Antje77,
eigentlich steht das ALLES schon in diesem Thread.
GES ist nur zu verhindern, wenn es "dem Kindswohl entgegensteht". Volleybap hat recht gut geschrieben, daß der Nachweis schwierig ist - mal ehrlich, JEDE Mutter vor dem Familiengericht bezieht sich auf "angebliche", evtl. durch "Freundinnen" und "Verwandte" "bezeugte" "Aussagen". Das ist bei Familiengerichten einfach alltägliches Geschäft. ES REICHT NICHT!!!
Das Gesetz wurde gemacht, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Ungleichbehandlung geschiedener und unverheirateter Väter für Menschenrechtswidrig erklärt hat. SELBST, WENN Du ein Gericht findest, das "Bagatellwidersprüche" noch ernstnimmt - wenn der Widerspruch nicht geeignet wäre, einem geschiedenen Vater die GES zu entziehen, ist das weiterhin eine Ungleichbehandlung und anfechtbar. Was ist besser - daß die Mutter mit ihrem Widerspruch schon bei einem Provinz-Hinterwäldler-Amtsgericht baden geht, oder "erst" beim Oberlandesgericht (OLG) bzw. Bundesgerichtshof (BGH)? Der BGH wird sich spätestens nicht die Blöße geben, ein Urteil vom EGMR kassiert zu bekommen und gegen die Mutter entscheiden.
Also, ob es "so einfach" ist, GES zu bekommen, oder man erst in weitere Instanzen gehen muß (wodurch die Gerichtskosten ansteigen und irgendwann der Mutter aufgebrummt werden - besser, von Anfang an gibt es das endgültige Urteil. Besser, die Mutter tut exakt das, was Millionen geschiedener Mütter auch tun und arrangiert sich mit ihrem Ex und der GES. Besser, sie verzichtet auf einen Widerspruch, der kurz- oder mittelfristig abgelehnt wird, und konzentriert sich - wie Volleybap geschrieben hat - auf eine echte Problemlösung.