Beiträge von Kinderrechte
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Lies mal bitte seriöse Zeitungen, die immer wieder von der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen auch in gleichen Berufen berichten.Über die Bevölkerungsgruppe, die am stärksten von Altersarmut betroffen ist/sein wird.
Ich denke das statisches Bundesamt ist da schon verlässlich ???
https://www.destatis.de/DE/Zah…erdienstunterschiede.html
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Liebe Ute,
danke für deinen Kommentar,
aber es geht hier nicht um alte feministische Parolen gem. Alice Schwarzer, die ist ja nun völlig out.
Und ich distanziere mich pesönlich von solchen Vorstellungen, ich bin keine benachteiligte Frau sondern habe immer selbst die Verantwortung für mich getragen!!! und nicht auf den Vater meiner Kinder abgewelzt (oder die Allgemeinheit).
Die heutigen Frau sind nicht mehr benachteiligt, lies mal das Buch "tussikratie"!!! und sie brauchen auch keine Gleichstellungsbeauftragte,....
http://www.brigitte.de/frauen/…ratie-feminismus-1194900/
übrigens von Frauen geschrieben.
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Genau, aber sind es tatsächlich immer die Mütter an denen diese wirklich blumige Vorstellung scheitert
Ja, da hast du volkommen recht, viel Mütter haben wohl falsche blumige Vorstellung vom Leben, aber die Realität ist : Das Leben ist nicht blumig und immer schön - nein es ist "leider" viel mehr hart und ansträngend, frage mal deine Großmutter sie hat den Krieg erlebt, sie hat eine ganz ander Vorstellung von Verantwortung.
Die Verantwortung für sich selbst (und zwar in jeder Hinsicht- Geld - Gesundheit- Lebensfreude - ...) wird niemandem auf Dauer abgenommen, ich weis es ist eine schöne Vorsellung das "andere für einen sorgen", dieser Vorstellung mag sich jeder auch leicht hingeben, aber das ist nicht das Leben.
Wie willst Du deinen Kindern ein Vorbild sein ? und ihnen beibringen für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, wenn du nicht in der Lage (oder gewollt bist) sie für dich selbst zu tragen?
Was soll das für eine Gesellschaft werden, die so handelt ???
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Ja, da kann ich dir nur zustimmen!!!
Die Wahrheit ist oft schwer zu ertragen,
aber Kinder das bedeutet Verantwotung und zwar Verantwortung für die Kinder und vorallem auch für das eigene Leben.
Das Wechselmodell versetzt alle in die Lage diese Verantwortung auch übernehmen zu können!!! und zwar auch für sich selbst !!!
Das ist oft eine harte Erkenntnis, die einen auch schon mal zu einem Zusammenbruch führen kann.
Aber denke mal an die vielen anderen Frauen, die diese Verantwortung übernehmen und die Allgmeinheit nicht durch den Bezug von Hilfeleistungen belasten.
Was sollen diese Frauen sagen ???
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Hier eine kleine Anregung zum Thema WM, für eine lebhafte Diskussion ist gesorgt.
Film WDR 6 min
http://www1.wdr.de/fernsehen/r…aeter100-videoplayer.html
Textinformation + Film
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Kinderrechte Dir müssen so schlimme Dinge passiert sein, dass ist auch traurig. ich hoffe, dass du deinen Frieden irgendwann findest
Ich wünsche Dir wirklich diesen Frieden, glaub es mir, aber das ist nicht das Thema dieser Seite. -
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Wir alle sind ja quasi an der Basis und wir sind ja kein kleines Forum. Ich würde gerne von Erfahrungen hören, denn mit blanker Theorie kann ich nicht viel anfangen. Mich würde interesiieren wie es tatsächlich in der Praxis ist und ob es wirklich so ist, dass immer mehr das WM leben. Wenn es ein so gutes Modell ist, dann muss es doch hier noch mehr geben, die dieses Modell leben oder gelebt haben.
Ich bin keine Gegnerin des WM. Dagegen zu sein würde mir ja auch Möglichkeiten rauben, das bestmögliche Konstrukt zu finden.
Ich persönlich finde allerdings auch nach den vielen Beiträgen, dass um das Wechselmodell wirklich sinnvoll praktizieren zu können es zuviele Bedingungen erfüllen muss.
Zu dem Fernsehbeitrag muss ich sagen (und ich habe es mit Interesse zweimal gesehen), dass der Vater sehr verunsichert und alles andere als glücklich wirkt, der Richter leiert es etwas auswendig gelernt herunter und die Mutter scheint auch mehr mit sich beschäftigt zu sein. Natürlich ein rein subjektiver Eindruck.
Gerne würde ich von Erfahrungen andrer User hier lesen. Es muss doch noch andere geben :lach
Danke für deinen Betrag
Ich habe ja mal selbst am Anfang versucht von meinen positiven Erfahrungen zu berichten, leider war es so das jede positive Meinung von einigen sofort angeriffen wurde.
Jeder der positiv vom WM berichtet wird sofort eingeschüchtert damit er den "Mund" hält (jemanden ohne Grund mit dem DDR -Regime zu vergleichen ist schon etwas viel, vorallem wenn er auch noch aus dem AE_Team ist), das finde ich sehr schade.
Du hast sicherlich recht, dass es auch hier einige gibt die ein WM leben.
Aber verstehen kann ich das, wer will sich schon beleidigen lassen
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Bei grober Mutwilligkeit, wie bei dir nach so vielen sinnlosen Anträgen der Mutter, kann man auch schom mal darüber nachdenken die PKH der Gegenseite anzugreifen.
Fehlt das Geld, lässt der Eifer schnell nach.
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Genau dies ist aber häufig in Folge von Trennungen schwierig bis gar nicht möglich. Ich stelle auch keineswegs das Modell an sich in Frage, aber man muss sich schon die konkreten Möglichkeiten individuell ansehen, um beurteilen zu können, ob dieses Modell auch tatsächlich umsetzbar ist. Und genau diesen Punkt vermisse ich hier.
Genau das ist eine pauschale Unterstellung, jeder der GSR hat muss sich abstimmen, da macht das WM garkeinen Unterschied.
Der BET muss eh die Informationen an den UET weiterleiten.
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http://dejure.org/gesetze/ZPO/117.html
(1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gericht zu stellen.
(2) Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden; es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers. Dem Antragsteller ist vor der Übermittlung seiner Erklärung an den Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist über die Übermittlung seiner Erklärung zu unterrichten.
(3) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für die Erklärung einzuführen.
(4) Soweit Formulare für die Erklärung eingeführt sind, muss sich die Partei ihrer bedienen
§ 114
VoraussetzungenEine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union gelten ergänzend die §§ 1076 bis 1078.
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ch konnte das nicht. PKH muss man vorher stellen... hier zumindest..
Ein PKH bzw- VKH Antrag kann man jederzeit stellen auch noch im Verfahren, er sollte allerdings besser vor der ersten Verhandlung eingereicht werden, da deine ex die Klagen eingereicht hat, kannst du ihn mit der Klageerwiederung abgeben, oder auch extra vorher so balt du die Klageschrift hast vom Gereicht hast.
Es ist sinnvoll immer einen Antrag zustellen, dann muss das Gericht einen Beschluss machen, nur so kannst du deinen einstweiligen Rechtschutz sichern.
Wichtig, stellst du keinen Antrag und warst berechtigt, kannst du dich auch später nicht darauf berufen, dass man die keinen Rechtsschutz gewährt hat. Das Gericht ist verpfichtet dem bedürftigen Rechtschutz zu gewähren.
Das kann sehr entscheiden sein, bei sexuellem M. kommt es häufig zum Einsatz von Gutachtern und hier können die Kosten leicht in die tausende gehen.
So wie ich das bei dier lese will dich deine ex mit immer mehr Anträgen "klein Kochen" die Geld kosten, sehr beliebte Vorgehensweise.
Du kannst dich nur währen wenn du Rechtschutz hast. Auch für das Gericht stellt sich dann eine andere Situation wenn du PKH bekommst, was ich fast denke,dann wird der Staat die Kosten tragen.
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Deshalb abermals meine Bitte:
Erzähl doch einfach mal deine PERSÖNLICHEN Erfahrungen!
Wie läuft das bei DIR ganz konkret?
Wie lange seid ihr getrennt?
Gibt es neue Partner?
Wie weit lebt ihr auseinander?
Wie alt sind die Kinder?Das habe ich schon mehrfach gemacht, leider hat es keiner beachtet, vor lauter Angiffen und Beleidigungen.
Es ist einfach nur primitiv wie hier Teilmehmer angegriffen werden nur weil sie anders denken und handeln.
Schaue einfach mal in den Kommentaren nach du wirst alles finden.