Beiträge von Mikeffm

    Ich habe heute noch mal mit der dame vom Amt telefoniert und gesagt bekommen, dass der Vorgang in bearbeitung sie, aber aufgrund der Tatsache,
    dass meine Ex das Kindergeld von eine anderen Kasse bkommt und somit die Konten abgeglichen werden müssen es halt etwas länger dauert. :wand

    eines gemeinsamen Elterngespräches

    Dies Elterngespräche wurden uns bereits vom gericht auferlegt, fanden aber nie statt, da aufgrund der großen Entfernung (500 km ) eine Terminierung- auch z.B. auf Hälfte ser strecke
    nicht möglich war.
    Sie hat mir noch während des laufenden Verfahrens das Messer auf die Brust gesetzt und um meine Zustimmung gebeten,- da sie den Urlaub auch planen und auch die Flugtickets kaufen muss.
    Ich wartete in dieser Zeit auf ihre Unterschrift für einen Gestattungsantrag der Schule, den sie mir erst geben wolle, wenn ich dem Urlaub zustimme. Die Zustimmung von mir alleine reichte auch nicht aus, ich sollte es über meinen Anwalt mitteilen lassen.
    Da das Ganze kurz vor der Anhörung im Beschwerdeverfahren beim OLG war, riet mir mein Anwalt dazu dem Urlaub zuzustimmen und auch dieses Theme in der Anhörung nicht auch den Tisch zu bringen.
    Nun habe ich bereits (wenn auch mit gemischten gefühlen ) zugestimmt und hoffe das unsere Tochter wieder kommt.
    Jetzt noch etwas anderes zu veranlassen ist wohl auch zeitlich recht schwierig, da sie bereits am 13.05. fliegen.

    ie läuft das eigentlich, wenn Kind auf einmal krank wird?

    Hallo zusammen,


    natürlich könnte ich das Kind "Krankschreiben lassen" Nöglichkeiten dafür hätte ich genung, da ich im Rettungsdienst arbeite und wirklich genügen Ärzte gut kenne, aber irgenwie
    finde ich es auch nicht richtig.


    Zum einen, weil sich die kleine natürlich auch auf den Thailandurlaub
    freut ( sie hätte es zwar lieber wenn ich auch mitfliegen würde ).



    Zum Anderen, soll meine Tochter ja weiter Kontakt zu ihrer Mutter haben,- dazu gehört auch ein Urlaub.



    Vielleicht sind meine "Bauchschmerzen" wirklich unbergündet. ( Glauben wir an das Gute im Menschen)




    Einer der Gründe, warum ich das ABR bekommen habe, war u.A.die mangelnde Bindungstoleranz meiner Ex und das Gericht war der Meinung, wenn unsere Tochter ihren Lebensmittelpunkt
    bei der KM hätte, würde ich aus dem Leben unserer Tochter verschwinden. Während ich im Gegenteil dazu immer darum kämpfte, dass unsere Tochter weiter Kontakt und Umgang mit beiden hat.
    Also solte ich jetzt auch den Urlaub tolerieren.


    Die Vorschläge mit den Adressen in Thailand usw. sind wenig umsetzbar, da ich auch Erfahrung weiss, dass meine Ex bei einem 4 Wochen Urlaub in Thailand nicht die ganze Zeit bei ihrer
    Familie im Nordosten verbringen wird, sondern auch an Meer fahren wird. Sie hat Freunde in Phuket, Bangkok, HuaHin und sonstwo noch.


    warum muß beim umgang der paß mit hin- und herwandern?

    Das wurde vom Familiengericht damals so entschieden, da ich meine Tochter die lange Autofahrt von FFM mach HH ersparen wollte und noch reichlich Meilen auf meinem LH konto hatte, wollte ich mit ihr nach HH fliegen und bat die Mutter mit den Pass zu schicken, was diese abgelehnt hat.


    Sie hat eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis für D-Land. In wiefern sie hier "verwurzelt" ist kann ich nicht sagen, jedenfalls hat sie ihren Lover, dem sie wohl gerade die Hosen auszieht und der alles beszahlt.

    Ohne Erlaubnis von der Arge "darf" sie nicht verreisen

    Oh, mit der ARGE habe ich telefoniert- die wollen ja auch die Hand aufhalten, da ich ja berufstätig bin und zahlen soll. Ich fragte die Dame wie das sein kann, dass meine Ex angeblich nicht in der Lage sei
    für ihren Bedarf zu sorgen, aber letztes Jahr zwei Wochen auf Malle und jetzt vier Wochen Urlaub in Thailand macht.
    Da konnte mir die Dame von der Arge auch keine richtige Antwort geben. Sie sagte nur, dass meine Ex den Urlaub anmelden muß.

    bei uns war das so: Erst wurde enie Anwältin als verfahrensbeistand für die Tochter vom Gericht bestellt. Nachdem diese sich dafür ausgesprochen hatte, dass der Lebensmittelpunkt bei mir sein sollte, bestand die KM ( oder ihr Anwalt) darauf, ein Psychologische Gutachten erstellen zu lassen- dieses würde dann zeigen, dass der Lebensmittelpunkt der Tochter bei der KM sein sollte.
    Als die Gutachterin auch der Meinung war, das Kind solle seinen Lebensmittelpunkt bei mir haben wurde von der KM ein Prof oder Dr. Werner Leitner beauftragt eine Expertise zu erstellen, die das Gutachten als fehlterhat und unbrauchbar darstellt. Diese Expertise wurde auch gemacht- und natürlich auch von der KM bezahlt - hielt aber vor gericht nicht stand. Zumal der Dr. Leitner ja ganz offen damit wirbt, dass er als "Obergutachter" (gegen Bezahlung)
    Gutachtenfehler aufzeigt- das aj alle irgendwie fehlerhaft wären.
    Von der Estellung des Gutachtens bis zur Verhandlung beim Familiengericht vergingen 6 Monate und dann nochmal ca. 6 Monate bis der Beschluss kam und für das Beschwerdeverfahren beim OLG nochmal 6 Monate.

    erst mal danke für die vielen Antworten,


    wovon sie den Urlaub bezahlt ?? keine Ahnung,- vermutlich zahlt ihr Lover, der ebenfalls mitfliegt.
    Es ist nicht das erste mal, dass insere Tochter in Thailand wäre. Wir waren schon 3 x zusammen dort. Also die familie meiner Frau kennt unsere Tochter.
    Die Familie der Ex naxh Deutschland einzuladen, damit sie die Tochter sehen können ist nicht möglich, da dafür ein Besuchervisum erforderlich ist und irgenwer die Familie einladen und auch
    bürgen muß- was bei meiner Ex mit H4 sicherlich nicht funktiomiert.
    Mit dem Jugendamt, der verfahrensbeiständin der Tochter und mit meinem Anwalt hane ich natürlich das Problem intensiv besprochen, aber wie schon erwähnt, ich kann rechtlich nichts dagegen tun, dass sie mit unserer
    Tochter nach Thailand fliegt, da wir das gemeinsame Sorgerecht haben.
    Die Frage nach dem Pss- naja, die Tochter hat einen deutschen und einen thailändischen Pass. Der deutsche Pass wandert immer bei den Übergaben mit hin und her, den Thailändischen hat die Mutter- und selbst wenn
    ich diesen hätte und die Tochter mit dem deutschen Pass in Thailand einreist, ist es kein Problem in Thailand einen neuen pass fürs Kind zu bekommen- dann wurde der alte halt verloren.
    Was mir halt etwas Mut macht: wenn sie mit unserer Tochter nach Thailand abhauen wollte, hatte sie es schon lägst tun können, da unsere Tochter die letzten 2 1/2 Jahre im Wechsel immer für zwei Wochen bei der Ex und dann wieder zwei Wochen bei mir war.

    wie lebt denn deine ex hier?

    Soviel ich weiss hat sie nen 400€ Job und bekommt H4 oder SGBII. Die ange Zeit hat sie das damit bergündet, dass die Tochter im Wechsel 2 Wochen bei mir und dann wieder 2 Wochen bei ihr war.- Dehalb könne sie nicht vollschichtig arbeiten ( was ich ja auch kann ). Jetzt wo die Tochter ab den Sommerferien ganz bei mir ist muss sie sich wohl oder Übel eine richtige Arbeit suchen.

    Ich habe zur Zeit ziemliche "Bauchschmerzen", weil meine Ex (sie ist Thai) mit unserer Tochter, sie hat beide Staatsbürgerschaften :hilfe , für vier Wochen nach Thailand will.
    Als sie vor ca. 2 1/2 Jahren mit der Tochter über Nacht zu ihrem Lover abgehauen ist
    habe ich sofort eine Grenzsperre erwirkt, um zu verhindern, dass sie nach Thailand abhaut. Die Grenzsperre war nir für ein Jahr befristet und wurde auch nicht mehr vom Gericht verlängert.
    Da ich nun endlich seit Ende März das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch in der 2. Instanz beim OLG bekommen habe, ist mir bei dem Gedanken sehr unwohl. :heul
    Aber die Richterin am Familiengericht sagte in einer der Verhandlungen, dass die KM das Recht hat, bis zu vier Wochen mit dem Kind Urlaub zu machen - es muß nur rechtzeitig angemeldet werden. Wenn meine Ex mit dem Kind nicht
    wieder käme, müsste ich halt rechtliche Schritte einleiten. Das sind halt die Probleme einer multi-kulti- Ehe und drüber sollte man vorher Gedanken machen. :wand

    Bei uns ging das damals sofort .

    Eben, bei meiner Ex gings ja auch sofort- komisch ist nur, wenn der KV das KG beantragt dauert es dann so lange :wand Naja andere Bundesländer- andere Sitten. Ear genau so wie sie damals mit der Tochter abgehauen ist.
    hat sich und das Kind noch am selben tag mein Lover in HH angemeldet und das kind bei mir abgemeldet. Das ginge in Hessen gar nicht ohne Zustimmung beider Erziehungsberechtiger. Als ich unsere Tochter hier wieder anmelden wollte, benötigte ich entweder die Zustimmung der Ex, oder einen Gerichtsbeschluss. Auch dieser wurde erst nicht akzeptiert, da erst die Einspruchsfrist abgewartet werden sollte.

    nachdem meine Ex mit meiner Tochter vor knapp 2 1/2 Jahren über Nacht zu ihrem Lover abgehaun ist, hat es gerade mal zwei Wochen gedauert, bis ich einen Brief von der Familienkasse hatte, aus dem hervorging,
    dass das Kindergeld ab sofrort am eine Ex ausgezahlt wird. Jetzt habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht :welcome für meine Tochter und war beim Amt um das Kindergeld wieder auf mich übertragen zu lassen.
    Die freundliche Dame vom Amt sagte mir, dass es ca. 6- 8 Wochen dauern würde. :motz:

    Brauche ja bestimmt eine Spezialwindel?

    Ja, da gibt es "Schwimmwindeln", was das Stillen angeht, danke ich wird es ähnlich sein wie bei laaen anderena auch- vor dem Schwimmen ca. eine Stunde nichts essen. -
    Aber vielleicht fragst Du einfach mal die "Schwimmlehrerin"
    Unserer Kleinen hat es immer Spaß gemacht.