Beiträge von nero070

    Guten Morgen!




    Zitat

    was passiert mir, wenn ich nicht zahlen kann


    Je nach dem wie gallig Dein Ex auf Dich ist, wirst Du im schlimmsten Fall alle drei Jahre die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.



    Die bestehenden Verpflichtungen aus dem Rückzug der Klage, werden tituliert und diese werden Dir über 30 Jahre am A*sch hängen.



    Denn wenn Du diese jetzt nicht zahlen kannst, dann wird Dein Ex diese Kosten zunächst begleichen müssen. Im Gegenzug bekommt er aber darüber einen Titel, welchen er, wie oben beschrieben, vollstrecken lassen kann.



    LG nero

    Guten Abend!

    Zitat

    da sie den antrag zurückgenommen hat.


    Richtig. Da die TS den Antrag zurückgezogen hat, liegt nun das Kostenrisiko bei ihr. Hätte man sich verglichen, hätten beide Seiten ihre Kosten tragen müssen. So trägt die Kosten aber nur die TS.

    Zitat

    die ARGE wollte, dass du das Verfahren anstrengst, weil sie Kosten sparen wollten, müßte doch dazu beitragen, dass sie jetzt auch die Kosten für dieses Verfahren übernehmen oder nicht?


    Im Interesse des JobCenter (Arge gibt es nicht mehr) wäre es gewesen, wenn das Verfahren zu Ende gebracht worden wäre. Hier wurde aber der Antrag vorzeitig zurückgezogen. Da übernimmt das JC die Kosten nicht. Dier Kosten wurden ja durch die TS verursacht.


    LG nero

    Hallo,




    Zitat

    vor gericht wurde gesagt das die mutter bestimmt wer die kinder in der zeit betreut


    Das ist Blödsinn. In den Umgangszeiten hat Die KM nicht zu bestimmen wer die Kinder betreut. Entweder verstehst Du da einige Dinge falsch oder Du erzählst uns hier Käse.



    LG nero

    Guten Abend,


    die Art dieser Fragestellung häuft sich in letzter Zeit in den einschlägigen Foren. Was mag da der Grund sein?


    Zunächst mal, Du hast nicht auf das anteilige KiGe verzichtet, sondern es steht Dir schlichweg nicht zu da Du nicht den Mindestunterhalt leistest.


    Weiter wird Dich kein Familiengericht zwingen den Umgang am WE wahrzunehemen, wenn Du in der Zeit arbeiten musst um den Unterhalt leisten zu können.

    Zitat

    die Richterin sagte das ich die kinder nehmen muss von fr. 18 uhr bis sonntags 16 uhr


    Das ist Quatsch. Das soll die Richterin mal unter Nennung der Rechtsnorm begründen.


    Bist Du in der Sache anwaltlich vertreten?


    LG chico

    Hallo,


    es scheint wohl noch mehr Ex-Partner von Format meiner Ex-Frau zugeben.


    Auch bei mir begann der Umgangsbykott mit der neuen Partnerin. Leider habe auch ich die Erfahrung gemacht, dass das JA wenig hilfreich ist. Ob das ein Problem in den Bundesländern ist? Auch ich wohne in NRW, wie die TS


    Ich würde daher sehr sehr zeitnah die Dienste eines Fachanwalts für Familienrecht in Anspruch nehmen.


    Vielleicht mal die KM auf § 1684 (2) BGB hinweisen?


    LG nero

    Hallo,


    die light-Version wäre ja mit dem JA eine Umgangsvereinbarung auszuarbeiten. 14tägig von Freitag bis Sonntag und einen Tag in der Woche. Dazu die hälftigen Ferien. Wenn das nicht möglich ist, bleibt nur der Klageweg.


    Da das Recht auf Umgang in erster Linie beim Kind liegt, sollte es möglich sein, bei GSR, dass der Vater die Klage im Namne der Kinder führt. In dem Fall würde vermutlich VKH bewilligt werden und das Kostenrisiko wäre deutlich geringer.


    Was die Frage mit dem Nebenjob angeht, so ist das Einkommen aus dem Nebenjob ebenfalls unterhaltsrelevantes Einommen und fliest in die Unterhaltsberechnung mit ein.


    Wenn das JA die Umgangsvereinbarung abblockt würde ich einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Umgangsklage beauftragen. Im Beschluß zum Umgang sollte dann unbedingt ein Zwangsgeld gegen die KM eingebunden werden, bei Mißachtung des Beschlusses.


    LG nero

    Guten Abend,


    zunächstmal wäre zu beachten, dass beide Elternteile ggü. dem volljährigen Kind barunterhaltspflichtig sind, wenn es sich in Ausbildung befindet. Das ist hier nicht der Fall.

    Zitat

    Da aber zu erwarten ist, dass der Papa den Unterhalt komplett streicht und wir erst mal Monate brauchen, um den wieder zumindest teilweise zu bekommen


    Womit der Vater rechtlich absolut abgesichert wäre. Aber wieso braucht man dann Monate um wieder Unterhalt zu bekommen? Der Unterhaltsanspruch lebt dann wieder auf, wenn das Kind das Studium beginnt. Vorrangig zum Unterhalt muss das Kind dann aber BAföG beantragen.



    In der Übergangszeit bis zum Studium hätte das Kind, bei der angedachten Planung, wohl eher keinen Anspruch auf Kindergeld. Ob sich die Kindergeldkasse hier auf § 32 EstG einläßt ist fraglich.



    Das Kind könnte in der Übergangszeit bis zu Studium seinen Bedarf durch Arbeit selber decken. Wenn es dann aber so außergewöhnlich Wünsche hat, wird das ein Problem sein.

    Zitat


    vermutlich bleibt auch der Vater unterhaltspflichtig....


    Mit welcher Begründung?


    LG nero

    Hallo,


    im Alltgsgeschäft wird danach niemand fragen

    Zitat

    es ist bzgl. GSR ganz klar geregelt, dass es hierzu zwei unterschriften bedarf, wenn eine ummeldung stattfinden soll und da ist es egal ob 800 km oder 80 km - da helfen auch keine erfahrungsberichte

    Realität und Wirklichkeit stehen hier ganz weit auseinander.


    LG nero

    Hallo,


    man Du tippst ja irre schnell. Meine 2 Finger können das nicht leisten.

    Zitat

    Liest Du eigentlich, was ich schreibe?


    Tue ich, ja. Nur leider entsprich das von Dir Geschriebene nicht dem üblichen Handeln der Schulen oder der entsprechenden Ämter.


    Natürlich, zur Anmeldung auf einer Schule die Unterschrift beider Elternteile erforderlich, auch bei einer Ummeldung des Wohnortes. Auch beim Anlegen eines Kontos. Wobei in dem Fall noch am meisten darauf geachtet wird. Eine Bank oder Sparkasse müsste sonst die Gefahr der Geldwäsche fürchten.


    Und angemeldet bin ich hier als Nero. Sorry wenn ich Rosie schrieb, Rosa.


    Kannst Du bitte noch Deine Bedenken zu meinem Post von 22:56 ausführen, Rosa!


    LG nero

    Hallo Rosie,


    wo würdest Du denn da ein Problem sehen wenn...


    a: die Eltern getrennt leben und das Betreuungselternteil mit dem Kind 45 km umziehen möchte, der bisherige Umgang aber gesichert ist. Oder sogar noch ausgeweitet wäre


    b: eine intakte Familien um 45 km umziehen möchte?


    Welchen Aspekt könnte das Umgangselternteil in Fall a zur Verweigerung des Umzugs vorbrigen, was in Fall b nicht zum Tragen kommen würde?


    LG nero



    PS: wie kann ich eigentlich verhindern, dass mit einmal schalten zwei Zeilenumbrüche geschaltet werden?

    Hallo,

    Zitat

    Ich hatte ihm sogar angeoten ihm das zusätzliche WE die kinder zu bringen und zu holen. Seine antwort: damit die kinder zu ihm abgeschobene werden, und ich dann halligalli machen könnte


    Solche Aussage des Ex zeigen doch m.M.n. ganz klar, dass das Ungangselterteil den Umzug verhindern will, um der TS an den Karren zu pi**en. Vermutlich hat sie einen neunen LG und dem Ex schwillt der Kragen.


    Rosie, es ist dich sicher ein mehr als keines Problen, bei Einwohnermeldeamt nur kurz zu erwähnen, dass das alleinige Sorgerecht besteht. Eben so auch bei der Anmeldung auf einer neuen Schule. Ich vermute das nicht, ich habe es mit meiner Ex-Frau selber erlebt.

    Zitat

    Ja, dann zieht aber die ganze Familie um. Und auch der Entschluss wird gemeinschaftlich gefasst.


    Hier geht es aber nicht um den gemeinschaftlichen Entschluss, sondern um das Herrausnehmen aus dem sozialen Umfeld. Da ist es egal ob der Umzug gemeinschaftlich oder allein beschlossen wurde.

    Zitat


    Zitat von »nero070«



    Entscheident ist doch, dass der Umgang zwischen Kind und Umgangselternteil nicht behindert wird.


    Zitat

    Ist das hier denn so? Entscheidend ist auch, dass der Umzug das Kindswohl nicht gefährdet. Von daher mein Hinweis an die TS, dass der Vater durchaus Punkte finden kann, wo das nicht der Fall sein könnte.


    Die TS hat ausgeführet, dass sie sogar ein zusätzliches WE beim Umgang einräumen würde.



    Wie das Umgangselterteil darauf reagiert hat, hatte ich weiter oben schon zitiert.



    Habt ihr euch eigentlich schon mal wirklich mit den rechtliche Aspekten zu solchen Themen beschäftigt?



    LG nero

    Hallo Rosa,


    hmm, ich hatte vor Jahren eine vergleichbare Situation. Auch in NRW, wie die TS.


    Meine Ex-Frau ist mit unserem gemeinsamen Kind 60 km weit verzogen. Bei einem Telefonat mit dem zustänigen JA, wo es gar nicht um das Thema ging, wir aber darauf kamen, sagte die SB des JA sofort, dass die KM das ja auch dürfte.


    Wo ist denn da auch das Problem? Auch in intakten Familien ist gelegentlich ein Umzug von Nöten. Da kann auch niemand sagen, dass das Kind aus dem Umfeld gerissen wird. Entscheident ist doch, dass der Umgang zwischen Kind und Umgangselternteil nicht behindert wird. Wenn die TS das sicherstellen kann, sollte dem Umzug nichts im Weg stehen.


    Und auf was sollte die TS hier klagen? Zielführend wäre das alleinige ABR. Wäre das aber nicht ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen? Da kann ich den RA nicht vertsehen.


    LG nero

    Guten Abend!


    Was ist denn bei einem Umzug von 45 km problematisch? Hier sollte das Umgangselternteil keine Einwände erheben dürfen, solange der Umgang gesichert ist. Innerhalb mancher Städte würde man ja nicht mal die Stadtgrenzen verlassen.


    Wenn es sich hier um 450 km handeln würde..., aber 45 km, ne da kann das Umgangselternteil nicht widersprechen.


    Ich würde einfach Fakten schaffen und umziehen. Wenn dann der Umgang gesichert ist, kann das Umgangselternteil nichts monieren. Welcher Nachteil entsteht denn dem Umgangselternteil durch den Umzug?


    LG nero

    Guten Abend,


    ich kann auch nur schreíben, dass der KV seine Meldeadresse nicht bekanntgeben muss. Wenn das JA etwas gegeteiliges behauptet, dann es das an Hand von gültigen Rechtsnormen belegen.


    Wenn das JA die aktuelle Anschrift des KV benötigt, z.B. um ein Auskunftsbegehren zuzustellen, hat es die Möglichkeit einen Melderegisterauszug anzufordern. Die Kosten dafür können dem KV dann vermutlich in Rechnung gestellt wereden.


    Auch auf einer Jugendamtsurkunde, wie vom Camper angenommen, ist die Anschrift des Unterhaltspflichtigen nicht vermerkt. Die Anschrift ist auch keine, für den Unterhalt, relevante Information.


    LG nero

    Guten Abend!


    Ich sehe es so, auch wenn der KV den Weg zur Arbeit mit dem Rad fährt, kann er dennoch die 30 Cent je Kilometer ansetzen, oder pauschal die 5% vom Netto-EK. Die 5% müssen nicht nachgewiesen werden.


    Zitat

    Vergiss nicht das er von seinem KU das hälftige Kindergeld abziehen kann....


    Das ist bei dem Zahlbetrag von 225€ bereits berücksichtigt.



    1.721€ durchschnittliches Netto-EK


    - 86€ berufsbedingte Aufwendungen


    - 200€ BAföG-Rückzahlung (wird berüchsichtigt, weil vermutlich schon vor Eintritt der Unterhaltspflicht vorhanden)


    - 40€ LV


    - 30€ Riester


    - 225€ Kindesunterhalt


    = 1.140€ Rest (für den Trennungsunterhalt bereinigtes Netto-EK)


    - 1.050€ SB



    Verbleiben 90€ für den Trennungsunterhalt.


    Zitat

    Und das alles gilt auch nur solange er die Stkl-3 weiter hat..... hat er dann die 1 gibts noch weniger...Wahrscheinlich gar nix..


    Richtig, dann gibt es nichts mehr zu verteilen oberhalb des Selbstbehalts.



    Bei dem genannten Netto-EK wird das Brutto etwa bei 2.300€ betragen. Wenn das geannnte Netto-EK der Besteuerung der Stkl.3 entspricht, bleiben bei Stkl.1 noch etwa 1.500€ übrig. Dann bleibt dem KV nach Bereinigung und Leisten des Kindesunterhalts der SB von 950€.



    LG nero

    Hallo Susi,


    wenn Du nur von dem Betreuungsunterhalt und dem Kindesunterhalt leben möchtest, hattest Du entweder einen sehr solventen Herren an der Hand oder Deine Ansprüche sind äußerst niedrig.


    Wird das Kind 3 Jahre alt, könnte sein, dass der Betreuungsunterhalt wegfällt.


    Da solltest Du noch mal in Dich gehen.


    KU errechnet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Dein BU errechnet sich außerdem noch nach Deinem früheren Einkommen und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.


    LG nero

    Hallo,



    Zitat

    der großen die ist 14 hat die dame vom jugendamt gesagt ihr könnt nicht bei mama wohnen sie hat das münchhausen stellvertreter syndrom


    Das hat die Dame vom JA garantiert nicht ggü. der 14jährigen Tochter geäußert.



    LG nero

    Hallo!



    Elternunabhäniges BAföG wird nur dann gewährt, wenn der Student mindestens 5 Jahre, incl. Berufsausbildung, in dem erlernten Beruf tätig war.



    Einhorn, ein befristeter Titelist durchaus sinnvoll. Ab der Volljährigkeit ändert sich ja sien Rechtsgrundlage für die weiteren Unterhaltszahlungen.



    Wie schon geschieben wurde, ist BaföG vorrangig zum Unterhalt zu beantragen.



    Schau Dir mal diese Urteile an:



    OLG Thüringen Beschluss v. 10.10.2008 - 1 UF 121/08
    BGH IVb ZR 57/85 vom 02.07.1986
    OLG Hamm - Urteil v. 13.02.1998 - 11 UF 44/97



    Wird BaföG gewährt, mindert es den Unterhaltsanspruch in voller Höhe. Auch dann, wenn es als Darlehn gewährt wird.



    Der Sohn sollte zunächtst BAföG beantragen. Wenn der Bescheid ergeht, dann muss er vom KV in von Dir die Einkommensnachweise anfordern und diese wechselsitig den Elternteilen zur Verfügung stellen. Ebenso wie den BAföG-Bescheid.



    Erst dann kann ein eventueller Unterhaltsanspruch ermittelt werden.



    Sieh das ganze weniger emotional. Es ist ein rein rechtlicher Vorgang.



    Zum Thema Beistand. Das JA wird für volljährige Kinder nur noch beratend tätig. Eine Beistandschaft ist nicht mehr möglich. Fordern kann das JA auch nichts mehr.



    Allein das volljährige Kind ist für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche verantwortlich.



    LG nero

    Hallo klassiksuse,


    es ist in der Tat so, dass der KV Dir nicht mitteilen muss, wo er seinen Wohnsitz hat. Ist doof, ist aber so.


    Du wirst ihm ja auch nicht permanent mitteilen, wo Du Dich mit dem gemeinsamen Kind aufhältst.


    Wünschenswert wäre es allerdings.


    LG nero

    Hallo Noretta & willkommen,

    Zitat

    und erziehe meine Tochter allein nachdem ich meinen damaligen Verlobten noch vor der Geburt den Laufpass gegeben habe,

    ...bis zu dem Zeitpunkt warst Du aber noch der Annhame, dieser Mensch wäre der passende Vater für euer Kind?


    Ironie on:


    Männer entwickeln sich leider immer erst nach der Geburt eines Kindes zum A. rschloch...


    Ironie off.


    LG chico