Beiträge von Hucky

    Dann um so besser.


    Gerade dein letzter Satz trifft's auf dem Punkt. Solange ist alles in Ordnung. Nur, wenn dann einer keine Kompromisse mehr machen möchte, kommt der andere in die Lage, dieses Forum hier zu brauchen und sich Rat zu holen.


    Aber dann ist das alles anderes - als lustig.

    ne, So wird der KU vom JC nicht berechnet. Die fragen alles ab, Fahrtkosten, Schulden, Lohn der letzten 12 Monte, letzte Steuererklärung, Versicherungen, evtl. Vermögen, Kredite... Alles mit nachweisen über die Zahlung, evtl. noch Abfrage der Versicherungsverträge. Das volle Programm also.


    Die haben da nen Vordruck für, wo alles drinsteht

    Ich würde das bei mir anders formulieren: Ich bereue es nicht noch verheiratet zu sein, da ich anfangs relativ glücklich war und vor allem die ganze Zeit wegen den Kiddis. Ich bereue jetzt viel mehr, mich mit der Frau überhaupt eingelassen zu haben (aber kiddis ohne Frau geht nicht).


    Aber dazu mal ne andere Geschichte: Ich kenne jemanden (weiblich) die hat 2 Wochen nach der Hochzeit schon bereut geheiratet zu haben und hat sich dann wieder getrennt. War wohl auch mehr wegen der Schwangerschaft.


    Aber ich denke mal eher, daß du dich hier angemeldet hast, weils wohl auch nicht so ganz glücklich in deiner Beziehung bist und schon Trennungsgedanken hast. Ist da was dran?????

    Also man kann im nachhinein keinen anderen Unterhalt einfordern. Erst ab dem Monat, wenn man "in Verzug gesetzt wird". Das heißt: Jemand schreibt den Unterhaltspflichtigen an, daß er eine (neue) Summe xy, zu zahlen hat. Das kann z.B. der BET, sein RA oder ein Amt sein. Hier in deinem Falle hat die ARGE ihn sofort "in Verzug" gesetzt. Du hast beantragt, die schreiben ihn an er muss Unterhalt bezahlen, und die rechnen das dann aus, und irgendwann kommt der große Brief mit dem "Bezahlen sie bitte". Das kann auch länger dauern. Bei mir persönlich hat z.B. erst die UVK mich in Verzug gesetzt. Wo ich aber sofort zugestimmt habe. Ein paar Tage später kam dann auch die ARGE und hat mich in Verzug gesetzt wegen Unterhalt. Die sind jetzt schon gut 3 Monate am rechnen, wieviel ich denn bezahlen darf.


    Ein Titel ist eine Vollstreckbare gerichtliche Entscheidung wo z.B. drinsteht wieviel zu zahlen ist. Ein Titel kann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden. Hierzu gehören auch so Sachen wie z.B. Räumungen von Wohnungen wenn man seine Miete nicht bezahlt hat, Schulden nach einem Mahnverfahren oder auch Unterhaltssachen.

    Na mal sehen. KU und TU sind bisher nicht tituliert. Umgang hätte ich gerne noch viel mehr, kann ich nie genug haben. Fahrtkosten fallen flach, da Entfernung unter 1 km liegt.


    Problem wird wohl meine Wohnung werden. 130 qm für mich jetzt alleine und alleiniges Eigentum (allerdings nicht bezahlt).


    Aber da muss ich mir auch nicht die Gedanken drum machen. Dafür hab ich ne sehr fähige Anwältin, die dafür zuständig ist, wohin was zu bezahlen sein wird.
    Das zu bezahlen ist, ist nicht die Frage für mich, nur das das alles korrekt abläuft. Deshalb die RAin. Meine Noch ist ja davon überzeugt, daß ich nichts zahle und möchte alles doppelt und dreifach haben, obwohl's nur einmal geht. Erst UVG beantragen, ich übernehme UVG, dann sich beschweren, daß UVK nicht zahlt. Jetzt hat se per Anwalt unterhalt eingefordert, mit der Behauptung ich zahle gar nix... aber egal, ist für mich Kinderkram. Anwältin regelt das vernünftig für mich und gut ist.


    Aber das solls jetzt auch hier zu meiner Geschichte gewesen sein.


    Für den TS möchte ich auch nur sagen: Ihr könnt, wenn ihr euch relativ friedlich trennt auch einen gemeinsamen RA nehmen, der anhand der Zahlen einen fairen Ausgleich für beide schaffen kann. Ist dann, denke ich mal, die fairste und billigste Lösung. Oder gibt's da noch ne Institutuion, die das umsonst macht???

    Dieses Thema ist für jeden zu individuell um genaue Zahlen bringen zu können.


    @camper: Ich zahle UVG (133€) und da meine Noch SGB2- Leistungen kriegt, hat die ARGE sich an mich gewendet. Da hab ich jetzt alles offengelegt (Einkommen, Schulden auf meine Wohnung usw.). Die sind noch am rechnen. Wird aber nachher auf Existenzminimum rauskommen. Meine Noch versucht jetzt gerade was über nen Anwalt, ist aber ne Nullnummer für sie, da dabei mehr KU und entsprechend weniger TU bei rauskommen wird. Und was sie mehr evtl. "mehr bekommt" (alles was direkt auf ihrem Konto landet ist mehr), wird die ARGE ihr wieder abziehen.


    Ausserdem wird die ARGE mir nix bezahlen, weil gesetzliches existenzminimum über Harz 4 liegt (Harz 4= 360 schieß mich tod + Kaltmiete für eine Person ; gesetzliches Existenzminimum bei 950 Euro). Aber selbst wenn sie etwas leisten müssten: Ich brauch die nicht, kann meinen Mist selber bezahlen (Hab da noch andere, die mir was zuschießen können, wenn's eng wird). Ausserdem ist das nur für ein Jahr bis zur Scheidung. Das werde ich verkraften. ;-)

    Also um nochmal auf die Frage des TS zurückzukommen:


    Der KU bemisst sich grundsätzlich aufgrund des Alters der Kinder und deines Einkommens. Vieviel das bei dir im Einzelfall ist, wird dir hier wohl keiner so genau sagen können, da Einkommen nicht gleich Einkommen ist (hört sich jetzt doof an, aber ist im Endeffekt so). Das Netto eines AN ist einfacher zu berechnen, als das Netto eines Selbstständigen. Desweiteren muss dieses netto noch bereinigt werden (z.B. Fahrtkosten, Kredite, Schulden). Einen genauen Betrag wirst du erst wissen, wenn du es bei einer sachkundigen Stelle ausrechnen läßt.


    Und meine persönliche Meinung dazu: Egal wieviel du bezahlen musst, es wird ein angemessener Betrag sein. Er wird deiner persönlichen Leistungsfähigkeit entsprechen und soll genauso ein angemessener Betrag sein,damit dein Kind vernünftig betreut werden kann. Theoretisch zumindest. Gemeinte Ungerechtigkeiten entstehen dadurch, daß der Betrag nicht vernünftig eingesetzt wird oder der BET selber nicht genug zum Unterhalt beiträgt, weil er (ich meine das jetzt wertungsfrei) z.B. keine Arbeit hat oder nachgehen kann.


    Alleine der Ansatz hier, mal zu bedenken, was man sonst so im Monat in kleinen Beträgen für's Kind ausgibt, relativiert den Unterhalt sehr schnell.


    PS.: Viel Einkommen heißt nicht automatisch viel Leistungsfähig zu sein. Ich z.B. könnte trotz meines Einkommens (im Mom. noch 2300 bei StKl.3 und 1,5 Kinder) PzKH beantragen, aufgrund meiner hohen Unterhaltsbelastungen (KU und TU bis zum gesetzlichen Selbstbehalt). Scheitert bei mir allerdings am Vermögen von über 2500€, da man ja immer was für die private Vorsorge tut.

    Hallo,


    deine meisten Sorgen und Ängste beruhen darauf, daß die Trennung frisch ist.


    Mir persönlich hat folgendes relativ schnell geholfen meine Ängste bezüglich der Kinder in erträgliche Grenzen zu kriegen :


    1. Die Kinder gehören keinem. Das heißt, die kann man auch keinem wegnehmen, insofern sich keiner etwas schlimmeres zu Schulden kommen läßt.


    2. Man muss alles auch aus Sicht der Kinder sehen, nicht nur aus der eigenen Perspektive. (z. B. Kind möchte auch Zeit mit Papa haben, anstatt das der Ex eh nichts vernünftiges macht)


    Der ganze Rest ist abhängig von Alter des Kindes. Da deine Kleine erst 6 Monate alt ist, muss da bei Umgang etwas anderes bei herauskommen, als wenn sie z.B. 4 oder gar 13 Jahre alt wäre.



    Um den Streit auf der Paarebene in absehbarer Zeit abzustellen, solltet ihr, insofern ihr als Eltern auf keine Gemeinsame Ebene kommt, moderierte Gespräche bei einer örtlichen Erziehungsberatungsstelle suchen. Entsprechende Adressen erhälst du z.B. beim örtlichen JA.


    Ich denke mal, dies sollte bei dir der erste Schritt sein, um die Spannungen und Ängste allen Seiten zu nehmen und einfach gute Eltern zu werden.

    Die Umlage für Müllkosten ist geregelt. Es wird entweder nach verbrauch bzw. Verursachung abgerechnet (z.B. Jeder Mieter hat ne eigene Mülltonne). Muss allerdings im Mietvertrag oder durch "Gewohnheit" (Mehrjährige Praxis) so abgerechnet werden. Ist nichts vereinbart und es wird weder der Verbrauch, noch die Verursachung vom Vermieter erfasst, gilt die Wohnfläche als Umlagemaßstab.

    Nur eins gilts zu bedenken:


    Das mit dem Kinderfreibetrag- und Kindergeld-Berechnung gilt nur für Lohnsteuer. Da kommt ein Normalverdiener ja in der Regel nicht dran.


    Beim Solidartitätszuschlag und Kindergeld ist das mit 0,5 Kinder oder 1 Kind (Mit der 75% Regelung - Anlage Kind) dann sehr wohl relevant.


    Egal wie die Zahlen sind: Das Finanzamt rechnet immer beides und nimmt automatisch die günstigere Variante. Deshalb kann man's ruhigen Gewissens richtig angeben.

    Also nochmal mit dem Kinderfreibetrag:


    Das hat jetzt nix mit Lohnsteuer oder Kindergeld zu tun!!


    Hierbei geht's um den Kinderfreibetrag bei Soldaritätszuschlag und Kirchensteuer:


    Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird jeder Kinderfreibetrag von 2244 Euro mit dem Zähler 0,5 und jeder Kinderfreibetrag von 4488 Euro mit dem Zähler 1 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf hingegen nicht berücksichtigt. Für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, wird regelmäßig als Kinderfreibetragszahl 0,5 eingetragen. Ebenso eingetragen wird das Kind mit dem Zähler 1, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. zu 75 % nachkommt.


    Dann noch zu den Betreuungskosten: Das mit dem Essen, da lag ich wohl falsch


    Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Volleybap



    So ist es jetzt genau und nachlesbar

    Ich bin jetzt juristisch gesehen (zumindest noch) nicht der Experte. Aber wenn alles keinen Zweck hat, ist ein Gang zum Gericht unausweichlich. Da muss aber der Anwalt was zu sagen können (und er sollte Fachanwalt für Familienrecht sein).


    Man kann da Umgangstechnisch vieles Einklagen: Vom Umgangsregelungen (inkl. Zwangsgeld bei Nichteinhalung) bis zur Zuteilung einer Erziehungshilfe. Aber eines wird man niemals Durch eine Klage erreichen: Das Verhalten der Mutter zu ändern.


    Aber bei dem geschilderten stelle ich hier mal die Frage wer da schlimmer ist? Mutter die das macht, oder Vater der fast 10 Jahre tatenlos zusieht und alles mit sich machen läßt?? Sorry, in meinen Augen beides gleich schlimm.


    Für nähere Schilderung der Möglichkeiten lasse ich hier aber den Experten auf dem Gebiet den vortritt.


    Aber eins empfehle ich, wenn der Vater seine Kinder liebt: er sucht sich nen richtigen Anwalt und bringt das ganze vor's Gericht, zum Wohl der Kinder. Vieles ist ja schon in absoluter Schieflage aufgrund der bisherigen Untätigkeit. Besser wird's von alleine nicht.

    Es ist steuerlich gesehen egal ob man bei der Heirat Steuerklasse 3/5 oder 4/4 (ist nur interessant für das was man monatlich im Portemonaie hat). nimmt. Bei der Steuererklärung am Ende des Jahres wird die Steuer für's ganze Jahr gerechnet, und da wird die endgültige zu zahlende Steuer berechnet. Diese ist bei verheirateten immer besser als bei 2 singles (Stichwort Ehegattensplitting).


    Nun aber zu meinem eigentlichen Tipp:


    Wenn der KV keinen Unterhalt leistet (UVG greift ja nicht mehr) kann man über die Anlage Kind bei der Steuererklärung den kompletten Kinderfreibetrag geltend machen (anstatt 0,5 Kinder jeder).


    Durch Ehegattensplitting und kompletten Kinderfreibetrag wird der Verlust des UVG etwas kompensiert bzw. es kommt mehr bei raus.


    Für die aktuelle Steuererklärung wichtig: Kinderbetreuungskosten (Kiga-Beitrag, Essensbeitrag) kann jetzt jeder als Sonderausgaben geltend machen.

    Hallo luluv,


    .....der Anfang was sinnvolles zu schreiben ist schwer.


    Also, den Ansatz von Frascita finde ich gut. Schreib ihm alles paar Wochen was, ein Foto dabei.


    Um mit deinen Emotionen etwas zurecht zu kommen:


    1. Alleinerziehend sein ist heute kein Makel mehr (frag da mal meine Mutter, die das selbe mit mir 1971 erlebt hat. Da war das noch was schlimmes. Aber selbst zu der Zeit ist sie so akzeptiert worden). Ist nur ne Frage wie du zu dir und deinem Kind stehst.... wobei das ,denke ich mal, selbst keine Frage ist.


    2. Mach alles im Interesse des Kindes, nicht in deinem und nicht in dem deines Ex. Diese sichtweise macht das ganze schon wesentlich erträglicher mit dem Kontakthalten zum Vater.


    3. Viel reden hilft deine Last auf andere etwas abzulegen. Zuspruch von anderen tut auch sehr gut ;-)


    Mit den Emotionen deines Ex kann ich dir aber nicht so wirklich weiterhelfen, da die Situation bei mir ne ganz andere ist. Kiddis bei mir sind 5 und 8 (die große ist nicht leiblich) und 5 Jahre verheiratet gewesen. Ich kenne meine Kiddis genau, ich kenne meine Frau und in meinem Fall heißt Wohl der Kinder: auf Dauer raus bei Mama. Sorry, aber ist leider so. Der Weg dahin ist sehr steinig und hat viele Tunnel. Man muss es halt beweisen könnnen, und sowas dauert. Da tun einem dann öfters die Kinder sehr Leid, aber man kann in dem Moment nichts dagegen tun. Ist dann sehr hart und man möchte die Kinder dann lieber nicht sehen. Aber da meine Frau sich kurz danach wieder selber disqualifiziert, ist immer schnell wieder das Licht am Ende des Tunnels. Und die meiste Kraft geben einen die Kids, die man von ganzem Herzen liebt. :-))))

    Nur ums mal genau zu klären:


    1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, namentlich Grundsteuer:


    Maßgeblich ist, dass die öffentliche Last, die umgelegt wird, auf dem Grundstück selber ruhen muss. Deshalb sind z.B. auch Deichabgaben und Beiträge zu Wasser- und Bodenverbänden umlagefähig, die Beitragspflicht von Mitglieder der Wasser- und Bodenverbände liegt also öffentliche Last auf den Grundstücken (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2000, Aktenzeichen 307 S 14/00). Diese Ziffer hat eine Auffangfunktion. Werden öffentliche Gebühren ausgelöst, die einer anderen Betriebskostenposition zugeordnet werden können, gilt diese als speziellere Position (vgl. z.B. Sielgebühren). Die Steuer darf grundsätzlich in voller Höhe umgelegt werden.

    Wow, hast deine Geschichte sehr schön geschrieben. Berührt mich... aber meine Gedanken dazu:


    Bei euch beiden sind sehr viele Emotionen im Spiel die euch auch überfordern.


    Für deine Seite lese ich heraus, daß du dich eigentlich weiterhin in eine Beziehung mit dem KV wünschst, in der ihr drei eine schöne Familie bildet. Da dies aber (zumindest im Moment) vom KV nicht gewünscht ist möchtest du als akzeptables Minimum einen KV, der einen guten Umgang mit dem Kind pflegt, und auch aus der ferne für das Kind da ist (wozu berechtigtigter Weise ein Unterhalt gehört) und es aufwachsen sehen kann.


    Auf der anderen Seite ist der Vater, der festgestellt hat, daß die Beziehung mit Dir auf Dauer nicht aufrecht erhalten möchte. Nachdem jetzt aber Schwangerschaft da war, er sich nicht mehr endgültig lösen kann und (meine Meinung zum gelesenen) wegen des Kindes auch nicht möchte. Er wird das Kind auch lieben, nachdem er es gesehen hat. Auch wenn er anderen zu solchen Lebenslagen Ratschläge gibt, ist das auf Grund der Distanz was ganz anderes, als wenn man selber in der Situation ist. Dann kommt man sich auch auf Bezahlvater reduziert vor, wenn das Thema aufkommt.


    Ich selber habe auch schon einige male den Gedanken gehabt, die Kinder lieber nicht mehr zu sehen, weil's dann einfacher ist, aber das ist nur kurz (ist in den Momenten dann halt ne psychiche Sache). Möchte meine Kinder vom tiefsten Herzen nicht missen wollen.


    Was dich betrifft kann ich sagen: Hut ab, hast bisher alles richtig gemacht. Von der Entscheidung das Kind zu kriegen bis zu deinem Verhalten jetzt. Nur Mut, steh zu dir selber und zu deinem Kind.


    Was eure "Beziehung" (Also Verhältnis Vater-Kind, Vater-Mutter) betrifft:


    Sag oder schreibe ihm, was du dir von ihm wünschst, was du dir für deine Tochter von von ihm wünschst. Teile ihm mit, das du ihn in das Leben deiner Tochter gleichberechtigt (Soweit es vom Alter des Kindes und der Entfernung möglich ist) einbinden möchtest und auch möchtest, daß er Sorge trägt und vor allem tragen darf. Dazu gehört dann auch ein Unterhalt für das Wohl des Kindes.


    Evtl. biete ihm einen gemeinsamen Termin bei einer Erziehungsberatungsstelle (lokale adressen gibts beim JA) an, wo man Chancen und Möglichkeiten, dieses gut zu leben ausloten kann.


    Und zum guten Schluss:


    Jeder muss sich erstmal klar werden in welche Richtung es gehen soll und dem anderen dies verbindlich mitteilen.
    Dann sollte man aus beiden Richtungen versuchen nen Weg zu finden den jeder gehen kann.
    Falls die Richtungen so verschieden sind, daß die Wege sich nicht kreuzen werden, dann bleibt zum Schluss nichts, als den Weg des anderen zu akzeptieren. Man hat auf jeden Fall alles versucht und braucht sich nichts vorzuwerfen, dann heilen auch die Wunden schneller.


    In diesem Sinne, viel Glück für Euch

    Also, wenn ich das richtig verstehe seid Ihr im Trennungsjahr und habt ein Haus das euch gemeinsam gehört. Du wohnst dort weiterhin (da dir auch der Steuerbescheid zugegangen ist vermute ich das mal). Nun möchtest du, da es jedem zur Hälfte gehört auch, daß jeder die Hälfte der Lasten bezahlt.


    Theoretisch denkst du da auch richtig, aber mal ehrlich: würdest du Lasten an etwas bezahlen, was du nicht benutzen darfst/kannst???


    Ich würde da auch sagen, wenn du drin wohnen möchtest, dann bezahl es auch selber.


    Praktitisch gesehen haftet ihr für die Hauskosten gesamtschuldnerisch, egal ob Versicherung, Steuer oder auch Kredite. Wenn also einer seinen Anteil nicht bezahlen möchte haftet der andere mit. Wenn der sich dann auch weigert wird dann irgendwann mal gepfändet (bzw. zwangsversteigert).


    Hier ist dann die Frage wie's mit dem Eigentum weiter gehen soll. Möchtest du in Zukunft dort weiter leben, oder dein Noch-Mann? Auf Dauer wird das mit dem gemeinsamen Eigentum nicht gutgehen, wenn einer nicht mitbezahlen möchte. Dann muss entweder einer das Haus mit allen Rechten und Pflichten übernehmen oder man wird verkaufen müssen.


    Also wenn dein noch-Mann das Haus halten möchte sollte er bezahlen (Dies wird wohl das einzigste Argument sein ihm zur Kooperation zu kriegen). Wenn er da kein interesse dran hat, dann wird's auch an dir alleine hängen bleiben. Da wird dann nur der Verkauf bleiben, wenn du es dir allein nicht leisten kannst

    Solange dem Kiga nichts anderes schriftliches vorliegt, haben beide Elternteile zu gleichen teilen die Rechte und somit auch beide das Recht, die Kinder abzuholen. Meine Frau wollte das alleine beim Kiga bestimmen (bin gerade mal 3 Monate getrennt), hat dann aber die entsprechende Antwort beim Kiga auch erhalten.


    Aber als einen vernünftigen Schritt für die Zukunft: Wenn du der BET bist, soll sie, wenn sie die Kinder abholen möchte, das vorher mit dir abklären. Dann kann man den Konflikt evtl. friedlich lösen. Ansonsten musst du das entsprechende Urteil beim Kiga einreichen.