Beiträge von Flin

    Zitat

    Wir
    haben in dem Alter von 15.30 - 18 Uhr gefeiert und sie durfte 4 Kinder
    einladen. Mehr hätte sie nicht verkraftet, aber das ist von Kind zu Kind
    unterschiedlich.

    Gut zu wissen. Ich werde dann von 15:00 bis 18:00 Uhr einladen. Wenn jemand später kommt, ist so noch ein kleiner Puffer drin.

    Zitat

    Ich würde mir eine zweite Person mitnehmen, wenn
    du auf einen Abenteuerspielplatz gehst und vor allem, mach nicht zu viel
    Programm. Basteln kommt immer gut an und bringt Ruhe rein. Meistens
    wollen die Kids nur frei spielen. Und mach vor allem nicht zu viel
    Kuchen oder Abendessen. Meiner Erfahrung nach essen die kaum was! :D

    Ich
    werd die Oma und die Tante einspannen. Und eine Bekannte der Tante und
    einen Kumpel von mir - beide auch mit kleinen Töchtern.
    Ich glaub,
    Ruhe wirds auf dem Abenteuerspielplatz eh kaum geben. Vieleicht eher
    gegen Ende, wenn sie schon müde und hungrig werden.




    Wasser - können die mit 4 schwimmen ?

    Ich denke nicht - aber der Teich ist knietief und überschaubar klein.

    Zitat

    dafür solltest du eine extra Person(Freund/Opa) einspannen, du hast wahrscheinlich keine Zeit.

    Das könnte dann der Job meines Kumpels werden. So, dass die Würstchen fertig sind, wenn die Kleinen platt sind.

    Zitat

    Sind die Eltern der KIds dabei ?


    Schatzsuche ist bei uns der Brüller....

    Ist das üblich, dass die Eltern dabei bleiben?



    Schatzsuche ist ne gute Idee. Das passt zum Abenteuerspielplatz!

    Hallo zusammen,


    unser Sohn hat in zwei Wochen seinen 4. Geburtstag - und dieses Jahr wird er an diesem Wochenende bei mir sein.
    Mit der Mutter ist leider keine Kommunikation und auch keine gemeinsame Feier möglich.


    Wird der erste Kindergeburtstag sein, den ich ausrichten werde. Habt Ihr Ideen und Vorschläge dafür?
    Ich werde morgen als erstes Einladungskarten in den Kindergarten bringen, sodass er seine Freunde einladen kann.


    Er will fünf seiner Freunde einladen und auf einem Abenteuerspielplatz feiern. Ich plane Topfschlagen, Kuchenessen und Entdeckungen auf dem Abenteuerspielplatz. Fußballspielen, Bootfahren, auf dem großen Feuer Grillen - und was könnte man noch machen?
    Wie lange halten die Kleinen das denn durch? Drei bis vier Stunden? Oder eher mehr oder weniger?


    Einen schönen Sonntag wünsche ich allen noch!

    während der Therapie habe ich IHM zuliebe mich mit Kind ins Auto gesetzt und bin die gut 75km bis in die Klinik gefahren, damit er ihn 2 mal a 2-3h sehen konnte.

    Ich würde das in Zukunft anders machen:


    Engagier dich nicht ihm zuliebe - sondern eurem Sohn zuliebe. Der braucht seinen Vater. Wenn du euren Sohn zu ihm bringst, dann machst du das nicht für deinen Ex, sondern für euren Sohn.



    Zitat

    Der Kleine rannte ihm davon und
    der Trottel blieb wie angewurzelt stehen, bis ich sagte: "Geh ihm mal
    hinterher, ich bleib hier, ich bin heut nur schmückendes Beiwerk."

    Wenn er alkoholkrank ist, dann braucht er Unterstützung. Die musst natürlich nicht du ihm geben - könntest du als Ex auch nicht.
    Aber es hilft auch niemanden, ihn als Trottel abzuwerten. Am wenigsten hilft es eurem Sohn.

    Oh das wäre so klasse und würde sicher mal etwas bewegen...

    Ja, ich denke auch, dass sich im Familienrecht einiges bewegen müsste. Wenn jemand Verpflichtungen nicht nachkommt, hat das ja auch in allen anderen Lebensbereichen Konsequenzen. Da gilt das Verursacherprinzip.


    Wenn ich ein Knöllchen nicht zahle, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Findet der nichts, was er pfänden könnte, wird Zwangshaft angeordnet - und auch vollstreckt.
    Solche Maßnahmen könnte man auch Elternteilen auferlegen, die keinen Unterhalt zahlen.


    Allerdings müsste sich auch in anderen Bereichen des Familienrechts etwas bewegen. Ein Elternteil, der den Umgang oder die Kommunikation boykottiert, oder einen Elternkonflikt schürt, müsste auch mit Konsequenzen rechnen.


    Das ist aber oft gerade nicht der Fall. Vielmehr schaffen es Elternteile immer wieder, das ASR zu bekommen und den Umgang mit dem anderen Elternteil einzuschränken, indem sie die Kommunikation boykottieren, oder starke Konflikte schüren. Dann wird durch Gerichte oft nicht nach dem Verursacherprinzip beschlossen, sondern nach dem Kontinuitätsprinzip.


    Das ist so, wie wenn jemand immer wieder Banken überfällt, aber dafür nicht ins Gefängnis kommt - sondern so viel Geld erhält, wie er will, damit die Überfälle aufhören.

    Ich habe es schon geschrieben. So, wie Du Deinen Ex beschreibst, formentera, schildert meine Ex mich auch.
    Der einzige -und gleichzeitig wesentliche- Unterschied ist, dass meine Ex sich dagegen wehrt, dass ihre Vorwürfe vorbehaltlos geklärt werden.


    Ich habe für mich irgendwann erkannt, dass ihre Vorwürfe mit mir nichts zu tun haben. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass man sich selbst trotzdem als Teil des Konflikts sieht. Man ist immer verwickelt und kann nicht die Distanz haben, um zu beurteilen was wirklich passiert ist und was nicht. Darum habe ich weitgehend aufgehört, zu überlegen was meine Ex antreibt, ob sie psychisch krank ist, ob sie vorsätzlich lügt, oder inwieweit es eine Kombination aus beidem ist. Das überlasse ich den Fachleuten.

    Zitat

    Nein, leider nicht. Natürlich kann man "missbräuchliche Strukturen" erkennen, wie auch immer die konkret
    aussehen sollen. Aber ein Beweis ist das keinesfalls, weil die oft genug von allen möglichen Ursachen herstammen können. Wenn auch nur eine einzige andere Möglichkeit in Frage kommt, ist der "Beweis" dahin.

    Ja, das stimmt. In einem strafrechtlichen Verfahren ist es schwer, so einen Beweis zu erbringen. Das Vorhandensein von missbräuchlichen Strukturen beweist keinen strafrechtlich relevanten Missbrauch.


    Im Familienrecht ist das dagegen ganz anders. Da geht es um das Kindeswohl. Wenn ein Sachverständiger ermittelt, dass es in der Sphäre eines Elternteis fragwürdige Strukturen gibt, dann fällt das auf. Das ist dann ein Beweis der bei allen gerichtlichen Beschlüssen berücksichtigt werden wird. Also kein Beweis für einen Missbrauch - aber für weiteren Handlungsbedarf.


    Mit missbräuchlichen Strukturen meine ich persönliche Defizite und psychische Leiden bei einem Elternteil - und ein Umfeld, dass Missbrauch möglich macht. Beispielsweise Familien, die sich zwar untereinander gegenseitig manipulieren - aber gleichzeitig gegenüber der Aussenwelt zusammenhalten und sich abschotten.


    In Familien, die einen großen Bekanntenkreis haben und mit sich selbst offen umgehen, kann es keinen Missbrauch geben. Weil es keine Gründe geben wird, Schwächere zu missbrauchen - und weil es sofort jemand merken und ansprechen würde, wenn sich etwas Seltsames entwickeln sollte.

    Zitat

    Ausgehend von der erschreckenden Tatsache, dass gerade mal 10% der angezeigten Täter verurteilt werden, kann man sich vorstellen, wie konkret Beweise wirklich sein müssen.

    Da wird auch ein hoher Anteil an falschen und prozesstaktischen Anzeigen eine Rolle spielen.
    Mir hat man beispielsweise auch geraten, meine Ex zu einer Strafanzeige aufzufordern. Juristisch wäre das für mich besser gewesen. Das wäre dann ein weiterer Fall gewesen, bei dem angezeigt aber nicht verurteilt worden wäre.
    Da mein Anwalt aber auf Deeskalation setzte, habe ich darauf verzichtet und eine fachliche Aufklärung angestrebt.


    Ein Freund von mir ist Forensiker. Er hat zwar nicht direkt mit Missbrauchsfällen zu tun - erzählt aber, dass Missbraucher durch
    Ermittlungen sehr in die Ecke getrieben werden. Auch, wenn es letztendlich nicht zu einer Verurteilung ausreichen sollte, bleiben die
    Ermittlungen aktenkundig. Wenn es dann noch einmal Auffälligkeiten geben sollte, werden die alten Ermittlungen wieder herangezogen. Es wird dann immer enger für tatsächliche Täter.


    In diesem Thread und der (sehr schlich geführten) Diskussion zwischen Flin und der TS formentera

    Ja, das stimmt. Ich muss sagen, dass es mir richtig gut gefällt, wie formentera und move mit der schwierigen Situation umgehen. Es tut immer gut Mütter zu treffen, mit denen man sich konstruktiv unterhalten kann.

    Im Falle des Missbrauchs kann die Mutter dem Kind vermitteln, dass der KV nicht mehr ihr Freund ist, aber - wenn das Kind den KV trotz allem treffen will - klar machen, dass er sein Freund sein darf. Somit nimmt die Mutter dem Kind den Spagat zwischen Mutter-Vater.

    Das ist im Grunde, bei jeder Trennung so. Bindungstoleranz bedeutet ja, dem Kind zu erlauben weiterhin positive Empfindungen zu dem anderen Elternteil zu haben - auch dann, wenn man selbst keine positiven Empfindungen mehr hat.


    Je mehr Übergriffe es gegeben hat, um so schwieriger wird das für die Eltern. Und sexueller Missbrauch wird als extremer Übergriff gesehen.


    Das ist aber nicht nur ein Kopfthema. Im Kopf kann man sich verdeutlichen, dass es faktisch schlechtes Verhalten - aber keine an sich schlechten Menschen gibt. Und dass Kinder auch positive Bindungsanteile zu einem Elternteil haben können, der sich in anderen Situationen negativ verhalten hat.
    Es ist für Kinder sehr hilfreich, wenn Eltern sich dies im Kopf klar machen. Noch hilfreicher ist es, wenn die Eltern das wirklich verinnerlichen - also auch selbst so empfinden. Das spüren Kinder, und es erleichtert ihnen den Spagat wesentlich.


    Leider sind aber viele Eltern nicht einmal bereit, sich mit dem Kopfthema auseinanderzusetzen.


    Zitat

    Treten dann dennoch die Verhaltensänderungen - nach
    dem Treffen des KV auf - ist es eindeutig, dass dem Kind der Umgang
    nicht gut tut. Unabhängig davon, ob Kind das Verlangen hat oder nicht.

    Dann, wenn Gründe für die Verhaltensänderungen in der Sphäre des anderen Elternteils liegen. Wenn es ein Loyalitätskonflikt ist, sind beide Eltern gefordert.


    Das ist ein weiterer perfider Aspekt von Missbrauch. Sowohl von tatsächlichem Missbrauch, als auch von falschen Missbrauchsvorwürfen. Das Verhältnis zwischen den Eltern wird vergiftet - und das belastet die Kinder dann noch mehr.

    Emotionale Erpressung ist im Grunde das, was Missbrauch ausmacht. Ein Stärkerer nutzt die emotionale Abhängigkeit eines Schwächeren für seinen eigenen Vorteil.


    Warum denkst du, dass der Beweis nicht erbracht werden kann? Ich denke, dass Fachleute durchaus erkennen können, wenn es missbräuchliche Strukturen gibt. Und wenn diese in einem Sachverständigengutachten beschrieben werden, können Gerichte dies als Beweis werten.

    Die Umgangspflegerin hat mich dazu auch im gesunden Maße verpflichtet um den Kontakt aufrecht zu erhalten.

    Hört sich gut und sinnvoll an.


    Mach es aber verbindlich. Deine Ex und ihr Anwalt lauern darauf, dir irgendwas anhängen zu können. Wenn du mehrmals täglich bei deiner Ex anrufst, weil sie nicht abhebt oder gleich wieder auflegt, dann werden sie versuchen dir das negativ auszulegen.


    Besser ist, wenn du über die Umgangspflegerin feste Zeiten abstimmst, in denen du euren Sohn anrufst. Beispielsweise Mittwoch um 18:00 Uhr. Wenn Mittwoch nicht klappt, dann Donnerstag, usw.

    versteh ich das richtig. ...die KM wirft dir Missbrauch vor,
    aber sie geht nicht mit dem Kind zum Therapeuten?
    Sie ging nicht zum KSB oder eine andere Organisation?

    Bei einer Therapeutin war sie, um Missbrauchsfolgen therapieren zu lassen - und gleichzeitig wehrt sie sich mit Händen und Füßen dagegen, klären zu lassen ob es überhaupt Missbrauch gegeben hat.


    Als sie die Vorwürfe erhob, hat uns das Jugendamt zu einer psychologischen Untersuchungsstelle geschickt. Die Psychologen haben mit ihr und mit mir gesprochen, und ein gemeinsames Elterngespräch geführt.


    Danach haben sie abgelehnt, eine Diagnostik unseres Shnes durchzuführen. Einerseits, weil sie meiner Ex nicht geglaubt haben - und keinen Anlass sahen etwas zu diagnostizieren. Und andererseits, weil erkennbar war, dass meine Ex dem Ergebnis der Diagnostik nicht glauben, sondern den Umgang auch dann weiter boykottieren würde, wenn ihre Vorwürfe ausgeräumt wurden.
    Darum haben die Psychologen mir geraten, den Umgang gerichtlich durchzusetzen. Das hat nach sechs Monaten durch eine Umgangspflegschaft funktioniert.


    Das ist jetzt eineinhalb Jahre her. Ich hab mich danach weitgehend zurück gezogen, und nur noch den Umgang wahrgenommen, in der Hoffnung, dass sich die Situation entspannen würde. Vor einem Monat hat die Umgangspflegerin es dann geschafft, meine Ex zu einer Elternberatung zu bewegen. Dort hat sie ihre Vorwürfe wiederholt - und die Beratung abgebrochen, als die Psychologen ihre Sichtweise nicht unterstützt haben.


    Ich werde jetzt versuchen, von meiner Seite eine Diagnostik einzuleiten, und ggf. ihre Zustimmung vom Gericht ersetzen zu lassen.
    Ich halte es nicht für gut, wenn solche Vorwürfe ungeklärt im Raum stehen bleiben. Meiner Ex traue ich inzwischen zu, dass sie ihre Vorwürfe auch in 20 Jahren noch aufrecht erhalten wird. Und ich möchte nicht, dass unser Sohn sich irgendwann einmal unklar darüber ist, ob er als kleines Kind von seinem eigenen Vater missbraucht und misshandelt wurde.

    Zitat

    Diesbezüglich ziehe ich mir den Schuh auch an.Ich habe seit
    den Übergriffen in der SSW pure Angst vor meinem Ex.
    Das habe ich ungewollt auf die Kleine übertragen.

    Angst ist ja auch eine gesunde Reaktion.


    Wenn dein Ex dir gegenüber gewalttätig wird, und eure Tochter das sieht, ist das für eure Tochter ebenso schlimm, als wenn er ihr gegenüber gewalttätig geworden wäre. Auch darum darf so etwas einfach nicht passieren.


    Nur kann es auch keine Lösung sein, den Vater aus dem Leben eines Kindes zu entfernen, weil die Mutter Angst vor dem Vater hat. Auch dann nicht, wenn die Angst der Mutter berechtigt ist.
    Bei der Frage, ob es Umgang gibt, muss es darum gehen, ob der Vater übergriffig gegen das Kind war - und daher die Angst des Kindes kommt. Wenn das nicht der Fall ist, muss man dem Kind die Möglichkeit geben, positive Erfahrungen mit dem Vater zu machen.


    Was deine Angst angeht:
    Ich hab Angst, dass sie Ex es irgendwann schafft, den Umgang komplett zu verhindern. Auch ist es schwer für mich, zuzusehen wie sie einen Krieg gegen mich führt, damit unserem Sohn schadet - und ich so gut wie nichts tun kann.
    Alles berechtigte Sorgen. Es würde aber niemandem helfen, wenn ich mich dadurch mürbe machen lassen würde. Mir nicht, und unserem Sohn auch nicht. Insofern ist es der Job von Eltern, die eigenen Sorgen und Ängste zu sortieren.


    Zitat

    Natürlich nehme ich Hilfe an für meine Tochter und mich.


    Aber mal ganz ehrlich, dass sollte er doch auch!

    Klar. Wenn er nicht will, gibt es für Gerichte auch die Möglichkeit, Elternteile per Auflage zu Beratungen oder Therapien zu verpflichten. Das wird nur leider erst von sehr wenigen Familienrichtern genutzt.


    Es lohnt sich aber immer, dies zu beantragen. Wenn sich ein Elternteil gegen Beratungen und Therapien sperrt, wirft das ein deutliches Licht auf seine Haltung.

    Der Gesetgeber sieht vor, dass sich das mißbrauhcte Kind, wenn es später sich besser artikulieren und erinnern kann, den Täter noch anzeigen kann, bis es 18 ist. Die Praxis sieht leider anders aus. Kinder verdrängen es aus dem gedächtnis und mögen sich später nicht mehr mit ihrem Peiniger auseinandersetzen.

    Die Verjährungsfrist beginnt ab dem 18. Geburtstag zu laufen. Die Verjährungsfrist für schweren sexuellen Missbrauch beträgt 20 Jahre. Opfer können demnach Strafantrag erstatten, bis sie 38 Jahre alt sind.


    Für zivilrechtliche Ansprüche, also beispielsweise Schadensersatz, beträgt die Verjährung drei Jahre. Opfer können also Schadensersatz fordern, bis sie 21 Jahre alt sind. Ausser, der Schadensersatz hat mit Körperverletzung zu tun, dann beträgt die Verjahrungsfrist 30 Jahre.

    Du hast die Tretmühle hinter dir und es tut mir so leid für euch.

    Danke!
    Die Tretmühle geht allerdings weiter. Der Umgang wird weiter gestört, es kommen neue Vorwürfe und alte werden aufgewärmt, usw. Nach Einschätzung der Fachleute wird sich das auch kaum verändern.


    Im wesentlichen werden von fachlicher Seite vier Möglichkeiten genannt, wie sich etwas verändern kann:


    1. Unser Sohn wird alt genug, um selbst zu entscheiden. Im Klartext: Er muss die Last des Konfliktes tragen.


    2. Der Mutter werden von offizieller Seite konsequent Grenzen gesetzt. Wechsel des Lebensmittelpunktes, Sorgerechtsentzug - und wenn sie trotzdem weiter macht, Einschränkungen des Umgangsrechts. Das würde bei unserer Rechtssprechung sehr lange dauern, bzw. wahrscheinlich gar nicht passieren.


    3. Die Mutter läßt sich auf Elternberatungen und Familientherapien ein. Einlassen in dem Sinne, dass sie die Empfehlungen der Berater annimmt, und den Konflikt beenden will.


    4. Wenn ich selbst etwas verändere. Das hat zwar nur sehr geringe Erfolgsaussichten, da ich als nicht betreuender Elternteil kaum Einflussmöglichkeiten habe. Aber es liegt zumindest in meinen Möglichkeiten. Das bedeutet, aus dem persönlichen Konflikt mit der Mutter auszusteigen. Sich nicht mehr provoziert oder angegriffen zu fühlen, auf meiner Seite alle persönlichen Spannungen ihr gegenüber abzubauen und ihr auf persönlicher Ebene wohlwollend zu begegnen. Gleichzeitig auf sachlicher Ebene konsequent Grenzen zu setzen und die Beziehung zwischen unserem Sohn und mir gegen ihre Störungen zu schützen.


    Kurz gesagt:
    So vorgehen, wie es Gandhi mit den Engländern gemacht hat. Nicht zurückhauen - und gleichzeitig alle Übergriffe transparent machen und eigene Rechte durchsetzen.



    Zitat

    Und ja, ich hab Angst vor ihm und ja, unbewusst überträgt sich das auf das Kind.

    Da kannst du selbst ansetzen. Du kannst deine Angst überwinden. Das kann dir und eurem Kind helfen. Und wenn er wirklich so ist, wie du ihn beschreibst, nimmst du ihm dadurch auch jegliche Einflussmöglichkeit auf dich und dein Leben.


    Genauso wird eure Tochter dadurch gestärkt. Nicht nur direkt durch dein Vorbild, sondern auch indirekt: Je souveräner du mit dir selbst und mit der Situation umgehst, um so mehr wird sie sich dir anvertrauen. Das wird Missbrauch so gut wie unmöglich machen.


    Das wäre auch die Gandhi-Strategie. Mit dem großen Vorteil, dass du als betreuender Elternteil am längeren Hebel sitzt.





    Ich muss dazu auch sagen, dass ich fast alle Details deiner Beschreibungen auch in den ehemaligen Schilderungen meiner Ex wiederfinde:


    - Auffälligkeiten bei unserem Sohn, die sie auf den Kontakt mit mir zurück führte,
    - Zustimmung des Jugendamts zu ihrer Vorgehensweise,
    - Kindertherapeut rät den Umgang einzuschränken, um das Kind nicht zu belasten,
    - Weigerung des Kindes bei den Übergaben,
    - der Vater hält sich nicht an Absprachen,
    - der Vater nimmt keine Rücksicht auf das Kindeswohl,
    - der Vater lügt,
    - Elterngespräche hätten keinen Sinn,
    - sie fährt das Kind für den Umgang zum Vater,
    - sie hätte als Mutter viel erduldet, aber jetzt würde es reichen,
    - dem Kind ginge es viel besser, seitdem es den Vater nicht mehr sieht,
    - ihr als Mutter geht es besser, seitdem das Kind den Vater nicht mehr sieht,
    - Mutter und Kind brauchen professionelle Hilfe,
    - Und: Der Vater hat durch sein Verhalten das Recht auf sein Kind verwirkt.


    Es ist interessant, das alles hier wieder zu lesen. Ich bin kein Fachmann, aber aus meiner Sicht könnten das alles auch Symptome eines massiven Loyalitätskonfliktes sein. Das zu beurteilen, würde ich aber den Fachleuten überlassen. Gerade, weil sexueller Missbrauch ein so massiver Übergriff ist. Darüber will ich nicht spekulieren.


    Was meine Ex damals unglaubwürdig gemacht hat war, dass sie sich mit Händen und Füssen gegen eine fachliche Aufklärung ihrer Vorwürfe sträubte. Und, dass sie nicht bereit war, von ihrem Vorwurf abzusehen, falls eine Diagnostik das Gegenteil ergeben sollte.
    Das hat man ihr natürlich nicht abgenommen.


    Darum ist es so wichtig, immer alles transparent zu machen - und sich selbst immer wieder zu reflektieren.

    Die Dunkelziffer von sexuell. Übergriffen ist enorm.

    Ja, aber für euch ist das nicht relevant. Ihr gehört nicht zur Dunkelziffer. Bei euch ist die Situation bereits transparent und es ermittelt.


    Zitat

    Und wenn Kinder keinen Umgang wollen,
    ist das eben so. Sie ist ja keine 2 mehr. :rolleyes2:

    Ganz im Gegenteil.


    Natürlich ist es nicht gut, Umgang gegen den Willen eines Kindes durchzusetzen. Genauso ist es aber auch nicht gut, Kindern die Entscheidung zuzuschieben, ob sie einen Elternteil sehen wollen.


    Darum muss gründlich ermittelt werden, warum ein Kind einen Elternteil nicht sehen will. Es muss geklärt werden, ob es tatsächlich Übergriffe gab und das Kind einen Grund hat den Kontakt zu verweigern - oder ob es sich um einen Loyalitätskonflikt handelt. Letzteres wäre auch missbräuchlich.


    Man muss in solchen Situationen immer wieder und sehr selbstkritisch darauf achten, was man gerade tut.

    Habt Ihr Euch mal damit auseinder gesetzt, was es tatsächlich heisst, wenn keine Bewiese da sind? Wenn das Verfahren gegen den KV eingestellt werden sollte, aus Mangel an Beweisen?
    Dann gilt ER als unschuldig und hat Umgangsrecht, mit viel Pech auch ohne Begleitung. Begleiteter Umgang ist eh zeitlich begrenzt und hat das Ziel unbegleiteter Umgang.

    Wenn es trotz Ermittlungen keine Beweise gibt, muss man auch in Erwägung ziehen, ob es möglicherweise keinen Missbrauch gab.
    Bis es soweit ist, das ein Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird, wird aber eine Menge passieren. Noch mehr wird passieren, bis es unbegleiteten Umgang gibt.
    Das ein Missbraucher es durch diese Tretmühle schafft, ohne auffällig zu werden, halte ich für unwahrscheinlich.


    Zitat

    Ihr könnt nach so einer Entscheidung nicht mal mehr was äussern, was in
    diese Richtung gegen diese Person geht, denn das ist Rufmord oder
    Verleumdung. Das nicht mal mehr, wenn Ex eine Next haben sollte mit Kind
    oder ein neues Kind und diese irgendwann mal kommt und aus Angst
    nachfragt.

    Du kannst alles sagen, was der Wahrheit entspricht. Beispielsweise, dass es einen Verdacht gab, und dieser aus Mangel an Beweisen nicht weiter verfolgt wurde.


    Zitat

    Schlimmer noch, wenn Ihr Euch gegen gerichtliche
    Anordnungen zum Umgang stellt, kann theoretisch das SR auf das andere ET
    übertragen werden. Wenn das andere ET den Umgang gewährleisten kann.

    Ja, aber dafür muss einiges passieren. Wenn es dem Kind beim betreuenden Elternteil einigermaßen gut geht, wird das SR so schnell nicht auf den Umgangsberechtigten Elternteil übertragen.



    Zitat

    Leider gibt und gab es
    zuviele Frauen, die Missbrauch ohne Grund angeführt haben. Dadurch sind
    die tatsächlichen Opfer mittlerweile nicht mehr geschützt in diesem
    Land.

    Ich habe es erlebt, dass Missbrauchsvorwürfe sehr gut und professionell untersucht wurden. Meine Ex hat falsche Vorwürfe gegen mich erhoben. Ich habe auf Empfehlung meines Anwalts und des Jugendamts eine psychologische Untersuchungsstelle eingeschaltet - und die wussten nach zwei Gesprächen was Sache war. Das ist jetzt eineinhalb Jahre her. Wie präzise die Einschätzungen der Psychologen waren, wird mir teilweise jetzt erst klar.


    Wenn es dort den leichtesten Zweifel an der Situation gegeben hätte, wäre eine Diagnostik durchgeführt worden. Das wären erstmal sieben Untersuchungstermine für das Kind gewesen. Parallel hätte es Elterngespräche gegeben. Bei Unklarheiten wären weitere Explorationen durchgeführt worden.
    Danach wäre entweder Anzeige erstattet worden - oder das Ganze in einen Beratungskontext übergeleitet worden.


    Das ein Täter es schafft, sich die ganze Zeit gegenüber den Psychologen bei der Diagnostik, dann während des begleiteten Umgangs und auch noch während den folgenden Elternberatungen zu verstellen, ohne irgendwie auffällig zu werden, kann ich mir kaum vorstellen.

    wenn also keine einigung zwischen den eltern besteht, dann ist gsr einfach nur hinderlich.

    Ja, das genau ist die destruktive Argumentation, die Kindern schadet.


    Kinder brauchen beide Eltern, die gemeinsam für sie sorgen. Wenn es keine Einigung zwischen den Eltern gibt, dann darf das nicht bedeuten, dass ein Elternteil ausgeschlossen wird - sondern es muss bedeuten, dass beide Eltern daran arbeiten, sich einigen zu können.


    Das man sich nicht einigen könnte, braucht mir keiner zu erzählen. Wir haben in Deutschland eine super Versorgung mit Hilfsangeboten, durch die Eltern sich unterstützen lassen können. Wenn Eltern sich nicht einigen, dann liegt es am wollen - und nicht am können.


    Wenn ein Elternteil die Hilfsangebote ablehnt - und trotzdem das GSR will, dann kann man das vor Gericht vortragen. Das Ziel davon muss aber sein, den anderen Elternteil zu bewegen die Hilfsangebote anzunehmen. Die Kommunikationsschwierigkeiten taktisch vorzubringen, um das GSR zu verhindern -so wie du es vorschlägst- ist dagegen destruktiv für die betroffenen Kinder.

    erkläre deiner anwältin, dass eine kommunikation zwischen euch als eltern nicht möglich ist. möge sie daraus eine strategie bauen ihn darüber hin schachmatt zu setzen. bis dato war es so, dass eine fehlende kommunikation das aus für den sorgerechtsantrag des vaters war.

    Das ist schon ziemlich traurig, solche Tips zu lesen.


    Es war früher tatsächlich so, dass bindungsintollerante Mütter einfach nur erklären mussten, dass sie keine Lust haben mit dem Vater zu kommunizieren - und das Familiengericht der Mutter dann das alleinige Sorgerecht übertragen hat.


    Inzwischen weiß man glücklicherweise, wie schädlich das für die Kinder war. Trotzdem versuchen viele Mütter immernoch, sich so das alleinige Sorgerecht zu erschleichen, oder eine gemeinsame Sorge zu verhindern.


    Für die Kinder bringt es nichts, über einen Anwalt fehlende Kommunikation zu behaupten. Besser für die Kinder ist es, sich zu bemühen die Kommunikation zu verbessern.

    Das Aufenthaltsbestimmunsrecht müsste er also separat einklagen? Ich dachte das gehöre mit zur Personensorge. Somit hätten wir doch das hälftig. Und dann könnte er doch rein theoretisch das Kind auch mal inne behalten ohne das ich dagegen sofort reagieren kann. Habe in anderen Foren gelesen, dass man dann den gerichtlichen Weg einschlagen muss. Soweit möchte ich es aber nicht kommen lassen. :(

    Du kannst deine Bedenken bei Gericht vortragen und beispielsweise beantragen, dass bei gemeinsamem Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir verbleibt. Es gäbe dann immernoch die gemeinsame Sorge für alle anderen Belange.


    Das er das alleinige ABR bekommt, ist so gut wie ausgeschlossen. Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei dir, du bist die Hauptbezugsperson, und solange es ihnen bei dir einigermaßen gut geht, wird kein Gericht daran etwas ändern.


    Der Umgang wird wahrscheinlich langsam angebahnt werden. Erstmal stundenweise und wenn das gut läuft einen ganzen Tag und dann eine Übernachtung. Die Anbahnung kann durchaus über Monate oder auch ein ganzes Jahr oder länger laufen, je nachdem, wie es sich entwickelt.


    Ein Recht auf jedes 2. Wochenende gibt es nicht. Vielmehr wird die Situation der jeweiligen Trennungsfamilie als Maßstab für die Regelung des Umgangsrechts genommen, und dabei besonders auf die Bedürfnisse der Kinder geachtet. Das die Kinder "da durch müsssten", weil er als Vater Recht auf Umgang hätte, ist Quatsch. Mir der Argumentation würde er sich beim Jugendamt und vor Gericht ziemlich heftig selbst ins Knie schiessen. Es ist sozusagen eine Nebelkerze. Möglicherweise will er dich damit verunsichern.

    Wenn er SEINEN Dickkopf durchsetzen kann und ich seine Unzuverlässigkeiten vorwurflos hinnehme, kommt es immerhin zu einem unregelmäßigen Umgang.

    Du könntest versuchen, da anzusetzen. Ihm keine Vorwürfe mehr machen - sondern ihn so akzeptieren, wie er ist. Und dann gucken, was passiert.


    Im umgekehrten Fall funktioniert das manchmal. Wenn Mütter den Umgang boykottieren, verändert sich manchmal etwas, wenn die Väter erklären sich aus dem Leben des Kindes ganz zurück zu ziehen. Die Dynamik des Elternkonfliktes verändert sich dann. Es fehlt dann plötzlich dass, worüber die Eltern zuvor gestritten haben. Manchmal wird es dadurch besser - und die Kinder sehen ihren Vater öfter als zuvor.

    Zitat

    Und die momentane Situation ist
    für unser Kind nicht dauerhaft sinnvoll und geht an meine Nerven.

    Daran, ob es dir an die Nerven geht, kannst du selbst etwas verändern. Auch komplett ohne die Kooperation des Vaters. Wenn du dich entspannst, und die Dinge so akzeptierst wie sie sind -also deine Nerven schonst- ist das gut für dich und für euer Kind.


    Möglicherweise verändert sich dadurch auch das Verhalten des Vaters. Möglicherweise verliert er die Lust daran, seinen Dickkopf durchzusetzen, sobald du dich über seinen Dickkopf nicht mehr ärgerst.


    Kennst du Sunzi? Die Kunst des Krieges?
    „Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen“

    Nun riet mir das JA im Namen des Kindes Umgang berstimmen zu lassen. Über neutrale Dritte möchte mein Ex nämlich auch nichts regeln- wir würden das alleine hinkriegen. kriegen wir aber nicht. Hat jemand Erfahrung, wie eine solche Verhandlung aussieht?

    Die Verhandlung wird wohl genauso ablaufen, wie andere Umgangsverfahren auch. Mit dem Unterschied, dass ihr als Eltern beide Umgang wollt. Dir scheint es ja nur darum zu gehen, dass es überhaupt mal eine Regelung gibt. Insofern könntest du sicherlich auch ohne Anwalt auskommen.


    Es wird dann das Jugendamt gehört werden. Du kannst etwas sagen, und der Vater auch. Das Gericht wird dann versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Kann eine einvernehmliche Regelung nicht gefunden werden, wird das Gericht einen Beschluss fassen.


    Ob das Sinn macht, bleibt abzuwarten. Eine gerichtliche Regelung des Umgangs bedeutet ja nicht automatisch, dass der Vater sich daran hält.


    Alternativ zu einem umgangsrechtlichen Verfahren, kannst du auch ein Vermittlungsverfahren beantragen. Da würde dann noch gezielter versucht werden, eine einvernehmliche Regelung zu finden, wie der Umgang aussehen kann.

    War heute bei meiner Anwältin.


    Da keine Reaktion von der KM kam bezüglich des Gesundheitszustandes von meinem Sohn oder ein Attest vorgelegen hat ist heute Antrag Nr.2 auf Erlass eines Ordnungsgeldes ersatzweise Ordnungshaft gegen die KM beim Familiengericht gestellt worden.

    Habt ihr das mit derm Umgangspflegerin abgestimmt?


    Wenn nicht, dann habt ihr die Umgangspflegerin übergangen. Die Pflegerin wurde vom Gericht ausgewählt und beauftragt, damit der Umgang läuft.


    Das Gericht wird sich nun fragen, warum ein Ordnungsmittelantrag eingeht, obwohl eine Pflegschaft eingesetzt wurde. Für das Gericht bedeutet das entweder, dass deine Ex so uneinsichtig ist, dass sie trotz Umgangspflgeschaft den Umgang weiter boykottiert. Oder, dass die Umgangspflgerin nicht in der Lage ist, ihren Job zu machen. Oder, dass du voreillig gerichtliche Anträge stellst.


    Wenn deine Ex so dreist sein sollte, dass sie einen Beinbruch behauptet, den es nicht gibt, dann wird sie einen auf den Deckel bekommen. Wenn deine Ex allerdings ein Attest vorlegen sollte, dann läuft dein Ordnungsmittelantrag ins Leere. Beim Gericht entsteht dann der Eindruck, dass du voreilig gehandelt hast. Es wird sich dann die Frage stellen, inwieweit du Anteil am Elternkonflikt - und dadurch auch am Umgangsboykott hast.




    Seitdem meine Ex bei jeder behaupteten Krankheit ein Attest vorlegen muss, behauptet sie zwar nicht mehr, dass unser Sohn krank wäre - läßt mich aber auflaufen, wenn sie aber ein Attest hat. Sollte gleichzeitig die Umangspflegerin im Urlaub sein, dann wird einfach der Umgang ohne Begründung ganz kurzfristig abgesagt. Fordere ich sie auf, Umgang zuzulassen, kommt keine Reaktion. Schalte ich meinen Anwalt ein, gehen ein paar Faxe zwischen ihrem und meinem Anwalt hin und her. Im letzten Moment legt sie dann das Attest vor - und wäscht ihre Hände in Unschuld.


    Darum: Lass dich nicht aus der Ruhe bringen.


    Zitat

    Da
    ich selber nichts machen will was mir später als Nachteil ausgelegt
    wird, habe ich auch heute das Jugendamt aufgesucht und die werden der KM
    einen Besuch abstatten um sich ein Bild zu machen um dann den Bericht
    ans Familiengericht zu schicken.

    Ein engagiertes Jugendamt. Solche Besuche hättest du allerdings veranlassen sollen, bevor du Ordnungsmittel beantragst. Und du hättest auch das mit der Umgangspflegerin abstimmen sollen. Eigentlich ist es deren Job, solche Besuche durchzuführen.


    Wenn sie das nicht tut - OK. Dann hast du Grund, das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Wenn ihr aber die Umgangspflegerin übergeht, bringt ihr unnötige Unruhe in die Sache. Das kann dir nachteilig ausgelegt werden.