Also soweit ich das sehe hältst du dich nicht
an die Absprachen und erwartest jetzt kurz vor
Peng, dass die Mutter springt. Wenn sie letzteres nicht tut,
hat wohl nicht sie ein Problem, sondern du.
Lg
Mami2511
Also soweit ich das sehe hältst du dich nicht
an die Absprachen und erwartest jetzt kurz vor
Peng, dass die Mutter springt. Wenn sie letzteres nicht tut,
hat wohl nicht sie ein Problem, sondern du.
Lg
Mami2511
Losgelöst von deinen Fragen, hast du menschlich meinen
größten Respekt. Es gibt wenig Menschen, die in der Lage
sind, die von dir gezeigte Empathie - vorallem auch dem Expartner
gegenüber - zu empfinden.
Ich finde dein Verhalten und vorallem auch die dazugehörigen Emfindungen
klasse.
:respekt:daumen
LG
Mami2511
Hallo,
Du schreibst, dein Ex wusste von der Ummeldung. Gibt es dazu
was Schriftliches? SMS,Mail?
Ansonsten ist wohl das stärkste Argument deinerseits, dass der Junge
mehr von seinen Grosseltern als vom Vater betreut wird. Dazu kommt, dass
zwei Monate keine wirklich lange Zeit sind und er ja offensichtlich auch
Zeit mit dir verbracht hat.
Momentan gibt der Vater das Kind nicht raus, aber unterbindet er auch den Kontakt/
Umgang mit dir? Dann hast du eine Steilvorlage, weil deine Anwältin dann das Thema
Bindungstoleranz mit den den Prozess einfließen lassen kann.
LG
Mami2511
@ summerjam
Es gibt ein neues Gesetz, aber keine neuen Richter. Schlimmer noch -nach
wie vor- ist der Begriff Kindeswohlgefährdung nicht definiert. Deine Definition
von einer Kindeswohlgefährdung muss also nicht der Meinung des Richters entsprechen.
Und die deutschen Richter haben vermutlich schon alleine aufgrund ihres eigenen Wertesystems
sehr unterschiedliche Auffassung, was denn nun eine Kindeswohlgefährdung ist. Und wenn ein
Richter schlüssig begründen kann, dass es dem Kindeswohl nicht entspricht, wenn die Eltern bspw.
wie die Kampfhähne aufeinander losgehen, dann wird er damit möglicherweise auch durchkommen.
Nicht das wir uns falsch verstehen, ich persönlich finde das GSR richtig, aber für viele Altfälle kommt
es schlichtweg zu spät. Eine große Chance ist es aber für die kommenden Generationen an Eltern.
LG
Mami2511
Das Problem ist doch eigentl., dass der KV eben nicht nur
Vater eures gemeinsamen Kindes sein will, sondern auch dein
Partner. Darauf weist ja schon die "Hausbau"- Geschichte hin.
Das ist ganz schwierig und ich kann verstehen, dass du genervt bist.
Beim KV von meinem Lütten ist es ähnlich. Er ist ein Super Vater, aber
er bekommt es nicht hin, sich von einer gemeinsamen Zukunft zu verabschieden.
Ein Drahtseilakt ... Der eine liebt, der andere nicht. Wir haben es geschafft - und ich
hoffe sehr es bleibt so- freundschaftlich miteinander umzugehen. Das heißt, das ich
ihm recht viel Spielraum auch in meinem Leben einräumen. Allerdings gibt es auch Grenzen.
Dahin zu kommen, ist anstrengend und geht nur mit vielen Grsprächen, in denen du ihm klar
zeigst, wo bei dir Schluss ist. Du wirst ihm damit wehtun und du wirst dich mies fühlen, weil der
Mann tut ja nichts Schlimmes im eigentlichen Sinne, sondern will nur eine Familie.
Aber dir bleibt kein anderer Weg ansonsten wirst du ihn auf Dauer nur immer abstoßender finden.
Du musst deine Grenzen finden und diese verteidigen.
LG
Mami2511
Nun ja, die Gründe des KV den Umgang ausfallen zu lassen,
finde ich persönlich nachvollziehbar.
Die Oma mit dem Schlaganfall hat in dem Moment Priorität und nicht
der Lütte. Das finde ich aber menschlich sehr verständlich und würde daraus
nicht ableiten, dass dem KV sein Sohn egal ist.
Die Sache mit dem Schienenersatzverkehr würde ich einmalig hinnehmen und
solange es nicht zur Dauererklärung wird auch akzeptieren.
Lg
Mami2511
Hallo,
Also wenn ihr es als Eltern schafft bei den Übergaben
des Lütten noch entspannt Kaffee zu trinken (Respekt!!)
, dann könnt ihr es vielleicht schaffen eure Erziehungsstile
etwas anzugleichen bzw. Für das Kind verbindliche Regeln
aufstellen, die eben bei Mama und Pala gelten. So machen wir
das, es gibt halt "Eckpfeiler", die bei mir genauso gehandhabt
werden wie beim Papa (wobei unsere Erziehungseinstellungen eh
sehr ähnlich sind). Das funktioniert hier gut, der Drops (3) wechselt
zwischen den "Welten" völlig problemlos.
Wichtig dabei ist, das der KV versteht, das es eben nicht darum geht
ihm zu sagen, was er zu tun und zu lassen hat, sondern als Eltern gemeinsam
Regeln für das Kind aufzustellen.
Lg
Mami2511
Der Unterschied liegt -soweit ich weiß- darin, dass
eine alleinstehende Frau in Deutschland keine Samenspende
empfangen darf bzw. besser ausgedrückt, auch bei einer Samenspende
muss eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen, nur eben nicht vom genetischen
Vater, sondern vom Partner der Frau, die die Samenspende erhält. Dafür müssen
vermutlich auch Beide vorher schriftlich einwilligen. Damit geht die Unterhaltspflicht
auf den "sozialen" Vater über.
LG
Mami2511
Hallöle,
mach es nicht an der Vaterschaftsanerkennung fest. Das ist "nur"
das offizielle Feststellen der Vaterschaft. Du weißt, das er der Vater ist,
also denke ich, solltest du Vater und Sohn von Anfang an die Chance geben
sich kennenzulernen.
Du kannst dem KV bis zur Anerkennung den Umgang verwehren, aber einen
Vorteil gibt es da für niemanden.
LG
Mami2511
Ich schließe mich in allen Punkten Hucky an.
Meditation wäre ein sehr sinnvoller Weg, denn
momentan befindet ihr euch auf dem direkten Weg in
die komplette Eskalation.
LG
Mami2511
@pijo
Doch, Das Kindergeld und auch das Elterngeld bekommt man.
Beide Leistungen stehen in keinem Zusammenhang zur Vaterschaftsanerkennung.
Svhwierig wird es vermutlich bei Hartz 4.
LG
Mami 2511
Also bei uns war es eher so, dass ich und der KV die
Anerkennung "verpennt" haben, anders kann ich das
nicht ausdrücken. Es war einfach nicht wichtig. KV hat den
Lütten von Geburt an als seinen Sohn anerkannt. Kontakt bestand
regelmäßig, sprich der Kleine wurde de facto niemandem verschwiegen.
Die Anerkennung war mit dem KV abgesprochen und von daher keine Überraschung
für ihn.
Sozialleistungen habe ich nicht bezogen (hier konnte es also keine
Probleme geben).
Lg
Mami2511
Hallo Hucky,
Das stimmt so nicht.
Bei uns erfolgte die Vaterschaftsanerkennung erst als der Lütte knapp 3
Jahre alt war. Der KV ist Unterhaltspflichtig rückwirkend ab Geburt, sprich
er muss die vergangenen 3 Jahre nachzahlen.
Die Vaterschaft ist ja die Grundlage für den Unterhaltsamspruch.
LG
Mami2511
@ars
Ah ja, das Problem des Vaters ist gar kein Problem, sondern die
KM hat ein Problem, unzwar das nicht vorhandene Problem des KV - hier kiffen.
Ja, was für ein Problem könnten ET im Allgemeinen mit Süchtigen haben (abgesehen
von Tiefenpsychologischen Abgründen)? Ja genau, es steht zu befürchten das die Betreuung
und Versorgung des Kindes auf der Strecke bleibt, wenn Bewusstseinsverändernde Stoffe genommen
werden. Das heisst, ich würde mein Kind niemals einem Menschen anvertrauen, der nicht bei
klarem Verstand ist - so einfach ist das.
Allerdings hat der KV hier auch keine der beschriebenen Probleme, sodass sich die Frage hier
-Gott sei Dank- nicht stellt.
LG
Mami2511
Rohezal, zeig doch der einfachhalber einfach mich an;)
Oft genug habe ich ja geäußert, wie es hier gelaufen ist.
Mich würde echt interessieren, was dann passiert! Nun ja, da es
wohl bis dato keine Frau gibt, die verurteilt wurde, eher weniger!
LG
Mami2511
Hallo Leasophie,
die "Vaterschaftsdiskussion" ist hier im Forum Routine
Wenn du eine rechtlich korrekte Antwort möchtest, empfehle ich
einen Anwalt!
Nur soviel, bei uns erfolgte die Vaterschaftsanerkennung und der Eintrag in
die GU als der Lütte fast drei Jahre alt war. Ich schreibe nicht aus dem Gefängnis
und der KV befindet sich auch auf freien Fuss. Es gab weder irgendeine Strafe, auch
keine Androhung. Beim JA hat keiner auch nur mit der Wimper gezuckt, geschweige
denn nachgefragt. In den Jahren davor hat es ebenfalls schlichtweg niemanden interessiert!
Natürlich gibt es gute Gründe -die ja auch schon genannt wurden- den Vater anzugeben.
Wie gesagt, rechtlich absichern kannst du dich am besten mit einem Beratungsgespräch bei
einen RA.
LG
Mami2511
Summerchild, doch in die Richtung geht es. Du bist verletzt, unzwar zurecht.
Dir gegenüber führt er sich unmöglich auf - auf jeden Fall nicht wie jemand, der
mal sehr eng mit dir befreundet war.
Aber jetzt kommt das Problem. Unter anderen Umständen könntest du ihm nen Stiefel
geben und ihn aus deinem Leben kicken. Aber da ist jetzt etwas - bald jemand - der euch
für immer mit einander verbinden wird. Und vorallem die kleine Madame hat Rechte - auch das
Recht auf den Papa. Ja, er wollte das Kind nicht (ich hoffe, die Lütte erfährt das nie). Aber nun scheint
ja langsam Interesse zu wachsen. Lass die Tür offen - nicht für ihn, aber für eure Tochter!
Lg
Mami2511
Ich meine es übrigens nicht böse. Die Gefühle, die du dem KV momentan gegenüber hast, hatte hier
viele auch - mich eingeschlossen!
Er hatte einige Rechte an deinem Kind, weil es zufälligerweise ja auch sein
Kind ist. Er kann Umfang einfordern - und wird das durchsetzen können. Er kann
das GSR beantragen - und erhält somit die gleichen Rechte wie du.
Immerhin ist er der Vater!
Es spielt keine Rolle, ob du Umgang möchtest oder nicht- Kind und Vater haben ein Recht
aufeinander und du hast nicht das Recht das zu verhindern, weil der KV nicht so funktioniert wie
du es wünschst. Der Umgang bzw. das Verweigern genau dessen als Abstrafung für den KV solltest
du ganz schnell vergessen, das kann mächtig ins Auge gehen.
LG
Mami2511
Hallo Sonja,
"was haltet ihr davon?"
Ich persönlich eine ganze Menge, wenn auch mit einer Einschränkung.
Ich denke, dass das GSR für beide ET für die Altfälle zu spät kommt. Wenn die
Fronten bereits festgefahren sind, ist das GSR kein Wundermittel, welches diese
aufweicht- leider!
Aber für alle Beteidigten, die sich jetzt dem "Abenteuer" Kind stellen, ist es eine Riesenchance!
Zuallererst für das Kind, welches im Trennungsfall eine reale Chance hat beide ET als sorgend zu erleben.
Für die Väter, weil ich schon vermute, dass es vielen -verständlicherweise- nicht passt nur der "Zahlvater" zu
sein, sondern eben, weil sie auch in den anderen Verantwortungsbereichen mitentscheiden möchten. Und letztendlich
auch für die Mütter, denn ein Vater, der die Chance erhalten hat in die Vaterrolle reinzuwachsen (mit allem was dazu
gehört) muss für Mütter nicht unbedingt zur Bedrohung werden -sondern kann ganz im Gegenteil auch eine enorme Entlastung
sein. Nicht im speziellen auf das SR bezogen, sondern eben weitergedacht.
Hat SR, trägt die Verantwortung mit, hat regelmäßig Umgang und kann sich im gleichen Masse um das Kind kümmern wie die Mutter.
Natürlich wird es immer Väter wie Mütter geben, die geradewegs gegen alle Logik rennen, aber ich möchte bezweifeln, dass es die Masse ist.
Von daher - ich hoffe, dass die nächste Generation an Eltern das GSR als Chance versteht und vorallem nicht versucht an Einzelfällen zu erklären,
warum es eigentlich schlecht sein soll, wenn Mutter und Vater gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen.
Ich hoffe noch zusätzlich, dass die nächste Elterngeneration endlich begreift, dass man Mutter und Vater nicht auf den kleinsten biologischen Nenner
zu degradieren hat. Ein Kind hat nur einen Vater und eine Mutter und für das Kind sind Beide wesentlich mehr als nur "der Erzeuger" oder "die Austrägerin".
LG
Mami2511
Kennst du den kaukasischen Kreidekreis?
Einer von euch muss loslassen...
Lg
Mami2511