Hallo, ich sitze hier gerade vor einem ähnlichen Problem wie Haselocke und dachte vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps dazu geben.
Heute hat mir das Jugendamt dieser Umgangsvereinbarung zugestellt. Ich soll sie ausfüllen und als Vorschlag einreichen.
Man muss beachten, dass das Kind gerade mal drei Monate alt ist.
Ich möchte es gerne fair und ohne Fallstricke haben und so dass es auch akzeptiert werden kann.
Frage, finde ich irgendwo eine ausgefüllte Variante die ich als Referenz nehmen könnte?
Umgangsvereinbarung über die Ausübung des Umgangsrecht nach
Trennung und Scheidung
Die vorliegende Umgangsvereinbarung ist eine schriftliche Abmachung, auf deren Grundlage Eltern und Kind ihre Vorstellungen von der künftigen Gestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung dokumentieren. Die Umgangsvereinbarungen beinhaltet Absprachen zum Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil und mit anderen Bezugspersonen des Kindes. Diese Absprachen werden gemeinsam unter Einbeziehung aller Betroffenen ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Es ist dabei notwendig, dass das Kind an diesem Aushandlungsprozess entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu beteiligen. Im Vorfeld dieser Vereinbarung sollte bereits geklärt sein, wo das Kind in Zukunft überwiegend leben wird
Umgangsvereinbarung
Zwischen Frau und Herrn
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Für unser Kind / Kinder geboren am
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vereinbaren wir nach der Trennung / Scheidung folgend Umgangsregelungen:
1. Umgang an Wochentagen und Wochenenden
An dieser Stelle werden die Besuche des Kindes an Wochentagen und Wochenenden geregelt. Auch die Orte, an denen der Umgang stattfinden soll, können aufgenommen werden. Das ist besonders bei Säuglingen und Kleinkindern wichtig.
Den Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, legen wir wie folgt fest:
Als Ort des Umgangskontaktes legen wir fest:
2. Abholen und bringen des Kindes
Nicht immer ist es dem Elternteil möglich, nach ihrer Trennung und Scheidung ihre Wohnorte so zu wählen, dass sie nicht weit von einander entfernt liegen. Auch wenn in der Regel der umgangsberechtigte Elternteil für das Abholen und Bringen des Kindes verantwortlich ist, versuchen sich viele Eltern dabei zu unterstützen. Absprachen hierzu können nicht nur Eltern entlasten, sie können auch Konflikte vermeiden.
Zu Abholen und Bringen unseres Kindes treffen wir folgende Regelungen:
3. Umgang mit anderen engen Bezugspersonen
Nicht nur der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, ist nach Trennung und Scheidung zu regeln. Auch der Umgang mit anderen für das Kind wichtige Bezugspersonen (Großeltern Tanten, Onkeln, Paten usw.) ist festzulegen
Für den Umgang unseres Kindes mit_________________ vereinbaren wir folgende Regelungen:
4. Besondere Ereignisse und Festtage
Es ist sinnvoll, Absprachen für besondere Termine (z.B. Geburtstage ,Feiertage besondere Feste der Familie , eigene Termine des Kindes) zu treffen. Ebenso wird vereinbart, wie und wer das Kind abholt und bringt und wie mit den Kosten umgegangen werden soll.
Besondere Absprachen treffen wir für:
5. Ferienregelung
Ein wichtiger Punkt für Eltern und Kind sind die Aufteilung und Ausgestaltung der Ferien. Viele Eltern müssen gerade die Ferienzeiten weit im Voraus planen. Auch Kinder haben meist ganz konkrete Vorstellungen und Wünsche zu den Ferien, lieben aber auch, gerade wenn sie älter sind, spontane Einladungen. Die Ferienregelung verlangt in der Regel eine jährliche Anpassung. Nicht nur weil sich die Zeiten ändern, sondern auch, weil Klassenfahrten, Sport -, Musikreisen etc. hinzukommen können.
Für die Ferien vereinbaren wir folgende Regelungen:
Weihnachtsferien:
Winterferien:
Osterferien:
Pfingstferien:
Sommerferien:
Herbstferien:
Besondere schulfreie Tage:
6. Besondere Aktivitäten und Hobbys des Kindes
Besondere Aktivitäten (z.B. Sport, Musik) des Kindes sollten in der Umgangsregelung immer dann aufgenommen werden, wenn sie zu einer Beeinflussung der Umgangskontakte führen können. Für Kinder ist eine Teilnahme an diesen Aktivitäten von besonderer Bedeutung. Regelungen hierzu können Spannungen verhindern und das Kind bei der Ausübung seiner gewählten Hobbys unterstützen.
Für die Unterstützung unseres Kindes bei seinen besonderen Aktivitäten und Hobbys vereinbaren wir:
7. Gemeinsame Erziehungsziele der Eltern
Getrennt lebende Eltern sind weder in ihrer Lebensführung identisch noch bei der Erziehung des Kindes. Kinder können mit der Unterschiedlichkeit ihrer Eltern in der Regel ganz gut zurecht kommen. Allerdings darf dies Verschiedenheit sich nicht zum Nachteil des Kindes auswirken. Ein ständiges Hin und Her in wichtigen Erziehungsfragen kann das Kind verunsichern. Aus diesem Grund ist es ratsam, einige wichtige gemeinsame Erziehungsziele auszuhandeln und zu benennen.
Über folgend Erziehungsziele treffen wir gemeinsame Absprachen:
8. Konflikte
Mit Hilfe der Umgangsvereinbarung können Eltern und Kind ihre Situation nach Trennung und Scheidung aktiv gestalten. Das schließt jedoch nicht aus, dass es in der Folge zu Konflikten bei der Umsetzung einzelner Bestandteile kommt.
Ein häufiger Konfliktpunkt betrifft den Umzug eines Elternteils in eine andere Stadt, Region, Bundesland oder in einem anderen Staat. Ein Umzug hat auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Durchführung des Umgangs.
Können sich die Eltern durch Gespräche, Medien und Beratung nicht auf eine Umgangsregelung einigen, kann zur Klärung dieser Fragen das Familiengericht angerufen werden. Auf Grund allgemeiner Erfahrungen kann jedoch darauf verwiesen werden, dass eine außergerichtliche Lösung eines Konfliktes für Eltern und Kind in der Regel zu besseren und dauerhaften Ergebnissen führt.
Es ist ratsam, für den Streitfall eine bestimmte Vorgehensweise (Gespräche, Beratung, Mediation usw.) zu vereinbaren.
Wenn wir uns im Einzelfall nicht einigen können oder es in bestimmten Punkten der Umgangsvereinbarung zu Konflikten kommt, werden wir durch
eine gemeinsame Lösung im Interesse unseres Kindes anstreben.
9. Anpassung der Umgangsvereinbarung
Die Lebensumstände von Eltern und Kind sich im Laufe der Zeit erheblich verändern. Gerade bei Kindern entwickeln sich mit zunehmendem Alter andere Interesse und Bedürfnisse.
Um allen Betroffenen gerecht zu werden, ist es sinnvoll, die Umgangsvereinbarung in einem festgelegten Rhythmus zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Kann keine einvernehmliche Änderung getroffen werden, bleiben die bisherigen Vereinbarungen gültig.
Die von uns getroffene Umgangsvereinbarung wollen
Wir nach_________/___________ Monaten / Jahr(en) gemeinsam überprüfen.
Mit der Umgangsvereinbarung treffen die Eltern wichtige und verbindliche Absprachen zur Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte.
Wir haben die Umgangsvereinbarung gemeinsam erarbeitet und erklären uns mit den vereinbarten Regelungen einverstanden.
(Ort, Datum)
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Unterschrift der Mutter Unterschrift des Vaters
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