Hallo hatte heut den Termin beim RA stand jetzt muss ich ca 300€ TU zahlen :angry wird noch genau berechnet muss gleichzeitig KU einklagen
dann wird das ganze gegeneinander aufgerechnet. Ich muss den TU bezahlen und bekomm alles was Sie über 950€ hat zurück. Man kann sie bis zur Scheidung nicht "zwingen"
Vollzeit zu gehen. kann man nur den Kopf schütteln drüber:-(
sobald die Scheidung durch ist bekomm ich einen Titel und könnte dann lohnpfändung,taschenpfändung etc veranlassen um an den KU zu kommen.
Komisches Deutsches Recht ist aber Sie hat 950€ selbstbehalt is Ok nur ich hab mit dem kind auch nur 950€ selbstbehalt zuzüglich kindergeld!
Wie soll man ein 16jähriges kind mit Theoretisch 184€ im Monat am "Kacken" halten.
Ich bekomm von meinem anrechenbaren Netto fürs Kind nur die mitgliedsbeiträge für eingetragene Vereine und die kosten für die schulmensa angerechnet.
gruß René