Beiträge von Inkamann

    Aber ich sehe einfach nicht ein, warum ich in einem dreiwöchigen Urlaub extra wegen ihm einen Tag freihalten soll, dass er einen Tag bei ihm schlafen kann. Ich finde das reißt das Kind einfach raus aus dem Urlaub und schränkt uns zu sehr ein.

    Einen Mehrwert für das Kind hat es finde ich überhaupt nicht.


    Wie seht ihr das?

    .....

    Moin

    Die einen werden sagen:

    Sei doch froh, dass der KV sich so kümmert.


    Die anderen werden sagen:

    In keinem Fall das Leben vom KV "bestimmen" lassen.


    Irgendwo dazwischen musst du den Kompromis FÜR DICH finden, mit der Situation umzugehen.


    Wo ist das Problem, dass Kind in dieser Zeit einen Tag bei KV bleibt?

    Aus was wird Kind "rausgerissen" wenn ihr nicht gerade an einem weiter entfernten Ort im Urlaub seid?


    Zu Blau: Der Mehrwert liegt für das Kind darin, Zeit mit dem UET zu haben, denn darauf hat das Kind ein Recht. Ob BET jetzt dazu Lust hat oder nicht.

    Ich schrieb ja, dass es am besten ist einen Bevollmächtigten zu haben, der weiß was der Patient möchte und sich dafür mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht im Krankenhaus oder bei Ärzten einsetzen kann. Eine Patientenverfügung ist dann wichtig, wenn es niemanden gibt , der eine Vorsorgevollmacht ausüben kann oder möchte. Ich müsste bei meinem Vater nachschauen, Aber ich glaube es ist das zentrale Register der Bundesnotarkammer.
    Ich weiß aus der Praxis, dass Patientenverfügungen oft Missachtet werden. Besonders oft begegnet mir das in Altenheimen, wo die Angestellten dann doch immer wieder den Rettungswagen rufen, obwohl dies von dem Bevollmächtigten ganz klarFür den Patienten abgelehnt wird. Und natürlich gibt es leider auch Ärzte, die sich nicht darum scheren, was der Patient oder deren Angehörige möchten.

    Zu Blau:

    Leider die Praxis, denn auf Seiten des "Personals" ob jetzt Pflegekraft im AH oder Oberchefdoktorchen, steht man immer mit einem Bein im Gefängnis.

    Denn oft genug gibt es neben den "Bevollmächtigten" noch andere Kinder, Geschwister....die eine andere Auffassung haben hinsichtlich "Stecker ziehen" und dann wird schnell eine Klage eingereicht. "XY hat mir aber vor Kurzem noch gesagt, wie gern sie/er noch leben will. Nichts mehr mit "Stecker ziehen!!!"

    Naja, aber wenn er sie beauftragt hat?

    Anders wäre es wenn die Stadt auf ihn zukommen würde...

    Dann muss er bezahlen.

    Hätte sich die jeweilige Ordungsbehörde (Abtl. Leichenwesen) darum kümmern müssen, weil die bestattungspflichtige Person/en die Durchführung ablehnen (bei Bedürftigkeit übernimmt das Sozialamt für den bestattungspflichtigen die Kosten, also scheidet dies als Grund aus, die Bestattung nicht durchzuführen seitens der bestattungspflichtigen Personen) dann hätte/wird die Ordnungsbehörde die Kosten für die Bestattung den bestattungspflichtigen Personen in Rechnung stellen.

    Liest sich leider etwas sperrig.

    Zu Blau:

    Auch hier wieder "Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen"

    Der Enkel kann sich bei den Kindern der verstorbenen Person anteilig die Kosten der Beerdigung "wiederholen" dass natürlich auf juristischem Weg.

    Aussicht je nach Falllage.....schlecht bis aussichtslos.

    Was den Enkel aber nicht davon befreit, die Rechnung des beauftragten Institutes fristgerecht zu bezahlen.

    Wenn er das Erbe ausgeschlagen hätte und das Institut nicht beauftragt hätte, wäre es in der Konstellation möglich, aber er musste ja den Vertrag beim Bestatter unterschreiben, damit ist er am Haken.


    Tut mir leid für ihn. Eventuell kann man mit dem Nachlassverwalter reden, ob er zumindest den Zuschuß der Rentenversicherung / Krankenkasse / was auch immer bekommt. Eventuell eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber, da gibt en manchmal Möglichkeiten gegen Nachweis der Zahlung.

    Zu Blau:

    Die Zahlen genau "Nix, Niente, Nada, Gargarnichts, Null, Zero"

    Die Bestattungspflichtigen unabhängig von der Erberei, sind zur Bestattungskostendeckung verpflichtet.

    Einzeln oder prozentual je nach Anzahl der Bestattungspflichtigen.


    Wenn dann die Gemeinde bei Bedürftigkeit der Bestattungspflichtigen Personen. Land NRW

    Schlecht.

    Er kann die Rechnung der Sozialbehörde vorlegen, wenn ER eine Bedürftigkeit (Zuschuß zu den Bestattungskosten) nachweisen kann, kann er evtl. rückwirkend Geld bekommen.

    Ansonsten hat er "Die Musik bestellt und muss sie zahlen". Ist bei manchen Sozialbehörden so.

    Die Relevantesten sind:


    Betreuungsverfügung

    Vorsorgevollmacht

    Patientenverfügung

    Alle vorgenannten Verfügungen/Vollmachten sollten spätestens alle 2 Jahre mit Datum neu bestätigt werden.


    Bestattungsvorsorgevertrag kann optional gemacht werden denn Vermächtnisse hinsichtliche Bestattungs(wünschen) gehören NICHT ins Testament.

    Dies wird meist zu spät eröffnet.


    .............

    Schließlich muss es erlaubt sein, zu fragen, ob Todkranken tatsächlich Therapien zugemutet werden sollten, die ihnen wenig nutzen, weil sie ihre Überlebenschance unter menschenwürdigen Bedingungen nicht wesentlich verbessern.

    Zu Blau:

    Gute Aussage denn:

    Es MUSS erlaubt sein zu fragen, denn nur so kann, den jeweiligen Einzelfall betrachtet, ein humanes Sterben ermöglicht werden.

    Ich habe im Sebtember eine Paradontose Behandlung vor mir in folge dessen soll auch der eine Weisheitszahn raus denn ich habe da laut Zahnärztin sich dort vermehrt Bakterien sammeln.

    Alles in allem behinhaltet die Behandlung 4 Termine inkl.der Nachsorge.

    Am meisten Bammel habe ich vor dem Zahnziehen was laut Zahnärtin eine Sache von 2 Min .ist.


    Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit Parandontose Behandlung oder Weisheitszahn ziehen?

    Da gebe ich deiner Zahnärztin recht was das Zahnziehen angeht.

    Letzter Zahn bei mir war Rekord:

    Einundzwanzig...Zweiundzwanzig..Dreiundzwanzig.....raus war er. :thumbup:

    Da hab ich als Spritzenphobiker mehr Angst vor der Narkosespri.....nicht dran denken. LaLaLa. ;):D

    Jetzt kommt ein Vollbio naiv zum Jugendamt und erwartet ernsthaft das seinem Kind von denen geholfen wird :D:D:D:D:D

    Aber gut so dämlich war ich auch mal da muss man seine eigenen Erfahrungen machen. Vom Jugendamt zu erwarten und daran zu glauben das sie meinem kleinen Kind ernsthaft helfen war der größte Fehler den ich in meinem Leben gemacht habe und dafür werde ich mich bei entsprechendem Alter auch noch bei meinem Kind entschuldigen. Im Nachgang würde ich das Thema ganz anders angehen....

    Hier genau das Selbe. Zum Glück hab ich Kind 1 da raushalten können.


    Und auch ich würde das Thema im Nachgang gänzlich anders angehen.

    Schlichtweg: KM aus der Sicht, aus dem Sinn, denn das wäre für Kind 2 die bessere Alternative gewesen.


    Aber auf das JA, Therapeutinnen und andere Kümmerleutchen zu hoffen, entsprechende Gutachten mit Therapieanweisungen renomierter Mediziner für die Kinder durchzuführen, die gänzlich gegen das Schema "Ein Kind gehört zur Mutter." laufen, bleibt ein "frommer Wunsch" seitens der KVs, Gutachter und Menschen mit entsprechendem Fokus auf dem Wohl der Kinder.


    Mit dem heutigen Wissen und Einstellung würde ich, an Vollbios Stelle, schon bei der zweiten "Züchtigung der Kinder durch die KM" die Kinder zu mir nehmen und sofort Strafanzeige gegen KM und einen Eilantrag bei Gericht zum Aufenthalt der Kinder bei mir stellen.


    Nägel mit Köppen machen und sich nicht auf dieses "Kümmerelsen-System" einlassen.

    ..und wenn dann noch eine Reihe unfähiger/untätiger Sozialarbeiterinnen/Therapeuteninnen/JA-Mitarbeiterinnen hinzukommt. :rolleyes:


    Zahl Papa zahl .... und lass bitte die Fencheltee trinkenden, Batiktuch tragenden Kümmerelsen ihre Stühlchenkreise ungestört durch den anderen Cromosomentyp abhalten.

    Geht es vielleicht mal ausnahmsweise ohne Unterstellungen? Ich finde es durchaus positiv, dass sich der TS Gedanken macht, ob die Muttermilch ausreicht, zumal es ja eher üblich ist, dass man ab dem 6. Monat sukzessive zufüttert. Abgesehen davon halte ich es für eine gute Idee, wenn sich TS und seine Frau eine gute Lösung für das Kind überlegen.

    Völliger Humbug euer Anmerkungswürdigkeit.

    Er, als Mann, hat sich da mal geflissentlich völligst aber mal so total aus allem rauszuhalten.

    Es ist IHR Kind und somit hat SIE auch die absolute Verfügungsgewalt.

    Sie ist die Mutter und Frau.

    Aus diesem rein genetischen Grunde ist dem anderen biologischen Miterzeuger keinerlei, auch nicht nur ansatzweise eine Befähigung im Umgang, der Handhabung eines entsprechenden biologischen Erzeugnisses zuzusprechen.

    Väter die sich kümmern und mitbestimmen wollen.....also wirklich. Wo kämen wir denn da hin, wenn das Schule macht?

    *Ironie off

    musicafidesder Ton macht hier die Musik. Wenn man so mit der Tür ins Haus fällt, mit einem Ton, der mehr als beleidigend klingt, wenn man die Nachricht liest, dann bin ich mehr als verschnupft.

    Und ich werde nichts abblocken von vorneherein, nur bin diesmal nicht der Ideengeber. Ich höre mir das gerne an, werde mir aber fachliche Unterstützung holen.

    Und Bindungstoleranz, genau, das sollte man hier den KV fragen, was er denn die letzten 7 Jahre so dafür getan hat. Er hat es doch versaut, dass man ihm nicht mehr über den Weg traut.


    Vertrauen ist doch Gold wert, wenn keines vorhanden ist muss man dies aufbauen.

    Zu Blau:

    Die Nachricht entsteht beim Empfänger....und bei der Vorgeschichte, kann man nachvollziehen, dass es erst Mal eines Taschentuches bedarf.


    Zu Grün:

    Hier kann man den Ansatz schon unterstützen, nicht ohne einen fachlichen Beistand (Jura) zu agieren ohne Gefahr zu laufen, selbstverschuldet in eine juristische Auseinandersetzung gezogen zu werden.


    Zu Orange:

    ...und genau solche Sätze werden nur hier geäussert und nicht "öffentlich" ;)


    Zu Lila:

    Wenn du nach wie vor BEIDEN Kind und KV diese Möglichkeit offen hälst ...bei der Vorgeschichte.... Hut ab! :thumbup:

    Zu Blau:

    Zeug eher von wenig, welches das eigene Leben bereichert, wenn dies schon "seinen ganz eigenen Charme..." hat.


    Noch jemand Popcorn????

    Inkamann : Das hört sich doch arg konstruiert an, oder?

    Ich sorge mich um die Gesundheit unseres Kindes und benenne es mal als "ich will Fahrten absetzen", um an die Anwesenheitsliste der Tagesmutter zu kommen.

    Der Vater wurde eingebunden, und das quittierte er mit Absagen, so dass die KM ihren Job nicht ausführen konnte. Jetzt hat die KM sich einen Weg gesucht, wo sie nicht auf ihn zählen muss. Mal abgesehen davon, dass es auch für das Kind unschön ist versetzt zu werden, fällt es mir echt schwer zu glauben, dass er auf der einen Seite Umgänge nicht wahrnimmt, aber auf der anderen Seite so besorgt um die Gesundheit seines Kindes sein soll und deswegen in der Trickkiste kramt. Sorry, aber das erscheint mir jetzt doch etwas unglaubwürdig.

    Zu Blau:

    Na, da haben wir hier aber schon genug "Konstrukte" gehabt.


    Aber es ist nun mal so, dass das Kind zu häufig krank ist.

    Weil alle 14 Tage krank, ist zu viel egal welche "Statistiken" herangezogen werden.


    Und ja, es scheint ein wenig "herangezogen" aber wie schon geschrieben, bei einer "Mutter der man eh nix kann"

    bleibt ein Griff in die "Trickkiste" ein gern genommenes Stilmittel. Gerade in solch strittigen Beziehungen.

    Inkamann : Die Hygiene hast du ins Spiel gebracht. Dazu ist ja schon viel geschrieben worden. In der Tagespflege und Kindertagesbetreuung sind die Standards hoch und trotzdem erkranken die Kinder ständig. Und der Vater sorgt sich nicht um die Hygiene, sondern darum, ob er Fahrten absetzen kann (die er laut der KM ) nicht mal getätigt hat.

    Und anstatt sich erstmal darum zu kümmern, ob das überhaupt möglich ist, bringt er die Tagesmutter in eine blöde Situation.

    Unsere Kinder werden auch gelistet, aber rein für interne Information und Belegung für das Jugendamt.

    Oder hat genau den richtigen Ansatzpunkt für die Häufung der Erkrankungen.


    Und nachvollziehen kann man in der Situation des KV, nicht direkt mit offenen Karten an die Sache heranzugehen.

    Nicht korrekt ja, aber bei einer "Mutter der man nichts kann" laut Aussage der TE, kann es "Stilmittel" sein.

    Aber wir kennen ja leider nur die eine Seite.