt...statt also den kopf in den sand zu setzen, sollte er sich mit der realität auseinandersetzen. nach zwei kindern, sollte er wissen was auf ihn zukommt.

    d-ma-eng musste eine notensumme von 7 ergeben. die meisten gymnasium wollten 6 und das beste einen durchschnitt von 1,4 im gesamtschnitt. schüler die 2-3 stehen sind laut unserer klassenleiterin gymi fürs gymnasium nicht geeignet. sie sollten schon in der lage sein, selbständig zu lernen, selbständig zu denken und zu arbeiten und auch nicht lange zu brauchen. sicherlich wird auch ein gymnasiast immer mal wieder länger sitzen, aber nicht nächtelang. sicher werden die zeiten des lernens von jahr zu jahr intensiver und länger. momentan sitzt die große 1-2 stunden jeden abend. welches kind kann aber zum ende der vierten klasse schon sagen ob es mal lokführer oder jurist wird? keines. sicher ist abitur und gymnasium die beste bildung überhaupt. aber wenn dein kind so schon in der unterstufe große lernprobleme hat, dann wirds im gymnasium zur hölle.
    melde sie in einer realschule deiner wahl an und wenn die eine unterschrift verlangen, dann fordere sie dir vom anderen elternteil ein. unterschreibt er nicht, dann musst du unter umständen gerichtlich vorgehen.

    ich denke du solltest dich ganz klar und deutlich an den beschluss halten. wenn dort nix steht wo abzuholen ist, dann ist es deine haustür. kind fertig machen, drinne tschüss sagen, raus schieben und tür zu. rück zu genauso.
    hort verbot aussprechen kind irgendjemanden rauszugeben, der nicht auf der abholliste steht. fertig. sollte er das kind wieder bekommen, sollte man dort richtig terror schieben, dann kann ja jeder kommen und dein kind abholen.


    termine die erstritten wurden, würde ich auf keinen fall umlegen oder verschieben. sie werden seinerseits wahrgenommen oder er hat pech gehabt. er weiß ja nicht erst seit gestern, dass er wählen gehen will. wat wählt er denn im märz?

    ich würd solchem gezeter grundsätzlich aus dem weg gehen. entweder ist kind krank, dann gehört es ab tag eins zum arzt oder es ist nicht sooo krank, dann ab in die schule. dann spart man sich den arzt. wegen nix bleibt hier keiner zu hause. und ein attest ab tag eins war schon zu meiner schulzeit pflicht.

    du als betreuender elternteil legst fest wer dein kind aus dem hort holt. wenn also nicht ganz genau im beschluss steht das kv kind von dort abholt u. sie dort wieder abgibt, dann legst du fest das er es nicht darf und schärfst das dem hort ein. sie geben die kinder dann nicht raus, da sie es nicht dürfen.


    wo ist das problem, dass er kind heute schon abholt, wenn er einen termin eh in der stadt ist? warum so kleinkariert?


    das jugendamt kann dich zu garnix zwingen.

    kontaktverbot kannst du versuchen zu erwirken. nur hilft es dir nichts. solange das kind da ist, wird sie immer wieder in kontakt mit dir treten: vaterschaftsanerkennung, unterhalt etc. und dem kannst du dich nicht entziehen. ich verstehe nicht warum man erst kinder in die welt setzt und sich dann so abartig aus dem staub macht. verantwortungslos deinerseits. aber das ist wohl das beste so. wie nur wirst du das den anderen kindern erklären, wenn die sich eines tages für dein verhalten von dir abwenden?

    Hallo,
    verstehe ich dich richtig, dass du bei jeder Erkrankung, die dein Kind hat in entweder in die Schule schickst oder mit dem Kind zum Arzt gehst ?



    - ja das verstehst du vollkommen richtig. wer krank ist geht zum arzt und wer nur erkältet ist, ist schulfähig. fieber, schnupfen und husten gehören zum arzt. a) es wird ein attest benötigt und b) warum soll ich die medis auch noch selbst finanzieren? und c) später im job kannst du bei schnupfen auch nicht einfach die arbeit schwänzen. kulanztage (ko-tage) sind ja nicht regel.

    wenn kind krank ist und in der schule fehlt, dann geht man zum arzt. dann wird das dem anderen elternteil auch nicht aufstoßen und eigenartig vorkommen. ansonsten kann kind nicht so krank sein, dass es nicht zur schule kann.

    Sie wird es müssen über kurz oder lang. Sie ist vorrangig verpflichtet ihre Bedürftigkeit zu senken. Wenn also der Job nicht genügend Geld rausbringt, dann wird sie sich entweder kümmern müssen, dass Chef mehr zahlt oder sich anderweitig umschauen. Es wird auch in naher Zukunft nicht nur bei einer Bewerbung im Monat bleiben. Wenn sie einen Platz als Arbeitsvermittler bekommen würde, wäre das doch immer noch in ihrem erlernten Beruf.

    Was ist an einem Job als Arbeitsvermittler falsch? Du verdienst gutes Geld, kannst für dich selbst sorgen und hast genug Zeit für dich und dein Kind. Es spricht doch nichts dagegen das du Vollzeit arbeitest. Wenn die Fahrtwege zu lang sind, dann ziehst du halt um. Ich kenne genügend Fallmanager oder Leistungs-SB die auch Teilzeit arbeiten. Hm und ob du nun ein Studium hast oder nicht, Du benötigst Arbeit. Die wächst aber momentan nicht auf Bäumen. Du bist alleinerziehend mit Kind, die habens schwieriger überhaupt einen Arbeitgeber zu finden, der sich darauf einlässt. Also höre auf dein Studium überzubewerten und sei froh das SBchen dir einen Hinweis gibt. Bewirb dich und sei froh wenn du da rein kommst.


    Du redest gerade so, als würden die SB auf dich herunter schauen oder das Jobcenter dir was böses wollen. Reflektiere mal deine Verhaltensweise. Wie es in den Wald hereinschallt, so schallts auch raus. Vielleicht fässt du dich also zuallererst an deine eigene Nase.

    während einer Ausbildung kann man Alg2 bekommen. Zum einen bekommt man weiterhin den Mehrbedarf Alleinerziehend, so man dies ist. Zum anderen bekommt das Kind weiter Hilfe zum Lebensunterhalt und Mietanteil. Wenn das Einkommen zu gering ist, kann Mietzuschuss beim Jobcenter beantragt werden.


    Die pauschale Aussage es gäbe kein Alg2 bei einer Ausbildung, ist falsch.

    Nach Elterngeld kannst du Alg2 beantragen, wenn du es nicht schon bekommst. Wie sieht denn deine Arbeitssituation aus? Hast du einen Arbeitgeber bei dem du wieder einsteigen kannst oder bist du arbeitslos?