Beiträge von Mikeffm

    Meine Kleine (5) schläft auch immer bei Papa, obwohl sie ein tolles Hochbett hat, dass sie unbedingt wollte.
    Da ich sowiso wieder "Single" bin stört mich das nicht weiter- irgendwann wird sie von selbst im ihrem Zimmer schlafen wollen.


    Neulich übernatete eine Freundin von ihr bei uns- unter der Bedingung, dass die beiden im Hochbett schlafen :nanana


    Das Ende vom Lied war, dass beide in meinem bett schliefen und ich im Wohnzimmer auf dem Sofa :rainbow:

    ich glaube es kommt auch immer darauf an, wie alt die Kinder sind.


    Einen Verfahrensbeistand sollte es schon geben.
    Bis zu einem gewissen Alter werden die Kinder an einem eigenen Termin im Gericht vom Richter / in im beisein des Verfahrensbeistands angehört.

    Beschluß des Familiensgerichts muß auch erst Rechtskraft erlangen


    Entscheidend sind zwei Paragrafen: § 40 und § 64 Abs. 3
    FamFG.



    Nach § 40 wird eine Entscheidung wirksam mit ihrer
    Bekanntgabe und sie kann abgeändert werden mit Rechtsmittel nach § 64 Abs. 3
    FamFG.



    Das bedeutet der Beschluss wird durch Einlegung eines
    Rechtsmittels nicht etwa schwebend unwirksam sondern bleibt wirksam und der
    Rechtmitteleinleger kann beim Gericht beantragen, dass die Aussetzung der
    sofortigen Vollziehung des Beschlusses angeordnet wird. Nur wenn das
    Beschwerdegericht die Aussetzung der Vollziehung anordnet, wird der
    ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.


    Bei mir war es z.B. so, dass vom Familiengericht entschieden wurde, dass ich das ABR für unser Tochter habe, aber das damals parktizierte Wechselmodel ( zwei Wochen in HH bei der Mutter und dann wieder zwei Wochen bei mir in FFM) bis zur Einschulung im August 2012 bestehen bleibt. Meine Ex hatte damals Beschwerde beim OLG gegen diesen Beschluss eingelegt,- das hat aber nichts an der tatsache geändert, dass ich erstmal das ABR hatte.

    Werde ich nun als böse Mama hingestellt weil der KV Umgangsverweigerung angegeben hat?

    Das denke ich nicht,- da die Richter in den Anhörungen sich immer selbst ein Bild machen.


    Die Kosten des verfahren kannst Du evtl. uber einen PKH abwickeln


    Ein verfahrensbeistand, ist i.d.R. ein Anwalt mit "Zusatzqualifikation" der sich um die belange des Kindes Kümmert. Er wird mit Dir und Deinem
    Ex Kontakt aufnehmen um sich ein Bild von Euch und dem Kind zu machen.

    Wäre es ein Spießrutenlauf für sie oder nicht ?

    Nein ! wäre es sicherlich nicht. Wenn meine Frau der Meinung ist, sie hätte ihr Gesicht verloren ( das soll ja bei einigen Bevölkerungsgruppen vorkommen ) dann ist das aber ihre Sache
    und hat nichts mit unserer Tochter zu tun.
    Das zeigt nur wiedermal, so wie das das OLG auch bemerkt hat, dass die KM ihren Interessen den Vorrang gegenüber den Interessen der Tochter gibt.

    gestern hat meine zukünftige Ex mal wieder gezeigt, wie wichtig die Belange unserer Tochter für sie sind.
    Als ich unsere Kleine gestern abholte, fragte ich meine Ex, ob sie denn auch am 14.08. zur Einschulung der Tochter kommt.
    Sie sagte :" hmm keine Ahnung, mal sehen " usw :hae: .
    Bevor ich mit unserer Kleinen Richtung Heimat fuhr bat ich sie es sich nochmal zu überlegen, das sich unsere Kleine bestimmt
    sehr freuen würde wenn die Mama auch bei der Einschulung da ist.
    Aber sie sagte nur "Du kennst das Problem", drehte sich rum und ging mit Lover weg :wand .
    Das Problen ist, dass sie meint Familie nicht mehr unter die Augen treten zu können, nachdem sie vor ca. 21/2 Jahren mit unserer Tochter
    über Nacht zur ihrem Lover ans andere Ende von Deutschland abgehauen ist.
    Es würde mir sehr leid für meine Kleine tun, wenn die Mama an so einem wichtigen Tag nicht dabei ist :( .

    Der Zusammenhang ist eher darin zu finden, dass Tochterkind sich mehr gemeinsame Zeit mit Mama und Papa wünscht.

    Das ist eine ganz normale Reaktion der Trennungskinder wenn sie beide Elternteile gleichermaßen lieben.
    Meine Tochter (5) versucht auch immer die KM dazu zu bewegen in "ihr" Haus zu kommen und umgekehrt " Papa wenn ich wieder bei der Mama bin, musst Du mich dort unbedingt besuchen".
    oder " und wenn die Mama dann hier ist, dann kann der M...(next) sie uns nicht mehr wegnehmen".


    Das sind normale Wünsche der Kids, die in diesem Alter nicht verstehen können, warum die Eltern jetzt nicht mehr zusammen sind.
    Und es ist nicht immer einfach es dem Kind zu erklären und vor allem so zu erklären, dass Schuldzuweisungen gegenüber dem anderen Elternteil ausbleiben.


    Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie mir das Pipi in den Augen stand, wenn unsere Tochter bei der KM war und am Telefon bettelte " Papa, Du musst herkommen" oder Papa bitte komm her und hole mich ab".

    naja, ich wollte damit nur sagen, dass es für meine Ex keine Konsequenzen hatte dass sie einfach mit unserer Tochter ans andere Ende von Deutschland abgehauen ist und noch am selben Tag
    dort beim Meldebüro unsere Tochte bei mir abgemeldet und Tochter und sich beim neuen Lover angemeldet hat.- Was normaler Weise auch ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteil nicht möglich sein dürfte.


    Ich war damals, nachdem ich 3 Tage nichts von ihre gehört hatte bei der Polizei um Anzeige wegen Kindesentzug zu erstatten,- bei der Pol in Frankfurt wurde es abgelehnt eine Anzeige aufzunehmen, da die Beamten der Meinung waren, sie ist die Mutter und das ist alles schon okay.
    Erst als ich zu einer anderen Dienststelle gegangen bin wurde meine Anzeige aufgenommen.
    In Deutschland haben Mütter eben immernoch den "Mutterbonus".


    Mich würde mal interessieren, was alles passiert wäre, wenn ich mit unserer Tochter abgehauen wäre.

    wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muss der KV dem Umzug nach Hamburg zustimmen.



    Meine Ex ist damals über Nacht auch nach Hamburg abgehauen und hat unsere Tochter einfach mitgenommen.
    Bei der ersten Anhörung bei Gericht wurde ihr zwar gesagt, dass sie das nicht hätte tun dürfen , das war aber schon alles. :hilfe
    Ich habe 2 1/4 Jahre für das ABR kämpfen müssen- und habe es dann Gott sei Dank auch bekommen.

    Der Arzt vom Notdienst war gestern ja schon hier. Er konnte aber nicht viel machen.

    Wenn der Arzt vom Ärztlichen Notdienst da war und nichts machen konnte, dann ist es eigentlich seine Aufgabe Dich zue einer für die Behandlung geeignete Stelle ( Klinik, Facharzt etc.) zu überweisen und Dir dafür auch gleich eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung für einen Krankentransport ( Rettungswagen,Krangenwagen oder für einen Krankenfahrdienst) auszustellen.
    Mit diesem Schein übernimmt die Kasse die Kosten.
    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Dein hausarzt diese Bescheinigung ausstellt, dazu muss er aber dann zu Dir kommen (wenn Du nicht selbst laufen kannst), bzw. mizt der Rettungsleitstelle absprechen, dass die Fahrer den Schein bei ihm in der Praxis vorher abholen können.
    Du kannst Dir aber auch auf gut Glück einen Krankentransport zum Facharzt oder zur Klinik bestellen und hoffen, dass Du dort diesen Schein bekommst. Sollte der Facharzt oder der Doc in der Klinik der Meinung sein, dass ein Krankentransport nicht erforderlich gewesen ist und Dir den Schein verweigert musst Du die Transportkosten selbst tragen.

    Hallo zusammen,


    hat jemand ne Ahnung, ob und wie Umgangskosten- also die Fahrerei um das Kind zu holen oder zu bringen, sowie die Anwalts- und Gerichtskosten fürs Sorgerechtsverfahren irgendwie steuerlich
    absetztbar sind ??

    Fahrten pro Monat=360 KM*0,30 Euro= 108 Euro

    Du kannst nicht für sie volle Strecke 0,30 € pro KM anstzen. Bei mir hat das gericht nur für die ersten 30 KM 0,30 € und für jeden weiteren nur 0,15 € angesetzt. :angry


    Während des ersten Jahres nachdem meine Ex mit Tochte abgehauen war führ ich alle zwei Wochen von FFM nach HH und die Kleine zu holen und wieder zurückzubringen.
    Auf den Koste bin ich sitzen geblieben- ausser, dass sich diese Kosten später in der Verhandlung um den Trennungsunterhalt den meine Ex von mir gefordert hatte positiv für mich auswirkten.
    Dann hat das Gericht entschieden, ( bis zur kKärung des ABR ) dass derjenige zu dem das Kind geht dieses gebracht bekommt oder man trifft sich auf halber Strecke.