Ja sie wäre verpflichtet den rechtlichen Vater zu benennen.
Aber dazu muss er es ja erstmal sein...
LG
Mami2511
Edit : Paragraph 27 Personenstandsgesetz
Ja sie wäre verpflichtet den rechtlichen Vater zu benennen.
Aber dazu muss er es ja erstmal sein...
LG
Mami2511
Edit : Paragraph 27 Personenstandsgesetz
http://www.behoerdenwegweiser.…448&gemeinde=433079846674
So ich hoffe, ich darf das posten, ist ja eine öffentliche Seite.
Vielleicht begreift dann hier auch der Letzte noch, dass der Vater erst
eingetragen wird, wenn er rechtlich der Vater ist.
Ansonsten, ja lesen bildet..
Rechtsgrundlage (die lieben wir ja alle) ist Paragraph 54 ff Personenstandsgesetz.
LG
Mami2511
Doch, der Name des angebenen Vaters landet im Personenstandregister. Es wird dann ein Zusatzvermerk gemacht das noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
Steht doch schon oben im §.
Das ist falsch. Der Vater wird eingetragen, wenn die Vaterschaft auf welchem Wege auch immer festgestellt ist.
Es wäre ja himmlische Zustände, wenn ein Mann auf Aussage der Mutter, bereits im Personenstandsregister auftauchen
würde. Die Geburtsurkunde, die ja praktisch ein Auszug aus dem Personenstandsregister ist, zeigt den IST Stand zum Ausstellungszeitpunkt
an. Keine Vaterschaft festgestellt = kein Eintrag des Vaters.
Änderungen nachträglich möglich!
LG
Mami2511
Der Thread ist vom Mai letzten Jahres..
Mich interessiert das jetzt aus persönlichen Gründen.
KV stand nicht von Beginn an in der GU. Kindergeldkasse
hat das gar nicht interessiert , Finanzamt auch nicht.
Sozialleistungen habe ich nicht bezogen ( es ist mit bekannt,
dass diese genauer nachfragen). Da war schlichtweg keiner, der
innerhalb dieser Zeit fragen gestellt hätte. Als ich den Kigaplatz beantragt
habe, kam die Frage nach Unterhaltszahlungen, da es aber keiner Vazerschaftsfeststellung
gab, hat das auch hier keinen interessiert, wer der Vater ist bzw. warum dieser nicht
amtlich registriert ist. Als ich dann nach Absprache mit dem KV zum JA marschiert bin um die
Vaterschaft nunmal amtlich zu machen, war die SB zwar erstaunt, aber von strafrechtlicher Relevanz
hat sie nichts gesagt und offensichtlich auch keine Schritte in diese Richtung eingeleitet.
Daher meine Frage, ob es denn schonmal einen Fall gab, wo es überhaupt zur Verurteilung kam, denn
nach meiner Erfahrung interessiert das niemanden solange keine Sozialleistungen in Anspruch genommen
werden.
LG
Mami2511
sobald bei irgend einem amt jemals die formulare auftauchen wo drauf steht das vater unbekannt ist und auf einem anderem vater bekannt ob finanzamt melde stelle oder sonst was. bist du fällig.... und im extremfall bist du dann auch noch vorbestraft
Gibt es zu in D irgendwo einen Präsenzfall? Wurde schon mal jemand verurteilt?
Sie muss den Vater nicht angeben - soweit mal losgelöst von moralischen Bedenken. Sie muss ihn auch nicht
als "unbekannt" deklarieren. Sie gibt bzw. kann ihn ohne Vaterschaftsanerkennung gar nicht angeben.
Das Feld bleibt schlichtweg offen.
Das FA interessiert das nicht, erst wenn Unterhalt gezahlt wird, möchte das FA genaueres wissen.
LG
Mami2511
damit wären wir wieder bei der Disskusion, warum Väter sich erstmal beweisen müssen und Mütter nicht, egal unter welchen Umständen. Hier dann sogar noch extremer als "nur" beim GSR, und hier entscheidet dass dann nicht ein Richter, sondern nur die Mutter selbst.
@Mami ich habs schonmal geschrieben: meine Freundin mußte den Vater bei der Kindergeldstelle angeben beim Antrag auf Kindergeld. Auch ohne Vaterschaftsanerkennung.
Sorry hab ich überlesen. Ich musste den Vater beim Kindergeldantrag nicht angeben!
LG
Mami2511
Ich muss mal so blöd fragen (vielleicht hab ich ja damals
was falsch gemacht). Wem gegenüber gibt man den KV denn an?
Der Beamtin vom Standesamt jedenfalls nicht, diese interessiert das nur
bei Vorliegen der VaterschAftsanerkennung!
Wem gegenüber dann?
LG
Mami2511
Auf normalem Wege ist es die explizite Zustimmung des Vaters
nämlich durch Anerkennung der Vaterschaft,Krypa. Fakt ist aber, beide ET müssen mitwirken,
es hängt nicht immer alles an der Mutter!
LG
Mami2511
Man kann der Beamtin nicht einfach sagen :"tragen sie xy als Vater ein!". Da muss ein Nachweis erbracht werden. Ist dieser nicht da, steht der Vater
(erstmal) nicht in der GU!
LG
Mami2511
Ja Krypta, aber eine Mutter kann ihn nicht ohne Nachweis, dass er der Vater ist, eintragen lassen.
Was ist wenn der Nachweis nicht erbracht ist und demzufolge keine Eintragung stattfindet? Dann ist
das strafrechtlich relevant für die Mutter? Na ich glaube kaum...
LG
Mami2511
Ich finde die grundsätzlich Vorstellungen der TS auch nicht gut, aber irgendwas läuft
informationstechnisch in diesem Thread falsch. Es liegt keinesfalls im "Machtbereich" der
Mutter den KV anzugeben, der KV muss sein Übriges dazu tun. Hierzulande landet man ohne
Vaterschaftsanerkennung nicht auf der Geburtsurkunde. Wäre ja auch noch schöner. Ebenso muss die
Geburtsurkunde des KV vorhanden sein damit die Beamten ihn eintragen.
Wenn der KV all das nicht erfüllt ( oder nicht erfüllen kann) steht er nicht in der Geburtsurkunde! Das kann
natürlich nachträglich geändert werden und TS sollte sich warm anziehen, wenn ein Vaterschaftfeststellungsverfahren
in die Gänge kommt (durch den KV) und sie diesen dann als unbekannt benennt, aber davor müssen beide ET
ran um die Urkunde richtig ausgestalten zu lassen.
Also noch mal ganz deutlich - ohne explizite Zustimmung des KV kann dieser (auch wenn die KM Willens ist)
nicht eingetragen werden. Wäre ja recht merkwürdig, wenn die KM dann im schlimmsten Fall vorbestraft wäre.
Und aus eigener Erfahrung: KV stand auch nicht von Anfang an in der GUK und war demnach auch nicht als Vater
angeben. Nein, es stecken keine Bösen Absichten dahinter, weder von ihm noch von mir. Wir haben es nachträglich
ändern lassen und ich bin nicht vorbestraft oder gar im Gefängnis weil er nicht von Anfang an als Vater vermerkt war
(für KV gilt das gleiche).
LG
Mami2511
Mit taburisieren meine ich nicht das Kind, sondern in dem Fall die Mutter.
Genauer gesagt, die positiven Eigenschaften des Ex werden oft negiert und die
Negativ sehr deutlich hervor gehoben. Oft, nicht immer...
Wenn der Vater verstirbt und das Kind zeigt prompt danach gravierende Verhaltensauffällig,
dann ist nicht klar, woran das liegt?
LG
Mami2511
Ich glaube ihr versteht euch gerade falsch! Zat mein, glaube ich nicht, dass das die
bessere Alternative ist, sondern, dass das Kind beim Tod eines ET in eine andere Situation
rutscht als bei einer Trennung.
Wenn bspw. der Vater verstirbt, ist es für das Kind natürlich schlimm, aber es wird sogut wie
immer in seiner Trauer wahrgenommen und verstanden.
Das Kind trauert gemeinsam mit der Mutter - nicht alleine wie bei einer Trennung- um den Vater.
Es wird nichts tabuisiert. Wenn das Kind weint, klammert, Angst zeigt, ist der Auslöser klar : der Verlust
des Vaters. Und es wird aufgefangen. Bei der Trennung kann das gleiche Verhalten zu einer völlig
anderen Schlussfolgerung der Mutter führen. Und das ist fatal.
LG
Mami2511
Ich finde deine Idee gut! Sprich mit dem KV, ob er den Weg mitgeht, vielleicht
findet ihr ja noch einen Konsens, der im Sinne von euch allen ist - unzwar ohne
Unsummen für Anwälte und Gericht auszugeben!
Viel Erfolg!!
LG
Mami2511
Ich denke nicht, dass man die asiatische oder die muslimische
Gesellschaftsordnung mit der deutschen vergleichen kann.
Ein asiatisches Kind, welches bei seinen Grosseltern aufwächst erfährt
eine ganz andere Lebenswirklichkeit als ein deutsches Kind. In Asien ist es
normal - in bestimmten Schichten- das Kinder bei ihren Großeltern aufwachsen.
Sie kennen es so und bei den Spielkameraden der Kinder ist es auch so. Für die Kinder
ist das okay und sie tragen keine Störungen davon. In Deutschland sieht das Familienbild
aber eklatant anders aus. Hier ist es normal, dass ein Kind bei seinen Eltern aufwächst. Die
Lebensnormalität ist also eine Andere und das Kind erfährt schon im Kiga durch Spielkameraden
,dass es halt normal ist, dass Vater und Mutter anwesend sind.
Und eine Bindungsstörung entsteht nicht durch dauernde simple Abwesenheit eines ET. Sie entsteht,
u.A. wenn ein Kind plötzlich eine Bindungsperson verliert. Also wenn bspw. nach der Trennung der Eltern,
der Vater verschwindet und für das Kind somit eine wichtige Bindungsperson wegbricht. Auch der Tod eines
ET kann zu einer Bindungsstörung führen, eben weil es auf das Kind einen existenzbedrohenden Eindruck
macht, wenn eine bis dahin verlässliche Bezugsperson "verschwindet".
LG
Mami2511
Ich habe auch nicht behauptet, dass du das machst.
Die Aktion mit den 7 Euro war völlig überflüssig, keine Frage!
Aber Retour des KV's macht es jetzt ja auch nicht sinniger!
Die Lösung wäre -wie so oft- ein gemeinsames Gespräch um die
Befindlichkeiten mal zu klären. KV ist vermutlich bedient, weil er
aus seiner Sicht bereits viel zahlt. KM ist bedient, weil sie sich durch
das Hinhalten des KV veräppelt fühlt. Da wird es doch wohl auch eine
Lösung geben ohne gleich das FamG behelligen zu müssen!
Nein, ich werfe dem KV bezüglich des Umzugs nichts vor - aber der KM auch nicht.
Sie haben sich damals geeinigt und gut ist. Mir geht es aber ehrlichgesagt auf die Nerven,
das einige User hier - selbst bei einem Konsens der Eltern- noch den "guten" und den "Bösen"
ET suchen!
Stimmt KM kann das Kind bei KV lassen und wegziehen.
Ja genau! Und genau das hätte der KV doch damals auf den Weg bringen können, indem er das ABR beantragt!
Hat er aber nicht! Er hat dem Umzug einfach zugestimmt.
Und die KM kann den KV - ohne Absprache und bei der beruflichen Situation- wohl kaum die Kinder
vor die Tür stellen und sagen "Mach mal!".
LG
Mami2511
Es ist schon erstaunlich, welche Argumentionen folgen, wenn
eine Lebenssituation geschildert wird, die man nicht nachvollziehen kann!
Ja, KM ist umgezogen -850 km- mit dem Einverständnis des KV. Prompt wird
Letzterem unterstellt, dass er entweder nicht in der Lage ist sich zu informieren (
klar ist ja praktisch Geheimwissen) oder die Konsequenz nicht überdacht hat oder
er ganz heroisch dem neuen Leben der KM nicht im Wege stehen wollte.
Letzteres geht gar nicht, weil die KM hinziehen kann, wohin sie will... der KV kann ihr
nicht im Wege stehen - Ende des Heldenmythos.
Er hätte vor Gericht gehen können und das ABR beantragen können. Aber vielleicht hat er
sich ja informiert und erfahren, dass er dazu ein Betreuungskonzept vorlegen muss, welches
vermutlich mit seinen Arbeitszeiten und seinem Beruf kollidiert und damit seine Chancen erheblich
minimiert. Er hätte schlichtweg seinen Beruf aufheben müssen und war dazu vielleicht nicht bereit.
Egal wie, KV ist erwachsen und darf solche Entscheidungen treffen. Ebenso wie die KM. Von daher sollte
man sich wohl eher etwas zurückhalten und nicht anfangen bei offensichtlichen Einvernehmen auch noch
einen Schuldigen zu suchen.
Der KV zahlt großzügig Unterhalt und finanziert damit das Leben der KM und der Kids. Und warum gibt es dann
bitte eine Beistandschaft, die das offensichtlich regeln muss?
Abgesehen davon finanziert der KV anteilig das Leben seiner Kinder ( das ist nun mal kein Kann, sondern ein Muss).
Da muss niemand - auch nicht die KM- vor lauter Dankbarkeit zerfließen!
Ähnlich ist es bei den Umgangskosten. Einvernehmlich geregelt und bei 5 Umgängen jetzt auch kein Grund damit zu beginnen,
den KV auf ein Podest zu stellen.
Hätte ihn das gestört - die Kosten wie auch die Anzahl der Umgänge, hätte er längst reagiert! Hat er aber nicht.
Erst jetzt bastelt er daraus eine billige Retourkutsche!
Nun gut, dann geht es jetzt eventuell vor Gericht, aber auch dort wird man sich die ein oder andere Frage stellen!
Von daher ist mMn die Frage, ob TS bei einem Gerichtsentscheid wirklich Einbußen hinnehmen wird, für mich, alles andere
als klar!
LG
Mami2511