Beiträge von morgan

    ..und kommt er aufgrund der geschilderten Konstellation seinem Unterhaltsanspruch zu weniger als 75% nach und man kann also einen höheren Freibetrag geltend machen ???
    Waren übrigens nicht verheiratet.
    Danke für Antworten.
    morgan

    Hallo Ihr da draussen,


    bin alleinerziehend seit Sept.06., mein Kleiner ist 2,5Jahre. Papa zahlt bisher nur den Unterhaltsvorschuss, denn das JA ja bei ihm wieder einzieht. Im Juni 07 war ich endlich mal soweit, Termin wegen Unterhaltstitel wahr zu nehmen. Nachdem also das nächste Amt ihn kontaktierte hat er sich nicht kooperativ gezeigt und per Anwalt mitteilen lassen, er zahle doch schon EUR 125, er reiche keine weiteren Unterlagen ein, das Amt solle sich ans UVG-Amt wenden. Verzögerungstaktik also nur. Seit 5 Monaten ohne Resultate.
    Ich arbeite Teilzeit, muss leider ALG II beziehen, weil es sonst nicht reicht.
    Ab April 08 gedenke ich soviel zu arbeiten, dass ich aus der Bedürftigkeit verschwinden kann.
    Mit Unterhaltszahlungen kann ich leider nicht kalkulieren. KV ist auch noch "selbstständig", dh nach frühestens 3 Jahren wird Unterhalt festgestellt.
    So, nun las ich
    a)jeder Alleinerziehende kann sich einen Pauschalbetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen
    b) Unterhalt bemisst sich nicht mehr an der Düsseldorfer Tabelle
    Was ist da nun dran???
    Und weiss jemand, ob ich irgendetwas dagegen tun kann, dass der Herr Papa noch weitere 2.5Jahre max den Mindestunterhalt von EUR 199 zahlt?
    Traurig, dass Papa in Saus und Braus leben kann, während Mama erst ALG II beziehen muss und dann noch das Kind 50Stunden/Woche "abgeben" muss (Betreuungskosten sind nicht gering; die Zuschüsse sind lächerlich wenn man in München lebt und selbst für 2-Zi-Wohnungen schon Horrormieten zahlen muss) und trotzdem nicht wirklich große Sprünge machen kann.


    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.
    LG
    morgan