Beiträge von Flin

    und da hattest Du wirklich keine Gelegenheit, mit Kind Deinen (kranken) Vater zu besuchen?

    Der längere Umgang funktioniert seit drei Monaten stabil. Davor gab es mehrere Versuche, die aber alle wegen Störfeuer meiner Ex oder einmal aus einem anderen Grund ausfielen. Seit der Umgang funktioniert, war war mein Vater zu krank. Wir dachten alle, das würde sich wieder bessern.


    Nachholen möchte ich damit nichts. Soweit bin ich selbst schon gekommen. Es geht darum, dass mein Sohn an dem teilhaben kann, was seine Familie ausmacht. Da gehören nicht nur die fröhlichen Zeiten dazu. Mit Betonung auf kann. Er muss natürlich nicht.

    Zitat

    aber UET haben eine bessere bindung
    empathie und wissen genau, daß 4 1/2 jährige unbedingt auf eine
    beerdigung eines ihnen völlig fremden menschen gehen wollen??? mensch,
    flin, spricht hier gekränkte eitelkeit???

    Es kommt auf die Person an. Ob jemand umgangsberechtigt oder betreuend ist, sagt nichts über die Elternkompetenz aus.



    Denn bei stark zerstrittenen Eltern ist es eben nicht der Normalfall dass beide ET zu solchen Veranstaltungen und Festen gehen. Aus dem einfachen Grund - um jegliche Eskalation und Streit vor dem Kind zu vermeiden.

    Ich sehe das anders. Eltern deren Erziehungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, sind in der Lage sich deeskalativ zu verhalten. Oder anders gesagt: Sich so normal zu verhalten, wie andere Erwachsene auch.


    Sind Elternteile dazu nicht in der Lage, haben sie die Möglichkeit sich Hilfe zu suchen. Wollen sie das nicht, dann können sie keine Rücksicht einfordern. Erst recht nicht, können sie einfordern, dass das Kind auf die Anwesenheit des anderen Elternteils verzichten soll, damit sie selbst sich nicht aufregen.


    Zitat

    Wenn sie also so
    etwas ankündigt, dann rechnet sie wohl damit, dass er trotzdem auftaucht
    und sich somit nicht an die Umgangsvereinbarung hält und dass die
    Situation eskaliert. Und da sehe ich sie völlig im Recht.

    Entschuldigung, aber ein Elternteil verstösst nicht gegen eine Umgangsregelung, wenn er eine Veranstaltung besucht, auf der das Kind ist.

    Das war doch dein Zitat??!!! Und jetzt sage mir noch mal, dass dich mein Post wundert.

    Erst fragen, dann schiessen.


    Meine Ex ist -nach Einschätung mehrer Psychologen verschiedener Untersuchungsstellen- extrem bindungsintollerant. Sie scheint es als Übergriff zu betrachten, wenn ich mit ihr gemeinsam für unseren Sohn sorgen will. Auch dann, wenn mein Kümmern positiv für unseren Sohn und konstruktiv ihr gegenüber ist.


    Bedeutet: Ich tue etwas, das das gesamte Helfersystem als positiv für unseren Sohn bewertet - und sie fühlt sich persönlich angegriffen. Beratungen halfen dem nicht ab. Im Gegenteil tickte sie immer mehr aus.
    Um diese Situation zu beruhigen, habe ich alle strittigen Fragen zurückgestellt. Beispielsweise die Frage, wo Gelder von meinem Konto verblieben sind, für das sie Vollmacht hatte. Gleichzeitig habe ich alle ihre Forderungen erfüllt. Beispielsweise hat sie jeden Hausrat bekommen, den sie forderte. Auch dann, wenn die Sachen von meinem Geld angeschafft worden waren.


    Darüber hinaus, habe ich ihr alle sorgerechtlichen Fragen überlassen. Damit sie zur Normalität zurückfinden kann.


    Kurz gesagt: Ich habe von meiner Seite aus alles vermieden, was auch nur ansatzweise Anlass für Streit sein könnte. So, dass sie machen konnte, was sie wollte. Hätte sie um Unterstützung gebeten, hätte sie die jederzeit gerne bekommen.


    Ich hatte die Hoffnung, dass das den Konflikt beruhigen würde. Das hat allerdings nicht funktioniert. Anstelle dessen, hatte sie schnell ein neues Konfliktfeld gefunden, indem sie ständig den Umgang boykottierte.


    Angebote für aussergerichtliche Einigungen hat sie abgelehnt und vom Jugendamt dringend angeratene Elternberatungen abgebrochen. Weil Entwicklungen Zeit brauchen, habe ich es dabei belassen.


    Ende letzten Jahres landete unser Sohn dann in kritischem Zustand im Krankenhaus. Dehydriert und unterzuckert wegen einem Magen- Darmvirus. Er lag im Bett am Tropf und konnte den Kopf nicht mehr heben.
    Das war für mich Anlass, wieder einmal mit dem Kinderarzt zu sprechen. Der äußerte schwere Sorgen über die gesundheitliche Versorgung unseres Sohnes: Meine Ex verweigerte Impfungen und empfohlene Untersuchungen. Es stellte sich auch heraus, dass meine Ex in eineinhalb Jahren achtmal den Kinderarzt gewechselt hatte. Immer dann, wenn die Ärzte ihr gegenüber skeptisch wurden.


    Es wurde einerseits offensichtlich, dass meine Ex sich nicht beruhigt, wenn ich mich zurückziehe. Und andererseits schafft sie es nicht, alleine für unseren Sohn zu sorgen.


    Seitdem habe ich meine Strategie geändert. Inzwischen wurde unser Sohn geimpft, alle ärztlichen Untersuchungen wurden durchgeführt, er hat einen festen Kinderarzt - und er verbringt nicht nur stundenweise Zeit mit mir, sondern ganze Wochenenden und die halben Ferien. Und er freut sich darüber.
    Gleichzeitig halte ich steten Kontakt mit dem Kinderarzt, dem Kindergarten und den Eltern seiner Freunde.


    Sprich: Ich sorge dafür, dass ich im Leben meines Sohnes präsent bin. Egal, ob meine Ex deswegen im Dreieck springt, oder nicht.


    Bedeutet: Ich mache ihr Vorschläge. Wenn sie das ablehnt, biete ich gemeinsame Gespräche beim Jugendamt oder bei Elternberatern an. Wenn sie das verweigert, gehe ich vor Gericht.


    Das zur Situation, die ich jetzt schon mehrmals erklärt habe.



    Zur Beerdigung:
    Wie in unserer Familie getrauert wird, wie Beerdigungen ablaufen und ob es dort überfordernde Situationen gibt, ist im Forum nicht bekannt. Ich kenne die Situation und habe keine Sorgen. Wenn ihr Sorge habt, bin ich für den Hinweis dankbar. Spekulieren könnt ihr darüber natürlich auch, wenn ihr wollt - aber das hilft weder mir noch meinem Sohn.

    wenn die Sache so verwickelt ist und die Mutter aktenkundig nur boykottiert - kannst Du das Kind dann nicht zu Dir nehmen? Nach Deinen Beschreibungen sind Deine Chancen dafür bei einem Antrag nicht schlecht. Damit machst Du es für das Kind, Dich und evtl. sogar die Mutter einfacher.

    Ja, es ist dringend nötig, dass sich etwas verändert. Darum hat das bisher zuständige OLG Anfang des Jahres schon angekündigt, unseren Sohn aus der Obhut der Mutter zu nehmen, wenn sich die Situation nicht verbessert. Durch ihren Umzug sind nun ein neues Jugendamt und ein neues Familiengericht zuständig. Mit dem Jugendamt stehe ich schon im Kontakt. Es wird sich zeigen, was kommen wird.

    Flin, auch wenn ich - wie du meinen obigen Worten entnehmen kannst - deinen offenbar schon gefassten Entschluss überhaupt nicht teilen kann, wünsche ich dir und deiner Familie weiterhin viel Kraft für die Zeit des Abschiedsnehmens und ein offenes Ohr und Herz für die Belange deines Sohnes

    Danke!


    Einen Entschluss habe ich in keiner Weise gefasst. Das würde ich auch für bedenklich halten.

    Ich antworte mal genauso offen: Quantität
    und Qualität einer Beziehung haben nicht unbedingt etwas miteinander zu
    tun. Ich kenne mehrere Mütter, die ihre Kinder 24/7 sehen - und
    gleichzeitig kaum einschätzen können, was in ihren Kinder vor sich geht.
    Oft haben gerade diese Mütter einerseits eine sehr enge Bindung an ihre
    Kinder - und andererseits sehr wenig Empathie.

    Und ganz abgesehen davon, ob die Beerdigung dem Kind gut tut oder nicht, ist es definitiv kein Anlass, um das 18 Gerichtsverfahren anzuzetteln. Dies ist weder sinnvoll noch angebracht unter diesen Umständen.

    Wenn sich in der Zukunft nicht etwas sehr wesentlich ändert, werde ich auch für Anlässe, wie Weinachtsfeiern oder Martinszüge im Kindergarten, oder für die Einschulung unseres Sohnes jeweils einen gerichtlichen Antrag auf Umgang stellen müssen. Das, weil seine Mutter angekündigt hat, unseren Sohn nicht mehr zu solchen Veranstaltungen gehen zu lassen. Mit der Begründung, dass er mich dort sehen könnte.


    Zitat

    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass dem Antrag stattgegeben wird. Aus welchem Grund auch?

    Das geht in die Richtung der ursprünglichen Frage, die ich hier gestellt habe. Ob jemand Erfahrung, mit solchen Anträgen hat?

    Zitat

    Dafür müsste geklärt werden, ob das Kind weiß, was das bedeutet und ich bezweifel, dass das ein 4 Jähriger kann.

    Ja, es
    geht darum, was es für ihn als 4-jährigen bedeutet.

    Kinder brauchen Großeltern, sie sind ein wichtiger Ruhepol

    Da hat er seine Oma, die in der Wohnung unter mir wohnt. Sein Opa war keine Bezugsperson. Wichtig ist der Opa aber immer als weiteres Familienmitglied, mit dem Kinder sich identifizieren können. Dafür muss der Opa auch nicht unbedingt eine Bezugsperson sein.


    Insofern kann ich mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass es besser für ihn wäre, ihn von der Beerdigung fern zu halten. Belastend ist das für Kinder, wenn die Erwachsenen mit der Situation überfordert sind. Das ist klar. Da mache ich mir aber keine Sorgen.

    Wenn Du alles durchgelesen hast, weißt Du, daß die Mutter jegliche deeskalierende Maßnahme verweigert hat.
    In diesem Falle bleibt dem TS ja gar nichts anderes übrig, als für ihn wichtige Dinge auf diese Art zu regeln!


    Fraglich ist hierbei nur, ob es wirklich sinnvoll für das Kind ist, oder nicht!

    Ja, das ist so.


    Ich sage es auch noch einmal ganz deutlich, damit die Situation nicht falsch verstanden wird:
    Der Elternkonflikt schadet meinem Sohn. Es ist für mich undenkbar, nicht alle Hebel in Bewegung zu setzen -oder nicht in Bewegung zu setzen- um diese Situation zu einem Besseren zu bewegen. Dazu gehört insbesondere, auszuschließen dass ich irgendetwas tue, was den Konflikt befeuern könnte. Beispielsweise, dass ich einen persönlichen Kampf mit der Mutter führen würde, bei dem es um das Rechthaben ginge. So einen Kampf zu führen, wäre missbräuchlich. Das ich darauf achte, das nicht zu tun, versteht sich für mich von selbst.


    Es geht mir darum, meinen Sohn möglichst viel von dem zu geben, was er braucht - und sich wünscht. Was das ist -und was nicht- reflektiere ich immer wieder mit dem Helfersystem. Dazu gehört auch immer wieder, auf Dinge zu verzichten, die ich mir wünsche - aber die unserem Sohn nicht helfen.


    Einfach zu sagen, zu einem Streit gehören zwei, ist verfehlt. Vielmehr ist das offensichtlich die Strategie meiner Ex. Sie hat in den letzten Jahren nicht nur alle Deeskalationen blockiert, sondern permanent aktiv eskaliert. Oft, indem sie Konflikte einfach frei erfunden hat - und dann den Konflikt als Grund für die Übertragung der Alleinsorge auf sie und für Umgangsausschlüsse anführte. Nach dem Motto: "Die Eltern können sich nicht einigen, darum ist gemeinsame Sorge nicht möglich, also muss die Alleinsorge auf den betreuenden Elternteil."
    Ist eine altbekannte Taktik, mit der Mütter in der Vergangenheit oft Erfolg hatten. Das meine Ex damit bislang keinen Erfolg hatte, liegt auch daran, dass jedem Verfahrensbeteiligten ins Auge springt, dass der Konflikt nicht von mir ausgeht - sondern einseitig die Mutter die kindeswohlschädigende Situation erzeugt. Wäre das nicht so, hätte man mir schon lange das Sorgerecht entzogen.


    Ich habe mich in den drei Jahren seit der Trennung für fast zwei Jahre komplett zurückgezogen und die Mutter alles alleine regeln lassen. Alle strittigen Fragen habe ich zurückgestellt und alle ihre Forderungen erfüllt. Das hat aber nicht zu einer Beruhigung geführt, sondern zu 17 Gerichtsverfahren. Weil ich eine Grenze dort gezogen habe, wo der Umgang boykottiert wurde. Dagegen habe ich mich gewehrt. Alleine das hat 17 Gerichtsverfahren erfordert.


    Wenn jemand ernsthaft sagen will, dass diese Grenze ein Beitrag zum Elternkonflikt darstellt, dann muss ich ganz offen fragen, warum wir uns hier überhaupt noch unterhalten.


    Auch hat sich gezeigt, dass der Rückzug von meiner Seite nicht zu einer Verbesserung der Situation für unseren Sohn geführt hat. Ich habe mich aber Anfang diesen Jahres entschlossen, aktiv die Rechte von mir und meinem Sohn einzufordern. Beispielsweise, indem ich auf einen Antrag meiner Ex auf Umgangsausschluss reagiert habe, indem ich eine Ausweitung des Umgangs beantragte. Das hat meinem Sohn dann ermöglicht, bei mir zu übernachten - und er ist darauf stolz, wie Oskar.
    Hätte ich mich weiter an den Befindlichkeiten seiner Mutter orientiert, würde der Umgang weiterhin nur stundenweise stattfinden.

    Geschichten, Erzählungen und Bilder sind das, was seinen Opa bislang für ihn ausgemacht hat.


    Und ja, ich gehe hier bislang von mir aus. Als ich Kind war, ist ein Freund meines Vaters an schwerer Krankheit gestorben, den ich zwar nicht gut kannte, der für mich aber irgendwie wichtig war, weil er immer sehr fröhlich war. Damals war die Entscheidung der Erwachsenen, wir Kinder sollten ihn als fröhlich in Erinnerung behalten - und nicht als Kranken von ihm Abschied nehmen.
    Das tut mir heute noch leid. Ich hätte mich damals gern von ihm verabschiedet. Oder anders gesagt, ich hätte es gerne gehabt, dass ich gefragt worden wäre.


    Ich weiss, dass es für meinen Sohn eine große Bedeutung hat, dass er einen Opa hat. Auch, wenn er ihn persönlich nicht getroffen hat. Der Opa lebte weiter entfernt und konnte uns wegen seiner Krankheit nicht besuchen - wir konnten ihn wegen der Einschränkung des Umgangs auf wenige Stunden nicht besuchen. Möglich ist das erst geworden, seitdem der Umgang ausgeweitet wurde - nur ist er jetzt leider zu früh gestorben. In gewisser Weise muss jetzt auch mein Sohn Abschied nehmen.


    Wenn mein Sohn dafür nicht mit zur Beerdigung oder nicht mit in die Kapelle möchte, dann ist das für mich in Ordnung. Ich habe da keine persönlichen Ambitionen, ihn zu etwas zu bewegen. Mir ist wichtig, ihm die Gelegenheit anbieten zu können. Das ich dafür vorsorglich Umgang beantragen muss, ist perfide - aber das ist halt so.


    Ich als Erwachsener kann mir selbst Gelegenheiten schaffen, wie ich Abschied nehmen will. Da gibt es keine Überschneidungen auf der Beerdigung. Das ist für mich in Ordnung.

    das was hier daraus gemacht wird, DAS ist durchaus für das Kind traumatisierend.

    Ja, das ist so. Und es läßt sich auf zwei Möglichkeiten herunterbrechen:


    1. Ich orientiere mich an dem, was unter normalen Umständen für meinen Sohn gut ist. Da die Umstände leider nicht normal sind, muss ich dafür immer wieder vor Gericht gehen.


    2. Ich orientiere mich am Verhalten seiner Mutter. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass unser Sohn ohne Vater aufwachsen wird.


    Beides ist für Kinder traumatisch. Alle beteiligten Fachleute raten einstimmig zur ersten Möglichkeit.


    Natürlich lohnt es nicht immer, vor Gericht zu gehen. Vätervereine raten mir beispielsweise dazu, jede Beleidigung sofort anzuzeigen. Dann hätte ich viel zu tun. Auch vereinzelte Umgangsboykotte nehme ich hin, wenn es vereinzelte bleiben. Ich habe aber den Eindruck, dass für meinen Sohn das Begräbnis des Opas wichtig ist. Mal schaun, was er selbst dazu sagt.



    Was Belastungen angeht:
    Unser Sohn hat lange nicht gesprochen, als er in den Kindergarten kam. Nur ganz langsam fing er an, nur mit den Kindern zu sprechen - aber gegenüber den Erzieherinnen hat er immer geschwiegen.


    Dann kam ein Termin vor dem OLG, in dem der Senat fünf Stunden lang intensiv verhandelt hat. Der Vorsitzende hatte fast durchgehend vor Ärger einen roten Kopf und ist angesichts des offensichtlich kindeswohlschädigenden Elternkonflkts immer wieder laut geworden. Letztendlich wurde bestätigt, dass die Vorwürfe meiner Ex gegen mich völlig haltlos waren. Unser Sohn durfte bei mir über die Wochenenden übernachten, die halben Ferien bei mir verbringen - und weiteren Umgangsboykotten der Mutter wurde ein Riegel vorgeschoben.
    Den größten Teil des Verhandlungstermin hat er miterlebt, weil der Vorsitzende ihn in den Saal geholt hatte. Das war kurz vor seinem 4. Geburtstag. Ich konnte nicht nachvollziehen, warum das Gericht das so gemacht hat.


    Zu meinem Erstaunen haben mir danach die Kindergärtnerinnen erzählt, dass er seit dem Tag mit jedem im Kindergarten sprach. Nicht nur mit seinen Kindergärtnerinnen, sondern auch mit denen der Nachbargruppen, der Leiterin, der Köchin, usw. Und er antwortete nicht nur, sondern sprach von sich aus mit den Erwachsenen.
    Die Kindergärtnerinnen meinten, es wäre offensichtlich durch den OLG-Termin irgendwo ein Knoten geplatzt. Seitdem wäre er im Kindergarten voll angekommen.


    Warum das so war, wird man kaum klären können. Aber es hat seiner Entwicklung offensichtlich gut getan. Obwohl man allgemein meint, dass solche Gerichtstermine für Kinder nur belastend seien. Mein Eindruck ist, dass er gemerkt hat, dass es endlich mal um seine Rechte ging - also er wichtig war. Möglicherweise wars das, was ihm gut getan hat.


    Mein Eindruck ist, dass das mit dem Begräbnis seines Opas auch so sein könnte. Jedenfalls kenne ich meinen Sohn so, dass er teilnehmen will.

    Zitat

    Für dich wäre der Gang zum Gericht kein Problem.
    Für deinen Sohn wären eventuell aufkommender Stress und Unruhe zu Hause indirekt aber schon ein Problem.

    Die
    Unruhe besteht in vielerlei Hinsicht seit der Trennung konstant - und
    unabhängig von meinem Verhalten. Ich habe in den drei Jahren jede
    denkbare Deeskalationsstrategie durch - ohne, dass das
    irgendetwas verändert hätte. Jugendamt und Gericht an ihrem bisherigen
    Wohnort haben letztendlich angedroht, unseren Sohn aus ihrer Obhut zu
    nehmen. Daraufhin ist sie umgezogen. Jetzt geht es an ihrem neuen
    Wohnort weiter. Es genügt eine E-Mail mit der Frage, aus welchem
    Kindergarten ich unseren Sohn zum Umgang abholen kann, damit sie mich
    beschimpft.


    Zu sagen, dass ein weiterer gerichtlicher Antrag keinen Unterschied macht, mag zynisch klingen, aber das ist es nicht. Leider.



    Ich habe gerade erst erfahren, dass mein Vater gestorben ist. Wie, wann und wo die Beerdigung stattfindet, ist noch völlig offen.
    Die zeitlich dringenste Frage ist nun die Teilnahme meines Sohnes am Begräbnis. Weil das wahrscheinlich einen gerichtlichen Antrag erfordert, dessen Bearbeitungszeit sowieso sehr knapp sein wird.


    Dieses Wochenende ist Umgang, da werde ich meinem Sohn davon erzählen und auch fragen, ob er mitkommen möchte. Ihr könnt mir schon zutrauen, dass ich in der Lage bin, ihn unvoreingenommen antworten zu lassen - und zu spüren, inwieweit er einschätzen kann, worum es geht und was für ihn zu viel sein könnte. Dafür habe ich in den letzten Jahren notgedrungen hohe Sensibilität entwickelt.

    Ich kann da nur von mir und meinen Kindheitserinnerungen ausgehen - und ich hätte mir gewünscht, als Kind dabei zu sein. Weil es sozusagen die letzte Gelegenheit ist, zumindestens diesen Teil des Opas zu erleben. Auch, wenn es ein trauriger Teil ist.

    Danke für das Beileid an Alle. Das tut auch gut.


    Dieser eine Gang zum Gericht wäre nicht das Problem. Um die Situation kurz zu verdeutlichen:
    Es waren in den letzten drei Jahren seit der Trennung 17 Gerichtsverfahren, inklusive drei längere Umgangspflegschaften notwendig, nur um den Umgang sicherzustellen und das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Die Mutter hat dabei alle Register gezogen, die in Trennungskonflikten denkbar sind. Von Kindesentführung über Missbrauchsvorwürfe bis zu monatelangen Umgangsboykotten.
    Auf dringendes Anraten des Helfersystems wurden insgesamt 13 Elternberatungen, Mediationen oder Therapien begonnen - und allesamt von der Mutter abgebrochen. Das diese Situation eine Kindeswohlgefährdung darstellt, ist klar.


    Ich versuche daher weiterhin, etwas zu bewegen. Da die Mutter gerade mit unserem Sohn umgezogen ist, hat das neue Jugendamt schon zu einem Gesprächstermin eingeladen. Der wird aber erst in zwei Wochen sein, also nach der Beerdigung. Da das neue Jugendamt die Situation noch nicht kennt, denke ich, dass es schwierig werden wird, dort für die Frage der Beerdigung Unterstützung zu bekommen.


    Jedenfalls wird die Situation aber durch einen weiteren Gerichtsantrag kaum verschlechtert werden.


    Ich habe eben mit dem VafK telefoniert. Der rät zu einem gerichtlichen Eilantrag auf Umgang. Da der Beerdigungstermin noch nicht bekannt ist, wird vorgeschlagen den Termin nachzureichen. Ich werde also wohl morgen zur Rechtsannahmestelle fahren und dort einen Antrag stellen. Wenn jemand dafür noch Tips hat, bin ich dankbar.

    Er hätte seinen Opa gerne kennengelernt. Leider hat das nie funktioniert. Wegen Krankheit des Opas und auch, wegen ständiger Umgangsboykotte der Mutter.


    Ich möchte ihn jetzt nicht auch von der Beerdigung ausschließen.
    Ich habe mir das gut überlegt - und ich denke, er wird mitwollen.
    Dafür wird der Gang zu Gericht wohl leider notwendig sein.

    Hallo zusammen,


    mein Vater ist eben gestorben. Leider hat mein Sohn ihn nie kennengelernt. Er wollte zwar gerne, aber es hat nie geklappt, das zu organisieren.


    Zumindest möchte ich, dass er bei der Beerdigung dabei sein kann. Der Termin ist noch nicht bekannt, wird aber wahrscheinlich ausserhalb der Umgangszeiten liegen. Daher habe ich meine Ex um Zusage gebeten. Es kam aber nur eine Beileidsbekundung als Antwort. Auf nochmalige Nachfrage kam keine Antwort mehr.


    Da meine Ex in den letzten Jahren seid der Trennung alle Hebel gezogen hat, um mich zu bekämpfen und den Kontakt zwischen unserem Sohn und mir zu stören, muss ich davon ausgehen, dass sie auch diesmal nicht kooperieren will. Ich werde also morgen bei Gericht einen Eilantrag stellen.


    Hat damit jemand Erfahrung? Was sollte ich beantragen? Die zeitweilige Übertragung des ABR für diesen Tag, oder einen zusätzlichen Umgangstag?


    Ich denke, das beste würde sein, dass ich ihn am Tag zuvor im Kindergarten abhole und am Tag danach wieder in den Kindergarten bringe.

    Es war eine super Geburtstagsfeier!


    Zwar gab es wieder einiges Störfeuer von der Ex. Am Tag vor der Feier kündigte sie an, den Beginn des Umgangs eigenmächtig nach hinten zu verlegen. Die Feier konnte aber doch noch rechtzeitig beginnen.
    Auch haben alle Kinder abgesagt, mit deren Müttern sie befreundet ist. Darum habe ich unseren Sohn kurzfristig noch drei weitere Kindergartenfreunde einladen lassen.


    Am seinem Geburtstag war dann klasse Wetter und es sind fünf Kinder gekommen. Die sind erstmal begeistert über den Abenteuerspielplatz getobt.
    Das älteste und aktivste Mädchen ist dann von einem Hangelseil gefallen und in einen Tümpel geplumst. Also in den knietiefen Schwarzschlamm. Sie hat sich mächtig erschrocken. Nachdem ich sie rausgezogen hatte, war ich auch zur Hälfte schwarz. Da das öfters passiert, hat der Abenteuerspielplatz jede Menge Wechselkleidung. Wir haben sie also abgetrocknet, neu angezogen und ihre Sachen ans Feuer gehängt. 10 Minuten später ist sie wieder mit einem Boot über einen Teich gerudert.


    5 Minuten später fiel sie zum 2. mal rein - diesmal in den Teich. Kurz darauf zum 3. mal. Das hat die Stimmung aufgelockert, und ein Vater ist los um für zwei der Mädchen Badesachen zu holen. Es endete damit, dass jedes Kind mindestens einmal ins Wasser fiel. Mehr oder weniger freiwillig.


    Nach etwa zwei Stunden wurden alle langsam müde, und kamen zum Kuchenessen. Dort bekam mein Sohn ein Überraschungsei, in dem Piraten die erste Schatzkarte versteckt hatten. Alle sausten begeistert los zum Suchen. Das gefiel auch den Eltern gut.


    Es gab sechs Stationen, die zu einem kleinen Sandstrand führten, in dem meine Schwester vier Teedosen mit kleinen Geschenken vergraben hatte. Der Strand wurde fleissig umgegraben. Letztendlich mussten die Erwachsenen mitgraben, weil die letzte Dose nicht auftauchen wollte.


    Dann gabs nochmal ein bischen Kuchen, und die Schätze wurden aufgeteilt. Mein Sohn war begeistert. Auch die anderen Kinder wollen nun an ihren Geburtstagen Schatzsuchen auf diesem Spielplatz machen.


    Vielen Dank an alle, für die Tips!

    Juhu - es entwickelt sich. Ich freu mich.


    Zwei Geburtsagsgäste haben schon zugesagt. Die
    zählen jetzt schon die Nächte, wie lang sie noch schlafen müssen.
    Drei haben leider abgesagt. Vier weitere kommen möglicherweise noch.


    Oma, Tante und ein Freund von mir werden als Aufpasser mitkommen. Die Oma kann im Hintergrund bleiben, und Getränke und Kuchen reichen. Die Tante und ich werden die Aufpasser machen, und mein Kumpel kann den Grill anschmeissen.


    Fest gebucht ist eine Terrasse auf dem Abenteuerspielplatz - mit Tischen, Bänken und Grill. Ansonsten können die Kinder den gesamten Abenteuerspielplatz nutzen.


    Jetzt mache ich mir Gedanken ums Programm. Habt ihr da Ideen?


    Ich kenne eigentlich nur Topfschlagen - aber ist das nicht etwas langweilig heutzutage? Der Vorschlag mit der Schatzsuche hört sich gut an. Wie organisiert man das denn? Eine Schatzkarte zeichnen, und zwischendurch weitere Schatzkarten verstecken, die dann zum Schatz führen, der irgendwo vergraben ist - damit ihn keine anderen Kinder finden? Und in der Schatzkiste sind dann die Preise drin?

    Hm...der Abenteuerspielplatz hat nur noch am Freitagnachmittag freie Kapazitäten für einen Kindergebutstag - am Samstag leider nicht mehr.


    Das ist natürlich etwas eng mit dem Kindergarten. Was meint ihr, von wann bis wann ich den Geburtstag planen sollte?
    Der Kindergarten geht üblicherweise bis 16:00 Uhr. Der Abenteuerspielplatz hat bis 19:00 Uhr geoffnet.


    Ich denke, so gegen 18:00 sollte die Feier zu Ende sein. Was meint ihr?


    Von 15:30 bis 18:00 Uhr?

    Zitat

    schade, dass keine kommunikation mit der KM möglich ist ...

    Es
    ist eine hochstrittige Trennung. 14 Gerichtsverfahren in zweieinhalb
    Jahren, 10 Monate Umgangsboykott, Missbrauchsvorwürfe,
    Umgangspflegschaften, etliche abgebrochene Elternberatungen, usw. Das
    OLG hat vor Kurzem eine Inobhutnahme angedroht, wenn sich die Situation
    nicht verbessert. Aber das ist ein anderes Thema, das dem Kleinen nicht
    seinen Geburtstag beeinträchtigen soll.


    Zitat

    ...
    lade doch die eltern der kinder ne halbe stunde vorher zur party dazu
    ein ... so hast du unterstützung und es wäre ein toller gemeinsamer
    abschluss des tages ...

    Das ist eine klasse Idee! Dann könnte man zum Ende der Geburtstagsparty mit den Eltern eine kleine Grillparty machen.

    Welche Alternative, falls das Wetter nicht Abenteuerspielplatz konform ist? Indoorspielplatz?

    Es gibt dort einen recht großen Innenraum, der auch Platz für einen Kindergeburtstag bietet. Dahin könnte man ausweichen. Ansonsten bin ich auch öfters bei Regen auf dem Abenteuerspielplatz. Nasse und dreckige Kinder da gehört da mit zum pädagogischen Konzept. ...darauf werd ich die Eltern dann noch hinweisen, falls es Regnen sollte.
    Wenn es wie aus Kübeln schütten sollte, werd ich wirklich in einen Indoorspielplatz oder in unsere Wohnung ausweichen.