Beiträge von Liinii

    Das allerdings kann ich gar nicht verstehen. Wie war es möglich das 3 Jahre lang dieser wichtige Entwicklungsschritt (Übernachtung beim anderen Elternteil) verhindert wurde ?


    Wie kommst Du darauf, dass das verhindert wurde? Weil vorschnelles Urteilen so schön einfach ist, oder?



    Der KV hat sich in den letzten 3 Jahren nur ab und zu um unseren Sohn gekümmert, in 2011 hat er ihn bis November 3 oder 4 mal kurz gesehen, danach - nach dem Termini beim JA - ein paar Wochen hintereinander, bevor er dann wieder abgetaucht ist.


    Anscheinend scheinst Du ja der Meinung zu sein, dass ich den Umgang verhindere und Grund für den Abbruch der Beratung bin. Im 1. Termin bei der Beratungsstelle hat der Berater dem KV sehr deutlich gesagt, dass für ein Kind Kontinuität wichtig ist und wir eine Regelung finden sollen. Der KV fand es aber viel wichtiger, immer wieder zu betonen, was für ein schlechter Mensch ich doch bin. Er ist dann mehrfach darauf hingewiesen worden, dass dies keine Paartherapie sei, sondern wir eine Lösung für den Umgang finden wollen.


    Der 2. Termin hat dann 5 Minuten gedauert, er ist reingekommen, hat gesagt, weil ich so uneinsichtig bin würde er das lieber über das Gericht regeln, und dann ist er wieder gegangen. Im Abschlussbericht des Beraters steht: aus nicht erklärten Gründen wurde die Beratung vom KV beendet.


    Dann habe ich über 2 Monate gar nichts gehört, und dann kam das besagte Schreiben.


    Ich sehe eigentlich überhaupt gar keinen Grund, warum ich mich schuldig fühlen soll, aber das kannst Du mir ja sicher erklären, es MUSS ja an der Mutter liegen, sonst würde ja das Weltbild wackeln.

    Und Liinii Du musst ja nicht mitreden wenns Dir nicht passt


    Hm, das Halb-Zitat war aus einer Antwort auf MEINE Frage, deshalb habe ich gedacht, ich rücke es doch mal in den Kontext und sage, dass es darin nicht um eine Grundsatzdiskussion ging, schon gar nicht um Sorgerechts- oder sonstige Fragen, aber das scheint bei der allgemeinen Entrüstung gerade überhaupt keine Rolle mehr zu spielen.


    Von daher: nein, ich muss hier nicht mitreden, und beim Austausch von Allgemeinplätzen möchte ich auch gar nicht mitreden.

    dann frag doch einfach nach oder schreib im alten fred weiter - dann hätte ich erst geantwortet, wenn ich mehr zeit gehabt hätte so waren es nur drei beiträge und sinngemäß einfach, damit es anderen nicht genauso geht...


    Ich rede mir jetzt einfach ein, Deine Antwort bedeutet irgendwie ganz tief drinnen sowas wie: "Sorry, da hab ich wohl vorschnell über Dich geurteilt :-) "

    Wer sagt, dass mehr Rechte für Väter das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder beschneiden?


    Nein, auch das ist nicht richtig, das ist nicht meine Meinung und das steht da auch nicht. Die Antwort, aus der Du den Halbsatz zitiert hast, steht in einem konkreten Zusammenhang zu einer konkreten Fragestellung. Und da ist die Aussage, dass bei allen Rechten für Eltern die Bedürfnisse des Kindes nicht außer acht gelassen werden dürfen.


    Das ist meine Meinung. Wenn Dir Recht(e)haben wichtiger ist, ist dir das natürlich unbenommen.

    Was auch immer Hunde machen oder auch nicht:


    Es ist nicht korrekt, einen Satz nur halb zu zitieren und ihm so eine komplett andere Aussage zu geben. Nicht mehr habe ich gesagt.

    Ja, sorry, verlinken hab ich nicht drauf.


    In diesem Fall: die Mutter - also ich - hat Kontakt zum KV gesucht, hat einen Termin beim JA vereinbart, bei einer Beratungsstelle. Umgangstermine vereinbart, KV hat sich nie dran gehalten. Immer wieder monatelange Funkstille. Und jetzt, nach dieser Stille, kommt dieser Vorschlag über den Anwalt. OHNE mal mit mir Kontakt aufzunehmen, OHNE mal nach unserem Kind zu fragen, MIT dem Wissen, dass der Kleine sich nach den letzten Terminen immer übergeben hat.


    Also wünsche ich mir, dass er dem Kleinen erstmal eine Eingewöhnungszeit zugesteht, wenn er sich dann jetzt doch mal wieder für ihn interessiert. Und daran kann ich nichts schlimmes finden! So!

    Welchen Sinn macht es denn bitte, einen halben Satz aus dem Zusammenhang zu reißen und damit jetzt wieder eine Grundsatzdiskussion loszutreten?


    IM Zusammenhang sagt der Satz, dass man bei allen Rechten für Eltern auch das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes nicht aus den Augen verlieren darf.


    Aber so zitiert ist das natürlich ein toller Aufhänger für Stimmungsmache!

    Interessanter Beitrag, Immo, vielen Dank!


    Welchen Dreisprung meinst Du? Der KV hat GAR NICHTS gemacht, die Initiative, einen Kontakt zwischen Vater und Sohn herzustellen, ging von mir aus.


    DU hast mir im März noch geraten, mich auf die Spielchen des KV nicht einzulassen. Im Zweifel ist es immer zielführender, den ganzen Text zu lesen, als irgendwelche Allgemeinplätze rauszuhauen.


    Der Kleine hat natürlich schon bei anderen Leuten geschlafen, aber niemals 2 Nächte, und auch nicht bei jemandem, der er 4 oder 5 x im Jahr kurz zu Gesicht bekommt und der dann mitteilt, dass sein Sohn ihm lästig ist.

    Mein Vorschlag war, jede Woche einen Nachmittag (der KV kann seine Arbeitszeit sehr flexibel einteilen), und jedes 2. Wochenende.


    Im Moment denke ich halt, dass es den Kleinen total überfordert, wie auch schon die letzten Umgangstermine. Der KV ist ja immer mal kurz da für ein paar Wochen, kümmert sich dann intensiv um den Kleinen, und dann wird es ihm wahrscheinlich wieder langweilig und er taucht wieder ab.


    Und jetzt will er auf Biegen und Brechen seinen Willen durchsetzen, egal, wie es dem Kleinen damit geht - so kommt es mir auf jeden Fall vor. Unser Sohn wird bald 3, und er hat noch nie bei seinem Vater übernachtet - und jetzt sollen es ohne Eingewöhnung sofort 2 Nächte sein.


    Es ist vielleicht noch etwas anderes, wenn ein Kind eine Zeit mit beiden Elternteilen gelebt hat, aber wir haben uns wenige Wochen nach der Geburt getrennt, der Kleine "kennt" da nichts, es ist nicht seine gewohnte Umgebung, er war dort ein paar Mal zum Spielen. Ich verstehe einfach nicht, warum der KV ihm nicht wenigstens die Gelegenheit geben will, sich langsam einzugewöhnen - vielleicht weil er weiß, dass ihm dazu die Geduld fehlen wird und er irgendwas "spannenderes" verpassen könnte.


    Ich hoffe, der Richter beachtet auch die gesamte Vorgeschichte, wenn es denn zu einer Verhandlung kommt. Bin im Moment ein wenig ratlos :(

    Hallo liebe Leute,


    ich habe mal wieder eine Frage.


    Bei uns ist die Situation so, dass sich der KV überhaupt nicht kümmert, trotz alles Absprachen. Aktuell war der letzte Kontakt Anfang März, darüber hatte ich sogar etwas geschrieben.


    Nun bekam ich ein Schreiben seiner Anwältin mit Umgangsvorschlägen, die folgendermaßen aussehen: alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. Da unser Sohn noch nicht einmal 3 Jahre alt ist und seinen Vater ja kaum erlebt hat, war für mich die Voraussetzung immer: nicht so einen langen Abstand, und nicht sofort 2 Übernachtungen. Ich meine, so eine Beziehung muss sich ja auch erst entwickeln, und für den Kleinen sind 2 Wochen ein nicht überschaubarer Zeitraum. Abgesehen davon halte ich 2 Übernachtungen für den Anfang auch für zu viel, auch das sollte man mit Blick darauf, wie der Kleine reagiert, langsam steigern.


    Also hat mein Anwalt geschrieben: danke für den Vorschlag, bitte mach einen Vorschlag, der auf den Ergebnissen der JA- und Beratungsstellen-Ergebnisse aufbaut, nämlich: jede Woche einen Termin, gerne auch mal 2 Tage hintereinander, dann mal mit Übernachtung - eben so, dass der Kleine gut damit umgehen kann.


    Die Antwort kam dann wieder "prompt", nämlich knapp 2 Wochen später (schon im ersten Schreiben stand, dass erhöhte Dringlichkeit besteht, weil der KV seinen Sohn so lange nicht gesehen hat): Unsere Anwort würde so gedeutet, dass keine Einigungsbereitschaft bestünde, die Gespräche bei JA und Beratungsstelle seien ja unzweifelhaft gescheitert (der KV hatte diese abgebrochen), und sollte ich mich nicht innerhalb von 8 Tagen äußern würde ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt. Was auch immer das bedeutet, mein Anwalt meint: abwarten.


    Meine Frage: hat einer von euch so eine Situation auch hinter sich? Wie sind die "Urteile" bei so kleinen Kindern? Eigentlich versucht der KV ja jetzt, bei Gericht ein Urteil zu erreichen, dass er seinen Sohn weniger sieht als ich vorgeschlagen habe. Was umso absurder ist, da er ihn ja eigentlich gar nicht sehen will. Trotzdem fürchte ich mich ein bisschen vor dem Termin - wenn er denn stattfindet. :hilfe

    Also ich musste ne Meldebescheinigung vorlegen UND eine Bescheinigung über das ASR. Bei gemeinsamen Sorgerecht gibt es hier in meiner Stadt zumindest keine 14 Monate Kohlen.


    Hallo,


    das hat die Stadt aber nicht zu entscheiden. Steht in §4 Bezugszeitraum BEEG, Dir muss das ASR oder zumindest das ABR allein zustehen. Unser JA hier wusste das aber damals auch nicht...

    Brauch ich für den Elterngeldantrag etwas so ein Schreiben wegen dem Sorgerecht ? Was mach ich denn, wenn KV nach der Geburt nich SOFORT die Anerkennung macht und ich ohne irgendwas dastehe ? Wo bekomm ich denn überhaupt so nen Schreiben wegen dem Sorgerecht ? Jugendamt ? Muss ich da nach Geburt hin oder wie ?


    Ohne jetzt zu wissen, wie das mit dem alleinigen Sorgerecht ist, wenn es keine Vaterschaftsanerkenntnis gibt...


    Wir hatten uns damals in meiner Elternzeit getrennt, den Antrag auf Verlängerung habe ich dann gestellt, bevor die 12 Monate um waren. Da hast Du also ein bisschen Zeit :-)

    Hallo,


    Du brauchst entweder das alleinige Sorgerecht oder das ABR - steht so in den Richtlinien, kann man nachlesen.


    Elterngeld darf nur derjenige beziehen, bei dem das Kind auch gemeldet ist, von daher wäre das für den KV auch keine Option.


    Wir haben uns damals darauf geeinigt, dass ich das alleinige ABR bekomme, dies bei Gericht beantragt, mit diesem Gerichtsbeschluss dann zum Jugendamt, und dann habe ich die 14 Monate Elternzeit nehmen könne.


    Liebe Grüße!

    Vermögenssorge kann er Dir Vollmacht geben.
    Auslagern geht sonst nur vor Gericht.
    Alles kann man bei GSR auslagen. Sieht z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Aber es ist doch so, dass Vollmachten im Zweifel gar nichts bringen, weil sie jederzeit widerrufen werden können. Soll diese Vereinbarung belastbar sein, muss man bei Gericht einen Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge stellen. Wenn die Zustimmung des Vaters sicher ist, sollte das ja kein weiteres Problem darstellen.

    Hallo,


    so schlimm die Situation jetzt auch ist: ich glaube auch, dass es einen Punkt gibt, an dem man sich einfach nicht mehr gütlich einigen kann. Dann muss es vielleicht ein Gericht sein, dass Ruhe in eine Sache bringt, und den einzelnen Parteien ihre Grenzen aufzeigt.


    Ich würde mich auch eher als Konsens-Typ bezeichnen, aber ich habe mittlerweile auch einsehen müssen: manchmal helfen alle guten Vorstellungen und Worte einfach nicht weiter. Und ein "Rückzug" signalisiert in diesem Fall wahrscheinlich: ich bin der Situation nicht gewachsen. Und ich fürchte, danach hast Du dann gar keine Ruhe mehr.


    Stark bleiben! :daumen

    Hallo,


    ich kann Dir kurz schildern, wie das damals mit dem ABR bei uns gelaufen ist:


    Wir waren uns einig, dass das ABR auf mich übertragen wird, und haben einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "Ich beantrage die Übertragung des ABR" und "Ich stimme der Übertragung des ABR zu".


    Der KV wurde dann noch einmal vom Gericht angeschrieben, dass er diese Erklärung auf einem gesonderten Blatt abgeben soll, und dass er auf eine Anhörung verzichtet. Dann bekamen wir beide noch einen Anruf vom Jugendamt, das nochmal nachfragte, warum wir das machen wollen.


    Schlussendlich wurde mir das ABR übertragen, Gerichtskosten wurden geteilt, 22,25 Euro für jeden.


    Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

    So, wir stehen jetzt bei 3 Psychologen, die auf Kleinkinder spezialisiert sind, auf der Warteliste. Der Kinderarzt meinte, sowas müsse vielleicht gar nicht regelmäßig erfolgen, nur dem Kleinen bei Bedarf einen Rahmen geben, in dem er "einfach nur er selber" sein darf. Ich bin sehr gespannt und sehr froh, dass ich da was in die Wege geleitet habe, vielen Dank nochmal für den Tipp und Tritt :thanks:


    Irgendwie dann doch überraschend kam am Freitag die Absage des nächsten Mediationstermins, der Vater habe sich gemeldet und von "Vorkommnissen" berichtet, die einen Erfolg der Mediation für ihn unmöglich machen - und ihn letztendlich zwingen würden, eine gerichtliche Regelung anzustreben. Was auch immer das sein mag.


    Ich vollkommen dämlicher Depp habe ihm dann wieder eine Mail geschrieben und gefragt, wie er sich denn den Umgang in der Zwischenzeit vorstellen würde, ob er unseren Sohn überhaupt sehen wolle. Die Antwort: natürlich wolle er den Kleinen sehen, aber da ich alles tun würde, um die Beziehung zwischen Vater und Sohn zu zerstören, sehe er keine Chance, auf unabsehbare Zeit den Umgang wahrzunehmen, weil ich das ja sowieso nicht zulassen würde. Natürlich ist das aber einzig und alleine meine Schuld, und er sei froh, dass jetzt endlich gerichtlich bestätigt werden würde, was für eine schlechte Mutter ich sei, und welch schädlichen Einfluss ich auf unser Kind ausübe.


    Es bleibt ein Albtraum, nichts wird besser, unser Sohn kümmert ihn kein kleines bisschen. Anstatt uns aber in Ruhe zu lassen versucht er noch, unser Leben mit seinen Lügen kaputt zu machen. Ich bin - in dieser Sache - jetzt tatsächlich und endgültig am Ende meiner Kräfte.


    Es war ja letzte Woche schon als Jammer-Thread angekündigt, so bleibe ich mir wenigstens treu :flenn

    Ohnein, nicht entschuldigen Ich wollt doch gar nicht über Dich schimpfen, nur finde ich, der Anwalt Deines Ex verhält sich da ganz schön doof!


    Du hast ja recht, in dem ganzen Chaos krieg ich das ja selber schon nicht mehr sortiert. Mein Anwalt meint schon, wegen unserem Fall braucht er ein neues Postfach, so viel (unnötigen) Schriftverkehr hätte er noch NIE irgendwo erlebt. Montag habe ich dem KV geschrieben, wie die Gummistiefel von unserem Sohn aussehen im KiGa, seine Antwort darauf ("find ich schon") ging dann auch wieder an meinen Anwalt.