Beiträge von Robert1965

    Die Lohnzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitsgebers. Kommt er dieser Pflicht nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nach, stehen dem Arbeitnehmer mehrere Rechte zur Verfügung.


    Zunächst kann der Betriebsrat informiert werden um zusätzlichen Druck auszuüben. Der Arbeitgeber kann mittels einer Abmahnung unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert werden. Als radikalste Maßnahme kann der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag außerordentlich gem. § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kündigen, wenn


    der ausstehende Lohn erheblich ist (ungefähr ein Monatslohn, so LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009, Az.: 3 SA 701/2008) oder
    der Lohnrückstand sich über einen nicht unerheblichen Zeitraum erstreckt (eine Woche reicht aus).


    Zusätzlich muss der Arbeitgeber aber in jedem Fall noch abgemahnt werden.


    Für die Fälligkeit regelt § 614 BGB dass die Lohnzahlung erst nach der Dienstleistung durch den Arbeitnehmer erfolgt. Damit ist der Arbeitnehmer grundsätzlich vorleistungsverpflichtet. Ist eine Monatsvergütung vereinbart, muss der Arbeitgeber bis zum ersten Tag des Folgemonats die Zahlung tätigen. Meist wird allerdings durch den Arbeits- oder Tarifvertrag eine abweichende Fälligkeitsregelung bestimmt sein, so dass der Lohn bis zum 15. des laufenden Monats oder an einem anderen Tag gezahlt sein muss. Genaueres kann man im eigenen Arbeitsvertrag nachlesen. Von Zeitpunkt des Zahlungsverzuges kann der Arbeitnehmer sein ausstehendes Gehalt verzinsen, § 288 Abs. 1 BGB.

    Suche eine Bleibe in Freiburg


    Hallo ihr da draußen,


    wer kann / möchte mir bei meiner Suchen helfen.


    Ich suche in Freiburg (Breisgau) eine Bleibe, es keine eine Wohnung mit nur einem Zimmer sein, oder ein freies Zimmer in einer WG.
    Sollte nur halt in der Nähe von Freiburg sein. Des Weiteren such ich auch einen Job, fast egal welchen, Hauptsache ist das Kohle rein kommt.
    Wollte im Juli/August nur mit meinem Rucksack bepackt nach Freiburg kommen. Wer mir helfen oder Hilfe anbieten kann der melde sich doch bitte.
    LG Robert

    :welcome


    habe mir deine Geschichte durchgelesen und kann dir nur sagen :nixwieweg aber ganz schnell.


    Ich habe fast einen gleichen Weg hinter mir, liegt aber schon gut 10 Jahr zurück, kann dir sagen,


    dass was du schaffen möchtest, schaffst du auch, ich schaffte es auch ;)


    Wenn du Rat oder Hilfe brauchst, melde dich :tuschel


    LG Robert

    Glaube dir, dass du dich gewundert hast, brauchst, solltest du aber nicht.
    Es ist halt schwer seine Gedanken, Gefühle oder Wünsche hier in Worte zu fassen,
    zumal alle hier dann viel oder zu viel über einen denken könnten.
    Habe schon alles geklärt und es absegnen lassen, mein Sohn würde sogar bei meinem
    Umzug helfen.

    Nein nicht von meinem Sohn. Da mein Sohn aber nun 20 ist und auf eigene Beine steht, ist es für ihn in Ordnung.
    Ich möchte nur in das Bundesland was ich so sehr mag, in die wärmste Stadt der BRD oder in der Umgebung.

    Hallo an alle hier,
    da ich noch nicht weiß wie hier, was abgeht, werde ich mich hier erst Mal umsehen.
    Derzeit lebe ich noch in Aachen, möchte aber so schnell es geht nach Freiburg ziehen.
    Wer mir Hilfe anbieten kann, nur zu, bin für fast alles offen. Ich war viele Jahre alleinerziehend,
    nun lebt mein Sohn bei seiner Mutter und ich kann nun machen was ich möchte, erst Mal nur weg.
    Also...........wer mir helfen Tipps oder Ratschläge geben kann, nur los.
    Wer mir eine Unterkunft oder/und einen Job anbieten kann "fast egal welchen" bin selber Kaufmann,
    kann sich auch bitte melden. :thanks:
    Bis dann und liebe Grüße