Na dann bin ich ja froh, dass ich die Kinder etwa 10 Tage im Monat habe
und mir nix davon angerechnet wird!!
Hab ich ein Glück............ :nanana
Na dann bin ich ja froh, dass ich die Kinder etwa 10 Tage im Monat habe
und mir nix davon angerechnet wird!!
Hab ich ein Glück............ :nanana
Puha,
dass ist ja richtig viel Streß........
bei uns ist so geregelt: die Kinder sind bei mir Familienversichert bis zur rechtskräftigen Scheidung,
danach sind sie bei der KM versichert,
natürlich ist sind die Versicherungskarten bei der KM!!!!!
Bin etwas irritiert, da Vorschläge kommen :hä mit Anzeige, Polizei, Jugendamt ect....
eigentlich schade dass man über grundlegende Situationen so viel Streß hat!!
Alles anzeigenHallo,
warum fragst du nicht eine Hebamme, die haben Ahnung und meist viel mehr Zeit!!!
Gruß Jane
Ich war bei allen 3 Kindern über 32 und hab keine zusätzlichen Untersuchungen machen lassen!
Vielen Dank,
da kommt endlich mal ein objektiver Kommentar.........
Dass finde ich echt mal toll!!!
LG Thomas
Ich habe gerade etwas gefunden was wohl meine Situation betrifft!!
Die Einkommensberechnung im Mangelfall:
Liegt ein Mangelfall vor, so muss erst einmal geprüft werden,
ob beim Unterhaltspflichtigen nicht doch noch mehr Geld für den Unterhalt zur
Verfügung gestellt werden kann. Die wesentlichen Methoden
sind:
a) Gesteigerte Erwerbspflicht
des Unterhaltspflichtigen beim Unterhalt für minderjährige Kinder:
Bei der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Unterhaltspflichtigen eine erhöhte
Pflicht, den Mindestunterhalt durch Arbeitseinsatz sicherzustellen. Der
Unterhaltspflichtige muss alles in seiner Macht stehende tun, um den Eintritt
eines Mangelfalls zu verhindern. Um wenigstens den Mindesunterhalt des Kindes
bzw. der Kinder sicherzustellen (also die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle),
muss er notfalls seinen Arbeitsplatz wechseln, eine besser bezahlte Arbeit
aufnehmen (auch in einem anderen Beruf) oder einer zusätzlichen
Nebentätigkeit nachgehen.
Es kann aber maximal eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden verlangt werden.
Diese gesteigerte Erwerbspflicht beim Kindesunterhalt führt
dazu, dass der Unterhaltspfichtige nicht sein Leben selbst frei gestalten darf,
solange nicht der Mindestunterhalt seiner Kinder gesichert ist. Er darf sich
also z.B. nicht einfach selbständig machen, wenn er dann zu wenig verdient.
Aus demselben Grund darf z.B. auch der unterhaltspflichtige Vater in seiner
neuen Beziehung nicht die Rolle des Hausmanns übernehmen, sondern er muss
zusehen dass er genug Geld für den Kindesunterhalt verdient. Insofern kann also
auch das Leben der neuen Partnerin/Ehefrau von der gesteigerten Unterhaltspflicht
des Kindesvaters betroffen sein.
Erfüllt der Unterhaltspflichtige diese Anforderungen schuldhaft
nicht, so wird er so behandelt, als hätte er ein fiktives Einkommen.
In diesem Fall muss er den Mindestunterhalt zahlen, auch wenn dadurch sein
Selbstbehalt unterschritten wird
Von dem her darf der Anwalt mir ein fiktives Einkommen anrechen!!
Alles anzeigen:lach
Thommi, wir müssen dringend ein Käffchen haben
EU Ehegattenunterhalt
TU Trennungsunterhalt
BU Betreuungsunterhalt
Kiki
Achsoooooo,
müßt ihr dann doch auch schreiben!!
Als: EU und TU richten sich nach dem Einkommen vom KV, da ich nur auf Teizeit (3/4 Stelle) arbeite ist zwar vorrangig Unterhalt für die Kinder zu leisten und wenn dann noch Geld übrig bleibt, dann bekommt die KM auch davon etwas ab!
Ist in diesem fall aber nicht so!!
Und wrum BU und für wen??
Käffchen geht klar!! :winken:
Hallo,
warum nur eine 3/4 Stelle...........
ich habe in der Firma vorher schon drei Jahre gearbeitet, dann kam die Finanzkriese und ich wurde gekündigt!
war danach 1 1/2 Jahre weiterhin in Kontakt mit der Firma. Im Frühjahr diesen Jahres kamen wie dann überein dass sie mich gerne einstellen wolle aber eben nicht in Vollzeit!! Natürlich bezahle ich Unterhalt....!!
Ja, mit den 100€ die der Anwalt fiktiv mitberechnet hat...sinke ich auch 100€ unter meinen Selbstbehalt!!!
Außerdem könnte sein Anwalt ja auch mal nette Briefe schreiben in denen er bittet ihre Bewerbungsbemühungen mal einzusehen
:wink Kiki
Du kennst sie ja :nixwieweg
Alles anzeigen:welcome Tommi,
eine kleine Vorstellung vorher wäre nett gewesen
Ich weiß, Anwaltsbriefe sind immer schei..... Wenn du einen bekommst, erst mal hinsetzten, Kaffee trinken, sacken lassen. Was glaubst du, was mein KV von meinem RA so alles geschrieben bekommen hat. (Kennst mich doch :pfeif) Verlangen kann man erstmal viel und noch ein bischen mehr. Ob der andere das dann auch leisten muss steht auf einem ganz anderem Blatt. :rauchen
Hast du eigentlich einen Anwalt? :hae: Ich denke ohne wirst du nicht auskommen.
Zu überlegen wäre bei euch wirklich das Wechselmodel. Dann bräuchtest du gar keinen Unterhalt zahlen.
Kiki
P.S. ich möchte übrigens mal deine neue Wohnung sehen. Käffchen? :wink
Moin du.......
Ja, ich weiß was dein KV von dir alles bekommt........aber so ist hier nicht (im Moment :hae: )
Nein, das Wechselmodell kommt ja nicht in Betracht, da würde sie auf keinen Fall mitmachen und bei mir ist es der Beruf!!
Einen Anwalt brauche ich noch nicht, bin da auch noch sehr entspannt.
Und mit der Wohnung, da schreibe ich dich nochmal an über Handy!!
LG :thanks:
wie lena schion schreibt, wenn du den Mindest-Ku zahlst sollte es den anwalt nichts angehen, damit hast du deine pflichten gegenüber erfüllt. sollte der RA noch ein bisschen EU/TU/BU für seine mandantin rausschlagen würde ich dem RA vorschlagen, dass diese selbigen durchaus selber erwirtschaften kann - optional kannst du noch anbieten, dass beide Kinder in deinen haushalt übersiedeln...
grundsatzzfrage ist aber - wie der KU momentan geregelt ist - bestehen hierzu schon titel? wie wurde der KU ausgerechnet?
wieso wohnen die kinder bei der km und nicht bei dir`?
Hallo,
was ist denn EU/TU/BU....???
Der KU richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle
Guten Morgen - was zahlst du denn, weniger als den Mindestunterhalt ?
Hallo,
ja ich zahle weniger an Unterhalt. Der Anwalt hatte einen Fahrtkostenanteil von 286€ berechnet!!
Ich bezahle je Kind 173€
Alles anzeigenHallo und willkommen.
Generel gilt das Du alles machen musst um Unterhalt zu zahlen.
Da stellen sich nur mehrere Fragen.
Wenn er die 100€ fikitiv berechnet sinkst Du dann unter den Selbstbehalt?
Warum arbeitest Du nur mit einer 3/4 Stelle? Wenn der Grund der Umgang mit den Kindern ist dürfte der Anwalt wohl nicht so unverschäm sein und zu fordern Du sollst den Umgang lassen und lieber mehr arbeiten. Oder? Doch RA traue ich sowas zu.
Hallo,
warum nur eine 3/4 Stelle...........
ich habe in der Firma vorher schon drei Jahre gearbeitet, dann kam die Finanzkriese und ich wurde gekündigt!
war danach 1 1/2 Jahre weiterhin in Kontakt mit der Firma. Im Frühjahr diesen Jahres kamen wie dann überein dass sie mich gerne einstellen wolle aber eben nicht in Vollzeit!! Natürlich bezahle ich Unterhalt....!!
Hallo,
möchte mal eine Frage einwerfen und Antworten bzw. eure Meinung dazu hören:
Meine Frau und ich sind nun seit 3 Monaten getrennt und sind uns soweit auch einig!
Ich arbeite in Dänemark in Teilzeit: genauer eine 3/4 Stelle.....bekomme aber Netto mehr ausbezahlt als wenn ich in Deutschland voll arbeiten würde!
Nun bekam ich vom Anwalt ein Schreiben dass ich alles daran setzten sollte um meinen erhöhten Verpflichtungen meiner beiden minderjährigen Kinder (Kindergarten) nachzukommen und hätte, da ich ja nur in "Teilzeit" arbeite, auch noch genügend Zeit um mir hier einen Nebenjob anzueignen!! Pauschal hat der Anwalt dieses schon mit 100€ als fiktiven Verdienst zu meinem Einkommen hinzugerechnet!!
Im Moment schwangt meine Arbeit zwischen drei und 4 Tagen, unregelmäßig!!
Sonntag und Mittwoch habe ich die Kinder bei mir.
Anrechnen muß ich dem Anwalt aber dass er meine Fahrtkosten berücksichtigt!!!
Gibt es hier bei euch dazu Erfahrungen?? :tuschel
Lg Thomas
Hallo und moin Moin,
nun bin ich auf anraten einer Freundin auch hier gelandet!!!
Zu mir..........: ich bin seit mitte Mai getrennt lebend und habe zwei kleine Kinder von 3 1/2 sowie 5 Jahren,
die bei der Mutter leben!!
Nun, was ich hier will kann ich gar nicht so einfach beantworten, aber zumindest ist ein Erfahrungsaustausch
wohl sehr wichtig :wink
Aber wenn fragen sind dann einfach anschreiben............. :thanks:
Werde mich dann gegebenfalls zu einigen Themen im Forum zu Wort melden, wenn ich das Bedürfnis habe!!
Bis dahin wünsche ich mir eine gute Zeit!!