Beiträge von orphelio

    Hallo Sahummel,


    ich ärger mich, dass ich tatsächlich dachte es ist der richtige Moment ein Kidn zu zeugen, mit dieser Person. Das werfe ich auch nur mir vor. Denn es war alles andere als richtig.


    Nun stehe ich aber vor einer anderen Situation. Das Kind ist da. Und ich habe mir sehr sehnlich ein Kind gewünscht und auch dieses Kidn hat seinen Vater verdient. Daher, täuscht es natürlich wenn ich sage mein Leben ist super! Das ist es und ich denke mir oft genug, ahhh gott sei dank habe ich den Stress nicht, wenn ich die frustrierten jungen Eltern, völlig übermüdet und genervt bis zum Anschlag, vom Kind, von einander, an ihren Autos sehe...


    Aber natürlich will ich so oft wie es geht für das Kind da sein. Und natürlich würde sich auch mein Leben dann an diesen Tagen deutlich verändern, dass ist ja nichts negatives, sondern das genaue gegenteil davon, dass Schönste an sich..!



    Ich möchte der KM nichts auswischen, oder was auch immer... Wirklich nicht.

    Übrigens: ich LIEBE High Heels , habe French Nails, Wimpernextensions...


    Liebe FraumitKind, ich gratuliere Dir dazu. Ich mag es auch. Eine gepflegte Frau ist wundervoll und angenehm.


    Das habe ich auch gar nicht kritisiert, was ich damit vielmehr beschreiben wollte war eine gewisse Aditüde bei der KM, die ich zuvor verdrängt hatte, oder nicht wahrthaben wollte.


    Ich habe schon genug Väter am Prenzlauer Berg gehört, die es nicht so toll finden, dass ihre ehemals super attraktiven & gepflegten Frauen, plötzlich nur noch im Schlabber-Look (auch draussen), ungemachten Haaren und "völlig natürlich" aufgetreten sind. Es kommt halt immer auf die gesunde Mischung an...


    Und Wimpernextensions sind doch Schweineteuer, oder? Ich habe die doch zweimal bezahlt.. Sauerei! :pfeif:D:lach:daumen


    LG
    Orphelio

    Hallo liebe Leute,


    erst einmal vielen lieben Dank für die guten und zahlreichen Antworten.



    Das unnötigste vorab: nicht ich nenne sie "High-Heel.Mom", sie sieht sich selbst als solche und badet sich in den Blicken der kinderwagenschiebenden Väter, denen neben ihren eigenen Frauen die Kinnlade runterkippt, wenn sie sie sehen. Ja, früher bin ich darauf reingefallen. Und für mich ist die Schönheit einer Frau auch wichtig.


    Leider habe ich bei der Mutter meines Kindes wichtige Charakterzüge unterschätzt, verdrängt, nicht wahrhaben wollen etc! Sie ist einfach ordinär und aus ihrem mangelnden Selbstbewusstsein heraus, kokketiert sie permanent mit ihren optischen Reizen, quasi als flehen nach Aufmerksamkeit.


    Gott sei Dank erfahre ich gerade das Attraktivität und eine wundervoller Charakte sich nicht wirklich komplett ausschließen.. mal sehen! :-)



    In meinem Job habe ich sehr viel Freizeit und viele Möglichkeiten zu Flexibilität, ich kann therotisch jeden Tag ab 14h das Büro verlassen, wenn die größten Orders geschrieben sind.


    In sofern ist die Frage vielleicht nicht uninteressant, inwiefern ich anstatt Betreuungsgeld eben mit Betreuung dienen kann? Wenn ich das Kind theoretisch jeden Tag (an den Wochenenden theoretisch 24STD.) von 14h bis zur Bettzeit betreuen !KÖNNTE! und es nur an der Verweigerungshaltung der Mutter scheitert...? Vielleicht wirkt sich das auch auf den BU-Anspruch aus?


    Noch etwas, ich habe sicher mein Macken, wie jeder Mensch auf Erden... Aber ich bin verdammt stolz auf mich, denn ich habe das Wohl des Kindes im Blick, zahle den Höchstsatz, will für da Kind da sein, ich kämpfe, rufe jeden 2. Tag beim JA an. Ich habe auch einen Anwalt, das ist alles in der Mache! Und auch wenn ich hier anders schreibe, ich bin nicht verbittert, wütend auf die KM oder von Rachegefühlen gesteuert, im Gegenteil, ich wünsche mir nichts mehr als das es gelingt, dass wir in Zukunft vernünftig zum Wohle des Kindes miteinander umgehen und die KM akzeptiert, dass SIE mich auch als Vater ihres Kindes ausgesucht hat, so wie ich andersherum!


    Die KM hat bisher leider nur ihren Hass, ihre Enttäuschung und ihre Negativität im Blick. Ich werde es nicht zulassen, dass mein Kind 24/7/365 diesem Menschen ausgesetzt ist, ohne da raus zu kommen.


    Meine weiblichen Bekannten kommen zu mir und sagen, sie können es nicht verstehen, ich wäre der Traummann für ein gemeinsames Kind, für eine Familie, von meiner Einstellung her und meiner Auffassung davon.


    Und diese KM ist einfach nur verbohrt und hasserfüllt und nicht bereit gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Da muss man sich schon fragen, ob sie überhaupt ein Kind erziehen sollte...


    Sie findet 1000 Ausreden, um Termine mit dem JA und der Beratungsstelle zu verschieben. Sie stellt mich als Monster und schlimmsten Menschen auf Erden dar. Ich muss überall hinfahren und mit den Leuten reden, (was ich sowieso mache), um das Bild, dass sie von mir haben wieder gerade zu rücken... Es ist alles so nervig und unnötig und niemandem ist geholfen, am Wenigsten dem Kind.



    Und die Mutter ist so verblendet und sieht nicht was sie dem Kind antut, hält sich aber für die geilste, beste und schönste Mutter der Welt. Es ist unbegreiflich. Und deßhalb will ich das mit dem Betreuungsunterhalt auch auf Heller und Cent akkurat geklärt haben. Wenn die KM nur 20% mehr Vernunft an den Tag legen würde und mal "klar kommen" würde, würde ich ihr wahrscheinlich freiwillig etwas geben, das über dem liegt was ich muss! Aber so? Es reicht! Meine Geduld ist am Ende... Und dann verdienen eben die Anwälte!




    Das liest sich jetzt vielleicht wieder so aggressiv oder es gibt Dinge die man natürlich differenzierter sehen muss, als in meiner bauchgesteuerten Antwort hier...


    Ich will einfach mein Kind sehen und den "normalen, üblichen" Umgang ermöglichen.



    Denn ganz ehrlich, mein Leben ist super! Jeden Tag ausgeruht zur Arbeit. In Ruhe die Tagesschau gucken. Samstag/Sonntag ausschlafen. Abends mit den Jungs was machen, zum Sport, ein Date mit einer Kollegin, ich habe alle Freiheiten. (Oh Gott, jetzt hasst ihr mich :D )



    Da zahle ich auch gern BU, aber es muss im Rahmen bleiben, es muss der Umgang mit dem Kind möglich sein und es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben... Oder nicht?


    :blume

    Hallo,


    ich antworte gerade völlig aus dem Bauch heraus und impulsiv: Das Geht Gar Nicht!



    ich vermute die Schule beginnt erst um 08:00 Uhr? Dann ist es echt nicht in Ordnung das Kind von sieben Jahren eine halbe Stunde in der Kälte und Dunkelheit sitzen zu lassen, um vermutlich mit dem eigenen Tageszeitplan nicht zu kollidieren.



    Also, ich würde das in keinem Fall akzeptieren und finde deine negative Haltung dazu völlig normal.


    Viele Grüße


    Orphelio

    Hallo liebes Forum,


    aus einer sehr komplizierten und von beiden Seiten zerstörerischen Beziehung ist ein Kind hervorgegangen.


    Die Mutter ist nicht Dialogbereit, relativ heftig unterwegs und zieht alle Register.


    Ich zahle für den Kindesunterhalt bereits freiwillig (ungeprüft) den Höchstatz (ca. 416 EUR).


    Jetzt möchte die Mutter, die in Berlin am Prenzelberg als ehemaliges Party-Gör ihre Erfüllung im Muttersein gefunden hat und sich selbst gerne als "High-Heel-Mom" bezeichnet, natürlich sehr gerne auch Betreuungsunterhalt haben.



    Sie hatt einen nicht allzu schlecht bezahlten Job, ca. 3000 EUR netto/mtl. Jetzt erhält sie nach Angaben ihres Anwalts noch ca 2000 EUR/mtl. Sie ist Festangestellte, ich freiberuflicher Mitarbeiter in einem Unternehmen.


    Mein Einkommen variiert stark, da es zum größten Teil aus Provisionen zusammengestetzt ist. Einnahmen brutto ca. 7300 /Monat.


    Es kann aber eben auch mal ein Monat mit 9.500 EUR sein, oder ein Monat mit 3.800 EUR sein.. Also mal so mal so! Natürlich geht von meinen Einnahmen auch noch sämtliche Kosten ab, Miete, Auto, Lebenskosten, Versicherungen, Private Krankenversicherung, Strom, Wasser, Benzin, Büromiete, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Soli, etc.....!


    Frage I:


    Was kann ich denn alles abziehen, was ist der zugrundeliegende Betrag für die Bemessung des Betreuungsunterhaltes?


    Frage II:
    Wie hoch ist denn der Anspruch einer mit allen Sozialleistungen und Konzernseitig angebotenen Leistungen abgesicherten Frau, wenn man die Situation eines Freiberuflers gegenüberstellt.


    Ich habe gestern gehört, dass bei einem verbleibendem Netto der KM von ca. 2000 EUR, die Bedürftigkeit der Mutter eventuell gar nicht gegeben ist! Wie wirkt sich eine eventuelle Erbschaft, oder Aktien und Bankvermögen der KM auf den Betreuungsanspruch aus? Inwiefern kann man die KM auffordern diese Vermögen offen zu legen etc?


    Kann dazu jemand was sagen, worauf muss ich mich einstellen.. etc...?


    Ich möchte der Frau eigentlich nur einen sehr geringen Betrag zahlen und werde auch den Kindesunterhalt dann auf das reduzieren, was sich errechnet und nicht FREIWILLIG den Höchstsatz zahlen, wenn es keine vernünftige Einigung gíbt.


    Aber falls mir jemand mal so eine grobe Hausnummer prophezeihen könnte, was ich der Dame in Zukunft in etwa zu überweisen habe, würde ich mich sehr freuen..


    Grüße aus Spandau,


    Orphelio

    Alles ist Gut! Gelegenheit sich zu entspannen.


    Und Bitte nicht zwischen dem verwechseln, was ich hier schreibe und wie ich mich in den entsprechenden Angelegenheiten verhalte - Dazwischen liegen Welten!!! Ind ich bin nicht hier, um hier auch noch auf alle Empfindungen und Befindlichkeiten der KM Rücksicht zu nehmen, dass mache ich permanent, im Umgang mit dem JA, in meinen Vorschlägen an die KM, Mit dem HÖCHSTBETRAG an Kindesunterhalt, den die KM erhält etc... und so weiter.


    Das gilt sicher auch für viele andere, Was Man Hier Schreibt ist noch lange nicht das, was man der KM "an den Kopf werfen" oder gegenüber dem JA äußern würde.


    Aber wo wenn nicht hier, wo dann kann man auch mal Frust und Enttäuschung durchblicken lassen?


    Daher, gerade bei meinen Threads, Fragen etc. nicht unbedingt immer alles in die Wagschale legen.. Ich sehe mich nicht als den Hort des einzig Guten und ich denke auch nicht so.


    Und einfach mal Locker bleiben, das hilft mir und das würde auch hier im Forum oftmals helfen..


    Ach so ICH HABE JETZT NIEMANDEN DIREKT GEMEINT....! :thanks:


    Ansonsten vielen lieben Dank. Es sind gute Ratschläge und konstruktive Ideen dabei, die mir auch geholfen haben! :rotwerd

    Danke Tine,


    ich gebe die Hoffnung nicht auf und werde egal was passiert immer da sein, oder besser zur Stelle sein, wenn mein Auftritt kommt.


    Aber es ist halt schade zu ahnen, dass man von dem Kind als Baby oder Säugling nichts mitbekommt und das alles verpassen soll.


    Und das das Kind niemals sagen wird, mein Papa war immer da, selbst als Baby! Aber wenigstens das muss die Km vor ihrem Kind verantworten.

    Ja,


    leider fürchte ich auch, dass die Gluckenallüren ganz furchtbar extrem ausgewuchert sind bei meiner KM, sie hat kaum soziale Kontakte, im Grunde nur eine Freundin, die aber mit einer eigenen jungen, funktionierenden Familie beschäftigt ist und wiederum die Mutter der Km, die beiden, verstärken sich natürlich schön in der Auffassung, dass Km das alles schön alleine schafft, sie keinen Vater brauchen, weil die Oma das it der Km ja auch schon zu Ostzeiten geschafft hat etc. pp


    Die KM, ist völlig manisch im Umgang mit dem Kind, dass habe ich schon aus dem Umfeld erfahren, d.h. sie macht zwar alles richtig aber mit der totalen
    Überbehütung, Angst vor Allem und der totalen Hysterie..


    Es ist einfach furchtbar das mein Kind diesem ganzen Psycho-Wahn ausgesetzt ist, ohne das ich einfach leicht mit einer gewissen "Normalität" "gegensteuern" kann...!


    Es muss der echte Dad her für das Kind :-)

    Hallo Friday,


    also ich mache jetzt auf jeden Fall keine weiteren Baustellen auf.


    Vor dem JA wird auch mit höchster Sorgfalt und Bedacht kommuniziert. Die KM wartet ja nur auf ein Fehlverhalten meinerseits. Ich bin geimpft bis zum Anschlag...


    MIR TUT DAS KIND LEID..! :(


    Naja, alles andere wird sich zeigen!


    Auf jeden Fall werde ich aktiv bleiben und die Mutter wird merken, dass der ewige Kampf auch an ihren Kräften zerrt.



    Vielleicht wird sie auf diesem Wege klüger.


    Zumal wenn sie merkt das JA und Gerichte nicht uneingeschränkt auf "Ihrer" Seite sondern auf der Seite des Kindes sind!
    Das hat sie bisher noch gar nicht deutlich genug von den entsprechenden Stellen erfahren. Was ja auch in Ordnung war, da das Kind noch viel zu klein ist und die KM auch erstmal die neue Lebensituation in Ruhe erfahren und erleben soll.

    Hallo vielen Dank für die regen Antworten.


    Also die Vereinbarung sieht vor das ich das Kind für eine Stunde abhole, wenn man bedenkt wie sich das jetzt hinaus zögert, ist es ja bis der VORSCHLAG zu einer UNTERSCHRIEBENEN Vereinbarung wird noch etwas hin, d.h. das Kind ist dann evtl. 6 oder gar schon sieben Monate alt. Daher dachten wir eine Stunde abholen sollte dann 2x die Woche möglich sein. Die Uhrzeiten habe wir auf 15h festgelegt jeweils, also immer nach einem potentiellen Mittagsschlaf und so, dass man den Termin dann um die Stillzeit nach hinten verschieben kann.


    Zum Thema Fairness gegenüber Kind und Mutter bedeutet das, dass ich zweimal die Woche zur Wohnung der Km fairen würde, zu dem vereinbarten Uhrzeit, wenn die Km das Kind gerade stillt warte ich im Zweifelsfall die Stillzeit ab, im Auto vor der Tür, etc, nehme dann im Anschluß mein Besuchsrecht/Umgangsrecht wahr und gebe das Kind dann wieder bei der Km oder der Freundin oder wer es auch immer auf ihrer Seite durchführen wird ab..


    Ja, ich bin an meinem Kind interessiert und ich denke, dass die meisten "Strapazen" Unwägbarkeiten und Unvorhersehbarkeiten auf mich zu kommen werden. Ich habe auch keine Lust mehr auf die Befindlichkeiten der KM Rücksicht zu nehmen, dass hat sie langsam aber sicher verspielt.


    Von daher, bin ich auch an dem Punkt, dass ich sage wenn ich bis zum 05.01.2012 nicht konkretes von JA oder Km höre geht es sofort vor Gericht.


    Ich bin im Übrigen auch der Meinung, dass eine Mutter, die nur Ihre Machtspielchen treibt, ihren Hass, Zorn und Enttäuschung gegen Kind und Vater einsetzt nicht unbedingt sorge fähig ist. Davon mal ganz abgesehen, dass sie das Kind komplett als EIGENTUM betrachtet und es nicht mal als eigenständiges Individuum mit eigenen Rechten betrachtet

    HI Juwi,


    apropos Wohnung, du schreibst sie erträgt mich nicht in der Wohnung. Das ist sicher so. Deshalb habe ich auf Raten der Beratungsstelle für junge Väter in Berlin, in die Vereinbarung geschrieben, dass: "Der Kindesvater das Kind an der Wohnung der KM abholt, ein Betreten der Wohnung durch den KM ist dabei nicht notwendig und für den Kindesvater nicht von Interesse"...!!!


    Also die Vereinbarung ist super fair, da kann mir keiner was sagen ich kann sie gerne mal komplett posten. Ich habe sie mit Anwalt und Beratungsstelle ausgefüllt und super fair und rücksichtsvoll im Bezug auf die KM formuliert. Dabei wurde wirklich an alles gedacht, auch dass ich eigene, allen Sicherheitsanforderungen entsprechende Transportmittel (Kinderwagen, etc.) für das Kind selber habe und selber zum Termin mitbringe..!!!1

    Hopeful


    SUPER!!!! Dafür möchte ich mich nicht nur einmal sondern 100.000 mal bedanken. Ich sehe es exakt wie du.


    Der Ansatz von Juwi war aber damals bei der Frage nach dem Umgang eben überhaupt erst mal etwas zu erreichen. Das habe ich schon auch verstanden. Allerdings öfter-und-kurz, diese Regelung wurde mir auch von der Beratungsstelle für junge Väter in Berlin gegeben!


    Dann habe ich also mit Juwis Vorschlag kombiniert und zweimal die Woche 1 Stunde vorgeschlagen, es ist ja also auch noch VERHANDELBAR :-o

    Hi Myronn,


    ein Jammer, dass die Gerichte nicht sagen, wer sich wegen so einem Schwachsinn nicht einigen kann muss jeweils 10.000 EUR zahlen.
    Die Gerichte währen schlagartig entlastet und meine km hätte sicher morgen eine einvernehmliche Lösung zur Hand.


    Wie ist das überhaupt mit den Kosten? Die werden geteilt, auch wenn ich außergerichtliche Vorschläge unterbreitet, mich nachweislich darum bemüht habe und die Mutter nachweislich alles blockiert hat etc? Oder zahle ich die am Ende noch alleine, weil ich ja schließlich das Besuchsrecht haben möchte..????? :(


    Oder kann es passieren, dass das Gericht wenigstens einmal fair entscheidet und sagt wer so vorsätzlich blockiert und das Recht des Kindes am Umganf verhindert, hat auch die Kosten zu tragen..?? :D

    hallo juwi,


    es ist ja auch nur ein vorschlag, aber wenn diese verwegene an unverschämtheit nicht zu übetreffende maximalforderung von der km nicht zu erfüllen ist, um dem kind die möglichkeit zu geben sich an den km zu gewöhnen kann sie ja einen gegenvorschlag machen :D

    Also als Umgangsvereinbarung habe ich vorgeschlagen, das Kind zunächst zweimal wöchentlich für eine Stunde zu sehen.


    Das Jugendamt versucht zu vermitteln aber die Dame sagte schon, dass sie ab 2012 nicht mehr die Zeit dafür haben wird und eine Frau von der Caritas das übernehmen soll, also zunächst vermittelnde Einzelgespräche und den Versuch eines gemeinsamen, moderierten Gespräches.


    Also warte ich jetzt bis 15.01 ab, was sich aus diesen Versuchen ergibt und beantrage dann ansonsten bei Gericht ein Besuchsrecht, ist das so korrekt?

    Danke Kater,


    das ist ja das, was ich der Km und dem Jugendamt seit der Geburt vorschlage, allerdings weigert sich die KM strikt dagegen. Sie behauptet sie sei von mir so traumatisiert, dass sie nicht mit mir in einem Raum sein könne. Abgesehen davon, ist sie es, die eigentlich nur unsere ganzen Konflikte zu Schau stellt, sie überall aus Ihrer (verzerrten) Sicht darstellt und manipuliert wiedergibt.


    Ich versuche, (so sehe ich es zumindest) nach vorn zu schauen, Lösungen für die Zeit "ab jetzt" zu suchen. Aber ich komme eben nicht weiter und denke es muss jetzt vom Gericht festgestellt werden, eben auch weil die KM komplette Lügen in den Raum stellt um mich zu diskreditieren und ihre Haltung mir gegenüber zu rechtfertigen. Ich merke also auch, dass da evtl. Dinge mal grundsätzlich klargestellt werden sollten.


    Wenn also die Mutter mittelfristig nicht zu Gesprächen bereit ist, was soll ich dann tun?? :schiel

    Hallo liebes Forum,


    ich möchte mich mal wieder mit zwei, drei Fragen an Euch wenden.


    Zunächst vielen Dank für die Tipps zu der Umgangsvereinbarung für mein 4 Monate altes Kind. Ich habe viele der Vorschläge so übernommen.


    Diesen Vorschlag für eine Umgangsvereinbarung habe ich dann an KM und JA gesendet und um eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage gebeten. Von der KM kam keine Reaktion.


    Ich habe die Umgangsvereinbarung nun noch einmal als Erinnerung, per E-Mail an KM und JA gesendet, diesmal mit dem Hinweis, dass ich die Angelegenheit im Januar an meinen Anwalt und das Familiengericht weiterleite, wenn bis dahin keine Reaktion kommt, bzw. eine erkennbare Bereitschaft zu einer Einigung ersichtlich wird.


    Nun geht es los:


    Die KM hatte meiner Mutter vor 10 Tagen mitgeteilt und auch dem JA, dass meine Mutter das Kind an Weihnachten nicht sehen könne, da sie sich mit dem Kind nicht in der Stadt sondern in Hamburg befinde. Das war nachweislich gelogen. Sie war in der Stadt, zumindest am 23.12. als ein Treffen hätte stattfinden sollen und am 26.12. als es ebenfalls möglich gewesen wäre.


    1. Frage: Die KM hat das (aus meiner, voreingenommen Sicht), natürlich gewusst, dass sie in der Stadt sein wird, natürlich wird sie behaupten das Kind sei plötzlich krank geworden, was auch immer. Aus meiner Sicht hat sie aber nicht nur meine Mutter, sondern auch das JA vorsätzlich angelogen. Und ich möchte schon mit dem JA darüber reden. Wie seht ihr das, haben solche "Lügen" irgendwelche Konsequenzen? Kann ich mit dem Nachweis, dass die KM hier war, unterstreichen, dass Sie den Umgang auch mit der Großmutter torpediert, bzw. nicht fördert, also VERHINDERT?


    2. Frage, die Mutter hat auf die Umgangsvereinbarung nicht reagiert, vermutlich, weil sie nicht die Interessen des Kindes, sondern nur die ihrer eigenen Enttäuschung und Bitterkeit verfolgt, wird sie auch auf die Erinnerungsmail nicht reagieren. Also geht die Sache an das Familiengericht. Wie lange dauert denn so eine Entscheidung vor Gericht in der Regel, also wann hat man dann so etwas wie einen Titel und kann den Umgang mit dem Kind "einfordern"?


    3. Frage ich habe in dem Thread von 3xSonnenschein ( Bin total verzweifelt!!! Wie kann das sein??? ) etwas von einer einstweiligen Anordnung gelesen. Ich bin ja weder Stalker" noch in irgendeiner Weise gewalttätig oder unberechenbar, sondern einfach das Opfer einer völligen "Psycho-Frau ;-)" mit Verlaub... :-)


    Wie seht ihr das, was könnte ich mit einer solchen "einstweiligen Anordnung erreichen? Habe ich Chancen eine zu erhalten und wie lange dauert es, so etwas vor Gericht zu bekommen?


    Ich möchte aber bevor hier wieder die virtuellen Tiraden auf mich nieder gehen, noch sagen, ich wünsche mir das alles nicht!!! Ich wünsche mir, dass die KM zur Vernunft kommt, dass man einen fairen und friedlichen Umgang regeln kann und wir uns der GEMEINSAMEN Verantwortung bewusst werden und dieser so weit das die Umstände zulassen gemeinsam nachkommen..!! (Und ich liebe Frauen, behandele sie mit größtem Respekt, schätze ihre Weitsichtigkeit und ihre geordnete Denkstruktur und die allermeisten sind auch nicht "Psycho") :-):winken::blume


    Vielen lieben Dank schon mal und ein paar schöne letzte Tage in 2011 :-)

    Hallo, ich sitze hier gerade vor einem ähnlichen Problem wie Haselocke und dachte vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps dazu geben.


    Heute hat mir das Jugendamt dieser Umgangsvereinbarung zugestellt. Ich soll sie ausfüllen und als Vorschlag einreichen.


    Man muss beachten, dass das Kind gerade mal drei Monate alt ist.


    Ich möchte es gerne fair und ohne Fallstricke haben und so dass es auch akzeptiert werden kann.


    Frage, finde ich irgendwo eine ausgefüllte Variante die ich als Referenz nehmen könnte?




    Umgangsvereinbarung über die Ausübung des Umgangsrecht nach
    Trennung und Scheidung



    Die vorliegende Umgangsvereinbarung ist eine schriftliche Abmachung, auf deren Grundlage Eltern und Kind ihre Vorstellungen von der künftigen Gestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung dokumentieren. Die Umgangsvereinbarungen beinhaltet Absprachen zum Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil und mit anderen Bezugspersonen des Kindes. Diese Absprachen werden gemeinsam unter Einbeziehung aller Betroffenen ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Es ist dabei notwendig, dass das Kind an diesem Aushandlungsprozess entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu beteiligen. Im Vorfeld dieser Vereinbarung sollte bereits geklärt sein, wo das Kind in Zukunft überwiegend leben wird




    Umgangsvereinbarung



    Zwischen Frau und Herrn


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    Für unser Kind / Kinder geboren am
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    vereinbaren wir nach der Trennung / Scheidung folgend Umgangsregelungen:



    1. Umgang an Wochentagen und Wochenenden
    An dieser Stelle werden die Besuche des Kindes an Wochentagen und Wochenenden geregelt. Auch die Orte, an denen der Umgang stattfinden soll, können aufgenommen werden. Das ist besonders bei Säuglingen und Kleinkindern wichtig.
    Den Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, legen wir wie folgt fest:




    Als Ort des Umgangskontaktes legen wir fest:




    2. Abholen und bringen des Kindes
    Nicht immer ist es dem Elternteil möglich, nach ihrer Trennung und Scheidung ihre Wohnorte so zu wählen, dass sie nicht weit von einander entfernt liegen. Auch wenn in der Regel der umgangsberechtigte Elternteil für das Abholen und Bringen des Kindes verantwortlich ist, versuchen sich viele Eltern dabei zu unterstützen. Absprachen hierzu können nicht nur Eltern entlasten, sie können auch Konflikte vermeiden.
    Zu Abholen und Bringen unseres Kindes treffen wir folgende Regelungen:




    3. Umgang mit anderen engen Bezugspersonen
    Nicht nur der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, ist nach Trennung und Scheidung zu regeln. Auch der Umgang mit anderen für das Kind wichtige Bezugspersonen (Großeltern Tanten, Onkeln, Paten usw.) ist festzulegen
    Für den Umgang unseres Kindes mit_________________ vereinbaren wir folgende Regelungen:


    4. Besondere Ereignisse und Festtage
    Es ist sinnvoll, Absprachen für besondere Termine (z.B. Geburtstage ,Feiertage besondere Feste der Familie , eigene Termine des Kindes) zu treffen. Ebenso wird vereinbart, wie und wer das Kind abholt und bringt und wie mit den Kosten umgegangen werden soll.
    Besondere Absprachen treffen wir für:




    5. Ferienregelung
    Ein wichtiger Punkt für Eltern und Kind sind die Aufteilung und Ausgestaltung der Ferien. Viele Eltern müssen gerade die Ferienzeiten weit im Voraus planen. Auch Kinder haben meist ganz konkrete Vorstellungen und Wünsche zu den Ferien, lieben aber auch, gerade wenn sie älter sind, spontane Einladungen. Die Ferienregelung verlangt in der Regel eine jährliche Anpassung. Nicht nur weil sich die Zeiten ändern, sondern auch, weil Klassenfahrten, Sport -, Musikreisen etc. hinzukommen können.
    Für die Ferien vereinbaren wir folgende Regelungen:


    Weihnachtsferien:


    Winterferien:


    Osterferien:


    Pfingstferien:


    Sommerferien:


    Herbstferien:


    Besondere schulfreie Tage:




    6. Besondere Aktivitäten und Hobbys des Kindes
    Besondere Aktivitäten (z.B. Sport, Musik) des Kindes sollten in der Umgangsregelung immer dann aufgenommen werden, wenn sie zu einer Beeinflussung der Umgangskontakte führen können. Für Kinder ist eine Teilnahme an diesen Aktivitäten von besonderer Bedeutung. Regelungen hierzu können Spannungen verhindern und das Kind bei der Ausübung seiner gewählten Hobbys unterstützen.
    Für die Unterstützung unseres Kindes bei seinen besonderen Aktivitäten und Hobbys vereinbaren wir:




    7. Gemeinsame Erziehungsziele der Eltern
    Getrennt lebende Eltern sind weder in ihrer Lebensführung identisch noch bei der Erziehung des Kindes. Kinder können mit der Unterschiedlichkeit ihrer Eltern in der Regel ganz gut zurecht kommen. Allerdings darf dies Verschiedenheit sich nicht zum Nachteil des Kindes auswirken. Ein ständiges Hin und Her in wichtigen Erziehungsfragen kann das Kind verunsichern. Aus diesem Grund ist es ratsam, einige wichtige gemeinsame Erziehungsziele auszuhandeln und zu benennen.
    Über folgend Erziehungsziele treffen wir gemeinsame Absprachen:



    8. Konflikte
    Mit Hilfe der Umgangsvereinbarung können Eltern und Kind ihre Situation nach Trennung und Scheidung aktiv gestalten. Das schließt jedoch nicht aus, dass es in der Folge zu Konflikten bei der Umsetzung einzelner Bestandteile kommt.


    Ein häufiger Konfliktpunkt betrifft den Umzug eines Elternteils in eine andere Stadt, Region, Bundesland oder in einem anderen Staat. Ein Umzug hat auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Durchführung des Umgangs.


    Können sich die Eltern durch Gespräche, Medien und Beratung nicht auf eine Umgangsregelung einigen, kann zur Klärung dieser Fragen das Familiengericht angerufen werden. Auf Grund allgemeiner Erfahrungen kann jedoch darauf verwiesen werden, dass eine außergerichtliche Lösung eines Konfliktes für Eltern und Kind in der Regel zu besseren und dauerhaften Ergebnissen führt.


    Es ist ratsam, für den Streitfall eine bestimmte Vorgehensweise (Gespräche, Beratung, Mediation usw.) zu vereinbaren.


    Wenn wir uns im Einzelfall nicht einigen können oder es in bestimmten Punkten der Umgangsvereinbarung zu Konflikten kommt, werden wir durch




    eine gemeinsame Lösung im Interesse unseres Kindes anstreben.



    9. Anpassung der Umgangsvereinbarung
    Die Lebensumstände von Eltern und Kind sich im Laufe der Zeit erheblich verändern. Gerade bei Kindern entwickeln sich mit zunehmendem Alter andere Interesse und Bedürfnisse.
    Um allen Betroffenen gerecht zu werden, ist es sinnvoll, die Umgangsvereinbarung in einem festgelegten Rhythmus zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Kann keine einvernehmliche Änderung getroffen werden, bleiben die bisherigen Vereinbarungen gültig.


    Die von uns getroffene Umgangsvereinbarung wollen


    Wir nach_________/___________ Monaten / Jahr(en) gemeinsam überprüfen.


    Mit der Umgangsvereinbarung treffen die Eltern wichtige und verbindliche Absprachen zur Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte.


    Wir haben die Umgangsvereinbarung gemeinsam erarbeitet und erklären uns mit den vereinbarten Regelungen einverstanden.


    (Ort, Datum)



    ___________________________________________________________________________


    Unterschrift der Mutter Unterschrift des Vaters



    ___________________________________________________________________________

    Hallo,


    ich bin ein junger Mann, seit drei Monaten Vater und sitze gerade vor genau dem gleichen Formular. Ich möchte es für alle beteiligten fair und ohne Fallstricke ausfüllen.


    Wo finde ich denn noch ein paar Beispiele für faire und annehmbare Lösungen? Hat da jemand einen Tipp für einen Link im Netz?


    Das Exemplar einer Umgangsvereinbarung, das mir das Jugend amt heute zugesendet hat. ist das gleiche wie das der junegn Dame, die hier postet.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.. und einen schönen Nikolaus :-)