Beiträge von Flin

    so wie ich das sehe, und einige andere auch, wäre das der einzig gangbare Weg.
    Und dein RA hat recht !!!
    Hier boykottiert die KM ganz klar.


    Parallel Kontakt zum JA und Umgangspfleger unbedingt halten !

    Ja, der RA hat Recht. Das die Mutter gegen die Wohlverhaltensklausel verstößt, müsste allerdings schon aktenkundig sein. Sonst gäbe es keinen Grund für die Umgangspflegschaft.


    Ich würde erstmal auf die Umgangspflegerin vertrauen. Die hat es geschafft, nach jahrelangem Boykott einen ersten Umgangskontakt herzustellen. Das ist schon mal ein riesen Erfolg.
    Jetzt hat sie von der Mutter ein Attest angefordert. Mehr könnten Anwalt oder Gericht auch nicht tun.


    Ich würde mich darum mit der Umgangspflegerin abstimmen, wie lange auf das Attest gewartet wird - und wann und wie der nächste Umgang stattfindet.



    Das bindungsintollerante Mütter erzählen, das Kind sei zu krank für den Umgang, ist alltäglich. Zu blass, zu müde, Husten, Schnupfen, usw. Allerdings alles kein Grund, warum Umgang ausfallen müsste. Wenn meine Ex damit gekommen ist, hat unsere Umgangspflegerin den Umgang erstmal am nächsten Tag nachholen lassen.
    Nachdem meine Ex das Spielchen immer öfter versuchte, hat die Pflegerin schließlich darauf bestanden, dass unser Sohn von einem Arzt gesehen wird. Der hatte keine Einwände, und der Kleine kam munter und fröhlich zu mir.
    Weil meine Ex trotzdem immer wieder behauptet, unser Sohn sei krank, muss sie nun jedesmal ein Attest vorlegen. Seitdem kommt Krankheit nur noch dann als Grund, wenn der Kleine wirklich bettlägerig ist.


    Es kann durchaus etwas Zeit brauchen, bis eine Umgangspflegerin eine Mutter einigermaßen in die Spur bringt.

    Sorry, OT: Geht das, bei der KK eine zweite Karte für den UET anfordern? Würde ganz neue Möglichkeiten eröffnen...

    Ob du eine zweite Karte bekommst, oder einen Behandlungsausweis, hängt von der Krankenkasse ab. In jedem Fall hast du als sorgeberechtigter Elternteil Anspruch darauf, mit dem Kind zum Arzt gehen zu können, oder beim Arzt Auskunft einzuholen.

    Zitat

    Am 25.01 hat sich "angeblich" mein Sohnemann das Bein gebrochen so die Aussage der KM


    Es war ein Termin für den 02.02 oder 09.02 angesetzt gewesen,das ist jetzt natürlich hinfällig.

    Solange eurem Sohn nicht Bettruhe verordnet wurde, waren die Umgangstermine nicht hinfällig. Und wenn, dann werden die Termine verschoben und nachgeholt. Das sollte so im Umgangsbeschluss stehen - wenn nicht, kann dein Anwalt das vom Gericht ergänzen lassen.


    Zitat

    Frage: Habe ich ein Anrecht drauf zu erfahren wie es meinem Sohn geht und wann ich Ihn wieder sehen kann ?

    Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, hast du ein Recht auf Auskunft. Dafür kannst du einen Termin beim behandelnden Kinderarzt machen. Lass dir von der Krankenkasse Auskunft geben, bei welchen Ärzten euer Sohn in Behandlung ist. Gleichzeitig lass dir eine zweite Karte oder einen Behandlungsausweis geben und nimm die Erklärung zur gemeinsamen Sorge, oder Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit zum Arzt. Dann bekommst du dort Auskunft.


    Wenn du nicht sorgeberechtigt bist, ist es schwieriger. Auskunft kann dann aber die Umgangspflegerin darüber verlangen, ob es medizinische Gründe gibt, warum Umgangstermine verschoben werden müssen - so, wie sie es schon getan hat.


    Zitat

    Oder soll ich jetzt einfach still halten und Woche für Woche hoffen ?

    Ja und nein. Es ist der Job der Umgangspflegerin, den Umgangsbeschluss umzusetzen. Darum ist sie deine Ansprechpartnerin. Wenn das Attest angefordert ist, heisst es erstmal abwarten. Danach -oder auch parallel- werden neue Umgangstermine gemacht werden. Das bedeutet auch abwarten, bis zum Termin.


    Du musst damit rechnen, dass die Mutter sich mit Händen und Füßen dagegen wehren wird, dass euer Sohn dich regelmäßig sieht. Dafür braucht man einen langen Atem. Möglicherweise wird die Mutter auch noch sehr viel unangenehmere Register ziehen. Wichtig ist, dass man sich davon nicht mürbe machen läßt!

    Wollt nur mal schnell noch mitteilen was beim JA raus gekommen ist.
    Meine Freundin war mit ihrer Tochter beim zuständigen Sacharbeiter und hat ihm in nicht beisein der Tochter den Sachverhalt etc. erklärt. Und das endergebnis ist das das JA einen umgang NICHT zustimmt da es nicht dem Kindeswohl entspricht. Der zuständige SB wollte nicht mal die Tochter meiner Freundin anhören. :)

    Der Vater kann jetzt einen gerichtlichen Antrag auf Umgang stellen. Dabei würde das Jugendamts gehört - und wahrscheinlich auch der Therapeut als sachverständiger Zeuge. Bevor der Umgang ausgeschlossen wird, wird das Gericht wahrscheinlich ein Sachverständigengutachten einholen. Sonst wäre der Ausschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen angreifbar.


    Insofern könnte es auf dem offiizellen Weg noch eine Zeit lang weitergehen. Aber das wird das Jugendamt deiner Freundin wahrscheinlich auch erklärt haben?


    Wenn ich deine Schilderungen richtig verstanden habe, scheint der Vater aber weniger den offiziellen Weg zu gehen - sondern eher die direkte Konfrontation zu suchen. Ich würd mich darum erstmal beraten lassen, wie ich damit umgehen kann.

    Es gibt keine Begründung für einen Täter/Opfer Kontakt.

    "Wir sind es den geschädigten Kindern schuldig, ihre positiven Beziehungsanteile auch zu gewalttätigen Elternteilen zu berücksichtigen, jedenfalls soweit es der notwendige Schutz für die Kinder zulässt und es dem Wunsch der Kinder entspricht."



    Es ist ein Zitat von Dr. Eberhard Motzkau, der als der renommierteste Fachmann in Deuschland gesehen wird, wenn es um Kinderschutz geht - gerade auch bei sexuellem Missbrauch. Den ganzen Artikel kannst du auf der Seite der Ärztekammer Nordrhein lesen: http://www.aekno.de/downloads/archiv/2004.03.014.pdf

    Zitat

    Sorry aber ich hab das Gefühl du hast noch nicht mit Opfern Kontakt gehabt.....

    Ich kenne mehrere Opfer persönlich.


    Ich habe von Betroffenen immer wieder gehört, wenn nur mal einer hingesehen hätte und was unternommen hätte. Oft wurde den Opfern ja nicht einmal geglaubt. Eine befreundete Psychologin gab mir mal den Rat, egal was offensichtlich schief läuft bei einem Kind, das erste und wichtigste ist das Bezeugen. "Das, was du da gerade erlebt hast war nicht ok."

    Ja, das ist das Prinzip des "wissenden Zeugen" von Alice Miller. Es ist dort ganz gut erklärt:
    http://www.thur.de/philo/lh/miller.htm

    Doch gezielte massive Manipulation an Kindern, um einem ET nur eines auszuwischen - das gehört für mich extrem hoch bestraft.

    Für mich auch. Leider ist es nicht einmal ein Straftatbestand. Und es werden auch im familienrechtlichen Bereich kaum jemals Grenzen gesetzt, wenn ein Elternteil den anderen zu treffen versucht, indem er die Kinder manipuliert.


    Das es auch anders geht, sieht man an Skandinavien.

    @ flin soll ich jetzt mitleid haben mit solch einer Bestie???? :angry
    Die Kinder leiden ewig,selbst eine Therapie kann das nicht 100 % auffangen.
    Ich als Mutter würde in solch einer Situation mich voll vor das Kind stellen.
    Wenn ich als betroffene sowas lese meke ich wie ich :kotz !
    Der arme,arme Täter oder wie!
    Buffi

    Habe ich hier irgendwo auch nur ansatzweise etwas von Mitleid dem Täter gebenüber geschrieben?

    und das soll ihn geläutert haben?

    Keine Ahnung. Bringt auch nix, darüber nachzudenken, weil es pure Spekulation wäre.



    Zitat

    diese erinnerung wird bleiben und ihr
    künftiges beziehungs- und liebesleben des kindes beeinflussen. das kann
    kein psychologe der welt wieder kitten.

    Man kann für das Kind nur hoffen, dass deine Prognose nicht eintreten wird.


    Die Erinnerung wird natürlich immer bleiben. Man muss sich davon aber nicht das gesamte Leben lang beeinträchtigen lassen. Das ist bei sexuellem Missbrauch nicht anders, als bei anderen schlimmen Kindheitserfahrungen auch.


    Guck dir beispielsweise die Perspektive des Sohnes von Move an.

    Zitat

    Bei
    meinem Sohn ist's so, dass er missbraucht wurde, jedoch seinen Vater
    sehen will (er ist grad mal 4). Also hier herrscht die Variante, ich mag
    mein Vater, aber nicht den Missbrauch.

    Für das Kind und seine Entwicklung ist das sicher die beste Variante.


    Das übergriffige Verhalten abzulehnen - und gleichzeitig den Mensch anzunehmen und dessen positives Verhalten zuzulassen. Besser geht es eigentlich nicht.


    Alle Achtung! So weit zu differenzieren, schaffen die meisten Erwachsenen nicht. Differenzieren wird euer Sohn sicher auch noch nicht können, aber ihr scheint auf einem guten Weg zu sein.

    Zitat

    Wobei hier auch nicht ganz klar
    ist, inwieweit der KV den Sohn so massiv manipuliert hat, dass er trotz
    Angst den KV sehen "will". Also massive Erpressung im Hintergrund
    herrscht. (hoffe es ist einigermaßen nachvollziehbar was ich damit
    ausdrücken möchte)

    Ja, kann ich nachvollziehen. Ich kenne das andersrum. Mein Sohn ist einmal so massiv manipuliert worden, dass er mich nicht mehr sehen wollte. Meine Ex bekam daraufhin massiven Gegenwind durch Jugendamt und Umgangspflegerin. Danach hat sich die Situation schnell wieder normalisiert.


    Ich denke, dass massive Manipulationen an einem Kind langfristig auffallen würden. Darum muss man solche Situationen immer im Blick behalten - und sich dabei gut beraten lassen.

    Zitat

    Das ist genau das, was ich mir
    selbst auch anhören musste - und mir jegliches Verständnis hierzu fehlt.
    Wie genau soll denn die Manipulation durch den Täter festgestellt und
    festgelegt werden. Das Ermessen liegt doch immer irgendwie im Auge des
    einzelnen Betrachters (Arzt, Richter usw.).

    Es liegt immer im Ermessen. Anders geht es nicht. Wenn dir jegliches Verständnis fehlt, dann ist das ja letztendlich auch dein Ermessen.


    Ich für meinen Teil kann sagen, dass mir im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Kindesmisshandlungen bislang immer sehr gute Fachleute begegnet sind. Die wussten alle, was sie tun und hatten alle das Wohl des Kindes im Fokus.


    Zitat

    Bei mir kommt hier
    ein sehr widerliches Gefühl hoch - warum wird er wohl den Kontakt zu
    seiner Tochter wollen. Hat er sich denn überhaupt Gedanken gemacht, wie
    seine Tochter sich fühlt, wenn er den Umgang einfordert? - Genau das
    gibt mir sehr zu denken.

    Das widerliche Gefühl habe ich auch. Aber das hilft nicht unbedingt dem Kind.
    Ob und inwieweit der Täter reflektiert ist und das Kindeswohl im Blick hat, wird auch berücksichtigt werden, wenn es um Wiederanbahnung von Umgang geht. Dem wird er sich stellen müssen. Sollte dabei der Eindruck entstehen, dass er keine kindeswohlfördernde Motivation hat, wird das aktenkundig werden.




    Zitat

    Bei deinem Statement bleibt mir echt die Spucke weg.

    Das
    wundert mich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es hier um das
    betroffene Kind geht - und nicht um unsere Befindlichkeiten.
    Das bei
    solchen Themen die Emotionen hochkochen, ist natürlich klar. Aber ich
    glaube nicht, dass man damit dem Kind helfen kann. Im Gegenteil. Damit
    schadet man.

    Zitat

    Die Anwesenheit eines Psychologen soll also vor einer Traumatisierung schützen. :hae:

    Die
    Anwesenheit nicht. Den Unterschied machen Präsenz und die
    Interventionen des Psychologen aus. Intervention wird beispielsweise
    bedeuten, dass das Kind den begleiteten Umgang kurz vor Beginn abbrechen
    kann, wenn es den Vater doch nicht sehen will.


    Ich kenne einen
    Vater, der das so bei seinem Sohn erlebt hat. Der Sohn ist fünf und die
    Mutter boykottiert seit vier Jahren den Umgang. Begleiteter Umgang war
    gerichtlich angeordnet, sein Sohn war im Zimmer neben an - aber hatte
    panische Angst, dass sein Vater ihn angreifen würde.
    In dem Fall ist
    durch mehrere Gutachten bestätigt, dass der Vater keinerlei negativen
    Einfluss auf sein Kind hatte - und allein die Manipulation der Mutter
    die Ängste des Kindes verursacht. Gesehen haben sich Vater und Sohn
    trotzdem noch nicht.


    Aber das nur am Rande. Das Perfide an
    Missbrauch ist das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses. Die
    Person, die das Kind liebt, auf die es angewiesen ist und der es
    vertraut, ist gleichzeitig die Person, die das Vertrauen missbraucht.
    Für die Entwicklung des Selbstwertgefühls des Kindes ist das
    katastrophal.


    Das ist jetzt aber vorbei - und durch die Präsenz
    eines Psychologen bei begleitetem Umgang ist es faktisch ausgeschlossen,
    dass der Täter in irgendeiner Weise Macht ausüben könnte. Das zu
    erleben, kann für ein Kind schon eine wertvolle Erfahrung sein. Es kann
    das Kind natürlich auch überfordern.


    Für uns Eltern ist die
    erste Reaktion, einen Missbraucher in die Wüste zu schicken. Das ist
    aber nicht unbedingt gut für das Kind, das den Vater schliesslich für
    seine Entwicklung brauchen würde. Ob, wann und inwieweit in solchen
    Situationen Umgang mit dem Vater gut ist, ist ne schwierige
    Entscheidung. Dabei muss es aber um die Bedürfnisse des Kindes gehen -
    und nicht darum, dass was wir als Eltern über den Täter denken.

    eine Kindeswohlgefährdung besteht in diesem Fall ja nicht nur durch die gefahr, dass erneut sexuelle Gewalt stattfindet, sondern auch durch Retraumatisierung allein durch den begleiteten Kontakt zum Täter

    Eine Gefahr von gewalttätigen Übergriffen besteht bei begleitetem Umgang nicht. Auch eine Retraumatisierung ist kaum zu erwarten, wenn die Umgangsbegleitung eine Fachkraft ist. Also beispielsweise ein Psychologe. Die greifen vorher ein.


    Ausgeschlossen wird begleiteter Umgang nur, wenn der Täter so hochmanipulativ ist, dass er das Kind auch nonverbal unter Druck setzen könnte - oder wenn das Kind selbst nicht will.


    Wenn das Kind selbst nicht will, steht aber sofort die Frage im Raum, ob der Kindeswille vom betreuenden Elternteil beeinflusst ist. Und es wird auch gefragt werden, inwieweit der Kindeswille dem Kindeswohl entspricht. Eine unschöne, aber notwendige Frage.


    Notwendig ist die Frage, weil man auch von einer Traumatisierung ausgehen muss, wenn eine Bindung zwischen Vater und Kind besteht - und der Umgang ausgeschlossen wird.


    Es ist also nicht so einfach.


    Zitat

    Also die tochter hat den vater nicht im Gefängnis besucht und will ihn auch def. Nicht sehen. Sie ist deswegen in Therapie usw.

    Dann wäre erstmal der Threapeut ein guter Ansprechpartner für die Frage, ob, wie und wann es Umgang geben sollte. Der müsste eine Menge dazu sagen können - und Empfehlungen geben können, wie man weiter vorgehen kann.

    Setze ein kurzes Schreiben auf, in dem du dem Wegzug euer gemeinsamen Kindes widersprechen tust. Davon ein Kopie
    an das JA. Dann würde ich einige Tage warten ob eine Reaktion der KM erfolgt. Zeitgleich würde ich einen RA aufsuchen.
    Vielleicht kann der RA auch ein kurzes entsprechendes Schreiben aussetzen.

    Davon hat mir mein Anwalt in der gleichen Situation dringend abgeraten. Sobald sie umgezogen ist, hat sie Tatsachen geschaffen. Wenn du sie im Vorfeld darauf ansprichst, und Reaktionen abwartest, gibst du ihr nur einen zeitlichen Vorsprung.

    so montag anwaltstermin

    Achte darauf, dass der Anwalt noch am Montag einen Antrag auf einstweilige Anordnung für Übertragung des ABR zum Gericht faxt, in dem die bestehende Zeitnot deutlich gemacht wird.


    Wenn die Mutter mit dem Kind erstmal umgezogen ist, wird das Gericht sie nicht wieder zurück holen. Das gilt auch, wenn ihr der Umzug vom Gericht untersagt wurde, und sie trotzdem umzieht. Sie hat dann Tatsachen geschaffen, und kann sich auf ertrotzte Kontinuität berufen. Wird nicht selten so gemacht.


    Darum brauchst du das ABR. Nur damit hast du eine Handhabe, das Kind zurück zu holen, wenn sie wegzieht. Ohne ABR kannst du nichts machen.


    Du kannst den Antrag so formulieren, dass du das Kind nur zu dir nehmen wirst, wenn die Mutter rechtswidrig umzieht - und ansonsten das Kind bei der Mutter lassen wirst, bis die Hauptsacheverhandlung abgeschlossen ist. Das wird deine Chancen erhöhen.


    Die drohende Haft und ihre Ankündigung, das Kind mitzunehmen, kannst du als weiteren Grund anführen.


    Danach solltest du einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen. Wenn die Mutter boykottiert, gleich mit einer Umgangspflegschaft, die den Umgang sicherstellen kann.

    Tja, Flin, die Frage, wie es sein kann, dass der Täter immer noch frei rumläuft, die habe ich mir schon oft gestellt, angesicht der fast eindeutigen Aussage des Glaubwürdigkeitsgutachtens (es muss von einem realen Taterlebnis der drei Mädchen ausgegangen werden)...

    Das sollte doch reichen, oder nicht?

    Zitat

    Dennoch konnte meine Ex einen Umgang für
    sich durchsetzen, obwohl der Täter nach wie vor ein und aus geht...

    Ja, für eine Umgangsaussetzung braucht es massives Fehlverhalten des Elternteils. Wobei es um so unverständlicher ist, dass der Täter nicht aus dem Verkehr gezogen wurde.

    Zitat

    Und wie war das mit der
    Verjährung....

    Soweit ich weiß, beginnt die Verjährung erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu laufen.


    Zitat

    Also was nützen die ganzen schönen Werbespots, wenn das System dahinter versagt?

    Ohne die Werbespots würden viele Missbrauchsfälle gar nicht erst gemeldet werden.

    Äh - und woran erkennt man den? Ich z.B. hab GsD noch keinen Bedarf gehabt, aber ich hätte da überhaupt kein Kriterium, wonach ich einen Gutachter auswählen sollte.

    Man kann sich an Empfehlungen des Helfersystems orientieren. Bei den Beratern vom Kinderschutzbund, Caritas, AWO, Diakonie, SKFM, Anwälten, usw. nachfragen, wem die vom Gericht vorgeschlagenen Gutachter bekannt sind.

    ...öffentlich machen darf man das als Opfer nicht, sonst hat man den pädophilenfreundlichen Staatsanwalt am Hacken...

    Du meinst, dass eine Anzeige wegen Verleumdung gestellt werden kann, wenn man einen Missbrauchsvorwurf erhebt?

    Zitat

    Wichtig
    wäre auch, dass man für die zahlreichen Therapien, Gespräche,
    Untersuchungen und was Jahre später kommt, als Opferfamilie gemäß
    Opferentschädigungsgesetz ein wenig finanzielle Hilfen bekommt. Aber
    solange der Täter nicht verurteilt ist...

    Da gibt es auch ohne Urteil Möglichkeiten. Dafür gibt es spezialisierte Anwälte. Ich kenne hier in Köln eine, die einen ganz guten Ruf hat. Wenn du eine Adresse brauchst, kann ich dir die gern per PN schicken.

    Zitat

    Ich
    habe so genannte "Fachleute" ins Boot geholt. O-Ton des Jugendamtes:
    "...halten sie ihre Klappe und zahlen sie ihren Unterhalt...".

    Das ist das Problem. Falsche Missbrauchsvorwürfe waren eine Zeit lang in familienrechtlichen Verfahren richtiggehend modern, bzw. inflationär. Man musste dem Vater nur Missbrauch vorwerfen, und schon war der Umgang ausgesetzt. Inzwischen reagieren Gerichte und Jugendämter zunehmend allergisch, wenn ein Elternteil damit kommt.


    Meine Ex hat das auch gemacht, und den Umgang für sechs Monate boykottiert. Ihrem Vorwurf wurde hier aber sehr professionell nachgegangen. Das Jugendamt selbst hat sich nicht angemaßt, eine Bewertung abzugeben, sondern eine psychologische Untersuchungsstelle eingeschaltet. Die haben mit meiner Ex und mir mir gesprochen, und nochmal ein gemeinsames Elterngespräch durchgeführt. Dabei verstrickte meine Ex sich so sehr in Widersprüche, dass die Psychologen ihre Erziehungsfähigkeit in Frage stellten - und mir rieten, den Umgang gerichtlich durchzusetzen.
    Meine Ex hat dann im folgenden Jahr noch drei weitere Missbrauchsvorwürfe erhoben. Das hat dann natürlich niemanden mehr interessiert. Es hatte aber auch keinerlei Konsequenzen für sie.


    Die Vielzahlt solcher falscher Vorwürfe sind der Hauptgrund, wenn berechtigte Vorwürfe möglicherweise nicht genügend beachtet werden.

    Zitat

    Ostern 2007 haben sich meine Töchter eröffnet und
    dann ging der Zirkus los mit Polizei, Staatsanwaltschaft,
    Familiengericht, gerichtliche Gutachter...
    Ergebnis....Kinder kamen zu mir, der Täter ist nach wie vor ein freier Mann...

    Das hört sich wirklich nicht gut an.


    Und wie kann es denn sein, dass der Täter noch frei rumläuft?


    Zitat

    Aber immer schön sachlich und fachlich bleiben....


    Sorry, die Zeit für schweigende Lämmer und Samthandschuhe ist bei mir schon lange vorbei.

    So wars nicht gemeint. Im Gegenteil. Wenn ich sachlich und fachlich vorgehe, dann schweige ich nicht und trage keine Samthandschuhe. Und auch sonst halte ich Schweigen und Samthandschuhe für wenig hilfreich. Die Dinge müssen schon beim Namen genannt werden.


    Zitat

    ein Staatsanwalt lässt sich durch
    solche Interfamiliären Geschichten nicht die Statistik versauen...

    Es gibt solche und solche, wie überall sonst auch. Ich habe -von neutraler Seite- Geschichten über Familienrichter gehört, die Elternkonflikte über Jahre hinweg am schwelen gehalten haben, um ihre Karriere zu fördern. Selbst erlebe ich eine Richterin, die einer radikalisierten Mutter trotz von fachlicher Seite attestierter Bindungsintolleranz den Wegzug genehmigt - wohl, um den Fall loszuwerden.
    Genauso habe ich Verfahrenspfleger erlebt, die einen Elternteil einmal mit unterdrückter Nummer anriefen - und dann vor Gericht bedauerten, nicht im Vorfeld mit ihm gesprochen zu haben.


    Auf der anderen Seite, habe ich schon viele engagierte Leute getroffen, die sehr professionell vorgegangen sind und sehr hilfreich waren. Insbesondere auch im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen.


    Ist bei Staatsanwälten genauso. Genauso bei Gutachtern. Wenn jemand sich nicht engagieren will, dann tut er es nicht. Ist aber zum Glück nicht bei allen so. Drum mein Tip an Formentera, auf einen fähigen Gutachter zu achten. Der ist wichtig.

    Aber für Millionen irgendwelche Werbespots zum Thema Mißbrauch verpulvern... solche Werbespots gehören Staatsanwälten, die sich nicht trauen, in Mißbrauchsfällen ein Verfahren zu eröffnen, 12 Monate lang, 24 h am Tag zwangsweise vorgespielt...

    Es sind gerade die Werbespots, die helfen. Der Staatsanwalt steht nur am Ende einer langen Kette.


    Das beste Mittel gegen Missbrauch ist Transparenz. Hingucken. Öffentlich machen, was einem komisch vorkommt.
    Das wird durch solche Werbespots gefördert.


    Wenn Formentera etwas beobachtet, dann ist es wichtig das zur Sprache zu bringen, und Fachleute zu beteiligen.
    Genauso ist es wichtig, dass Formentera sich allen Fragen stellt, die sich daraus ergeben.
    Das wichtigste dabei ist, immer die Bedürfnisse der Kinder im Blick zu haben. Darum muss man aufpassen, wenn man den Fokus sehr auf die Verfolgung eines vermuteten Täters richtet. Es passiert schnell, dass man damit die Kinder aus dem Blickfeld verliert.



    Missbrauch ist ein Graubereich und beginnt sehr harmlos - und sexueller Missbrauch ist nur eine Facette davon. Aus fachlicher Sicht bedeutet Missbrauch, dass ein Stärkerer das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Schwächeren ausnutzt, um eigene Bedürfnisse zu erfüllen - und dabei die Bedürfnisse des Schwächeren missachtet.


    Insofern gibt es aus fachlicher Sicht, in jeder Familie Missbrauch. Eltern sind nie perfekt und haben immer Schwächen. Die Schwächen versuchen Eltern fast immer unwillkürlich durch ihre Kinder auszugleichen. Genau genommen, erlebt jeder als Kind missbräuchliche Situationen. Das geht harmlos los, bei Eltern denen es schwer fällt ihre überbehüteten Kinder emotional loszulassen, wenn sie anfangen selbstständig zu werden. Und es endet extrem mit sexuellem Missbrauch von Kindern, die komplett von der Außenwelt abgeschottet werden.


    Relevant für den Staatsanwalt werden nur die Extremfälle. Aber auch bei den Extremfällen ist das Problem nicht gelöst, wenn du einen Täter ins Gefängnis gebracht hast.


    Darum ist es wichtig, immer die Kinder im Blick zu behalten. Wenn ein Missbrauchsvorwurf erhoben wird, dann gibt es immer ein massives Problem. Egal, wie man es dreht und wendet. Allein schon die Tatsache, dass die Eltern es nicht schaffen ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen, bei dem jeder jederzeit weiß was los ist, ist für die Kinder problematisch.


    Formentera hat es ja schon erwähnt. Es ist auch für Gutachter oft nicht möglich, zu klären was wirklich passiert ist. Das liegt aber auch daran, dass bei hochstrittigen Trennungen die subjektiven Wahrheiten immer sehr weit auseinander gehen. Das alleine ist für Kinder schon eine hohe Belastung - auch, wenn es keinerlei Übergriffe gegenüber den Kindern gegeben hat.


    Besser für die Kinder wird es darum nur, wenn die Eltern ihren Konflikt in den Griff bekommen. Die Eltern stehen da beide in der Pflicht. Macht der andere Elternteil nicht mit, dann steht man trotzdem selbst in der Pflicht, den Konflikt bei sich selbst zu verringern.


    Macht man mit dem Streit weiter -ohne Rücksicht auf die Kinder zu nehmen- dann ist das auch Missbrauch. Man missbraucht die Kinder als Streitobjekte. Den Kindern schadet man damit.


    Darum muss man auch mit dem Ruf nach dem Staatsanwalt aufpassen, und sich immer selbst fragen, was man gerade tut - und was das für die Kinder bedeuet.

    die Richterin hat ein Gutachten für meine Tochter in Auftrag gegeben, bis dahin wird der Umgang ausgesetzt.

    Es gibt sehr fähige - und weniger fähige Gerichtsgutachter.
    Das Gericht wird Euch wahrscheinlich beteiligen, wenn es um die Auswahl des Gutachters geht. Dann ist ratsam, mit den Namen zu ein paar Beratungsstellen zu gehen, und nachzufragen was dort von den jeweiligen Gutachtern gehalten wird.


    Zitat

    Ansonsten haben die mich heute auseinandergenommen. Mitten im Umgangsverfahren die Missbrauchskeule zu schwingen
    sei ja typisch für Mütter wie mich. :laber

    Es kursiert die Zahl, dass weit über 90% aller Missbrauchsvorwürfe, die in Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten vorgebracht werden, falsch sein sollen. Insofern musst du damit rechnen, dass du noch öfters genau befragt werden wirst.