Hallo Finchen und Niti,
Zuerst: danke für eure Beiträge
Ihr habt es auf den Punkt gebracht.
Ich find`es komisch, dass der KV seinen Auszug vom GSR abhängig macht. Das ist in meinen Augen schon mal ein schlechtes Zeichen, dass er keine Argumente anbringt, warum er GSR haben will. Sondern die Situation kontrollieren will und Druck ausübt.
Der KV kann grundsätzlich eine intensive Beziehung zum Kind haben, auch ohne GSR, denn er hat grundsätzlich den Recht auf Umgang. Für das Kind ist die Gestaltung dieser Beziehung wichtig, nicht, ob der KV seine Unterschrift für eine Kontoeröffnung gibt. Ich meine, auch für einen Vater sollte zuerst die Beziehung und die Gestaltung der Umgänge im Vordergrund stehen.
Die Oma meines Kindes ist übrigens eine ganz, ganz wichtige Berzugsperson für mein Kind, und sie hat auch keine Rechte im Sinne eines GSR. Also, warum soll die Beziehung von GSR abhängig sein?
Im übrigen kann der KV ja jederzeit das GSR beantragen. Wenn er es jetzt nicht erhält, hat er doch immer noch die Möglichkeit, das zu tun. In Zukunft lässt sich dann auch besser einschätzen, ob das GSR in diesem Fall sinnvoll ist. Was soll es bringen, wenn der KV z.Bsp wichtige Unterschriften verweigert, weil die Meinungen der Eltern zum Beispiel in Hinblick auf Schulauswahl auseinander dergehen und keine Einigung möglich ist.
Ich finde ganz grundsätzlich, dass das GSR als Druckmittel missbrauchen werden kann.
Ich finde grundsätzlich, das dass GSR sollte nur dann gelten soll, wenn KV auch Pflichten übernimmt. Die Rechte sollten von den Pflichten abhängig sein. Es ist mir unbegreiflich, dass immer nur von Rechten die Rede ist.
Mein Vater sagte früher immer: Wer Rechten haben will, muss auch die Pflichten übernehmen.
Beim GSR gilt das nicht. Da hat KV dann die Rechte, aber die Pflichten existieren nur auf dem Papier. In der Praxis kann das so aussehen: KV kümmert sich einen Sch..-Dreck, kennt das Kind kaum, aber darf mit entscheiden???? Und diese Rechte stellen eine stärkere Bindung zwischen KV und Kind her????
Ich glaube, die Realität zeigt, dass das Quatsch ist.
Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, auch wenn es kein GSR gibt, dass der Vater trotzdem ein Mitspracherecht hat, wenn die Mutter wegziehen will, weil der KV eben Recht auf Umgang hat.
Zumindest so die Info meiner RA.
Nochmal zur Frage zurück:
TS, du musst nicht dein Einverständnis zum GSR geben, aber der KV kann natürlich den Versuch machen, es einzuklagen.
Und er sitzt ja auch am langen Hebel, den er fleißig betätigt, in dem er sagt, dass er dann nicht auszieht.
Insofern ist wirklich die Frage, ob du nicht in den sauren Apfel beißen musst und dann die Hoffnung besteht, dass der dann garnicht so sauer ist.
Schwierig,
LG Romi
Es gibt bestimmt diese bösen Mamis, die die Beziehung zum Vater behindern wollen, alles allein entscheiden wollen.
Es gibt aber auch die bösten Väter, die ihre Rechte missbrauchen!!!!
Ja, gibt es!!