Beiträge von LeSoleil

    Die Damen in der Unterhaltsstelle arbeiten nur vormittags, hatte schon Probleme, da mal telefonisch durchzukommen ! und ja, Vormittags hab ich anderes zu tun. Bin schon gespannt, ob und welche Unterlagen ich nochmal nachreichen muss.
    Ich hatte im Juni ja schon alles für den Großen hingeschickt, aber damals war ja das Gesetz noch nicht in Kraft/unterschrieben und deshalb MUSSTE der Antrag unbedingt erstmal abgelehnt werden.... Dann warten, bis das Antragsformular der Stadt im August endlich mal online war..... (Laut Telefonat werden nur Anträge mit dem richtigen Wappen bearbeitet.......


    Für den Kleinen wurde ja damals der Bescheid nur bis zum 12. Geburtstag erstellt, also endet die Zahlung mit dem Geburtstag erstmal. Auf die Mail, was ich tun muss, damit die Zahlungen weitergehen, bekam ich keine Antwort - also hab ich den Antrag auch für den Kleinen heute ausgedruckt und komplett ausgefüllt.


    Automatisch weitergehen mit der Zahlung kann es eigentlich nicht, könnte ja sein, daß wir ALG 2 beziehen...... Es wäre hilfreich, wenn die Stadt diese Bescheinigung über genug eigenes Einkommen automatisch im Monat vor dem Geburtstag anfordern würde - aber natürlich ist die Stelle ja eh so überlastet !!!! Und Mitdenken, dass die Angaben aus dem Antrag vom Großen auch für den Kleinen gültig sind, ist ja wohl wirklich zuviel verlangt !


    Mensch, wenn dann endlich mal die Nachzahlung kommt :wow

    Hier leider nichts positives, im Gegenteil, bei meinem Sohn, der diesen Monat 12 wird, wurde gleich mal um die Tage entsprechend reduziert überwiesen !!!! :motz: Kein Schreiben, dazu, auf meine E-Mails wurde nicht reagiert!!! Und das nennt sich Weltstadt mit Herz !!!! :kopf
    Antrag für den Großen wurde bereits mehrmals gestellt, auch keine Antwort bisher !!!


    Ich brauch das Geld, mir graut schon vor den beiden Elternabenden nächste Woche --> wegen Geld für Klassenkasse,
    Jeden Abend steht mindestens einer der beiden vor mir: Mama, ich brauch morgen .... Euro für ...... (Ausflug, Arbeitshefte, Taschenrechner.....) :amok:


    Ich brauch den Unterhalt !!!

    Vorsicht, wenn Dein Sohn von einer anderen Person als Dir 8 Stunden und mehr am Stück gepflegt, wird Dir der entsprechende Betrag abgezogen!!!!
    Zumindest ist es bei mir so, wenn ich für meinen Sohn VHP abgerechnet habe!
    Für nahe Angehörige, wie es der Vater ist, kann auch nur ein sehr geringer Betrag geltend gemacht werden, da ja eine sittliche Verpflichtung besteht.


    Außerdem frag ihn mal, welche Therapie-Termine.... er dann wahrnimmt, denn das ist Pflegeleistung!!!

    Ich kann Siri da schon auch verstehen, jetzt die Absage, dann wieder von drei Terminen (von denen das Kind ja dann nichts weiss) keiner möglich (ich unterstelle jetzt einfach, dass es da wieder nicht klappt)- also dann sollte wirklich auch für die Ämter/Betreuer... klar sein, dass das ein hoffnungsloser Fall ist. Könnte mir vorstellen, dass sonst wieder KV bzw. sein Betreuer mit irgendwelchen Entschuldigungen und neuen Forderungen aufschlägt. Und so ist klar, ein Termin vergeigt, von drei Möglichkeiten nichts genutzt -- Ende Gelände !!!


    Alles Gute und viel Erfolg, ich kann Siris Gedanken so gut nachvollziehen, man möchte das Beste und merkt am Ende nicht mehr, dass man sich viel zu sehr verbirgt um es anderen Recht zu machen ! Außerdem finde ich es absolut unverschämt, vorauszusetzen, dass Siri ständig einarbeiten muss bzw. Überstunden macht und Babysitter organisiert, um an den Gesprächen teilzunehmen......

    Ich würde ja Termine geben, an denen du kannst und es denen überlassen, wie sie das regeln. An den besuchstagen nicht darauf verlassen, dass diese stattfinden, also keine eigenen Termine machen. Zudem mindestens 2-3 Tage vorher ein klares "ja" oder "nein" fördern. Kommt nix, dann gehst du von nein aus und machst dein Ding.


    Du bist nicht sein Betreuer, also brauchst du dich auch nicht ständig auf Bereitschaft halten. Er muss zusehen, wie er klar kommt. Zudem finde ich einen Betreuer vom ja für die besuche auch nicht verkehrt. Der hat auch ganz schnell die Nase voll, wenn der KV ständig nen pups quer hat und die Termine absagt, wie es gerade passt. Lass sich andere damit rumärgern.


    Lg


    Mache es nicht zu Deinem Problem, sondern zu dem von JA, KV und seinem Betreuer! Die werden dafür bezahlt. Und können dem KV gegenüber konsequenter sein als Du!

    Stimme da voll zu: erst Januar, dann Juli und nun???? wer zahlt denn die Überziehungszinsen für meinen Dispo???
    Klar, bisher ging's auch, aber wenn im September der Kleine 12 wird und ich da auch warten muss, wird, es richtig eng. Und wenn ich bis dahin in Hartz4 falle - Gute Nacht und vielen Dank. Krass finde ich auch, dass der UV wohl bereits fiktiv bei anderen Sozialleistungen bereits angerechnet wird..... in was für einem Staat leben wir denn ???

    faith: leider liegt die Wahlbeteiligung unter Durchschnitts-AEs, Hartz4-Empfängern, Geringverdienern..... deutlich niedriger als unter den Gutverdienern und Rentnern. - rein statistisch!!. Quintessenz: je höher das Haushaltseinkommen, umso größer die Wahlbeteiligung. Hat wohl auch damit zu tun, dass jemand, der über materielle Sicherheit verfügt, mehr an der Gestaltung seiner Zukunft interessiert ist. Da gibt es interessante Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen.


    By the way, habe heute zufällig auf die Homepage meiner Stadt geschaut, das neue Formular ist online !!!! Immerhin arbeitet dort anscheinend jemand..

    Wer von uns geht denn zu den Wahlen?????
    Ist doch logisch, dass die Parteien es vor allem denen recht tun, die bei den Wahlen ihre Stimme abgeben. Und das sind nun mal nicht gerade AE, Aufstocker......
    Außerdem,wie hoch ist der Anteil von AE, Schwerbehinderten... in unseren Volksvertretungen ???? Ist doch klar, wo da die Prioritäten gelegt werden. :heul:kotz

    und wer bis dahin in Hartz4 rutscht, hat voll die A-Karte..... die Nachzahlung wird dann nämlich voll berücksichtigt/angerechnet/verrechnet....


    Ich finde es unverschämt, daß es möglich ist, das nun noch so lange rauszuzögern.... Angeblich waren sich doch alle Politiker im letzten Jahr schon einig !!! Das Gesetz sollte eigentlich schon seit Januar gelten !! Da war doch nun wirklich genug Zeit, die nötige Infrastruktur bei den Kommunen aufzubauen !!!
    In meiner Stadt besteht man darauf ein eigenes Formular (mit dem Wappen-Kindl und wohl ein paar zusätzlichen Fragen) zu erstellen und nur das darf dann verwendet werden !!! Machen die auch beim Wohngeld so - Wer hat schon Zeit und Geld, dann deshalb rumzustreiten .....


    Andrerseits, wenn man sich die Statistiken anschaut, wer wählen geht - da gehen die Geschenke eben an andere Bevölkerungsgruppen.....

    Ich hatte heute auch ein Telefonat mit meiner SB, das Gesetz ist noch nicht durch, hinter den Kulissen muss wohl noch einiges nachgebessert werden, vor Oktober werde ich wohl kein Geld auf dem Konto sehen können..... Außerdem werden Anträge zurückgewiesen, wenn nicht das Formular meiner Stadt verwendet wird :nawarte: ich könnt :kotz

    Dann ist es vielleicht die Rückforderung des JA an Deinen Ex - Mann? Vor dem Knast hat er vielleicht genug dafür verdient?????


    Ruf am Montag beim JA an, die haben die Mahnung offenbar an die falsche Anschrift geschickt. Die richtige Berechnung ging wohl damals richtig an ihn, aber bei der Mahnung haben die sich wohl mit der Anschrift vertan!

    Vermutung: ist Dein Ex noch/ wieder bei Dir gemeldet? Oder eine andere Person bei Dir eingezogen?
    Hat Dein Ex dem JA evtl. glaubhaft darlegen können, er hätte Unterhalt bezahlt?
    Ich würde auf alle Fälle schriftlich und nachweisbar widersprechen und um Aufklärung des Sachverhalts bitten. Wo kann das Schreiben von vor drei Monaten geblieben sein?


    Keine Sorge, das klärt sich sicher auf. Bestehe darauf, eine ordentliche Begründung zu erhalten.


    Was mir grad noch einfällt: Entspricht der Zeitraum genau der Zeit, wo er im Knast war? Im Antrag auf UV wird u. a. auch explizit nach Haftaufenthalt gefragt, vielleicht gibt es da einen anderen Kostenträger?


    Da der Brief an Euch beide adressiert ist, muss da beim JA irgendwas falsch hinterlegt sein.

    Naja, in Bayern gehen ja die Uhren eh immer nach! Ich hab das Gefühl, die hoffen einfach, dass man's nicht oder zu spät beantragt.... Nix da, ich brauch das Geld!!!


    Ich hab's ja schriftlich, die Annahme des Antrags wurde verweigert, da die gesetzliche Grundlage noch fehlt und dass ich alles neu schicken soll, aber erst wenn das Gesetz als solches veröffentlicht ist. :nawarte:

    Wenn ich den Text richtig verstehe, hat BET die Entfernung geschaffen, also sollte eine Kostenbeteiligung und Entgegenkommen selbstverständlich sein. Ob ein neunjähriges Kind die Fährfahrt allein schafft, ist Ermessenssache und kommt sehr auf das Kind und sein "Entdeckerfreude" an. 40 Minuten ist jetzt nicht solange, besteht die Gefahr, dass das Kind das Aussteigen vergessen könnte, oder ist das jeweils Anfang und Ende? Wie viele Leute sind dabei? Kann man vielleicht Mitreisende ansprechen, das Kind dann mit runterzunehmen ?
    Bei meinem Großen hätte ich mit 8\9 da keine Bedenken gehabt, der Kleine ist vom Charakter her ganz anders, der wäre erst später "reif" gewesen.

    Genau darauf beruft sich die SB unseres Jugendamtes auch - dort sind die Inhalte des Gesetzes nicht bekannt, ich soll zum gegebenen Zeitpunkt einen neuen Antrag mit allen notwendigen Anlagen stellen. (bei uns ist es relativ eindeutig, ich habe alle Bescheinigungen mitgeschickt.....) Ich hätte das Geld so gerne für schöne Sommerferien ausgegeben.......
    Ich denke, die legen es darauf an, sich dann auf Ferienzeit und Arbeitsüberlastung berufen zu können - mittlerweile rechne ich mit Auszahlung frühestens Oktober/November....
    Und wenn mir jemand kommt mit "Du bist doch bisher auch ohne ausgenommen" - ich glaub, da werde ich richtig biestig!!!


    Allerdings soll es ja Fälle geben, wo es schon direkt ab 1.7. mitberücksichtigt wird, also abgezogen wird von anderen Zahlungen, das stelle ich mir echt nicht lustig vor dann......

    Hi Marco,


    Google mal Begriffe wie Pflegegradrechner. Seit Januar hat sich ja einiges verändert....... Da bekommst Du einen ersten Eindruck, ob sich das lohnt. Antrag stellen kann man theoretisch ohne Diagnosen, der Pflege-Bedarf muss dargestellt werden können


    Bei uns haben sich die Gutachter nie geäußert, zumal die endgültige Entscheidung bei der Krankenkasse liegt.


    Und Diagnosen allein sind nicht ausschlaggebend, die gehen streng nach ihren Kriterien, die übrigens auch wieder ganz anders sind, als die für den Schwerbehindertenausweis......


    Und Antrag stellen kannst Du auch so, bei den Krankenkassen ist nur eine Art Anträge beliebt: nichtgestellte. :-)


    Alles Gute für Dein Kind, welche Therapie(n) macht Ihr?