Beiträge von mischka

    Ich habe kürzlich einen Vortrag zum Wechselmodell gehört, das ist sicherlich sehr anspruchsvoll, aber realisierbar. Es steht und fällt damit, dass die Eltern gut miteinander kommunizieren können bzw. wollen. Das scheint mir zur Zeit nicht so ganz der Fall zu sein.

    Das ist Unfug. Das Thema wird häufig von Müttern angeführt, um das Wechselmodell verweigern zu können.


    Aber an welcher Stelle ist es denn notwendiger als beim Residenzmodell, miteinander zu kommunizieren?

    Muss derjenige, der den Prozess verliert nicht die Kosten bezahlen, die entstanden sind ?

    Nein, im Allgemeinen "heben sich die Kosten des Verfahrens gegeneinander auf" im Familienrecht, das heißt, jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.


    Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten einem der Beteiligten allein aufgebürdet werden: siehe §81 FamFG

    Habt ihr das hier eigentlich überlesen? Gegen SOLCHE Besuche sollte doch so einiges sprechen, denke ich. Das stört nicht nur den Kindergartenalltag mit seinen Bläufen, sondern auch die gesamte familiäre Situation. Hier wird m.E. das Kind als Mittel zum Zweck (Machtdemonstration) genutzt, und das in einem Moment, wo die Mutter nicht aktiv intervenieren kann. Menschlich vollkommen daneben, sollte der KV doch solche Dinge nicht, schon gar nicht auf so eine Art und Weise, über das Kind laufen lassen. :kopf Wenn der KV jedoch dort auftaucht und das Kind derart verunsichert, halte ich das für falsch. Und zwar absolut.


    Würde er dort zu dem Zweck auftauchen, dass er einfach nur sein Kind sehen will, dann wäre der Fall doch ganz anders gelagert. Ähnlich in dem Fall, wenn man den KV außerhalb der geregelten Umgangszeiten in der Stadt trifft. Ist es entspannt, dann gibts ein Aufeinandertreffen, wenn der KV direkt mit Hetzerei anfängt, warum soll man sich und das Kind dem dann aussetzen?

    Nein, das hab ich nicht überlesen. Es war auch nicht die Frage der TS, wie wir das finden und ob das Verhalten des KV moralisch verwerflich ist. Ihre Frage war, ob sie was tun kann - ja, das kann sie. Indem sie versucht vor Gericht ein Kontaktverbot zu erwirken. Ansonsten nicht.

    Wenn keine einvernehmliche Umgangsreglung gefunden werden kann, sollte zunächst das JA als Vermittler in Anspruch genommen werden. Hilft auch das nicht, kann unter anwaltlicher Zuhilfenahme eine gerichtliche Regelung herbeigeführt werden. Vorher also erst mal zu JA und um Vermittlung bitten.

    Betonung liegt auf sollte! Der Antrag wird nicht abgelehnt, nur weil man vorher nicht beim JA war...

    Ganz so hoch wie Mischka würde ich das nicht hängen. Ein normaler Brief reicht da schon. In dem stellst du die Sache kurz dar, teilst die mutmaßlich neue Adresse mit - und er solle sich melden, wenn er Alternativen sehen würde.

    Einen normalen Brief kannst du aber beim zu erwartenden Gerichtsverfahren schlecht nachweisen. Mit dem Einschreiben hast du den Nachweis, dass du dem Vater die Möglichkeit gegeben hast, außergerichtlich zuzustimmen. Besonders interessant wird das, wenn du Verfahrenskostenhilfe beantragen willst - da guckt das Gericht gern, ob du dich bemüht hast, dich außergerichtlich zu einigen.

    Aber was mache ich da die Kids keinen Kontakt zum Vater haben und ich nie erreiche?


    Wenn DU ihn nicht erreichen kannst, schick ihm ein Einschreiben mit Rückschein, in dem du ihm eine 14-Tage-Frist setzt, dem Umzug zuzustimmen. Verweigert er die Zustimmung oder meldet sich garnicht, stelle Antrag beim Familiengericht, dass seine Zustimmung gerichtlich ersetzt wird. Du hast mit den Jobs, der Familie und dem fehlenden Kontakt zwischen Vater und Kindern sehr gute Gründe umzuziehen.
    Einfach so umziehen, ohne seine Zustimmung, kann böse nach hinten losgehen - mit dem Antrag beim Familiengericht bist du auf der sicheren Seite.

    mischka: du redest unsinn. in unersen kitas ist es so.

    Ich rede also Unsinn? Mein Schatz, dann lies doch bitte nochmal genau nach. Ich schrieb (unter anderem), dass das mit der Anwesenheit der Eltern im Kindergarten sicher unterschiedlich gehandhabt wird. In UNSEREM Kindergarten war es möglich, ja sogar gern gesehen, wenn sich die Eltern einbrachten (es war ein freier Kindergarten, der von der Mitarbeit der Eltern lebte). Dass es in anderen (ich denke da z.B. an streng katholische Einrichtungen zum Beispiel) anders gehandhabt wird steht doch außer Zweifel. Aber die TS hat nichts über die Gegebenheiten in ihrer KiTa geschrieben... Nichtsdestotrotz hat sie (die TS) keinerlei rechtliche Handhabe (weder gegen den KV und erst Recht nicht gegen die KiTa) den Kontakt zu unterbinden.


    darin steht das kv umgang hat an tag xy zum we und nix unter der woche in der kita verloren hat.

    Das steht in deinem Urteil? Dann hast du Recht (auch wenn ich stark bezweifle, dass es tatsächlich so drin steht). Aber so wie ich TS verstanden hab, steht bei ihr nicht drin, dass KV nicht in den Kindergarten darf.


    da müssen sich zum beispiel fremde, also leute die nicht ständig anwesend sind erstmal ausweisen. und da macht sich keiner der erzieher strafbar. ein umgangselternteil darf nur dann kind abholen, wenn es auf der abholliste steht. sonst nicht.

    Beim Ausweisen der "Fremden" macht sich der Erzieher noch nicht strafbar - im Gegenteil - so sollte es sein. Aber wenn der KV sich ausgewiesen und sein Sorgerecht nachgewiesen hat und ihm das Kind danach nicht herausgegeben wird, schon.

    Es stwht wortwörtlich "geteilt" drin und das zweimal. Resultiert vielleicht daraus, dass er das Schreiben ohne Anwalt gemacht hat.


    Achso, das steht im Antrag des Papas - ok, ohne Anwalt kann das passieren. Ich dachte der Richter hätte das geschrieben. Unmöglich ist im Familienrecht nix :lach

    Es kann den Kita Platz kündigen, wenn Eltern permanent stören und das tun sie, wenn sie unangemeldet nach Lust und Laune im Kindergarten auftauchen.


    Ja, richtig. Aber dann hat die KiTa erst Recht nicht die Möglichkeit, den Vater vom Kind fernzuhalten. Und nur darum ging es im Ausgangspost.
    KM fragte wie die Rechtslage ist, ob KV zwischen den Umgängen das Kind in der KiTa besuchen darf. Antwort: ganz klares JA! Wenn sie das nicht möchte, muss SIE aktiv werden...

    heute kam plötzlich der Brief vom Amtsgericht dass KV von Mini2 das "geteilte Sorgerecht" beantragt - so stehts wörtlich drin.

    Vermutlich steht wortwörtlich drin, dass er das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat. Sollte tatsächlich "geteiltes" dort stehen, ist dein Richter ne Pfeife. Ansonsten: Glückwunsch an den KV von Mini2 für seine Entscheidung, den Antrag zu stellen. Ein Kind hat immer zwei Eltern...


    Nungut. Ich werde mich Anwaltlich beraten lassen.

    Das ist dein gutes Recht.


    Wie soll ich mich gegenüber ihm verhalten???

    So wie bisher auch - es ändert doch nichts an eurer Beziehung zueinander.


    Ok jetzt hat er ja sehr hinterhältig das GSR beantragt und hat so getan als wäre nichts.

    :lach Die Formulierung gefällt mir. Klingt ja so, als hätte er dir was Böses angetan. Hat er nicht. Er hat nur sein Recht in Anspruch genommen das Sorgerecht zu beantragen, welches du auf Grund deines Geschlechts automatisch erhalten hast. (das war sehr hinterhältig von dir, einfach so die Mutter des Kindes zu sein) :lgh


    Nun. Wie soll ich mich verhalten? Soll ich auch so tun als wäre nichts?

    Ja, du brauchst nicht nur so tun, als wäre nichts - es ist ja tatsächlich nichts.


    Ich werde ablehnen.

    Das ist wiederum DEIN gutes Recht.


    Gute Gründe habe ich ja.

    Die solltest du auch haben, sonst wird das mit der Ablehnung nix.


    Aber: Soll ich mit ihm darüber sprechen, überhaupt noch mit ihm telefonieren??? So tun als wäre nix und er bekommt dann irgendwann die böse Überraschung?

    Warum nicht? Er hat dich nicht über seinen Antrag informiert, warum solltest du ihn über deine ablehnende Stellungnahme informieren?

    Das wurde von einem Gericht unter Berücksichtigung vieler uns nicht bekannter Fakten beschlossen.


    Ich gehe davon aus, daß das Gericht eine Entscheidung im Interesse des Kindes getroffen hat.

    Das Gericht hat beschlossen, wann Umgang stattzufinden hat - es hat (vermutlich) nicht beschlossen, dass dazwischen kein Kontakt zwischen Vater und Kind stattfinden darf.


    Dem KV steht natürlich frei, zu probieren, den Umgang auszuweiten, dafür steht ihm der Rechtsweg jederzeit offen, wenn er meint, daß es dem Kind besser geht, wenn es ihn häufiger sieht.

    Darum gehts doch garnicht. Die Frage der TS war, ob sie der KiTa vorschreiben kann, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern. DAS kann sie nicht, weil die KiTa keinerlei rechtliche Handhabe hat, dem Vater das Kind vorzuenthalten.

    Boah, wenn ich manch männliche User hier lese, dann bin ich heilfroh, daß ich das ASR habe.


    Diese "Wenn ich mein Kind sehen will, dann mach ich das, ohne Rücksicht auf Verluste" Mentalität ist nicht gerade kindswohlorientiert!

    Und du würdest Dir sicher, wenn du in der Situation des KV wärst, von einer x-beliebigen Erzieherin vorschreiben lassen, ob du dein Kind sehen darfst oder nicht, ja? :lach


    Gegenfrage: ist es kindeswohlorientiert, den KV für fast 14 Tage komplett aus dem Leben des Kindes ausschließen zu wollen?

    würde bspw plötzlich ein UET auftauchen, der sich sonst nicht hat blicken lassen oder interessiert hat, ist er für die Kita ein "Fremder" und dann bleibt zumindest bei uns das Kind da.

    Und genau da ist die KiTa auf ganz dünnem Eis. Wenn der UET nachweisen kann, dass er das Sorgerecht hat und die KiTa verweigert trotzdem die Herausgabe, wäre ich als UET sofort mit einer Strafanzeige dabei, die sehr gute Chancen hat, durchzukommen. NIEMAND nimmt mir mein Kind!

    Wenn die Kita bspw davon ausgeht, dass eine Gefahr im Raume steht, ein Kindesentzug in Betracht käme etc. Kann sie das verweigern.

    Kindesentzug kann rein rechtlich garnicht im Raume stehen, wenn der Vater sorgeberechtigt ist. Die einzige Kindesentziehung würde in einem solchen Fall von der KiTa ausgehen.


    Wenn eine Person nicht auf der Abholliste steht, woher will die Kita wissen, dass GSR Sorgerecht besteht.

    Zum Beispiel durch ein Scheidungsurteil, welches der Vater bei sich hat...

    ich würde der Leiterin des Kindergartens ganz vorsichtig, aber heftig auf die Füße treten. Kv hat während der Kitazeit nichts dort verloren und Kontakt ist nur am Wochenende zugesichert (Urteil vorlegen und kopieren lassen).

    TS hat keinerlei rechtliche Handhabe, der Leiterin des Kindergartens Vorschriften zu machen, ob sie erwachsene Personen wärend der KiTa-Zeit duldet oder nicht. Das Urteil betrifft ein Rechtsverhältnis zwischen KM und KV und sonst niemandem. Besonders ist die KiTa nicht dafür zuständig, das Urteil durchzusetzen. Theoretisch darf die KM noch nicht mal das Urteil dort vorlegen, da Familiengerichtsverfahren IMMER nicht-öffentlich sind -> somit auch das Urteil.


    Auch wenn Kv das Sorgerecht hat, so hat er keinerlei Erlaubnis ohne Abholerlaubnis des betreuenden Elternteils, das Kind aus der Kita abzuholen. Auch darauf die Leitung aufmerksam machen, damit diese ganz scharf auf die Erzieher einwirken können.

    Ums Abholen ging es doch garnicht. Und selbst wenn der Vater versuchen würde, das Kind abzuholen, kann die KiTa nichts dagegen tun. Im Gegenteil würde sich der Erzieher, der die Herausgabe des Kindes an den sorgeberechtigten Vater verweigert der Entziehung Minderjähriger strafbar machen: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält. Ich als sorgeberechtigter KV würde JEDE Erzieherin sofort anzeigen, wenn man mir mein Kind vorenthielte. Wenn die KM das verhindern will, muss sie das alleinige Sorgerecht beantragen - ob sie es aber bekommt, steht auf einem anderen Blatt.


    doch die ts kann verbieten das kv sich dem kind im kindergarten nähert

    Verbieten kann sie viel, nur wird die KiTa dieses Verbot nicht für die KM durchsetzen - dazu sind sie rechtlich nicht befugt. Die KiTa hat (in der Regel) einen Vertrag mit BEIDEN Eltern geschlossen...


    die erzieher schmeißen während der kita normalerweise andere leute einfach raus. bei uns werden könntest du garnicht in berührung mit den kindern kommen - weder gruppe noch spielplatz, da die erwachsenen erstmal am erzieher vorbei müssen.

    Das ist von Kindergarten zu Kindergarten verschieden. Bei meiner Tochter konnte man jederzeit den ganzen Tag mit den Kids verbringen - die Erzieher haben sich sogar über die Hilfe gefreut. Wenn es in deinem Kindergarten so ist, dann gilt es aber auch für die KM, nicht nur für den KV.


    hast du keine klare abholerlaubnis, wirst du des kindergartens ganz strikt verwiesen. wenn nötig mit polizei.

    siehe oben. Das bedeutet, dass sich die Erzieher strafbar machen... Eine Abholerlaubnis wird vom sorgeberechtigten Elternteil ausgestellt - da der KV auch sorgeberechtigt ist, kann er das Kind natürlich jederzeit abholen. Wenn er das außerhalb seiner gerichtlich beschlossenen Umgangszeit tut, kann die Mutter HINTERHER zum Gericht dackeln und evtl. eine Kontaktsperre für die Zeit zwischen den Umgängen beantragen. Aber selbst dann ist die KiTa nicht befugt, den Zugang zum Kind zu unterbinden. Das geht erst, wenn der KV nicht mehr sorgeberechtigt ist.

    Könnt ihr mir sagen, wo genau ich mich erkundigen kann, wie es unterhaltsmässig wäre?

    Sag doch erstmal, WELCHEN Unterhalt du meinst. Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Trennungsunterhalt...?!?


    Je nach Unterhalt isses unterschiedlich.

    Ich bin schwanger, ungeplant aber jetzt von mir gewollt. Der kv hat versucht sich auf Grund der Neuigkeiten das leben zu nehmen und ist nun in der Klinik. . Wir hatten nie eine Beziehung, nur ab und zu etwas Spaß.

    Ich kann den KV verstehen. Nach deiner Schilderung wolltet ihr beide kein Kind. Wie habt ihr verhütet?
    Jetzt hat die Verhütung - wenn sie denn stattgefunden hat - versagt. Du hast die freie Entscheidung, Mutter werden zu wollen für dich getroffen - er will lieber kein Vater werden (so, wie es offenbar vorher mit dir abgesprochen war, als es um den "Spaß" ging). Warum darfst du dich gegen die Verabredung, keine Kinder zu wollen, stellen und er muss sie mittragen? Hat er kein Recht zu entscheiden, ob er Vater sein will oder nicht?


    Danek mal drüber nach!

    Ich finde auch, dass ein 1,5jähriger, der nie wirklich mal einen ganzen Tag mit seinem Vater allein war und der ihn noch nie zum Übernachten da hatte, definitiv nicht mal einfach ne Woche in Urlaub mit ihm fahren sollte.

    Warum werden Väter immer als vollkommen unfähig dargestellt, wenn es darum geht, ein kleines Kind zu beaufsichtigen? Die Mütter, die zum ersten mal ein Kind zur Welt bringen haben doch ebenso wenig Erfahrung mit Kindern. Trotzdem kommt niemand auf die Idee ihnen zu sagen: Hör zu, das Kind kennt dich ja noch garnicht - lass uns das mit der Übernachtung nochmal in 3 Jahren besprechen.
    Und jetzt kommt mir nicht mit "Mama und Kind kennen sich ja schon seit 9 Monaten..."


    Väter können auch kleinste Kinder ganz hervorragend umsorgen - ganz besonders, wenn die kleinen Racker nicht mehr gestillt werden. Beispiele gibt's hier im Forum sicher genug.


    Liebe Mütter - traut den Vätern eurer Kinder was zu - ihr habt sie schließlich nicht umsonst als Vater eurer Kinder ausgesucht!