Hallöchen,
ich bin gerade ziemlich ratlos, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Und zwar habe ich von einer Alleinerziehenden Mutter erfahren, dass ich die Hortkosten, anteilmäßig vom Kindsvater zusätzlich als Mehrbedarf zu dem Kindesunterhalt anfordern kann. Jetzt habe ich im Internet geschaut und das Jugendamt angerufen. Es wird überall von Kindergartenbeiträge bzw. "vergleichbare Aufwendung für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung" gesprochen. Das Jugendamt meint, es betrifft nur den Kindergarten bis zum Eintritt in die Schule und ich könnte es nicht rechtlich vom KV anfordern, die Anwälte im Internet behaupten ein Hort ist solch eine Einrichtung und der Vater muss zahlen.
:hae:
Hat von Euch jemand Erfahrungen oder schon eine Klage gegen den KV geführt? Wenn ja habe ich eine Chance wenn der KV schon für 3 Kinder Kindesunterhalt zahlen muss (1 aus Erster Ehe und 2+3. von mir) und er schon am Existenzminimum nach 3 Unterhaltspflichtigen Kindern, lebt?
:Hm
Ich habe dem KV die Unterlagen aus dem Internet ausgehändigt, er schrieb mir später das er weiss, dass er für den Hort zahlen muss, aber er möchte es über einen Anwalt laufen lassen.
So weiss ich nicht ob ich über einen Anwalt, wg. der Aussage vom Jugendamt, eine Chance habe!
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte! :thanks:
LG
Kati