Beiträge von blueeyes45

    auf der seite war ich schon und steh genauso da wie vorher.
    im normalfall hätte ich auch gesagt mit 5 gibts noch kein grund zur besorgniss. aber duch die vorgeschichte mach ich mir halt gedanken das es auf "normalem" weg nicht weggeht.
    es geht mir auch nicht um die viele wäsche,sondern um den kleinen an sich.

    wie die überschrift schon sagt hat mein zwerg sekundäre enuresis.
    zur ursache: er war mit 3,5 schon nachts trocken. dann ist die km mit ihm ausgezogen. der kleine wollt aber immer wieder zu mir. nach paar monaten hat er das thema für sich dann verarbeitet und wieder angefangen einzukoten und einzunässen. und sein verhalten wurde sehr aggresiv. zu hause und im kiga. das einkoten gab sich nach paar monaten wieder. ein jahr nach ihrem auszug bekam ich das abr. die aggrsivität haben wir wieder im griff,nur das einnässen ist noch nachts. wenn ich ihn morgens drauf anspreche hebt ihn das nicht an. also es ist ihm auch nicht peinlich. schimpfen tu ich dabei nicht. ich sag ihm das es nicht schön ist.
    ich möchte aber nicht wieder mit windeln anfangen da ich der meinung bin das macht es ihm ja noch leichter weil er es ja dann einfach laufen lassen kann. also termin beim kinderarzt.
    jetzt seh ich garnicht mehr durch was ich machen soll. nachts wecken? klingelhose?psychotherapeut? tabletten?
    ich denk schon das der kleine die lange trennung von mir, die trennung der eltern,seine abwehr bei mama-besuchen und die 2 wochenregelung zum umgang mit der km noch nicht verarbeitet hat. also seine psychische belastung sehr hoch ist. (bevor es fragen gibt,die km wohnt 360 km weg und bekommt den kleinen alle 2 wochen von donnerstag bis sonntag)
    oder sollte ich es einfach erstmal so lassen und abwarten ob sich das einnässen auch wieder gibt? :hilfe

    ich würd sagen die entscheidung hängt sehr vom richter ab. und wie du deine bedenken darstellen kannst.
    vielleicht solltest du mal mit deiner kinderärztin vorher drüber reden. sie siehts als Arzt und auch als aussenstehende. hab ich heute auch grad durch.
    die kosten hängen davon ab ob du arbeiten gehst,wieviel du verdienst,ob die stütze kriegst oder so. wenn du zu wenig einkommen hast kannst ne beratungsschein für den anwalt beantragen und pkh dazu. ich hab z. bsp. pkh bekomm ohne rückzahlung.

    um die frage zu beantworten muss ich weiter ausholen.
    als sie den kleinen mitgenommen hatte war ich nicht voll zahlungsfähig. da durfte ich mir solche sätze anhören wie " du liebst dein kind nicht,wenn du mir kein geld gibst!"
    bei gericht bekam ich vom richter zu hören im notfall muss ich een 200 stunden im monat arbeiten gehen um voll zahlen zu können.
    da ich am ende statt 225 nur 180 zahlen konnte musste ich statt der halben fahrstrecke zur km dann 80 km mehr fahren.
    jetzt ist der kleine bei mir,sie geht in 2 schichten arbeiten und hat angeblich 1008 netto und zahlt nichts.
    keine ahnung ob sie nicht will oder nicht kann.
    wo ist denn jetzt ihre liebe zum kind? warum geht sie jetzt nicht 200 stunden arbeiten?
    hab morgen termin beim anwalt wegen unterhaltsklage. mal sehn was er sagt.
    ich denke mal sie will garnicht mehr verdienen da sie ne privatinsolvenz zu laufen hat.

    also wir haben nich lange gewartet. 3 wochen etwa. ist vielleicht der vorteil wenn man auf dem dorf wohnt und die logo glei um die ecke ist.
    sie hat sich heute erstmal mit spielen an die sprachfehler ran getastet und da zwergi auch bettnässe-probleme hat meinte sie das sie nach eben dieser methode mit arbeitet und das auch gegens einnässen mit helfen soll.
    wär ja super!!!

    mein zwerg geht alle 2 wochen von donnerstag nachmittag bis sonntag nachmittag zur km.
    ich halt die gerichtliche regelung für nicht gut. er war ein jahr hier weg,kämpft noch mit den nachwehen und kommt damit hier nicht zur ruhe.
    er sitzt alle 2 wochen für ca. 5 stunden im auto. im kiga meinten sie auch schon er wäre sehr unruhig und die regelung sollte nochmal überdacht werden-
    aber man kann sowas nicht pauschalisieren. wenn die entfernung nicht so groß ist (bei uns 360km) ist eine 2 wochenregel bestimmt gut um kontakt zu beiden eltern zu halten

    mein zwerg freut sich seit kurzem auf die besuchs-we´s bei mama, aber telefonieren mag er auch nicht ihr.
    keine ahnung warum. hab auch schon mit engelszungen auf ihn eingeredet- keine chance!
    manchmal kommt er von selber an und will mit seiner tante (wohnt im selben haus wie km) reden oder seinem cousin,aber bei mama iss schluss.

    autodeör-außerirdischer (john-5)
    musst du mal knietschen- hin knien (hendrick jetzt 21,iss sächsisch. wir haben immer gesagt "kniet`sch doch ma hin",aber bei ihm hat keiner gewusst was er will)

    du sprichst mir aus der seele. da sind eben all die sachen worüber ich mir gedanken mache.
    was da unten alles schief gelaufen ist weiß ich auch nicht. er erzält ja nix.
    das mit dem einsperren war wohl so,das sie mit seinem verhalten wegen der trennung nicht klar kam und wenn er freigedreht hat hat sie ins zimmer gesperrt. scheint aber für ihn sehr gravierend gewesen zu sein.


    am we war ja wieder besuch bei mama. aber denkst du er erzählt wie es war!? selbst im kiga nicht. hab extra nachgefragt. man kommt einfach an die kleine seele nicht ran.


    und das alles zusammen mach ich mir halt so gedanken wegen der regelung und so.

    ob du direkt einen anwalt brauchst weiß ich nicht genau.
    meine bearbeiterin hat mich bei antragstellun gefragt und wollte auch nachweise was ich schon alles unternommen habe um von der km unterhalt zu bekommen.
    d.h. du musst mindestens einen brief o.ä. vorweisen können das du vom kv den unterhalt forderst. den am besten mit einschreiben mit rückschein,als nachweiss das er ihn erhalten hat.
    und sie hat mir gesagt das ich auch weiterhin selber (ob mit oder ohne anwalt) versuchen muss das mit der km zu klären. ist nicht zwingend aber naja umsonst sagt die das nicht.
    geh doch zum ja und beantrag eine vormundschaft. da kümmern die sich dann drum

    was dann passiert hat der richter nicht gesagt und steht auch nicht im beschluss. mein anwalt hat mir aber gesagt,beim ersten mal kann sie über ihren anwalt (also das ganze geht auch andersrum) bei gericht eine androhung von ordnungsgeld beantragen,da krieg ich ein DU DU per brief und beim zweiten mal kost mich das dann 200 euro strafe. und das dann jedesmal.
    es sei denn ich kann ganz schnell und beweisbar den nachweis erbringen das ich keine kohle mehr hab. da kanns aber wieder passieren das dann jmd auf den gedanken kommt ich könnte das kind nicht mehr richtig unterhalten.

    nein den stress mit einer stunde oder so tu ich ihm nicht an. er muss auch erstmal runter fahren nach den we´s und den langen autofahrten.
    wann geht bei euch die schule los? er muss spätestens 5 nach 7 in der schule sein. da ist das erste klingeln. und das ist schon knapp

    sie wird müssen! so oder so!
    wie schon weiter vorn angesprochen es war ihre eigne entscheidung so weit weg zu ziehen. das kann sie nicht auf den schultern von unserem kind austragen.
    er brauch in der schulzeit seinen normalen rhytmuss und nicht diesen besuchsstress für anderthalb tage.
    bei der regelung wär er 18 uhr bei seiner mutter zu hause und müßte sonntag 14 uhr wieder weg damit wir 18 uhr wieder hier sind. wo soll das sinn machen?
    dann noch schulzeug packen,duschen,essen. wann soll er da zum schlafen kommen? er muss dann montag früh um 6 wieder aufstehen. wenn er dann vor müdigkeit in der schule nicht durchhält bringt das niemand was.