Beiträge von Sommerblume2012

    Erkläre doch erstmal ob du im Rentenbezug noch den vollen Satz zahlen mußt.
    Bei meiner Freundin wurde letztens gesagt das erst ab 50 Euro anteiliger Anteil berechnet wird (das Einkommen wird zu einer Quote berechnet)


    Ich denke schon, dass ich den ganzen Satz zahlen muss, da ich mit der teilweisen EM-Rente monatlich nur knapp 150,00 Euro weniger habe, ich arbeite ja trotzdem noch ein paar Stunden.
    Aber es geht mir halt vor allem darum bis über die Rente entschieden wird, das kann ja Monate dauern und dann müßte ich ja evtl. den ganzen Betrag an den Kiga noch rückwirkend zahlen
    wenn ich die Rente bekomme und dann ja fast so viel wie jetzt habe.

    Hallo Foris,


    ich bin gerade überhaupt erst darauf gekommen durch den anderen gerade hier aktuellen Beitrag, möchte aber diesen nicht "stören" und frage deshalb hier selbst mal...


    ... wie ist es wenn der KV Unterhalt zahlt (wird ja gepfändet) und Kind ab kommenden Monat in den Kiga geht?


    Dem KV ist es auf jeden Fall möglich Unterhalt und z. B. die Hälfte vom Kiga (ca. 40,00 Euro) zahlen zu können, denn gerade werden bei ihm monatlich
    fast 2.000 Euro gepfändet wegen der rückständigen Unterhalte seit fast 4 Jahren. Er will aber einfach nicht zahlen und stellt sich auf "doof", dass es das
    Gesetz gar nicht gibt und solche Witze.


    Wie ist das rechtlich? Zahlt der KV die Hälfte vom Kiga-Beitrag oder wie ist das? Oder wie würde es berechnet werden?


    Ich muss sagen, dass ich ja teilweise EM-Rente beantragt habe und gerade, bis die Rente evtl. bewilligt wird, auch darauf angewiesen bin.


    LG
    Sommerblume


    Ich habe hier diesen Thread eröffnet um Lösungsansätze zu bekommen unf habe auch bereits einen Vorschlag gemacht.


    Ich bin aber gerade noch in der Phase "des Sammelns" und werde Dienstag Abend mit hinsetzen wenn Kind schläft und an meinem Vorschlag fürs Gericht arbeiten.


    Gerade bin ich einfach nur am Vorschläge sammeln und ich denke, das ist auch gut so und sinnvoll und nur weil ich hier nur einen Vorschlag gebracht habe, heißt das nicht, dass ich dem KV nicht entgegen kommen will.

    Moment mal langsam, ich will doch dem KV keines auswischen.


    Ich versuche an einer guten Lösung für Kind und KV zu basteln.


    Und bin für die vielen Vorschläge auch sehr dankbar.


    Kann es für mich ein Nachteil sein, das Gericht von meiner Dialyse zu unterrichten?


    P.S. Vielleicht "chille" ich irgendwann an der Dialyse, aber nicht nach einee Woche. Und auch später könnte ich mir besseres vorstellen ;-)

    Euer JA ist ja ähm.... :schiel
    Aber mal ehrlich? Musst du dich an das was das JA sagt halten? Nein!
    Wenn du möchtest dass das Kind beim Vater isst und bettfertig gemacht wird, dann frag ihn doch, aber ohne diese ironische Art, denn darauf würde ich auch nur mit :bldgt: reagieren.



    Ohhhj Mann..... was denkt ihr denn von mir :crazy


    Ich lasse mich hier aus und bin ironisch aber doch nicht dem KV gegenüber. :ohnmacht:


    Beim KV, JA usw. bin ich sachlich, höflich und nett und sage wie mir hier geraten wurde, dass mir das Wohl des Kindes wichtig ist (was es natürlich auch wirklich ist) und ich mir den Umgang so und so vorstelle.

    Und vor allem: wann und wo, wenn er 50 Kilometer fahren muss. Abendbrot und Hygiene bei Mäcces auf dem Herrenklo?


    Entschuldige, aber es scheint ja jetzt vorbei zu sein mit deiner Objektivität hier im Thread. Sei mal dahingestellt, wer sich wie was warum vom anderen wünscht und wer daran Schuld ist und wie das alles wieder mal gerechtfertigt werden kann... 8|


    PS: Hilfe muss man aber auch annehmen wollen.



    Welche Hilfe?


    Es geht nicht darum, dass Kind in ein Vollbad zu setzen. Sondern mal über Gesicht und Händchen mit einem Waschlappen zu fahren.



    15:30 bzw. 15:45 Uhr bis 20:00 Uhr ist für mich keine Nacht.


    Aber Kind müsste dann "bettfertig" also bereits abend gegessen haben, damit ich sie nur noch umziehe und sie dann nicht so spät ins Bett kommt. Aber das mit dem Abendessen kann man dem armen armen KV ja nicht zumuten ;-)

    Mir geht es einfach nur gehörig auf den Sack, dass man als KM sowieso alles falsch macht.


    Vor einem Jahr habe ich gefragt ob man Umgang verschieben darf wenn Kind krank ist, dann hieß es, KV kann das Kind ja genauso gut pflegen.


    Jetzt habe ich letzte Woche geschrieben, dass der KV sich aufregt weil Kind beim Umgang krank war, dann bekomme ich hier die Antwort, dass es vielleicht für Kind nicht gut wäre krank zum KV zu gehen, weil es gewohnt ist dann von mir betreut zu werden.... da soll mal jemand draus schlau werden.


    Aber egal....


    Nochmal zum Mitschreiben, ich habe nichts gegen Umgang und ich habe den Umgang noch nie ausfallen lassen (ohne Ersatztermin) und ich boykottiere auch den Umgang nicht.


    Aber ich sehe einfach nicht ein, dass wir unser Leben hier jetzt total auf den Kopf stellen weil der KV jetzt daher kommt und seine Wünsche äußert, was ich ihm bereits vor 3 Jahren angeboten hatte und er nicht wollte.


    Die Dame vom JA meinte heute zu mir, dass sie es super findet, dass ich dem KV das Recht auf Umgang so ermögliche. In vielen Fällen kennt sie es ganz anders und sie findet es toll dass ich von Anfang an wollte, dass Kind seinen Vater kennt.


    Ich kann nicht einfach die Dialyse verschieben, denn


    1. es gibt bei uns keine Nachtdialyse und
    2. kann ich sie auch nicht auf andere Tage schieben, weil ich drei Tage in der Zeit von Montag bis Freitag arbeiten muss damit wir uns über Wasser halten können.


    *Ironie an* Vielleicht kann ja der KV weniger arbeiten und dafür das Kind 2 Mal unter der Woche nehmen. *Ironie aus*


    Mein Vorschlag wäre z. B. samstags von 15:45 Uhr bis 20:00 Uhr. Nur mit Sonntag kann ich mich wirklich nicht unbedingt anfreunden, da das eben der einzige Tag ist an dem Kind
    und ich auch mal einen ganzen Tag zusammen haben. Es geht ja hier auch nicht nur um 1 oder 2 Mal sondern um ein halbes Jahr, bis Kind dann bei KV übernachten soll.


    Am Anfang war KV ja bei uns zu Hause zu Besuch, das musste ich aber leider einstellen, weil er sämtliche Schubladen von mir durchwühlt hat. Ich weiß zwar nicht was er gesucht hat,
    aber das brauche ich wirklich nicht. Ich habe also wirklich sehr viel probiert und zugelassen und bin immer wieder auf die Nase gefallen und jetzt wo ich seit einer Woche an der Dialyse
    bin geht es halt einfach nicht so wie der KV es sich vorstellt. Ich hatte ihm sogar angeboten, dass ich mit Kind zu ihm komme (hin und zurück 100 km) damit der Umgang statt findet,
    aber auch dass hat er vor drei Jahren abgelehnt.


    Ich habe ihm damals auch gesagt, dass es wichtig wäre, dass er von Anfang an an der Erziehung teil hat, wenn ich irgendwann zeitlich mehr eingebunden bin, durch die Dialyse eben,
    und er meinte nur, deine Scheinkrankheit unterstütze ich nicht :radab


    ... aber gleich darauf schreibst Du, dass das Kind von 13h-15h30 schläft... Irgendwie passt es mal, dann wieder nicht.
    Ihr schenkt euch da beide nichts, es gibt immer wieder Abers und Wenns und dann will der das dann und jenes nicht, weil das Kind will aber was ganz andres.... Sehr mühsam.


    Entschuldigung, dass ich KV entgegen kommen wollte. Da wusste ich ja nochnicht, dass meine Eltern die Übergabe ablehnen.


    Dann hätte Kind halt eine Stunde später geschlafen als sonst. Aber KV fährt einfach zu uns 50 km und da ist ja dann schon eine Stunde futsch wenn er sie nur drei Stunden nimmt.


    Sorry, dass ich dem KV mal entgegen komme und ständig nur angefeindet werde.


    Da versucht man Tips zu bekommen, falls man die Lösung einfach selbst nicht sieht, aber gleich geht das Gegacker wieder los. Das kann ich gerade überhaupt nicht gebrauchen.


    hallo sommerblume,
    in einem anderen thread von Dir wars auch schon kompliziert. Und irgendwie scheint es das zu bleiben. Wenn dann noch dazu kommt, dass der KV will, dass Du oder deine Eltern die Übergabe machst und dir damit wieder querkommt...
    Sorry, imho, ich denke, euch kann nur noch ein Gericht weiter helfen indem es sagt: so wirds gemacht, und Schluss jetzt mit dem Theater.



    Da muss ich dir leider Recht geben.
    Ich hätte das mit Samstag 10 Uhr bis 14 Uhr ja gemacht, aber meine Eltern sind strikt dagegen, dass sie die Übergabe durchführen sollen.


    Ich hatte ja 2011 als Kind zwei Monate war, versucht mit KV bereits übers JA eine Vereinbarung zu erwirken damit Kind KV kennt und mich genauso als Bwtreuungsperson sieht wie mich. Das wollte er nicht, er wolle unabhängig bleiben. Dann habe ich es nochmal versucht als Kind 4 Monate war sie zu nehmen damit ich mit zum Betriebsausflug kann. Das wäre Sache meiner Eltern das Kind zu betreuen und nicht sein Problem.


    Hätten wir es bereits 2011 geklärt hätten wir diesen ganzen Mist jetzt überhaupt nicht.


    Ich verstehe meine Eltern und KV. Aber ich stehe dazwischen und hab einfach keine Lust mehr auf den Zirkus.

    Tja im Prinzip schon ok. Aber ich bekomme Kind ja nicht mal um 8 Uhr aus dem Bett wenn Kiga ist.


    Dann müsste sie samstags bereits um kurz vor 6 Uhr aufstehen weil ich Kind ja fertig machen müsste und ich um 6:30 Uhr das Haus verlasse.


    Und das 2. ist dass JA meinte ich solle die erste Zeit greifbar sein, falls Kind ehr nach Hause möchte. Kann ich aber in der Zeit nicht sein.

    Ich war auch etwas schockiert von der Aussage der JA SB.


    Mittlerweile bin ich echt froh, dass ich nicht unterschrieben habe weil ich es eben auch erst mal mit meinen Eltern besprechen wollte.


    Das Problem ist ja, dass der Umgang dann erst ab 16.00 Uhr statt finden kann weil Kind von 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr schläft. Also von 16 bis 20 Uhr. Aber wenn er sie ab August den ganzen Samstag nimmt, besteht das Problem ja wieder.


    Ich kann meinen Samstag Termin auch nicht ändern, da ich da zur Dialyse gehe.


    Möglich wäre natürlich auch, dass der KV dann auf Sonntag umschwenkt, was ich auch nicht besonders toll finde, da es der einzige ganze Tag der Woche ist den Kind und ich zusammen haben.

    Hallo Foris,


    so langsam geht mir das ganze Theater mit dem Umgang wirklich total auf den S...


    Wir hatten ja ein Gespräch beim JA vor der Gerichtsverhandlung, die kommende Woche statt findet.


    Wir hatten uns eigentlich geeinigt, ein gutes Gespräch geführt und der KV möchte trotzdem die
    Gerichtsverhandlung statt eine Vereinbarung beim JA zu machen.


    KV möchte Kind jetzt vorerst samstags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.


    Ich bin samstags ab 7.00 Uhr aus dem Haus und kann das Kind nicht übergeben. Ich habe das "Problem" auch
    beim Jugendamt angesprochen da meine Eltern Kind haben und es ja übergeben müssen. Meine Eltern möchten
    aber mit KV, nachdem was er sich alles schon geleistet hat - auch ihnen gegenüber, raus gehalten werden und
    werden die Übergabe nicht durchführen. Es geht ja nicht nur 1 x oder 2 x sondern das soll jetzt ein halbes Jahr
    erst mal so laufen und das Jugendamt meinte, dass meine Eltern das zu machen haben, ob sie wollen oder nicht.


    Weiß jemand wie das wirklich ist? Kann das Gericht meine Eltern dazu verdonnern?
    Ich bin samstags von 7.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr nicht da.

    So unser Termin beim JA fand statt.


    Eigentlich hatten der KV und ich uns auf Umgang mit KV für Kind geeinigt. Es war alles ohne Probleme.


    Dann meine die SB vom JA, dass sie eine Vereinbarung aufsetzen wird was wir jetzt besprochen haben.


    KV meinte dann, dass er erst seine RA noch fragen wollte und die SB vom JA meinte, dass dafür eigentlich
    keine Zeit wäre, da ja bereits kommende Woche die Verhandlung wäre.


    Ich habe KV dann gefragt warum wir überhaupt noch eine Verhandlung brauchen wo wir doch jetzt so ein
    gutes Gespräch hatten und alles so regeln konnten ohne Probleme. Er will es aber übers Gericht machen.


    Ich habe dann gesagt, dass ich dann auch erst Rücksprache mit meinem Anwalt halte und keine Vereinbarung
    unterschreibe. Habe dann noch zu KV gesagt, dass ich es für die Elternebene nicht förderlich finde die Gerichts-
    verhandlung und ob er es nicht sein lassen will. Er will anscheinend keine Entscheidung ohne seine Rechts-
    anwältin treffen.

    Er sucht halt einfach Streit weil er ohne nicht leben kann.


    Er hält mir ja auch jedes Mal vor, dass ich ihn im Juli bei gutem Wetter bat, dass der Umgang nicht auf dem Spielplatz statt findet sondern im Indoorspielplatz oder so weil ich Blasenentzündung hatte und am Spielplatz keine Toiletten sind. Komisch, im Juli war es ihm egal und jetzt sucht er wohl Gründe mich schlecht zu machen.

    Hallo,


    heute ist ja der Termin beim JA.


    KV wird seine Sicht der Dinge wieder mit Lügen spicken wie immer und wirft mir im Gegenzug vor, dass ich lüge obwohl er weiss, dass ich Lügen absolut verabscheue.


    Es wurde ja von begleiteten Umgang auf jetzt Kind alleine mit KV umgestellt. Seitdem macht Kind wieder gross in die Hose und ich möchte ihm sagen, dass es nicht spurlos an ihr vorbei geht. Er wird sich wieder aufregen und mir vorwerfen, dass ich lüge. Mir geht es aber darum, dass Kind sich halt erst gewöhnen muss und ich daher die Umstellung von 3 Stundenalle 14 Tage auf einen ganzen Tag, 10 Stunden, wohl zu viel wären. Ich fände es besser den Umgang langsam auszudehnen, auf z. B. 5 Stunden.


    Wie reagiere ich am besten auf diese Vorwürfe und wenn er behauptet, dass er Kind eit August nicht mehr gesehen hat? (Dafür habe ich sogar Nachweise, da meine beste Freundin meistens dabei war um mir die Zeit zu vertreiben)


    Du hast recht. Deshalb haben wir in unserem gerichtlichen Vergleich festgelegt, dass einmal ausgefallene Umgänge nicht wiederholt, aber beim zweiten Mal der Umgang (zeitnah) nachgeholt wird. Absagen, so stand auch darin, sind nur zulässig, wenn Kind krank ist (mit ärztl. Attest). Das Absagen eine Stunde vorher durch den umgangsberechtigten Elternteil klingt für mich nicht gerade nach gesteigertem Interesse und Engagement.


    Er hätte ja auch das Kind mitnehmen können, nachdem er ihm die Nase geputzt hat. Vielleicht ist das von diesem KV zuviel verlangt. Für mich schwer nachvollziehbar.


    2014 muss ich aber auch sagen hat es mal ein Jahr gut geklappt. Aber ist ja klar, als er mir im Dez. 2013 sagte dass er mehr Umgang möchte, habe ich nur gesagt, dass er doch erst mal den vorhandenen Umgang durchziehen soll.


    Für mich ist das auch schwer nachvollziehbar. Aber alkes was "Arbeit " ist, ist dem Herrn halt zu viel. So wie einen Termin bei der Caritas zu vereinbaren weil er mehr Umgang möchte. Da ist es einfacher dem RA zu sagen, dass er ein Verfahren einleiten soll.