so wie ich das sehe, und einige andere auch, wäre das der einzig gangbare Weg.
Und dein RA hat recht !!!
Hier boykottiert die KM ganz klar.
Parallel Kontakt zum JA und Umgangspfleger unbedingt halten !
Ja, der RA hat Recht. Das die Mutter gegen die Wohlverhaltensklausel verstößt, müsste allerdings schon aktenkundig sein. Sonst gäbe es keinen Grund für die Umgangspflegschaft.
Ich würde erstmal auf die Umgangspflegerin vertrauen. Die hat es geschafft, nach jahrelangem Boykott einen ersten Umgangskontakt herzustellen. Das ist schon mal ein riesen Erfolg.
Jetzt hat sie von der Mutter ein Attest angefordert. Mehr könnten Anwalt oder Gericht auch nicht tun.
Ich würde mich darum mit der Umgangspflegerin abstimmen, wie lange auf das Attest gewartet wird - und wann und wie der nächste Umgang stattfindet.
Das bindungsintollerante Mütter erzählen, das Kind sei zu krank für den Umgang, ist alltäglich. Zu blass, zu müde, Husten, Schnupfen, usw. Allerdings alles kein Grund, warum Umgang ausfallen müsste. Wenn meine Ex damit gekommen ist, hat unsere Umgangspflegerin den Umgang erstmal am nächsten Tag nachholen lassen.
Nachdem meine Ex das Spielchen immer öfter versuchte, hat die Pflegerin schließlich darauf bestanden, dass unser Sohn von einem Arzt gesehen wird. Der hatte keine Einwände, und der Kleine kam munter und fröhlich zu mir.
Weil meine Ex trotzdem immer wieder behauptet, unser Sohn sei krank, muss sie nun jedesmal ein Attest vorlegen. Seitdem kommt Krankheit nur noch dann als Grund, wenn der Kleine wirklich bettlägerig ist.
Es kann durchaus etwas Zeit brauchen, bis eine Umgangspflegerin eine Mutter einigermaßen in die Spur bringt.