Beiträge von Zarathustra

    Im Ernstfall können die dir das Leben echt zur Hölle machen...


    Die Frage, ob du jemanden hilfst, ist schwer zu beurteilen... leider haben die JÄ kein Kontrollorgan über sich, sodass man faktisch "ausgeliefert" ist. Entweder man hat Glück und landet bei einem guten JA mit super SA oder eben auch nicht, eigentlich an sich schon eine Katastrophe... ist aber leider so.

    Es gibt durchaus Gründe, weshalb ich Akteneinsicht haben möchte. Es liegt bereits etwas im Argen, und ich möchte rechtzeitig meinen Daumen draufgehalten haben, um mein Kind vor einer Willkürentscheidung zu schützen. Einziges Kontrollorgan sehe ich im Verwaltungsgericht, und seit der letzten Reform der Europäischen Union wurden die Grundrechte auf Akteneinsicht nochmals um einen europäischen, nicht nur innerdeutschen Klageweg erweitert.

    Ich möchte mir das Geld für den Anwalt auf erster Instanz sparen, um noch genügend für eine zweite Instanz dann mit Anwalt zu haben. Bisher fahre ich damit ganz gut. Ich klage derzeit auf der ersten Instanz immer im Alleingang und habe bisher ausnahmslos alles auf zweiter Instanz dann gewonnen - auch in letzter Zeit ebenso ohne Anwalt. Erste Instanzen erscheinen mir selbst MIT Anwalt inzwischen wertlos, weshalb ich kein Geld mehr auf ersten Instanzen verschwenden möchte. Daher wäre für mich nur die Frage im Raum, ob ich nach Ablauf meiner gesetzten Frist direkt den Klageweg einschlagen kann.

    Ich habe den Eindruck, dass betreffs JA sowieso nichts zu retten ist. Hätte das JA Interesse daran, einen guten Weg mit mir zu finden, hätte es mir wenigstens eine "gesäuberte Version" vorgelegt. Das wäre wohl aus JA-Sicht auch ein diplomatischer Weg, Akteneinsicht zu gestatten und einem Beteiligten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber hier herrscht Totalboykott, und insofern sehe ich nicht, dass noch etwas zu verlieren wäre. Den Aufwand halte ich auch deshalb für lohnend, weil ich über meine Klage vielleicht auch etwas für andere in Zukunft erreichen könnte. Ich gehe davon aus, dass ich kein Einzelfall im Umkreis bin.

    Ich begehre seit 1,5 Jahren Akteneinsicht beim JA und wurde bisher immer vertröstet, wieder weggeschickt etc. Seit meinem letzten Antrag, dieses Mal schriftlich, sind nun wieder bald zwei Wochen her. Man teilte mir mit, man melde sich zu der Sache "zu gegebener Zeit". Das klingt mir vielmehr nach "nie" hilfsweise "in einigen Jahren". Ich habe dem JA für seine Entscheidung daraufhin nun eine Frist gesetzt und einen konkreten Termin benannt, an dem ich Akteneinsicht haben möchte.


    Jetzt fragt sich für mich, was ich machen kann, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Normalerweise muss man einen Bescheid abwarten, gegen diesen kann man in Widerspruch gehen, und dann kann man beim Verwaltungsgericht klagen, wenn im Widerspruchsverfahren ncht Abhilfe geleistet wurde. Wenn ich aber schon keinen Bescheid erhalte, meine Frist regungslos abläuft, kann ich dann auch direkt zum Verwaltungsgericht gehen, um Akteneinsicht - ggf. per Eilantrag - zu erhalten?


    Ich sehe keinen Weg mehr, das friedlich durch zureden etc. zu lösen, da ich nun schon einige Male Akteneinsicht begehrt habe, aber nie auch nur im Ansatz welche erhalten habe. Einmal wollte ich den Inhalt von wenigstens EINER Seite erfahren, aber es wurde mir vor Zeugen verwehrt.


    Wenn meine gesetzte Frist nicht eingehalten wird, möchte ich den Weg zum Verwaltungsgericht einschlagen, aber richtig klar ist mir noch nicht, wie ich dort meine Aussichten auf Erfolg erhöhe, wenn ich nicht einmal einen Bescheid vom JA erhalte, gegen den ich vorgehen kann. Hat da jemand Erfahrung?

    @ Lele und Shielover


    Ja, ich sprach jetzt nur in der Vater-Form, weil es hier scheinbar um einen solchen Vater geht. Ich sage auch "scheinbar", weil ich nur das weiß, was ich hier lese, aber aufgrund dessen, dass die TS noch nicht besonders versiert auf dem Gebiet des Familienrechts zu sein scheint, auch glaube. Ginge es um eine Mutter, würde ich genauso reden - mit dem Unterschied, dass es solche aggressiven Vätervereine nicht umgekehrt für Mütter gibt. Jedenfalls ist mir keiner bekannt. Die Mütter sind diesbezüglich noch recht unorganisiert.


    Im Interesse des Kindes handelt so ein Elternteil mit Sicherheit nicht, und ein solcher Verein mit seinen Beratern dient dem Vater im Zweifel genauso wenig. Es ist immer empfehlenswerter, den friedlichen Weg anstatt den Krieg zu suchen. Mit dem Vorwurf "Umgangsboykott" kann man einer Mutter, die ein ehrliches Interesse an einer Vater-Kind-Beziehung hat, aber sehr leicht den Krieg erklären.


    Den Mechanismus zwischen Boykottvorwurf gegen eine umgangsinteressierte Mutter und dem steigenden Frustrationspegel bei einer solchen Mutter kennen sicher auch erfahrene Vätervereine. Man muss als Vater nur oft genug den Boykottvorwurf machen und dabei selbst als Vater den Umgang boykottieren, wenn man zu eigenen Zwecken als Vater den Umgangsboykott durch die Mutter inszenieren möchte. Eine Mutter, die immer wieder falsch beschuldigt wird, wird einen solchen Vater häufig auf Dauer dann nämlich tatsächlich entsorgen, da er schlichtweg tatsächlich nichts taugt und nur Unruhe stiftet anstatt seiner Vaterrolle tatsächliche Bedeutung zu verleihen.

    levanah, du glaubst gar nicht, wie oft es passiert, dass ein Vater trotz aller Umgangsmöglichkeiten behauptet, er habe seinen Umgang boykottiert bekommen. Er muss ja später schließlich rechtfertigen, warum er sein Kind nicht sieht. Einer muss dran Schuld sein, wenn er es nicht sein sollte, weil es sonst schlecht für ihn aussieht. Und was ist naheliegender als die Mutter zu beschuldigen?


    Diese Falschbehauptungen kommen so häufig vor, dass ich schon zur Überlegung gelangt bin, dass von diversen Vätervereinen beratene Väter ein solches Verhalten als Tipp bekommen, um Stunk zu verursachen und ggf bessere Aussichten auf das Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu haben.


    Ob Umgang stattgefunden hat oder warum nicht, das lässt sich nur über eine gute Dokumentation nachweisen. Ich kann dir da auch empfehlen, immer für Zeugen zu sorgen. Aber es gibt Väter, die sogar bei Zeugen nicht vor Falschbehauptungen zurückschrecken, nur um die Mutter in ein schlechtes Licht zu rücken.


    Und deinen Beschreibungen nach klingt mir dein Kindsvater nach einem Kandidaten, der mit erheblich Dreck schmeißen würde, nur um sich seiner väterlichen Eigenverantwortung zu entledigen und dir unter erschwerten Bedingungen seine Verantwortung aufzubürden. Leider wird solch vermeintlichen Opfern erst einmal oft geglaubt, bis sich mit der Zeit das wahre Gesicht zeigt.

    Das Gesetz ist noch nicht durch, einen Automatismus wird es nicht einmal mit den Piraten geben.


    Aber einen Tipp lege ich dir bei DIESEM Mann ans Herz: Nichts mehr mündlich, nur noch schriftlich! Wenn er klagt und du diese ganzen Aussagen später nicht schriftlich belegen kannst, wird er sich neben all seinen Frechheiten auch noch als Opfer darstellen, das in seiner Vaterrolle durch dich behindert wird. Und wenn er ein guter Selbstdarsteller ist, wird er damit sogar durchkommen.


    Auch ab und an mal schriftlich Umgang anbieten und nur schriftliche Antworten von ihm akzeptieren. Da er scheinbar schon jetzt den Umgang schleifen lässt, erwartet dich eventuell bald der Vorwurf Umgangsboykott.

    Wisst ihr, wie ich mit einer Situation umgehen kann, in der mir von Ex Lügen vor die Füße geworfen werden, um mich zu provozieren und vorzuführen oder weil Ex sie teilweise wohl wirklich glaubt? Ich möchte nicht mehr in Rechtfertigungs- bzw. Erklärungsdruck geraten, aber es trotzdem schaffen, mit Hilfe von Mediation zu Lösungen zugunsten des Kindes zu kommen. Wie könnte ich in solchen Situationen gut reagieren, um Ex den Wind aus den Segeln zu nehmen und die Lügen zu stoppen, um zu einem vernünftigen sachlichen Gespräch übergehen zu können? Was könnte ich sagen, ohne auf Lügengeschichten einzugehen?

    Wenn du es für euer Kind für gut hältst, wenn es den Vater lieber sehr selten als gar nicht sieht, kannst du das doch machen wie du möchtest. Die Meinung dieser dritten Person muss dich nicht interessieren. Aber nachdem ich mich in den vergangenen Tagen erst mit dem Thema beschäftigt habe, denke ich, dass es nicht ganz von der Hand zu weisen ist, was die dritte Person gesagt hat. Familienpsychologische Studien der letzten Jahre haben ergeben, dass es häufig schlechter ist, wenn ein Kind seinen Vater SELTEN sieht als wenn es ihn gar nicht sieht. Kinder, die den Kontakt so früh verlieren, dass sie keine eigenen Erinnerungen mehr an den Vater haben, können den Kontaktabbruch auch in der Regel gut kompensieren. Es kann sein, dass der Vater, weil das Kind ihn nicht kennt, später überidealisiert wird. Das hängt natürlich auch davon ab, wie die Mutter über den Vater spricht. Du würdest vermutlich kein besonders negatives Bild vermitteln, den Eindruck machst du aus meiner Sicht jetzt noch nicht.


    Aber schlussendlich ist es eure Entscheidung, mit welcher Situation ihr euerKind konfrontieren wollt. Ich kann mir jedenfalls noch Schlimmeres für ein Kind vorstellen als den Kontaktabbruch, auch wenn schon der Kontaktabbruch nicht ideal ist und es für das Kind bedauerlich wäre, wenn es keine bessere Lösung gibt.

    Es gibt die Möglichkeit, einen Beistand mitzubringen, den muss man auch nicht vorher beantragen, sondern nur zum Verhandlungstermin mitbringen. Wie ich immer wieder höre, wird der aber meistens dann rausgeschickt, weil die Richter die Anwesenheit ablehnen.

    hmmm...
    der KV hat die Beschwerde gemacht...Nun muß ich eine Beschwerdeerwiderung verfassen.Ist das üblich?
    Oder nur, wenn das Gericht es (die Beschwerde)als gerecht einsieht...?
    Danke im Voraus

    Du erhältst da einfach dein Recht auf Gehör, daher ist es üblich, dass du zur Stellungnahme aufgefordert wirst. Davon kannst du Gebrauch machen oder es lassen. Aus der Möglichkeit zur Stellungnahme kann man nicht auf das Endergebnis schließen.

    Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir mal betreffs einer rechtlichen Frage helfen könnt, soweit ihr damit vielleicht Erfahrung habt. Es betrifft nicht mich selbst, aber es interessiert mich grundsätzlich auch:


    Wenn in einer einstweiligen Anordnung (z.B. Herausgabe des Kindes) steht, dass der Antragsteller binnen 3 Monaten das Hauptsacheverfahren einleiten soll, der Antragsteller das aber unterlässt und auch die Herausgabe nicht durchsetzt, was passiert dann mit der einstweiligen Anordnung? Ist die einstweilige Anordnung nach Ablauf der 3-Monats-Frist nicht mehr wirksam? Oder welche Folge hat es, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

    und wenn der nächste postet , ich habe grade erfahren das mein kind , dort mit nen scharfen messer beim essen machen helfen sollte , fragst du auch ob da nicht nen perfinder plan hintersteckt um das kind zum messerstecher zu machen oder was ?

    Gut, an der Stelle sehe ich, dass es keinen Sinn macht, sich weiter mit dir zu unterhalten. :-)

    das hat aber hiermit doch alles nichts zu tun ,

    Das weißt du doch nicht. Lass' das doch die TS entscheiden. Sie weiß besser, womit sie es zu tun hat als du. Es wird schon einen tieferen Grund haben, weshalb sie das Ganze überhaupt stört, während die meisten von uns da kein Problem sähen, wenn es uns passieren würde.

    Was du hier schreibst hat mit dem fall nichts zu tun.

    Das muss die TS selbst entscheiden, darum sagte ich auch, sie sollte den Unterschied überlegen. Ich finde es nicht dramatisch, wenn das Kind mal da, mal dort ein Schimpfwort von sich gibt, auch wenn es ins eigene Erziehungkonzept nicht passt. Man kann es sowieso nicht vermeiden. Aber wenn diese Schimpfworte einen Zweck erfüllen sollen und der Vater diesen Zweck verfolgt, dann sehe ich ein Problem. Vielleicht hat die TS das so vorher nicht überlegt und kann sich mal überlegen, ob sie meint, dass ein Zweck dahintersteht. Wenn nicht, dann hat das, was ich gesagt habe, eben keine weitere Relevanz.

    ich meine das man seinen kind schimpfwörter beibringt um die erzeihung zu erschweren,


    das ein ET versucht das kind gegen den anderen aufzubringen kommt bei Müttern und Vätern vor unabhänig ob BET oder UET.

    Da besteht doch kein Unterschied. Wenn man ein Kind gegen den anderen Elternteil aufbringt, dann ist das gleichzeitig eine Erschwerung der Erziehung, da du als anderer Elternteil den Missstand wieder ausbügeln musst. Das ist eine Behinderung in der Erziehung, die Kind und Elternteil in der Entwicklung und Beziehung zurückwirft.

    wer kommtdenn auf solche ideen ?

    Du meinst die Beeinflussungen des Vaters gegen die Mutter?
    Ich kann dir dazu nur sagen, dass der Vater inzwischen im Ausland zu 20 Jahren Haft verurteilt ist.
    Meiner Ansicht nach ist diese Verurteilung ein Auswuchs seiner geistigen Voraussetzungen, die sich auch schon in der Kindeserziehung zeigten.

    Bei den Beschimpfungen würde ich allerdings unterscheiden zwischen schlichten Schimpfwörtern, die einfach (altersentsprechend) in den Raum geworfen werden, und Beschimpfungen, die dem Kind zu dem Zweck beigebracht werden, die Erziehung durch die Mutter zu erschweren. Sollte der Vater zum Zweck der Erschwerung der Erziehung dem Kind Wörter beibringen, vielleicht sogar sagen, dass das Kind diese Wörter über die Mutter sagen soll, dann sehe ich ein ernstzunehmendes Problem. Er verstieße dann auch gegen die Wohlverhaltensklausel, was im Zweifel laut Gesetz zur Umgangspflegschaft führen kann, um solches Verhalten des Vaters zu überschauen und unterbinden.


    Es mag sein, dass das übertrieben klingt, aber ich habe im eigenen Bekanntenkreis erlebt, wie der Vater die Kinder gegen die Mutter beeinflusst hat, indem er ihnen beigebracht hat, dass man die Mutter wild beschimpfen darf. Sie hatten vor der Mutter keinerlei Respekt mehr, machten, was sie wollten, hörten auf die Mutter nicht mehr. Zum Schluss hieß es sogar, sie dürften die Mutter schlagen und treten, was sie dann auch taten. Es hat eine nicht unerhebliche Zeit gedauert, bis das Problem wieder gelöst war, aber es brauchte den Kontaktabbruch zum Vater, um es wieder zu lösen.


    So weit sollte man es nicht kommen lassen. Im Zweifel sollte man den Vater denn doch einmal zu einer Beratungsstelle einladen lassen. Muss ja nicht gleich das Jugendamt sein, das Jugendamt würde ich nicht sofort in alles involvieren.