Zitat von »gardagirl« Unter dem zitierten Wikipedialink "Trauma" steht, dass Tod eines Elternteiles ein Trauma sei.
Das steht so nicht dort. Gut wäre "Unter anderem".
@Maschenka, ich will mich da nicht um Worte streiten. Richtig ist, dass "Tod eines Elternteiles" unter anderem dort steht.
Richtig ist aber auch, dass es in der Scheidungs/Trennungsforschung bekannt und allgemein akzeptiert ist (einfach zu googeln) , dass die Trennung von einem lebenden Elternteil ein wesentliches Trauma für ein Kind darstellt mit all seinen potentiellen Folgen und Risiken, die da beispielsweise wären: Selbstwertminderung, Ich-Störungen, selbstverletzendes Verhalten, emotionale Impulsivität oder aber innerlicher Rückzug mit affektiven Symtomen, im späteren Alter besteht das Risiko von dissozialen Verhaltensauffälligkeiten oder Schulverweigerung.
Mit diesem allgemein akzeptierten Wissen wird es schwierig, wenn man diesen Fall differenziert betrachtet:
Nämlich:
1: Ist das jetzt aufällige Verhalten des Sohnes die Folge der Trennung?
oder
2: Ist das jetzt auffällige Verhalten des Sohnes die Folge des ehemaligen Fehlverhaltens des Vaters?
@Trisha (AE Team), vielleicht habe ich es ja überlesen. Aber ein derzeitiges Fehlverhaltens oder eine derzeitige Erziehungsinkompetenz wird meines Erachtens nicht beschrieben.
Was wäre, wenn der Vater sein Erziehungsverhalten geändert hat? Dass unsere Gesellschaft davon ausgeht, dass Fehlverhalten von Menschen sich ändern können, ist ein Grundpfeiler unseres humanistischen Denkens, da wesentlich im Gesetz (auch im BGB) verankert ist.
A) Gehen wir einmal davon aus, dass der Vater sich geändert hat.
Dann wäre es doch sinnvoll, dass er in die psychologische Behandlung im Sinne eines systemischen Therapieansatzes integriert wird. Das wiederum verlangt von beiden Elternteilen ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft.
B) Gehen wir weiter davon aus, dass der Vater sein Fehlverhalten geändert hat, er aber nicht in die Therapie integriert wird, dann könnte das von dem Vater als eine Art Bestrafung oder Eskalation (vielleicht hat er ja auch noch das Sorgerecht für medizinische Belange?) sehen. Der Streit auf der Elternebene geht weiter oder erst so richtig los und der Sohnemann wird dann möglicherweise irgendwann einmal PAS-Verhalten zeigen werden (Stichwort: Ruhe oder von anderen auch als Friedhofsruhe bezeichnet).
C) Gehen wir davon aus, dass der Vater sein bisheriges Fehlverhalten nicht geändert hat, aber er einsichtig geworden ist und daran z.B. in einen familiensystemischen Ansatz arbeiten will, dann wäre eine Integration in eine familiensystemische Therapie (leider handelt es sich ja aber wohl nur um einen spieltherapeutischen kinderpsychologischen Ansatz) möglicherweise sinnvoll.
mann sollte ihm und seinem Sohn vielleicht eine Chance geben.
D) Gehen wir davon aus, dass der Vater sein Fehlverhalten aus der Vergangenheit nicht geändert hat (davon gehen die Meisten hier wohl aus, obwohl es m.E. gar keine entsprechende Darstellung darüber gibt), dann käme sicherlich in der Tat eine begleitete Umgangsanbahnung in Frage.
Zeigt er auch bei dieser wiederholt wenig Erziehngskompetenz und leidet der Sohn darunter (siehe oben Punkt 2), dann käme vielleicht eine Umgangsaussetzung in Frage.
Diesen Punkt aber gleich als ersten Schritt zu besetzen, halte ich für falsch und risikobehaftet (Folgen: siehe oben).
Noch ganz kurz:
Leider beinhaltet eine Mediation in aller Regel keinen therapeutischen Ansatz.
Grüße Garda