Naja, seine Anwältin hat geschrieben, dass Kommunikationsschwierigkeiten der Eltern kein Grund sein dürfen für die Sorgerechtsentscheidung. Vielmehr müssten wir beweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kind schadet, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Ich dachte eigentlich, es ginge darum, was das Beste für das Kind ist. Zwischen Gefährdung des Kindeswohls und dem Besten für das Kind ist doch ein ziemlicher Unterschied finde ich.
Richtig, es ist ein riesen Unterschied. Aber bei manchen Sachen geht es um das Beste für das Kind (immer wenn man etwas für das Kind haben möchte) und bei manchen Sachen geht es darum, ob das Kindeswohl gefährdet wird (immer dann, wenn einem Elternteil ein Recht genommen werden soll).
Ob das immer Sinnvoll ist, ist aber leider eine andere Frage.
Z.B.: Beim BET sitzen Kinder nur vor dem Fernseher und BET unternimmt nichts mit ihnen. Bei UET läuft das anders, wenig Fernehkonsum und viele Unternehmungen. Jetzt möchte UET, daß Kinder zu ihm wechseln und beantragt ABR. Hier soll das ABR dem BET entzogen werden. Da wird er keine Chance haben, da Kinder nur vor dem Fernseher pädagogisch unbestreitbar nicht sinnvoll ist, aber es ist keine Kindeswohlgefährdung.
2. Beispiel: Eltern streiten darum, ob Kind ein Hobby (z.B. Sportverein) machen soll. BET möchte sich nicht drum kümmern und läßt Kinder lieber Fernseh schauen, UET ist dafür und würde sich drum kümmern. Hier hat der UET die Besseren Karten, da ein Hobby zu haben, das Beste für das Kind wäre und ein Antrag auf Umgang für die Zeit würde vor Gericht zu einem Erfolg führen.
Da ist der Unterschied. Im ersten Beispiel wird man rechtlich keine Chance haben, etwas durchzusetzen. Im 2. Beispiel dagegen ist die Aussicht auf Erfolg groß.
Diesen Unterschied zu begreifen und anzuwenden hat mir sehr geholfen, daß ich mittlerweile sehr viel Umgang mit meinen Kindern habe.
Mein Fazit: Die Ausführungen seiner Anwältin haben Hand und Fuß und die Chancen, daß das OLG die Entscheidung des Amtsgerichts einkassiert sind nicht schlecht.