Beiträge von johannes

    Hallo,


    meine Situation ist folgende:


    Ich habe zwei Kinder (acht und fünf Jahre alt), die bislang bei ihrer berufstätigen Mutter wohnen. Diese erhält das Kindergeld und den Unterhalt, welcher von der Unterhalts-Vorschusskasse bezahlt wird, da ich z. Zt. Alg II - Empfänger bin und selbst keinen Unterhalt zahlen kann. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.


    Nun sind wir übereingekommen, dass die Kinder zur Hälfte bei mir wohnen sollen, was auch deren Wunsch entspricht. Soweit wären wir uns also einig.


    Da ich ja jetzt zwei Kinder bei mir wohnen habe, möchte ich beim Job-Center einen Änderungs-Antrag stellen, um für die Kinder die Regelleistung zu erhalten. Meine Fragen:


    Müssen die Kinder hierzu bei mir gemeldet sein ?
    Falls ich die Leistungen erhalte, wird dann im Gegenzug der Unterhalts-Vorschuss gestrichen?
    Wird das Kindergeld den Kindern als Einkommen angerechnet?
    Wird die Regelleistung halbiert, weil die Kinder ja nur "zur Hälfte" bei mir wohnen?


    Wär super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.