Beiträge von Hucky

    Du kannst anstatt Unterhalt eine einmalige Abfindung nehmen, das geht. Hat aber nichts mit Zugewinnausgleich/Versorgungsausgleich zu tun. Beim Versorgungsausgleich geht es sich um erworbene Rentenansprüche während der Ehezeit (Sozialversicherung, Pensionsansprüche, Rentenansprüche aus privaten Versicherungen). Beim Zugewinnausgleich geht es sich um den während der Ehe erwirtschaften Zugewinn, sprich was ihr in dieser Zeit an Vermögen erwirtschaftet habt.


    Der Zugewinn wird durch einmalige Barabfindung oder durch Übertragung von Vermögenswerten abgewickelt.


    Der Versorgungsausgleich wird i.d.R. durch Abtretung der Rentenansprüche ausgeglichen. Eine entsprechende Barabfindung wäre sehr teuer. Ich hab's jetzt nicht genau im Kopf, aber z.B. bei mir sind's in der Rentenvers. ca. 8 Punkte, die ich während der Ehezeit erworben habe, wonach ich knapp 4 Punkte dann abgeben muss was an Bargeld ung. einen Kapitalwert von 25.000€ oder 110€ Rente entspricht. Da ich 2,5 Rentenpunkte beim Versorgungsausgleich abgeben werden muss (sind nach momentanen Stand ca. 70 Euro Rente pro Monat ) währen das ca. 15500€ als einmalige Zahlung. Da verzichtet man dann lieber auf die Rentenanteile.


    Was durch den Ehevertag bei Euch noch in Frage kommt oder anders abläuft, kann ich natülich nicht beurteilen.




    Die Kinder könnt ihr versichern, wo ihr wollt, können also auch über deinen Ex weiter versichert bleiben.

    Hallo, um es mal vorwegzunehmen....bei Umgangsverweigerung gibt es keine kurzfristigen Lösungen. Das einem da die Zeiten ewig vorkommen kenne ich aus eigener Erfahrung.


    Auch wenn es dir lange vorkommt, warte den Termin beim Jugendamt ab. Bringe deine Umgangsvorstellungen mit. Minimallösung sollte das sein, was larrytheking vorgeschlagen hat. Alles andere ist Luxus. Ziel dabei ist eine schriftliche Umgangsvereinbarung.


    Wichtig: Egal was passiert, beim Gespräch die Ruhe bewahren. Konstruktiv mitarbeiten und kompromissbereit sein. Desweiteren eine Mediation anstreben.


    Wird diese Umgangsvereinbarung dann nicht eingehalten wird, dann ist der Weg über den Anwalt frei. Da ist dann der schnellste Weg über eine "Einstweilige Anordnung auf Umgang". Kriegst zwar dann vom Richter eine auf die Mütze, weil eine normale Umgangsklage ausreichend gewesen wäre, aber das nimmt man dann hin und gut ist.


    Du hast auch die Möglichkeit sofort zu klagen. Der Umweg übers JA hat den Vorteil, dass wenn du da etwas besseres herausholst, dann kriegst du das auch vor Gericht durch.


    Musashi: z.B. hier: AG München, Beschluss vom 25.11.2009 - 551 F 5932/09

    1. musst du nicht unbedingt. Es gibt zwei Möglichkeiten.


    a) Er bezahlt Unterhalt, du kriegst und gut ist.
    b) wie a, nur beim Lohnsteuerjahresausgleich wird dann die Anlage U ausgefüllt. Dann setzt er den Unterhalt ab, und der andere muss nachversteuern. Der Steuervorteil wird geteilt.


    Ist halt ein Rechenexempel, was sich mehr lohnt.


    2. Es wird theoretisch geteilt. Das Kindergeld erhält der, bei dem die Kinder leben und der hälftige Anteil ist im zu zahlenden KU bereits berücksichtigt.


    3. Unterhalt und Versorgungs-/Zugewinnausgleich sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Ich vermute mal es geht um Nachehelichen Unterhalt. Der Unterhalt fällt natürlich flach, wenn er stirbt. Und erben wirst dann auch nichts. Aber den Ausgleich mit Unterhalt irgdenwie zu verrechnen geht nicht.

    Hallo, du hast da einen Riesen Berg an Chaos in deinem momentanen Leben, durch den es dir schlecht geht. Als erstes musst du Dir mal drüber klar werden, ob es sich überhaupt noch lohnt, an der Beziehung fest zu halten und auf eine Besserung zu hoffen. So wie dein Ex sich verhält würde ich mal sagen Nein. Er hat da wohl kein Interesse dran und benutzt Dich im Moment nur so, wie er es gerade braucht. Das zeigen auch schon die vielen Fehlinformationen, die er Dir gibt und die du zu deinem eigenen und zum Nachteil Eures Kindes annimmst.


    Erstmal ein paar Grundsätzliche Sachen:


    Für die Schulden solltest du unbedingt eine Schuldnerberatung aufsuchen. Es sind Eure Schulden. Wenn ein Herr Zwegat dich da berät, dann löst sich mit der Zeit dort einiges in Luft auf.


    2. Ihr habt im Moment noch die Steuerklasse 3/5. Für Eure Situation sehr schädlich. Du hast mit der 3 das kleine Einkommen, er mit der 5 das große. Bleibt wenig Netto für alle über. Wenn Ihr getrennt seid, kannst du die Steuerklasse wechseln, hat nichts mit dem Scheidungsverfahren zu tun. Geh zum Finanzamt und wechsel in die 2 mit 0,5 Kindern. Er wird in die 1 mit 0,5 Kindern wechseln müssen (kümmert sich dann das Finanzamt drum). Hat dann zur Folge, daß du nicht viel weniger Netto hast, aber er wesentlich mehr, womit er wesentlich mehr Unterhalt bezahlen kann.


    Dann zum Unterhalt an sich. Dir steht natürlich der Kindesunterhalt zu und der Trennnungsunterhalt (ab dem Monat der Trennung, nicht der Scheidung), beim trennungsunterhalt insofern er dazu dann Leistungsfähig ist. Das kann dir aber dann deine Anwältin ausrechnen. Solange er nicht zahlt, steht dir erstmal UVG zu, kannst beim JA beantragen.


    Die Scheidung brauchst nicht zu beantragen. Solange Ihr nicht geschieden seid und er Trennungsunterhalt bezahlen muss, ist das für ihn Nachteilig, nicht für Dich.


    Das sind die ersten Maßnahmen, die du angehen solltest, um etwas Ordnung in dein Leben zu kriegen und deine Finanzen in den Griff zu kriegen.


    Dazu wünsche ich Dir viel Kraft, um diesen Anfang zu machen.

    Worst case??


    Erzeuger weg oder Scheidung noch nicht eingereicht. dann bist du nach §1592 BGB erstmal der Vater. Musst dann die Vaterschaft anfechten, durch ein aufwendiges Gerichtsverfahren.


    Wenn die Scheidung bis zur Geburt des Kindes eingereicht wurde, reicht eine gemeinsame Erklärung von Dir und dem Erzeuger beim Jugendamt, wer denn der leibliche Vater ist.

    BGH, Urteil vom 16. 11. 2011 - VIII ZR 106/11


    Das dürfte auch interessant für dich sein. Daraus ergibt sich, daß du bei einer vereinbarten Pauschalen Abrechnung keinen Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen hast.


    Es bestände nur ein Anspruch, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, daß die Pauschalbeträge zu hoch. Da die bei Euch angeführten Beträge aber innerhalb des üblichen liegen, besteht hier wohl kein Auskunftsanspruch.


    Mit den alternativ angeforderten Unterlagen möchte das JC übrigens selber eine Nebenkostenabrechnung erstellen, nach der sie dann abrechnen möchten. Wäre in eurem Fall allerdings unzulässig.

    ups, hast recht. Hab mich da verlesen....auf die Wohnung, nicht aus der Wohnung. Fällt also erstmal flach.


    Das JC kann in deinem Fall auf jeden Fall keine Abrechnung verlangen, da eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist. Das ist so rechtlich zulässig. Auch der gemeinsam genutzte Haushaltsraum ist üblich.
    Aber so nebenbei: Möglich wäre das trotzdem. Der Vermieter darf auch die Nebenkosten über qm oder Personenzahl umlegen. Bei Euch wäre das sogar, bei den Warmwasser- und Heizkosten (§11 HeizkV) möglich.


    Für die Alternative wüsste ich gerne mal, auf Grund welcher Rechtslage die sowas fordern. Sowas kann ein Leistungsempfänger gar nicht beibringen oder darüber von seinem Vermieter Auskunft verlangen.


    Langsam bin ich der Meinung, das JC oder besser gesagt der Sacharbeiter lehnt sich da etwas weit zum Fenster herraus. Warte mal in Ruhe den Widerspruch ab. Wenn der erfolglos ist, dann sollte man evtl. einen Anwalt zur Hilfe holen.

    So, hab noch mal ein bissl gegoogelt. Die Drohung, das du sofort aus der Wohnung ausziehen müsstest, wenn das JC die Kosten nicht übernimmt zieht gar nicht. Ich zitiere hier mal kurz aus der Fachanweisung der Stadt Hamburg zu §22 SGB 2:


    Eine Verweisung eines jungen Menschen auf die Wohnung der Eltern ist aus ähnlich schwerwiegenden Gründen insbesondere dann unzumutbar,
    bei Schwangerschaft der unter 25-jährigen,
    wenn der unter 25-jährige verheiratet ist oder verheiratet gewesen ist,
    wenn der unter 25-jährige mit eigenem Kind zusammen im Haushalt der Eltern oder
    eines Elternteils lebt.


    Zitat Ende


    Dies wird in anderen Städten wohl nicht anders sein. Wenn deine Eltern dich aus der Wohnung verweisen, wird das JC dich postwendend da wieder unterbringen. Von daher haben deine Eltern da den schlechteren Stand.


    Desweiteren wird dem JC wohl bewusst sein, daß es ohne Mietvertrag auf ein Leihverhältnis hinausläuft, weshalb hier auch das JC eine Rechtssicherheit anstreben wird und entsprechende Unterlagen verlangt.


    Was verlangen die denn überhaupt für Unterlagen?? Vorlage eines Mietvertrages, oder eine Aufstellung der Gesamtkosten???

    Hmmmm..... also hab mir jetzt mal hier alles durchgelesen. Hab danach mal angefangen zu filtern.


    Das eigentlich Problem der TS besteht hierin, das durch die beantragte Erhöhung (da jetzt das Baby da ist) die höheren Nebenkosten durch das JC in Frage gestellt werden. Dafür will das JC jetzt Nachweise von den Eltern haben, welche diese nicht rausrücken möchten. Hierauf hat das JC der TS die Ablehnung der Zahlung der kompletten Nebenkosten angedroht.


    Um mehr geht es hier eigentlich gar nicht. Weder um 40€, die die TS selber zahlen muss, noch darum das sie zu wenig Geld hat.


    Frage an die TS: Ist das bisher so korrekt???


    Jetzt liegt das weitere Problem der TS in der Befürchtung, daß wenn das JC die Zahlung der anteiligen Nebenkosten verweigert, die sofort ausziehen muss und damit von heute auf morgen obdachlos ist, was wiederum zur Folge haben könnte das man ihr das Kind wegnimmt.


    Nochmal die Frage an die TS: Ist das so richtig???



    Als dringenstes Problem ist erstmal die Frage, wie das Amt an die geforderten Unterlagen kommt. Da du deine Eltern nicht dazu zwingen kannst, die Unterlagen herauszugeben, musst du tatsächlich diesen Umstand dem JC mitteilen. Damit hast du deine Mitwirkungspflicht erstmal erfüllt. Als Reaktion muss das JC seinerseits bei deinen Eltern Informationen einfordern, oder dir zumindest erklären, wie du diesen Anspruch auf Auskunft durch deine Eltern durchsetzen kannst.


    Dann zu deiner Befürchtung, ob deine Eltern dich sofort auf die Strasse setzen können:


    Die Frage ist hier erstmal, ob es sich hierbei um ein Mietverhältnis (praktisch um einen Mietvertrag) oder ein Leihverhältnis (Leihvertrag) handelt. Eins von beiden wird juristisch gesehen zutreffend sein.


    Handelt es sich um ein Mietverhältnis, hast du auch die daraus resultierenden Rechte. Beim Leihverhältnis ist die Sache sofort zurück zu geben (also hier die Wohnung). Die Abgrenzung zwischen beiden liegt in der unentgeltlichen Überlassung. Bezahlst du aber über die Nebenkostenabrechnung auch Anteilig Grundsteuer und/oder Brandversicherung sind wir wieder beim Mietvertrag (quelle: OLG Dresden 4. Zivilsenat, Beschluß vom 7. November 2002, Az: 4 W 1324/02; ZMR 2003, 250-251..)


    Ist es ein Leihverhältnis, dann ist dann meiner Meinung nach zu klären, ob dir die sofortige Rückgabe möglich/zumutbar ist.


    Hört sich jetzt alles etwas abstrakt an, aber das sind die juristischen Basics dazu. Ob es in deiner Situation hier zumutbar wäre wage ich zu bezweifeln, aber ich bin kein Jurist und möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster legen. Aber ich würde mich zumindest erstmal nicht rausschmeissen lassen. Dann hast erstmal etwas Zeit gewonnen.


    Edit: Quellenangabe eingeführt, zur Überprüfbarkeit meiner Aussage

    Es ist leider so, das man den anderen Elternteil, also bei dem das Kind nicht lebt, nicht zum Umgang zwingen kann.


    Das Einzigste, was du machen kannst ist dem Vater einen Brief schreiben und ihm dort erklären, was euer Kind gerade durchmacht. Das es traurig ist und seinen Vater vermisst, an sein Mitgefühl appellieren, ihn Fragen, ob er sein Kind nicht liebt. Vieleicht kommt er dadurch wieder zur Besinnung. Falls dies alles nichts nutzt....dann wird das Kind ohne seinen Vater aufwachsen müssen....schade für das Kind, aber leider dann nicht zu ändern.


    (Sowas schreiben zu müssen fällt mir auch nicht leicht, denke dann auch an das Kind)

    Das ist alles nicht so einfach zu beantworten.


    Erstmal zum Unterhaltstitel: Es gibt hier 3 mögliche Formulierungen


    1. als statischer Unterhalt. Im Unterhaltstitel steht ein Festbtrag.


    2. Als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts einer bestimmten Altersstufe


    3. Als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe


    Bei dir ändert sich nur im 3. Fall ändert sich alles automatisch, ansonsten muss der Titel abgeändert werden.


    Dann zum Ende des Titels:


    Der Titel endet grundsätzlich nicht mit erreichen der Volljährigkeit, sondern läuft weiter. Es sei denn, es ist sind im Titel konkrete Daten enthalten.


    Auch hier ist der Titel dann darauf zu prüfen. Hierauf ist dann auch wieder evtl. eine Änderung zu beantragen. Wenn dies nicht geschieht (Dann ist der betitelte ziemlich dumm) kann das Kind auch den Titel weiter umsetzen.


    Dann zum Unterhalt eines Volljährigen Kindes:


    Mit erreichen der Volljährigkeit ändert sich da einiges. Zum ersten muss hier eine Bedürftigkeit des erwachsenen Kindes vorliegen (z.B. wegen Schulbesuch, Ausbildung, Studium).
    Desweiteren werden beide Elternteile Unterhaltspflichtig, auch der, bei dem das Kind lebt. Unterhalt in Form von Betreuung fällt weg.


    Der Unterhaltsbedarf richtet sich dann nach §1610 BGB. Die Leitlinien des OLG Düsseldorf sehen für den Bedarf volljähriger Kinder, wenn sie noch im Haushalt eines Elternteils/ beider Eltern wohnen, idR die 4. Alterstufe der DDT vor.

    Du läufst Gefahr dass Du Dein Kind sonst alle 2 Wochen am Wochenende holen kannst.


    So weit ist sie noch nicht. Dafür fragt die TS ja hier um Hilfe.


    Die Gefahr besteht erst, wenn du aufgrund deiner Momentanen emotionalen Gefühle anfängst Umgang zu verweigern oder die Kommunikation abbrichst. Dann erst könnte es bei einer Klage vom Vater dazu kommen.


    So wie ich das hier bisher gelesen habe, kümmert der Vater sich bisher super um das Kind. Das ist doch positiv. Damit steht doch einem geregelten Umgang und auch einem GSR nichts im Wege. Das GSR hat auf das alltägliche Leben keinen Einfluss, es kommt nur bei besonders wichtigen Entscheidungen zum tragen, wie z.B. Wahl des Kindergartens, der Schule oder Operationen. Von daher brauchst du auch keine Angst davor haben, dem zuzustimmen.


    Auch in der neuen Lebssituation deines Ex (mit NEXT zusammen wohnen, dort ist ein 3-Jähriges Kind) sehe ich keine Probleme. Es ist nichts anderes, als wenn du jetzt noch einen 3-Jährigen Sohn hättest und ihr zu dritt zusammenwohnen würdet. Später einmal wird euer Kind davon sogar profitieren. Ich sehe das bei meinen beiden. Die kleinere entwickelt sich später schneller, da sie sich von der (auch 3 Jahre) älteren Schwester viel abschaut.


    Das ist viel Kopfkino, wenn man nicht dabei ist. Was da alles schiefgehen könnte oder besser/anders laufen würde wenn man selber dabei wäre. Das macht einen dann Sorgen/Ängste. Aber man muss lernen, diese auszuschalten. Das dauert etwas.

    Wenn er das GSR (Gemeinsames Sorgerecht) haben möchte, kann der das beim Familiengericht beantragen und wird dieses dann auch gegen deinen Willen bekommen, insofern dem keine triftigen Gründe entgegenstehen. Das er jetzt ne Neue hat, ist kein triftiger Grund.


    Ich verstehe, daß es für dich schwer ist, das Kind für eine gewisse Zeit immer abzugeben, aber seh es so: Es ist nicht Dein Kind, sondern Euer Kind. Euer Kind hat ein Recht auf Euch beide, auf Vater und Mutter.

    Das ist schade wenn die Kinder in der Qulitativen Zeit am WE nur irgendwie geparkt werden, oder mit denen nur Sachen unternommen werden, die nur im Interesse des Erwachsenen liegen, und nicht im geringsten im Interesse der Kinder. Kann da auch ein Lied von singen. Nur machen kann man da leider rechtlich nichts dran.


    Das einzigste was man daran machen kann, ist an den jeweiligen Erwachsenen zu appelieren, was daran zu ändern. Die Quittung kriegt der jeweilige Elternteil, wenn die Kinder mal so alt sind, daß die selber entscheiden können mit wem die Umgang haben. Dann werden die Kinder nämlich den Umgang verweigern oder zum anderen Elternteil ziehen. Und da macht der betroffene Elternteil dann nichts mehr dagegen. In deinem Fall werden die Kinder dann irgendwann nicht mehr zum Vater gehen.


    Das ist zwar ein Zustand, den man vermeiden möchte und schade für die Kinder ist, aber das muss sich der andere Elternteil dann selbst zuschreiben.


    Noch ein Tipp, wenn die Kidds mit so tollen Sprüchen ankommen:


    Meine Mutter sagt dann immer zu ihren Enkeln (also meinen Töchtern): "Ihr seid sonst immer so feine, anständige Kinder. Solche Ausdrücke passen gar nicht zu solchen feinen, anständigen Kindern."


    Nach ner Zeit streichen die dann solches Vokabular wieder aus ihrem Wortschatz.

    Wenn der KV seine Tochter zum letzten Mal im Herbst gesehen hat, ist er für die praktisch ein Fremder, deswegen würde ich das Kind auf keinen Fall mit ihm alleine losziehen lassen, es sei denn die Tochter äußert von selbst diesen Wunsch.


    Wie soll ein 2,5jähriges Kind von selbst auf diesen Wunsch kommen??


    Ich stimme dir allerdings zu, da der KV im Moment noch ein Fremder für das Kind ist, dass der Umgang erstmal in Begleitung der Mutter stattfinden muss.

    Also ich habe da mal gerade etwas gegoogelt nach Urteilen zum Entsprechenden Paragraphen. Aber da gibts wohl verschiedene Entscheidungen zu. Es wird wohl so aussehen, daß aufgrund von Punkt 3 euch eine BG unterstellt werden wird. Dann muss das ganze vor'm SG ausgetragen werden.


    Das Amt wird euch wohl unterstellen, daß wenn du mal krank bist oder dir was dazwischenkommt, er die Kinder betreuen wird. Damit werden die eine BG draus machen. Ergo, die werden den Antrag ablehnen.


    Das ist jetzt aber keine Verbindliche Aussage was geschehen wird, sondern nur meine persönliche Einschätzung. Die Ämter wollen ja sparen.

    Ich habe mir mal einige Passagen aus deinem Text rausgesucht und kommentiere die mal, damit du mal eine andere Sichtweise auf die Sache bekommst.

    Seit Ende 2011 sind meine Tochter und ich wieder in meine Heimatstadt gezogen - 600 km entfernt - weil ich es nicht mehr ausgehalten habe und ich mich für unsere Tochter eine stressfreiere Kindheit gewünscht habe.

    Das du nicht mehr in seiner Nähe wohnen wolltest verstehe ich ja, aber warum resultiert daraus für eure Tochter eine stressfreiere Kindheit???


    er hat sich kaum um uns gekümmert, schon in der Schwangerschaft war er selten da, er hat meines Erachtens ein Alkoholproblem gehabt und auch Geldprobleme. Er war nicht irgendwie gewalttätig- auf keinen Fall, aber ...Es ist extrem viel vorgefallen und ich habe bis heute kein Vertrauen mehr zu ihm aufbauen können.


    Daraus lese ich wieder, das du ein Problem mit ihm hast, aber welches Problem resultiert daraus für das Verhältnis Kind-Vater???

    Jetzt hab ich Angst, dass er sie einfach mitnimmt (wir haben das gemeinsame Sorgerecht)


    Warum sollte er das tun?? Ihr habt das GSR, aber daraus resultiert nicht, das er sie mitnehmen möchte/darf. Sie wohnt bei dir, und er hat ein Umgangsrecht. Sie mitzunehmen währe ein strafbarer Kindesentzug. Er möchte wohl einfach nur eine engere Beziehung zu seinem Kind aufbauen und das geht nur über persönliche Kontakte.

    Er weiß auch nicht viel von ihr: Sie spricht wirklich schon super, aber er versteht sie oft nicht. Er weiß nicht, was sie gern isst, wie ihre Freunde heißen, was sie gern spielt

    Woher soll er das auch alles wissen, wenn er keinen regelmäßigen Umgang hat und nur fernmündlich mit ihr kommunizieren kann??



    Sie ist ein absolutes Mama-Kind, bleibt z.Zt. nicht mal allein in ihrem Kinderzimmer zum Spielen. Auf Fotos erkennt sie ihn gar nicht-klar, am Tel. sagt sie Papa, weil ich ihr sage, wer anruft.

    Wie soll das Kind den Vater auf einem Foto erkennen, wenn sie ihn nie zu Gesicht bekommt??? Sie kann so keine Beziehung zu ihm aufbauen, da ihr schon getrennt seid, seit sie ein Baby ist.


    Ich behaupte jetzt einfach mal, du überträgst die Partnerschaftlichen Probleme, die Ihr gehabt habt auf die Elterliche Ebene. Damit tust du deinem Kind auf Dauer keinen gefallen. Seit eurer Trennung ist einige Zeit vergangen, und es wird sich bei ihm mit der Zeit auch einiges geändert haben (Ansichten, Geldverhältnisse und die Einstellung zu seiner Verantwortung als Vater). Aber sei jetzt bitte nicht sauer, sondern denk erstmal darüber nach. Möchte dich damit nicht angreifen, sondern mal eine andere Sichtweise nahebringen.

    Hmmm.... kann mit der Frage jetzt nicht wirklich was anfangen, aber ich versuche trotzdem mal bezogen auf deinen Eingangspost zu antworten. Dein Problem ist ja die andauernde Umgangsverweigerung. Dies ist nach aktuellem Stand auf Dauer eine Kindeswohlgefährdung (Das Kind hat auf Dauer ein Recht an beiden Elternteilen, der andauernde Entzug der auf einen Beziehungsabbruch hinausläuft führt beim Kind zu einer psychichen Dauerbelasung).
    Um dem entgegen zu wirken gibt es halt das Umgangsrecht. Dieses ist bei dir ja schon gerichtlich geregelt.


    Wenn die Umgangsverweigerung weiterhin anhält hat das FG als Druckmittel die Möglichkeit Ordnungsgelder zu verhängen. Wirkt dieses Druckmittel auch nicht sind weitergehende Maßnahmen erforderlich.


    Dies geht dann von Hilfemaßnahmen, die Wahrzunehmen sind, wie z.B. eine Mediation über psychologische Familienhilfe bis zum letzten Mittel den Sorgerechtsentzug.


    Ich weiß aus eigener Erfahrung wie frustierend und nervenaufreibend so ne Umgangsverweigerung ist. Die führt aber auf dauer zum Sorgerechtsentzug. Deshalb gib nicht auf und hol dir Hilfe. Entweder über's Jugendamt oder indem du den Weg über's FG gehst und jedesmal Ordnungsgelder beantragst.


    Noch nen Tipp: Wenn der Sachbearbeiter beim JA dich abwimmeln möchte, dann frag mal, wer dir denn helfen kann, wenn nicht er/sie? Muss ich zum Kinderschutzbund gehen, vieleicht können die mir helfen??? Das hat bei mir Wunder gewirkt. Einen Tag später war bei mir die Einladung zum Gespräch in der Post.

    Das mit dem Kontakt zu den pädophilen Verwandten geht nicht, zumindest bis die Vorwürfe geklärt sind. Da wäre ich auch nicht mit einverstanden. Das hat aber nichts mit dem Umgang an sich zu tun. Hier darfst du nicht einfach dem Kindsvater den Umgang einfach kürzen. Das der davon nicht begeistert ist, kann man ja auch verstehen.


    das du aufgrund der Auffälligkeiten die Kinder zum psychologischen Dienst schickst finde ich gut. Wobei ich bei solchen Auffälligkeiten nicht unbedingt von sexueller Gewalt ausgehen würde.


    Den Drohungen des Anwaltes würde ich gelassen entgegen sehen. Der erste Schritt wäre ja eine Umgangsklage um den Umgang inkl. Übernachtung gerichtlich zu regeln. Hierbei werden die Beteiligten (KV und KM, sowie das JA) angehört. Hierbei kann man ja seine Bedenken zu dem Kontakt mit den Beschuldigten Verwandten anbringen. Hier wird dann eine gerichtliche Regelung getroffen, wie der Umgang auszusehen hat. Erst wenn du dieses Umgangsurteil nicht einhälst, dann wirst du zu einem Ordnungsgeld verurteilt. Die 25000€ sind dabei der Maximalbetrag. Es wird aber erstmal klein angefangen, z.B. mit 200€. Erst bei mehrfachem Verstoß wird das Ordnungsgeld höher und führt dann auf Dauer zum Sorgerechtsentzug.


    Als erstes würde ich dem Anwalt antworten, warum es hier zu Problemen kommt und du bemüht bist eine einvernehmliche Lösung zu finden, und wie die Aussehen könnte. Das nimmt dem Anwalt schon mal jede Menge Wind aus den Segeln.