Beiträge von Yogi

    Warum sollte sie denn aktiv werden? Der KV hat ein Vorhaben mitgeteilt, sie hat ihm gesagt, dass sie dem nicht zustimmen möchte. Nun müsste doch der KV aktiv werden, wenn er die Kinder trotzdem mitnehmen möchte.

    Hab doch geschrieben der Teil fehlt mir. Hier ist die KM mit den Kids ja umgezogen nicht ich 😉


    LG

    Volleybap

    mir fehlt der juristische Hintergrund. Daher kann ich es nicht wirklich beurteilen oder blicke es einfach nicht.


    Aus meiner laienhaften Sichtweise wäre es zunächst logisch dass der Teil klagen muss der eine Veränderung der aktuellen Situation wünscht. Das scheint ja nicht so zu sein.


    Wenn der KV mit Kind umzieht braucht er dann noch die Zustimmung der TE für irgendwas? Schulummeldung?

    Die Zustimmung soll sie -dann- verweigern. Dann muss der KV klagen...


    Verstehe ich das richtig?


    Aber dann ist das Kind doch schon halb in den Brunnen gefallen, wenn sie sich bis zur Klage quasi passiv verhält?


    LG

    Ich kann nichts daran verkehrt finden, jetzt schon einen Anwalt zu beauftragen und zu klagen. Du weißt ja schon lange von Ex Plänen - nachher sagt noch jemand, Du hättest eher was machen sollen und warum Du so lange gewartet hast. Nö, ich finde es gut.

    Ich verstehe es auch nicht...^^


    LG

    Naja. Es darf halt jeder klagen. Es ist niemand verboten. Ob es jedoch sinnstiftend ist, es durch eine Klage demjenigen einfacher zu machen, der meine Rechte einschränken will, sei dahingestellt.

    Wsl. habe ich da eine Denkblockade. Tut mir leid ich kapiere es immer noch nicht.


    Volleybap

    "Sondern dafür sorgen, dass er nicht über Nacht sich mit den Kids absetzt. Und ansonsten abwarten, ob er klagt und wie er dann argumentiert."


    Wie soll die TE das (Satz 1) praktisch umsetzen ohne eigene Klage? Wenn die Kinder weg gezogen sind...


    Der KV hier wird ja nicht sagen ok ich habe jetzt die Kinder umgezogen und jetzt klage ich auch noch. Weil ich es kann?


    LG

    Gibt es: Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht und alle alternativen Möglichkeiten der Welt, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Punkt.


    Sind sie dazu nicht in der Lage, kann ein Gericht angerufen werden ...

    Ja aber das ist doch eben das Problem. Ist das eigentlich überall so geregelt, dass der Knochen zum Hund kommt?


    Warum muss nicht der Teil klagen der am gegenwärtigen Status was ändern will?


    LG

    Momentan zahle ich ja die PKV. Wenn Sohnemann den KU direkt erhält, dann sollte er es auch selbst zahlen bzw. den Betrag an mich überweisen. Familientarif haben wir nicht, wenn das Deine Frage war.

    Hallo,

    ich war irgendwie der Meinung Du wärst Beamtin? Da gibts doch Familienzuschlag so lange die Kinder berechtigt für Kindergeld sind, oder? Daher der Punkt mit der PKV.


    Volleybap hat es ja bestätigt. Kannst die Prämie allenfalls vom netto abziehen.


    LG

    Ach, ich wollte ja noch was schreiben.


    bay-of-russel


    "Mein AG bezahlt mich jede Minute meiner Arbeitszeit.

    Dann hat er auch das Recht, jede Minute von mir eine Gegenleistung zu verlangen."


    Das klingt für mich irgendwie nach Gutsherr. Ich bin aber net der Sklave meines Arbeitgebers. Bei mir auf der Arbeit sterben auch potenziell keine Menschen sodass hier keine gefährliche Ablenkung vorliegt.


    Gegenleistung mag sein obwohl lt. Rechtsprechung regelmäßig lediglich eine durchschnittliche Arbeitsleistung verlangt wird. Wenn ich betriebsbedingt auf Zuarbeit warten muss ist es auch nicht meine Aufgabe mir in der Zwischenzeit selbst irgendeine Arbeit zu organisieren. Das ist doch Kindergarten, also bitte...


    Ich bin auch schon 35 Jahre im Erwerbsleben und Arbeitgeber mit dieser Attitüde werden es m.M.n. zukünftig sehr schwer haben. Und das ist wohl verdient, denn Arbeit sollte auch sinnstiftend sein und nicht lediglich ABM.


    Aber das ist nur meine Meinung.🙂


    LG

    So verstehe ich die Intention auch. Vermeidung von Sozialfällen die nur wegen des Unterhalts der eigenen Kinder dazu werden.


    "Ansonsten: Das generell (mehr) arbeiten zu müssen kommt ja bereits von den anderen Stellen/wird von anderen Stellen geprüft und gefordert."


    Ist das so? Wer soll das prüfen? Die Kindergeldstelle? Wird doch beim Wohngeld ebenfalls nicht geprüft.


    LG

    Diese (niedrigen) Grenzen sind vielleicht erstmal nicht nachvollziehbar - aber in Teilzeit ist das schnell ein realistisches Netto.

    Mittlerweile sind die Grenzen aber so hoch das man auch mit einem durchschnittlichen Netto von 1600-2000 Euro noch Anspruch haben kann.

    Ich spreche nicht vorrangig von AE-Haushalten. Die Unterscheidung wird ja beim KiZ überhaupt gar nicht getroffen, wenn ich es richtig verstehe. Dazu hatte ich ja vorhin extra gefragt.


    LG

    Ich hatte mal vor Ewigkeiten überlegt, den zu beantragen, aber da musste der Arbeitgeber was ausfüllen. Ist das noch immer so? Ist mir jetzt nicht so recht, dass der Arbeitgeber das weiß.

    Der Arbeitgeber kennt doch sowieso Dein Gehalt, was genau soll er erfahren, was bisher nicht bekannt ist?


    LG

    "Gesteigerte Erwerbsobliegenheit" taucht m.W. im Gesetz und den Richtlinien zum Kinderzuschlag nicht auf. Kinderzuschlag wird ab dem von dir genannten Mindesteinkommen bezahlt und von einem Hoechsteinkommen nach oben begrenzt.

    Forderungen an den Elternteil, sein Einkommen durch Mehrarbeit zu erhöhen, um dann ggfs nur noch mit niedrigerer Summe oder gar nicht mehr zuschlagsberechtigt zu sein, gibt es m.W. nicht.


    Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?

    Im Gegenteil, genau so war die Frage gemeint. Danke.

    Ich finde das irgendwie seltsam. Bin ich da der einzige?


    LG