Beiträge von Mami2511

    Der Umgang...läuft nicht. Bis heute hat er den Kleinen nicht gesehen. Einen Tag nach Geburt hat er mal gefragt ob er uns bald sehen dürfe. Ich habe bejaht, seitdem kam nix mehr außer seltsame beängstigende Sms...er sei erleuchtet, habe den Masterplan für den Weltfrieden etc


    Ööhm... Masterplan?? Für den Weltfrieden??
    Mmh... eventuel ist es unter den gegebenen Umständen nicht das Schlechteste das momentan kein Kontakt stattfindet!


    LG
    Mami2511

    Das wird dann alles im kommenden Gerichtsverfahren geklärt.
    Wegen den Umgängen eminte die Richterin wohl, das das kind nun eh schon durch den wind ist und die Umgänge so weitergeführt werden sollen.
    Also vorerst kind in derWoche beim Vater und von Samstag bis sonntag bei der Mutter.


    Häh??
    Das Kind ist nun eh psychisch vorbelastet, nun können wir ihm auch den Rest verpassen?? Oder wie??


    Mir geht es wie Loewe.... ich verstehe auch nicht, warum das Kind bei der KM/LG belassen wurde und ich verstehe auch nicht, warum die Umgangsregelung so weiterläuft.


    Wir reden von Kindesmisshandlung und es steht klar zu befürchten, dass KM/LG dafür verantwortlich sind. Die Richterin hätte wenigstens bis zur Klärung den Umgang aussetzen können.


    LG
    Mami2511

    Also es ist schon erstaunlich:


    Der KV geht mit seinem 1,5jährigen Kind spazieren. Das Kind zieht sich dabei eine Verletzung zu, die geklebt werden muss und wo eine Narbe zurückbleibt (wir reden hier also nicht nur von einer Schramme). Der KV hält es weder für nötig einen Arzt aufzusuchen, noch das Kind nach Hause zu bringen... nein... stattdessen marschiert er mit einem Kind, welches eine blutende Stirnwunde hat weiter durch die Weltgeschichte. Auf Fragen reagiert er erstmal gar nicht, auf seinen Namen irgendwie auch ... nun ja... sagen wir zeitversetzt.



    Das zieht dann Schlussfolgerungen nach sich wie "Der KV hat richtig gehandelt!"... hat er nicht, er hat gar nicht gehandelt und offensichtlich musste die Wunde ja medizinisch behandelt werden.
    Oder es wird der KM eine "Mitschuld" verpasst, weil der KV angeblich bevormundet oder der KV Angst vor ihr hat o.Ä....


    Da ist man sich auch SICHER, dass der KV das nächste Mal natürlich sofort zum Arzt gehen wird...


    Hallo????
    Das Kind ist 1,5 Jahre alt!!! Da erwarte ich vom KV ein anderes Verhalten - unzwar ein ganz anders Verhalten. Schon alleine die Nicht-Reaktion bei Ansprache lässt bei
    mir persönlich die Alarmglocken läuten...
    Der KV kann eventuel für das was passiert ist gar nicht wirklich verantwortlich gemacht werden (es sind Depressionen im Gespräch), aber dennoch hat er - wenn er ein Kleinkind bei sich hat- eine Aufsichtspflicht, der er nachzukommen hat. Wenn das nicht der Fall ist bzw. er in einer Unfallsituation so reagiert wie er reagiert hat, kann ich verstehen, dass der KM sich die Nackenhaare aufstellen.


    Sorry, aber genausowenig wie man Mama ab Geburt wird, wird man Vater ab Zeugung. Und wenn absehbar ist, dass das Kind einen Schaden davon tragen könnte, wenn ein Elternteil durch Unterlassen glänzt, dann ist Handeln angesagt.


    Emily, du hast ja den richtigen Weg eingeschlagen -JA- gehe den konsequent weiter....


    LG
    Mami2511

    Naja, aber wenn ich das Wohl meiner Tochter gefährdet sehe und das sehe ich beim Umgang mit ihm, dann muss da doch ne Lösung her.


    Ja, und die Lösung ist dann das JA. Wohlbemerkt werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht den Umgang aussetzen, sondern begleiteten Umgang festzurren. Den Umgang wirklich aussetzen kann nur das FamG und das auch nur dann, wenn es keine geeigneten "sanfteren" Möglichkeiten (z.B. begleiteter Umgang) gibt. Der KV hat das Kind aber - wie gesagt- nicht willentlich verletzt oder geschädigt, was eventuel zu einer Aussetzung des Umgangs führen könnte.


    LG
    mama2511

    Du kannst den Umgang nicht nach Belieben aussetzen, der KV hat ein Umgangsrecht. Zudem kommt noch das GSR.


    Ich kann verstehen, dass es dich wenig begeistert in Gesellschaft eines depressiven Menschen zu sein, allerdings würde ich dir diesen Weg empfehlen (bis zur Klärung mit
    dem JA). Erstens kannst du so ausschliessen, dass sich etwas Vergleichbares wiederholt und zweitens kann dir im Nachhinein niemand vorwerfen den Umgang boykottiert zu haben.


    Die Meinung deiner Eltern spielt keine Rolle. Sie dürfen ihre Meinung haben, die Mutter des Kindes bist du, also musst du dein Vorgehen und dein Handeln darin auch rechtfertigen vzw. wiederfinden. Sprich du musst so handeln, wie es für die Kleine am Besten ist - du, der KV oder geschweige denn deine Eltern spielen eine untergeordnete Rolle.


    Wie bereits erwähnt, dass ASR zu bekommen (was faktisch bedeutet, dass es dem KV entzogen werden muss) wird ganz sicher schwierig.


    LG
    Mami2511

    Ich würde ihn und das Kind nicht mehr alleine lasse bis sich eine einvernehmliche Lösung mit dem JA abzeichnet.


    Kurzfristig geht es darum eventuellen Schaden vom Kind fernzuhalten. Der KV hat dem Kind nicht absichtlich oder vorsätzlich geschadet, sondern -vermutlich- aus
    Verantwortungslosigkeit o.Ä.! Die Besuche auseinander zu ziehen, fände ich persönlich da nicht angebracht. Es gibt keinen Grund.
    Die latente Gefahr, die da ist, kannst du ausschliessen, indem du -bis auf Weiteres- in der Nähe des Kindes und damit beim Kontakt anwesend, bleibst!




    LG
    Mami2511

    Hallo,


    es scheint als wenn der KV tatsächlich latent überfordert wäre.


    Ich persönliche fände es durchaus sinnvoll eine feste - wenn auch geringere - Anzahl an Umgängen festzuhalten. Ich würde den
    verkürzten Umgang mittragen, würde aber schriftlich beim KSB vereinbaren, dass das die letzte Änderung ist und es keine weiteren
    "Anpassungen" mehr geben wird!


    LG
    Mami2511

    Hallöle,


    ich habe gerade Schwierigkeiten, die Frage zu verstehen.


    Also, wenn KV mit einem 1,5 jährigen unterwegs ist, dieser sich den Kopf BLUTIG schlägt, weil er hinfällt und KV dann lustig weiter spazieren geht, stellt sich mir die Frage
    nach der Aufsichtspflicht und dem Verantwortungsbewusstsein. Er scheint weder die Wunde versorgt (mit Taschentuch gesäubert z.B.) zu haben noch auf die Idee gekommen zu sein einen Arzt aufzusuchen oder mit dem Kind nach Hause zu gehen.


    Du hast 5 Mal seinen Namen gerufen und er hat nicht reagiert??? Entschuldige meine direkte Frage, aber war er vielleicht auf Drogen???


    Von daher würde ich bei den Umgängen dabei bleiben - Punkt.


    Das GSR bzw. das ASR steht in keinem Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Deutschland. Sprich das GSR kann auch weiter bestehen, wenn er Deutschland verlässt.

    Meine Psychologin hat mich immer ermunter mit dem KV (verstehen uns auch wieder freundschaftlich) etwas zu unternehmen.
    Es ist / soll für die Kinder eine andere gemeinsame Eltern-Ebene schaffen. Meine Kleine wird jetzt 3, bisher kam nichts in die Richtung, ihr Papa ist aber auch als Foto in ihrem Zimmer vertreten und wir reden oft über ihn dass er arbeitet (wir fahren immer an seiner alten arbeit vorbei) und so.


    KV und ich haben eine gemeinsame Bekannte, die als Kinderpsychologin tätig ist. Sie hat uns das Gleiche gesagt, was du schreibst.
    Kinder brauchen idealerweise nicht mal Mama und mal Papa, sondern Eltern. Desto besser die Elternebene funktioniert, desto idealer läuft es für das Kind.


    Sie geht sogar soweit zu sagen, dass das GSR nur Sinn macht, wenn die Eltern tatsächlich auf der Elternebene angekommen sind und nicht nur ihr Kind hin und wieder an den jeweils anderen weiterreichen!


    LG
    Mami2511

    Nun ja, ich bin mir allerdings auch recht sicher, dass auch ein Kind, welches nicht von der Mutter manipuliert ist/wurde, diese nicht so einfach aufgibt, zumal das Kind sein Leben lang bei der Mutter gelebt hat. Die Bindung ist da- so oder so und ohne dem KV zu nahe treten zu wollen, es ist annährend sicher, dass die Mutter die primäre Bindungsperson ist. Das liegt einfach daran, dass das Kind die überragende Zeit seines Lebens bei der Mutter verbracht hat. Wäre es andersherum, wäre es der Vater - aber es ist nicht an dem.


    Und nochmals- es geht nicht darum, ob die Mutter einen Rachefeldzug führt oder nicht. Es geht darum, dass das Kind untergehen wird, wenn aus dem Rachefeldzug ein Kriegsgeschehen wird. Wie gesagt, selbst unter der Prämisse, dass es sich irgendwie bewerkstelligen liesse, das Kind von der Mutter zu trennen und in D zu lassen, steht zu befürchten, dass genau dieses Vorgehen das Kind traumatisiert.



    LG
    Mami2511

    Versteht ihr das nicht?


    Soll ich meinen Sohn wirklich gegen seinen Willen hier bei mir festhalten? Er will bei seiner Mutter bleiben und dagegen kann ich nichts tun! Ich manipuliere doch mein Kind nicht, so wie sie! Am Ende wird mir daraus noch ein Strick gedreht...


    Doch, ich kann dich verstehen. Und ja, ich finde es toll, dass du dich so als Vater positionierst und -wie schonmal geschrieben- deinen Willen nicht über den Willen
    des Kindes stellst.
    Ein Kind ist kein Möbelstück, welches man sich ins Wohnzimmer stellen kann, sondern hat eigene Bedürfnisse und -Überraschung- einen eigenen Willen, auch wenn das gerne bestritten wird, wenn es um den eigenen Willen geht. Letzteres tust du nicht und davor habe ich persönlich großen Respekt.


    Würde es grundsätzlich mehr Eltern - Mütter wie auch Väter- geben, die deine Einstellung hätten, hätten es viele Kinder wesentlich einfacher!


    LG
    Mami2511

    Es sei erwähnt - unabhängig von den Randbedingungen- das die Schweiz ebenso wie Dschld. das GSR unterstützt -ebenfalls mit Unhalt/Umgangsregelungen.
    So unterschiedlich sind die Systeme Schweiz/Deutschland nicht. Der entscheidene Punkt ist jedoch, dass bei Streitigkeiten der Eltern dann die schweizer Gerichte
    zuständig sind, da sich der Wohnort des Kindes in der Schweiz befindet. Das GSR -nach deutschem Recht- bleibt erhalten.


    Bei Umgangsstreitigkeiten wäre der Ansprechpartner dann also die Kinderschutzbehörde in der Schweiz.


    LG
    Mami2511

    was heisst denn recht haben wollen? ich habe recht und habe es nun auch durchgesetzt... scheinbar war ich schlauer wie herr jurist selber..hahaha..


    und nu kriege ich den vollen beitraJjg von ihm bezahlt :D


    und wer hat hier von neid gesprochen? das wort exitiert in meinem wortschatz überhaupt nicht. :winken:

    R



    Na Super, dann hast du ja jetzt geklärt, dass
    du "schlauer" bist. Das muss irgendwie ein besonderes Gefühl
    sein, wenn es dir soviel wert ist.



    Lg
    Mami2511

    Hallo,


    Zunächst mal, was ich jetzt schreiben werde
    hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, denn
    diese kann es hier nicht mehr geben.
    Der Grund ist die KM, aber das macht es nicht
    besser.


    Soweit ich das richtig sehe, wäre die einzigste
    Möglichkeit das Kind in D zu halten,
    ein gerichtlich Beschluss, denn die KM wird dem
    wohl ohne nicht zustimmen. Vorausgesetzt
    der Richter setzt sich über den Kindeswillen hinweg
    -was ich stark bezweifel-was wäre dann? Die KM geht
    in die Schweiz und wird dem Jungen, der ja nicht freiwillig
    bleibt, mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, warum
    er bleiben muss - weil es der Wille des Vaters ist.
    Was das für die Vater Sohn Beziehung bedeutet, kann sich
    wohl jeder vorstellen.


    Sinnvoll wäre allerdings durchaus eine gerichtlich Festsetzung
    des Umgangs damit da zumindest eine gewisse
    Sicherheit besteht.
    Allerdings sollte man auch da das Kind im
    Auge behalten und nicht Regelungen treffen, die für das
    Kind nicht tragbar sind. Begründung in Richtung "Da kann
    sich das Kind dann bei der Mutter bedanken." finde
    ich persönlich unterste Kante. Erstrangig geht es um das
    Wohl des Kindes und nicht um die Interessen der Eltern.


    Hellmaster
    Das Schlimme ist ,dass dir gerade eines der grausamsten
    Dinge passiert, die einem liebenen Elternteil
    passieren können. Noch Fataler ist, dass deine Ex, offensichtlich
    gar nicht rafft, was du für ein super Vater bist. Denn genau das
    beweist du damit, dass du nicht deine eigenen Interessen verfolgst,
    sondern dein Kind im Auge behältst und sein Wohl an die
    erste Stelle stellst.



    LG
    Mami2521

    Ja sicher, kann das Kind eine Steuererklärung machen.



    Das setzt natürlich voraus, dass das Kind Einkommen hat. Das heisst, Sparbuch eröffnen... Betrag einzahlen und der Zinsgewinn ist Einkommen.


    Logischerweise sollte nicht der Sparer-Freibetrag hinterlegt werden.


    Die Kapitalertragsteuer wird ebenfalls fällig.



    Es wird dann der Mantelbogen und die Anlage KAP ausgefüllt, Steuerpflichtig ist hier das Kind!



    Unterschrieben wird vom gesetzlichen Vertreter.


    Demzufolge bei ASR - das jeweilige Elternteil


    Bei GSR - logischerweisebeide Eltern




    LG


    Mami2511

    Also du aus diesem ganzen Deasaster rauswillst, gibt es nur einen Weg! Ansonsten musst du wahrscheinlich den gerichtlichen Weg wählen, weil die Rechtslage nicht wirklich eindeutig ist.



    Von Daher: Mach für das Kind eine Steuerklärung!!!! Dann haben weder du noch der Vater Anspruch auf den Pauschbetrag!



    Grundsätzlich aber scheint sich der Pauschbetrag weder bei dir noch bei deinem Ex (bei 75% des Mindestunterhalt) wohl kaum auszuwirken.



    LG


    Mami2511