Beiträge von Flin

    Auch wenn du die Mutter hauptsächlich negativ beschreibst, ist sie dennoch eine wichtige Bezugsperson des Kindes, die dann dein Kind tagelang nicht sehen würde, wenn das Kind bei dir wäre.

    Nicht falsch verstehen, Romi. Ich habe nichts gegen die Mutter als Mutter. Lediglich ihr Verhalten mir gegenüber ist katastrophal - und schädlich für unseren Sohn. Wenn man davon absieht, ist sie eine gute Mutter.


    Der Kleine soll auch nicht tagelang von der Mutter getrennt werden. Nach meinen Infos können Kinder in dem Alter lange Zeiträume noch nicht überblicken. Insofern denke ich, dass er jeden Elternteil häufig sehen sollte. So, dass er sich jederzeit sicher ist, dass beide Eltern für ihn da sind.


    Er ist jetzt zwei Jahre alt. In den letzten Monaten war es möglich, dass er beide Eltern täglich sehen kann. Oft sogar beide Eltern zusammen. Das geht nun nicht mehr. Er ist es aber gewohnt, beide Eltern den gesamten Tag zu sehen. Die klassische Rollenverteilung, bei der der Vater abends nach der Arbeit kurz mit den Kindern spielt, gab es bei uns nicht.


    Meine Vorstellung der zukünftigen Umgangsregelung ist, dass die gegenwärtigen drei halben Tage mit dem Vater in drei ganze Tage ausgedehnt werden. Das ist ohne Probleme möglich. In den nächsten Monaten würde ich dann schauen, ob Übernachtungskontakte problemlos verlaufen. Erstmal einer pro Woche, dann langsam steigern. Wenn er anfängt in den Kindergarten zu gehen, würde ich schauen, wie sich die Wechselzeiten auf zwei und dann drei Tage ausdehnen lassen. Das wäre mein Programm für die nächsten zwei Jahre.

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    Eure Situation ist schwierig und verfahren, keine Frage. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs könnte wohl ein Akt der Verzweiflung der Mutter zu sein, der nicht zu billigen ist.

    Verzweiflung oder Teil eines Machtspielchens - oder beides.


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    Ich kann deine Ängste nicht ganz nachvollziehen, dass die Mutter den Umgang immer weiter verringern will:


    Dazu hat die Mutter nicht das Recht.

    Hm... Ich erlebe immer wieder, wie sie tut, wozu sein kein Recht hat. Kindesentzug, Umgangsboykott, Handgreiflichkeiten, Unterschlagungen, usw. Es gibt da schon deutlich die Bestrebung, mir zu schaden. Nicht immer, aber immer wieder mal - und dann sehr drastisch.


    Ich habe einen "entsorgten" Vater im weiteren Bekanntenkreis. Es gibt Mütter, die unrechtmäßig und rücksichtslos handeln und damit ihr Ziel erreichen. Zum Schaden aller Beteiligten.


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    Wer übernimmt die Betreuung, wenn das Kind zu dir käme? Würdest du die selbst übernehmen oder die Großmutter?

    :-) Das hat man mich schonmal gefragt. Ich würde selbst betreuen.
    Den Kleinen zu mir zu nehmen, ist aber nicht mein Ziel. Auch mit alleinigem ABR würde ich versuchen, die Betreuung mit der Mutter zu teilen.


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    Wenn du ernsthaft der Meinung bist, dass es deinem Kind nicht guttut, bei deiner Frau zu leben, dann gehe den Weg mit der Erziehungsunfähigkeit. Prüfe für dich diese Frage.
    Aber meiner Meinung nach solltest du das keinesfalls tun, aus der Befürchtung heraus, dass deine Frau den Umgang verweigert.

    Ich denke, dass die Mutter unserem Sohn gut tut. Ich denke auch, dass sie erziehungsfähig ist - mit einer Ausnahme:
    Bei ihrem Verhalten mir gegenüber läuft irgend etwas massiv aus dem Ruder. Die Folgen davon schaden unserem Sohn.


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    Wie oben geschrieben, du wirst, auch wenn das Kind bei seiner Mutter lebt, die Möglichkeit zum Umgang haben und bist auch dann für dein Kind eine wichtige Bezugsperson, wenn du dein Kind weniger oft siehst, als die Mutter.


    Vielleicht dankt es dir eines Tages dein Kind, dass du es zumindest von deiner Seite aus nicht zum Zankapfel gemacht hast.

    Das hoffe ich. Sowohl das eine, als auch das andere. Es wäre auch OK, wenn er erstmal länger bei der Mutter wäre. Aber momentan sehe ich die Gefahr, dass die Mutter damit eine Salamitaktik fährt. Dem will ich nicht zu spät begegnen.


    Ich will natürlich auch nicht unnötig eskalieren. Aber ich fürchte, wenn ich meiner Ex freie Hand lasse, dann eskaliert sie einseitig.

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    Waren das spezifischen Traumatherapien, also bei einer Psychotherapeutin mit einer Zusatzausbildung in Psychotraumatologie?

    Es waren verschiedene Therapieformen. Teilweise mit esoterischer Ausrichtung, es waren systemische und hypnosystemische Ansätze dabei, eine Gesprächstherapie und auch psychiatrische Behandlung - und sie hat auch von einer neuen und speziellen Traumatherapie erzählt. Soweit ich mich erinnern kann, hat sie diese aber nicht begonnen.


    Ich muss dazu aber auch sagen, dass ich unter dem Strich natürlich nicht weiß, was wirklich hinter ihren Schilderungen steckte. Sprich, ob es dafür wirklich konkrete Diagnosen gab. Insofern ist das letztendlich Spekulation.


    Fakt ist, dass sie selbst häufig von ihren psychischen Problemen sprach.

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    Das Wechselmodell wird nicht funktionieren.
    Traumafolgen halten sich nicht an solche Pläne.

    Gutes Argument. So gesehen stelle ich ja auch gerade fest, dass sie sich genauso wenig an andere Umgangsregelungen halten.

    Hast du das schriftlich? Ab damit zu deinem RA.


    Ansonsten würde ich knapp nach dem Beginn des "ausgefallenen" Umgangstermin eine MAil an die SB beim JA schicken.

    Die Mitteilung kam telefonisch -unter Zeugen- und nochmals per SMS. Mit dem JA habe ich schon gesprochen. Für Donnerstag war dort sowieso ein Gespräch angesetzt. Dabei wird es dann auch um den ausgesetzen Umgang gehen.



    Mit dem JA habe ich auch nochmal über den Missbrauchsvorwurf gesprochen. Die Sachbearbeiterin gab sich erfreulich neutral, und wirkte im Laufe des Telefonats eher erleichtert. Jedenfalls scheint meine Ex bei ihrer Darstellung der Situation wesentliche Aspekte ausgelassen zu haben.
    Ich habe mitgeteilt, dass ich die Situation klären will und dafür die Untersuchungsstelle vorschlage, die auch bei offiziellen Ermittlungen eingeschaltet wird.


    Wie ich von meiner Seite auf eine Klärung hinwirken werde, darüber denke ich noch nach.
    Mein Anwalt rät, erstmal abzuwarten und dann über ein Sorgerechtsverfahren nachzudenken. Beispielsweise das ABR zu beantragen.


    Eine Familientherapeutin -die öfters Väter berät, die solchen Vorwürfen ausgesetzt sind- rät mir meine Ex zu einer Strafanzeige aufzufordern, bzw. selbst Strafantrag wegen falscher Verdächtigung zu stellen. Damit soll aktenkundig werden, dass meine Ex so weit geht, diesen massiven Vorwurf in den Raum zu stellen. Sie meint, wenn ich dem jetzt nicht konsequent entgegen trete, würde der Vorwurf immer wieder aufgewärmt werden. Damit hat sie sicherlich Recht.


    Als dritte Alternative habe ich signalisiert, dass ich mir auch eine aussergerichtliche Klärung vorstellen könnte. Allerdings unter Einbeziehung der offiziellen Untersuchungsstelle und ggf. unter Aufsicht des JA. Ich habe aber Zweifel, ob das der jetzigen Situation noch angemessen wäre.


    Möglicherweise ist es sogar gut, dass der Stein jetzt ins Rollen gekommen ist. Wie man es auch dreht und wendet - irgendwo gibt es ein Problem. Das muss geklärt werden.

    Mir wird nicht so ganz klar, was du selbst denkst. Was hälst du selbst denn für das Beste für Euren Sohn?

    Das JA hat mit unserer Familienhilfe beschlossen das er zu seinem Vater geht, mittlerweile findet er das natürlich auch klasse und ich weiß auch das ich da nicht viel machen kann da er fast 14 ist.

    Wenn er das klasse findet, würde ich ihn lassen - und mich freuen, dass er endlich Kontakt zum Vater haben kann. Wenn Kinder lange keinen Kontakt zu einem Elternteil hatten, dann ist es übrigens nicht ungewöhnlich, dass sie in der Pubertät diesen Kontakt suchen. Die Kinder holen sich dann das, worauf sie vorher verzichten mussten. Möglicherweise braucht Euer Sohn das jetzt für seine Entwicklung.

    Was mich wundert, ist, dass das JA der Mutter deines Kindes keine Auflagen macht, dh., wenn sie traumatisiert ist, dass sie dann auch entsprechende Therapien machen muss, um das Kind bei sich behalten zu dürfen. Das hat nämlich massive Auswirkungen auf das Kind! Ich spreche da aus Erfahrung...

    Mich wundert es auch nicht, jedenfalls nicht mehr. Nach Einschätzung meines Anwalts bemerken JA und Gericht durchaus, dass die Mutter psychisch angeschlagen ist - dürfen das aber offiziell nicht so sagen. Soweit ich weiß, gibt es auf offiziellem Weg nur die Möglichkeit eines gerichtlich angeordneten Gutachtens. Dafür schlägt mein Anwalt vor, beim Jugendamt zu signalisieren, dass ich nun über ein Sorgerechtsverfahren nachdenke. Soweit ich weiß, wird es auf anderem Wege kein offizielles Gutachten geben.


    Die Auswirkungen ihrer Traumatisierungen auf unseren Sohn hat meine Ex übrigens auch selbst gesehen. Vor der Trennung war sie immer wieder sehr engagiert dabei, ihre Probleme zu lösen. In den drei Jahren, in denen ich sie kenne, hat sie ein knappes Dutzend Therapien begonnen - die sie allerdings sämtlich nach recht kurzer Zeit wieder abgebrochen hat.
    Seit der Trennung sieht sie mich als den Täter, der sie misshandelt und ihrem Kind schadet. Jetzt ist sie sehr engagiert dabei, unseren Sohn vor mir schützen zu wollen.


    Das sehe ich momentan als das größte Problem. Es ist eine Zwickmühle. Wenn ich meine Position verteidige, um mich nicht aus dem Leben unseres Sohnes drängen zu lassen - dann kann das ihre Ängste verstärken. Strenge ich sogar ein Sorgerechtsverfahren an, dann bestätige ich ihre Angst, ich wolle ihr unseren Sohn wegnehmen. So wie es Romi -verständlicherweise- in den Raum stellt. Das würde den Konflikt wahrscheinlich erstmal massiv eskalieren.
    Ziehe ich mich aber zurück, dann riskiere ich, dass sie das zu ihrem Vorteil nutzt und mich sukzessive aus dem Leben unseres Sohnes drängt. Möglich ist das ja durchaus: Umgang ein wenig einschränken, Umgang noch mehr einschränken, Wochenendmodell installieren, einen Job in einer anderen Stadt finden, durch einen Umzug räumliche Distanz zwischen Sohn und Vater bringen, immer wieder mal Umgangswochenenden ausfallen lassen, usw.


    Ob und wie weit sie mich verdrängen würde, hat sehr viel mit ihrer psychischen Verfassung zu tun. Wenn sie wirklich schwere Probleme hat - und so erscheint es mir immer mehr - dann würde unser Sohn ohne Vater und mit einer traumatisierten Mutter aufwachsen.


    Mein Ziel ist darum, unserem Sohn einen Ausgleich zu geben. Soweit ich weiß, sind Kinder geschickt darin, sich vom jeweiligen Elternteil das zu holen, was sie für ihre Entwicklung benötigen - und so auch problematische Einflüsse auszugleichen. Allerdings brauchen sie dafür beide Eltern. Als geeignet erscheint mir dafür am ehesten ein Wechselmodell. Das würde auch das Machtgefälle zwischen Betreuendem und Umgangselternteil beseitigen. Dadurch würde es der Mutter beispielsweise schwerer wegzuziehen. Wechselmodelle werden im Allgemeinen aber nur dann als gut angesehen, wenn es Vertrauen zwischen den Eltern gibt.


    Meinem Sohn einen Ausgleich geben zu wollen -vor dem Hintergrund der psychischen Erkrankung der Mutter- habe ich übrigens in meinem Umgangsverfahren so formuliert. Das wurde mir damals sehr negativ ausgelegt.
    In gewisser Weise war das auch berechtigt. Es gab großes Misstrauen zwischen mir und meiner Ex, das natürlich unserem Sohn schadete. Erschreckend war für mich damals allerdings, dass der Impuls der Mutter -nämlich den Sohn vor dem Vater zu schützen- offiziell nicht negativ ausgelegt wurde.


    Was das Vertrauen angeht, habe ich in den letzten Monaten eigentlich eine Entwicklung zur Besserung gesehen. Mit regelmäßigen Rückschlägen zwar, aber mit einer positiven Tendenz. Der Rückschlag mit dem Missbrauchsvorwurf schlägt dem Fass nun allerdings den Boden aus.

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    Ansonsten denke ich auch, dass euer Kind erstmal psychologisch untersucht wird, um festzustellen, ob da ein MIssbrauch statt gefunden haben kann.

    Ja, mein Anwalt erwähnte einen Professor in der Kinderschutzambulanz, der Spezialist darin ist zu untersuchen ob Kinder Auffälligkeiten zeigen, die auf Missbrauch hinweisen könnten.
    Ich frage mich, ob es in diesem Rahmen auch ein Gutachten über die Eltern geben wird. Wenn so ein Vorwurf kommt, dann muss es ja irgendwo ein Problem geben. Entweder gibt es wirklichen Missbrauch, oder den Missbrauch mit dem Missbrauch. Schädlich für das Kind ist beides.

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    Hälst du jetzt deine Frau für psychisch krank oder nicht? Da sehe ich widersprüchliche Angaben von dir. Komisch! Ihr ward doch verheiratet und du kennst sie doch?

    Ihren eigenen Angaben nach, litt sie aufgrund einer gewaltgeprägten Kindheit an Traumatisierungen, Ängsten und Depressionen.
    Die für mich offene Frage ist, was für Auswirkungen ihre Verfassung haben kann - und wie ich damit umgehen kann. Mit der Frage komme ich selbst nicht weiter.
    Wobei ich denke, dass der Hinweis von Grünschnabel den Nagel schon sehr gut auf den Kopf trifft.


    Der Therapeut wird sich dein Anliegen anhören, dir aufgrund der Schweigepflicht nichts dazu sagen, dich höflich verabschieden und evtl. die Mutter informieren.
    Dann war das ein Eigentor, sonst nix.

    Da gibt es keine Probleme. Es ist ein ehemaliger Therapeut meiner Ex, der mich schon seit längerem berät. Ich habe meine Ex ein paarmal zu ihm begleitet, als es um Beziehungsprobleme ging. Der Mann ist gut und ich habe mich ab und an auch selbst beraten lassen. Zunächst parallel zur Therapie meiner Ex. Seitdem meine Ex ihre Therapie abgebrochen hat, berät er mich alleine. Kollisionen mit der Schweigepflicht gab es dabei nie.


    Den Termin bei der Familientherapeutin sollte ich mir aber vieleicht wirklich sparen.


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    Ich finde es auch wichtig, dass dieser Vorwurf erstmal vom JA geprüft wird.

    Das wird seinen Lauf nehmen. Hier gibt es übrigens eine ganz gute Information, wie diese Prüfungen ablaufen:
    http://www.lja.brandenburg.de/…Kindeswohlgefaehrdung.pdf


    Mir ist wichtig, dass während der Prüfung der Umgang weiter geht. Ich habe heute mit einem Vater gesprochen, der dem gleichen Vorwurf ausgesetzt ist und seine Kinder seit Januar nicht mehr gesehen hat. Nicht, weil es ihm von offiziellen Stellen untersagt wäre, sondern weil die Mutter den Umgang boykottiert. Ich fürchte, dass es bei meinem Sohn auch in diese Richtung gehen könnte. Das will ich vermeiden, wenn irgend möglich.

    Hoffe nicht auf eine positive Entwicklung. Alle Dinge die du nanntest und ihr Verhalten erklären haben die gleiche Auswirkung und Richtung. Du wirst nie entscheiden können was da was ist oder was da welchen Anteil hat. Spar dir die Mühe.

    Ja, ich ralisiere gerade, dass du damit wohl Recht hast. Es stimmt, dass es mir nichts bringt, nach Ursachen zu fragen.


    Hart ist, zu akzeptieren, dass Hoffnung auf eine positive Entwicklung nicht weiter helfen wird.

    ich würde dir erstmal raten eine seriöse RAin zu nehmen - so wie du das schilderst ist deine RAin sehr daran interessiert, dass der KV und du dich kappeln, damit sie entsprechende Aufträge von dir bekommt - und ihr ratschlag erstmal eine räumliche distanz zu schaffen zweifle ich sehr stark an ob sie diesen im gerichtssaal wiederholen würde...

    Ich schließe mich immortelle an. Seriöse Rechtsanwälte oder Berater geben solche pauschalen Empfehlungen nicht ab.

    Das mit ihrem Therapeuten finde ich übergriffig, das mit eurer wird nix bringen. Solange sie für geistig gesund gehalten werden will behandle sie so und mach dir keinen Kopf drum. Das ist im besten Fall folgenlos und im schlechtesten legt man dir das negativ bis sehr negativ aus. Ich spreche aus Erfahrung.

    Übergriffig wäre es, wenn die Therapeuten ihre Schweigepflicht verletzen würden. Darauf will ich nicht hinaus.


    Ansonsten ist Dein Tip übrigens sehr gut - und auch das, was mir beide Therapeuten schon geraten haben: Sie als erwachsenen, vernünftigen und gesunden Menschen zu sehen und auch so zu behandeln. Allerdings waren beide auch von den Eskalationen überrascht, die es in der Vergangenheit gab.


    Es geht mir bei den Gesprächen um Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Ob und wie lange ich noch auf eine positive Entwicklung hoffen - und ob und wann ich in Richtung Sorgerechtsverfahren gehen will.

    Kurzes Update:


    Gestern hat sie angekündigt, den nächsten Umgangstermin auszusetzen. Nicht wegen dem Missbrauchsvorwurf, sondern wegen einer unruhigen Übergabe. Auf dem Weg zu ihr habe ich die Jacke des Kleinen verloren. Sie knallte die Tür und lief auf der Straße hinter mir her - mit unserem schreienden Sohn auf dem Arm. Begründung für das Aussetzen des Umgangs: "Das geht so nicht."


    Wenn sie jetzt wirklich anfängt, auch den gerichtlich beschlossenen Umgang zu boykottieren, wäre das die nächste Eskalationsstufe.

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    @TS führe Tagebuch und erweitere den Umgang, und wie gesagt versuche das JA
    auf deine Seite zu bringen, oder evtl. eine Beschwerde über die JA-MA loslassen. Kann natürlich nach hinten losgehen.

    Tagebuch und Zeugen gibt es. Teilweise auch Filmaufnahmen. Ich kann belegen, dass meine Ex mir in mehreren Fällen massive Übergriffe vorgeworfen hat, die es nicht gegeben hat.


    Ich hoffe, dass das JA sich nun -nach dem Missbrauchsvorwurf- intensiver mit unserer Situation beschäftigen wird. Ich halte meine Ex für sehr routiniert darin, andere für sich einzunehmen. Ich hoffe, die SB ist clever genug, um die Situation zu durchschauen. Zumindest ist sie Kinderschutzbeauftragte und kennt diese Vorwürfe.


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    Wenn hier die Mutter hysterisch agiert hat und irgendetwas aufbauscht, heißt es aus meiner Sicht nicht automatisch, dass der Vater ebenso agieren muss.


    Soll heißen, wenn Du jetzt auch noch wie ein HB-Männchen agierst schadest Du Dir womöglich selber.

    Guter Tip!
    Ich denke auch, dass es schädlich wäre, Dinge nun aufzubauschen. Momentan hat das JA den Eindruck, dass sich zwei Eltern extrem streiten - und das Kind darunter leidet. Der Eindruck würde sich verstärken, wenn ich überreagieren würde. Und unter dem Strich würde eine Überreaktion, die den Streit weiter anheizt auch meinem Sohn schaden.
    Es würde meinem Sohn aber auch schaden, wenn ich nicht oder nicht konsequent genug reagiere - und meine Ex mich dadurch aus seinem Leben drängt.


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    Beim Umgang ist es auch nicht schlecht nicht allein zu sein. Im Zweifel hast du dann einen Zeugen/ Zeugin. Und wenn die Aussage nur ist Kind reagierte nicht verschüchtert auf KV.

    Ja, die Großmutter des Kleinen ist ab jetzt immer dabei. Um kurzfristig ein Gegengewicht zu dem Vorwurf zu schaffen, überlege ich auch, dem JA anzubieten auf eigene Kosten einen Fachmann hinzu zu ziehen, der kurzfristig eine Stellungnahme zur der Beziehung zwischen unserem Sohn und mir abgibt.


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    Es ist aber richtig, daß irgendein psychischer Fehler, beim BET, noch lange nicht eine bspw. eine ErziehungsunfähigKeit begründet.

    Das ist meine Sorge.
    Man hört von Fällen, in denen Mütter den Streit so weit treiben, dass JA und Richter irgendwann keine anderer Möglichkeit mehr sehen, als der Mutter das alleinige Sorgerecht zusprechen. Um den Streit zu beeinden, unter dem das Kind leidet - obwohl der Vater der vernünftigere Elternteil ist. Das führt dann leider meist dazu, dass die Mutter den Vater komplett aus dem Leben des gemeinsamen Kindes drängt.
    Es gibt aber auch Fälle, in denen das Sorgerecht dem bindungstoleranteren Elternteil zugesprochen - und so der Streit beendet wird.


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    wenn ich das so lese, muß ich mir die Frage stellen, wie geht denn die Mutter generell mit dem Kind um?
    Weiterhin schreibst Du, Sie hätte in Deiner Wohnung randaliert.....was auf zeitweiligen Kontrollverlust hinweist und die Frau eigentlich unberechenbar macht.

    Sie sehr fürsorglich zu unserem Sohn. Etwas überfordert, aber sehr engagiert. Mir gegenüber verhält sie sich übrigens auch so - was während der Beziehung teilweise etwas nervig war. Seit der Trennung gibt es aber immer wieder Phasen, in denen ihr Verhalten mir gegenüber ins komplette Gegenteil umschlägt.
    Das sind die Phasen, in denen sie randaliert. Es ist schwer zu beschreiben, aber auf mich wirkt das auf sehr seltsame Art nicht wie Kontrollverlust. Auf mich wirkt es erschreckend routiniert und berechnend.
    Auch ihre Vorwürfe erscheinen mir irgendwie taktisch. Wurde ein Vorwurf entkräftet, dann kam bald der Nächste, der massiver war. Es ging damit los, dass ich sie angeblich schlecht behandelt hätte, dann behauptete sie ich wäre geisteskrank und wolle unseren Sohn entführen, jetzt kommt der Missbrauch.


    Ich kann inzwischen nicht mehr einorden, was da los ist. Ob das noch im normalen Rahmen von Trennungskonflikten ist, und sie einfach nur völlig rücksichtslos gegen mich vorgeht - oder ob es da ein tiefer gehendes Problem geben könnte. Darum habe ich für die nächste Woche Einzelgespräche mit einem ihrer ehemaligen Therapeuten und mit unserer ehemaligen Familientherapeutin vereinbart.

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    wenn die KM das JA bereits über den vorwurf informiert hat, hätte das JA spätestens eine Strafanzeige erstatten müssen - mitwisserschaft oder wie das heisst, sollte dies nicht der Fall sein, dann würde ich alles andere, aber nicht dem JA vertrauen. Es ist wichtig, dass du in der angelegenheit die KM in die schranken verweist, es ist kein lapalie dieser vorwurf und entsprechend solltest du vorgehen - natürlich besonnen und mit nem RA.

    Ja, mit dem Vorwurf hat sie eine weitere Grenze überschritten. Damit kann sie mir extrem schaden. Ein vertrauensvolles Miteinander der Eltern, wie es unser Sohn braucht, ist damit wieder in weite Ferne gerückt. Das ist sicherlich erstmal der schlimmste Schaden.
    Katastrophal wäre, wenn das JA dem Vorwurf Glauben schenken sollte und den Umgang aussetzt. Wenn unser Sohn mich Monate nicht sehen sollte, könnte meine Ex mich über das Kontinuitätsprinzip noch weiter aus seinem Leben drängen. Das wird ja auch immer wieder so umgesetzt.


    Soweit ich mich informiert habe, müssen aber weder das JA, noch die Mutter Strafanzeige erstatten. Erste Verantwortung von Eltern und JA ist der Schutz des Kindes. Ein Strafverfahren schützt ein Kind aber nicht vor dem Missbrauch, da Kripo und Staatsanwalt nicht direkt eingreifen dürfen, sondern erstmal ermitteln müssen - also nicht mehr tun können, als das JA.
    Unterm Strich ist es die Verantwortung des jeweiligen Elternteils. Wenn meine Ex sich beim Jugendamt fachkundige Unterstützung holt und das JA erstmal beide Eltern anhört, dann handeln alle Beteiligten formal korrekt.


    Dass meine Ex nach dem Vorwurf weiteren Umgang zulässt, bedeutet ja auch, dass sie keine akute Gefährdung sieht. Kann sie auch schlecht, da sie in den Wochen nach dem angeblichen Missbrauch täglichen und sehr langen Umgang zugelassen hat, gut gelaunt mit mir auf Ausflüge gefahren ist, mit unserem Sohn häufig in meiner Wohnung übernachtet hat, usw.


    Für das JA steht jetzt erstmal Aussage gegen Aussage. Ich denke, es geht jetzt darum, was die Sachbearbeiterin für einen Eindruck von der Situation hat. Wegen einem blossen Vorwurf sofort den Umgang auszusetzen, das geht glücklicherweise nicht - jedenfalls hat mein Anwalt mir das so mitgeteilt. Sonst könnte ich ja ebenfalls einfach einen solchen Vorwurf in die Welt setzen und damit erreichen, dass unser Sohn sofort zu mir kommt.

    So eine/r Ex hat in der Wohnung nix zu suchen, selber schuld. Ansonsten folge den Hinweisen des Anwaltes und hoffe am Ende auf ein gescheites Gutachten.


    Eine für mich grundlegende Frage wäre ob du die Möglichkeit hast den Sohn ganz zu versorgen? Denn darauf, dass sich Ex eingrenzen lässt und in eine vernünftige Basis möglich ist würde ich nicht setzten. Dass das JA nicht eine totale Aussetzung des Umganges empfohlen hat finde ich ist schon mal ein Pluspunkt.

    Ja, es rückblickend war ein echter Fehler, dass ich ihr wieder Vertrauen entgegen gebracht habe. Das hat sie jetzt ausgenutzt.


    Unseren Sohn ganz zu versorgen, ist für mich durchaus möglich. Mein Anwalt hat ja auch empfohlen, über einen Antrag auf ABR nachzudenken, weil die Erziehungsfähigkeit meiner Ex in Frage zu stellen ist.
    Ich denke inzwischen auch, dass das ein guter Weg sein kann. Ein erhöhter Leidensdruck kann ja auch bei meiner Ex die Bereitschaft erhöhen, unangenehme persönliche Themen zu klären.

    gibt es eine entsprechende strafanzeige gegen dich vom JA oder KM?
    ich würde mir einen RA fürs Strafrecht holen und entsprechend KM verklagen...
    http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

    Es gibt bislang keine Strafanzeige. Nach meinem Eindruck scheint das JA dafür bislang auch keinen Anlass zu sehen. Die Sachbearbeiterin hat angedeutet, es gäbe diesen Vorwurf immer wieder mal - und meistens würde keine Anzeige erstattet.


    Die Mutter hat kein Wort mit mir gesprochen. Ich denke, sie wird sofort Anzeige erstatten, wenn ich strafrechtlich gegen sie vorgehen - oder anderweitige gerichtliche Anträge stellen würde.
    Vom zeitlichen Ablauf her, steht der Vorwurf am Ende einer drei Jahre dauernden Kommunikationsverweigerung. Meine Ex ist Impfgegnerin und weicht Gesprächen über dieses Thema aus. Das Resultat ist, dass sie ihr Ziel erreicht und unser Sohn ungeimpft bleibt. Nachdem auch die Mediation daran gescheitert ist, habe ich erklärt den Weg über das Jugendamt und wenn nötig das Familiengericht zu gehen. Als unmittelbare Reaktion von ihr kam der Vorwurf des Missbrauchs.

    wie kommst du denn mit dem jugendamt klar???

    Bislang kann ich das nicht wirklich sagen. Die zuständige Sachbearbeiterin ist ausgesprochen resolut. Das hinterläßt bei mir immer wieder den Eindruck, dass sie nicht wirklich hören will was ich vorbringen möchte.


    Dem Antrag meiner Ex auf Übertragung des ABR hat sie sehr deutlich widersprochen - und mir bescheinigt, dass ich mich sehr verantwortungsbewusst in Bezug auf das Kindeswohl verhalte.


    Meinen Antrag auf mehr Umgang hat sie nicht unterstützt - sondern der Mutter die Entscheidung überlassen, wie oft sich Kind und Vater sehen sollen. Hier hat mir diese Mitarbeiterin des JA unterstellt, ich würde dem Kind die Übergaben durch meine Haltung erschweren - einen Loyalitätskonflikt verursachen. Zu diesem Ergebnis kam sie nachdem sie sich eine sehr kurze Übergabe angesehen hatte. Das war für mich etwas entäuschend.
    (Ein anderer Mitarbeiter des JA ist bei intensiverer Beschäftigung mit der Situation zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen und hat mehr Umgang empfohlen - war aber nicht für uns zuständig.)


    Ich denke, die zuständige Mitarbeiterin des JA wollte damals erstmal Ruhe in die Situation bringen. Nach der hoch strittigen Trennung hat das JA erstmal drei Wochen Kontaktsperre zwischen den Eltern "verhängt" und danach eine Mediation angeboten.
    Das hat damals auch funktioniert - und mir scheint, dass dies auch jetzt wieder das Ziel des JA ist.


    Möglicherweise ist es auch jetzt tatsächlich wieder das Beste, erstmal für drei oder vier Wochen jeden Kontakt mit meiner Ex auszusetzen - und während dessen sorgfältig den Vorwurf aufzuklären. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn meine Ex in der Zeit wieder ein Stück weit zurück in die Spur kommt.


    Ich sehe allerdings auch das Problem, dass meine Ex dadurch zum zweiten mal ihr Ziel erreicht, indem sie falsche Vorwürfe erhebt und Spannungen erzeugt. Das könnte sie motivieren, bei nächster Gelegenheit noch massver zu provozieren.


    Von mir aus begleiteten Umgang anzubieten, habe ich auch schon überlegt. Die Großmutter unseres Sohnes wohnt im gleichen Haus und kann problemlos in den nächsten Wochen den Umgang begleiten. Sie wäre zwar kein fachkuniger und auch kein unparteiischer Zeuge - ist aber für ihren Enkel eine vertraute Bezugsperson. Der Umgang könnte also für unseren Sohn entspannt weiter gehen - wenn auch mit selteneren Kontakten zum Vater. Inwieweit das klappt, wird sich zeigen.
    Widerstand könnte es allerdings von meiner Ex geben, die die Großmutter für eine noch gefährlichere Täterin hält, als mich.


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    ich würde jegliches tauziehen um das kind erstmal vermeiden. ich finde gerade in solchen situationen ist es für die kids enorm belastend und traumatisierend wenn dann beide elternteile wie wild an dem kind bildlich gesehen rumziehen....

    Ja, da hast du Recht. In gewisser Hinsicht löse ich die Widerstände meiner Ex dadurch mit aus, dass ich mehr Umgang fordere als sie gewähren möchte.
    Würde ich das "Tauziehen" beenden - beispielsweise durch weniger Umgang - dann könnte das den Konflikt entschärfen. Meine Ex könnte es aber auch nutzen, um mich sukzessive immer weiter aus dem Leben unseres Sohnes zu drängen.


    In den drei Jahren, in denen ich sie kenne, hat sie ein knappes Dutzend Psychotherapien abgebrochen. Sie spricht immer wieder davon, sich und unseren Sohn vor mir schützen zu müssen. Tatsächlich gibt es die Übergriffe aber nicht, die sie mir vorwirft. Sie erklärt auch immer wieder, dass sie die gemeinsame Sorge als Belastung empfindet und alleine entscheiden will.

    Hallo an alle,


    die Mutter unseres zweijährigen Sohnes hat mir gestern sexuellen Missbrauch vorgeworfen.


    Kurz die Vorgeschichte:
    Wir waren drei Jahre zusammen. Sie ist Ende letzten Jahres überraschend mit unserem Sohn verschwunden. Erst nach zwei Wochen -nachdem ich Strafantrag wegen Kindesentzug gestellt hatte- sah ich unseren Sohn wieder. Über die Anwälte wurde zweimaliger Umgang pro Woche vereinbart. Das ging zwei Wochen mit sehr großen Schwierigkeiten. Dreimal wurde sie während dessen handgreiflich, einmal rief ich dabei die Polizei. Dann folgten drei Wochen Umgangsboykott.


    Per Anwaltsschreiben warf sie mir vor, sie während der Beziehung ständig bedroht und beschimpft zu haben - und da man sich mit mir angeblich nicht einigen könne, beantragte sie das alleinige ABR. Der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.
    Ich beantragte häufigeren Umgang, da unser Sohn jedesmal heftig protestierte, wenn er nach einem Umgangskontakt zurück zur Mutter sollte. Er weinte teilweise eine halbe Stunde, klammerte sich an mir fest, lief weg von der Mutter zurück zu mir, usw. Die Mutter warf mir daraufhin vor, unseren Sohn zu manipulieren - das Jugendamt glaubte ihr und es blieb bei zwei Umgangskontakten pro Woche. Unser Sohn weinte weiter - auch wenn ich ihn nach Kräften ermutigte zur Mutter zu gehen.


    Etwa zwei Wochen nach den gerichtlichen Verfahren entspannte sich die Mutter plötzlich. Sie ließ tägliche Umgangskontakte zu. Die Übergaben wurden danach schnell problemlos. Der Kleine war entspannt, wenn er zurück zur Mutter ging.
    Nach weiteren Wochen kam die Mutter immer mehr auf mich zu. Es gab friedliche Gespräche, dann gemeinsame Unternehmungen, schließlich übernachtete sie bei mir, sprach von gemeinsamen Urlauben, usw. Ich dachte, die Krise wäre überwunden.


    Es gab allerdings phasenweise -meist einmal im Monat- immer wieder schwere Vorwürfe gegen mich. Ich würde sie herabsetzen, beleidigen, psychische Gewalt ausüben, wäre geisteskrank, usw.
    Eine Mediation wurde von der Mediatorin abgebrochen, da sie keine Chance sah. Zwischen den schwierigen Phasen kamen die Mutter und ich aber immer wieder recht gut miteinander aus. Insgesamt erschien es mir als eine positive Entwicklung mit Rückschlägen.


    Nachdem wir eine neue Mediation begonnen hatten, eskalierte es allerdings wieder. Die Mutter behauptete, ich hätte in der Mediation deutlich gemacht, dass ich ihr unser Kind wegnehmen wolle. Allerdings war das weder Thema, noch hatte ich etwas in der Richtung gesagt. Auch die Mediatorin bestätigte das. Die Mutter war aber nicht davon abzubringen.
    Eine Woche später randalierte sie vor meiner Wohnung. Direkt danach fuhr sie zum Jugendamt und behauptete, ich hätte unseren Sohn sexuell missbraucht.
    Den vormals täglichen Umgang hat sie in Absprache mit dem Jugendamt auf die gerichtliche Regelung beschränkt und die Mediation und eine parallel laufende Elternberatung beendet.


    Die Sachbearbeiterin des Jugendamts hat mich dann in einem Elterngespräch mit dem Vorwurf konfrontiert. Ich erklärte, dass nichts passiert ist. Konnte einige klärende Details nennen, die meine Ex scheinbar verschwiegen hatte - und sichtbar ungern hörte. Da aber Aussage gegen Aussage steht, konnte ich den Vorwurf auch nicht widerlegen.
    Die Sachbearbeiterin will sich jetzt mit einem Kollegen beraten und ein weiteres Elterngespräch führen.


    Während der Beziehung erzählte meine Ex häufig, dass sie an Ängsten und Traumatisierungen aus ihrer gewaltgeprägten Kindheit leide. Ihre Familie hätte sie misshandelt. Seit der Trennung sieht sie mich als Täter.


    Mein Anwalt rät, in Bezug auf den Vorwurf des Missbrauchs, erstmal die Reaktion des Jugendamts abzuwarten. Er meint, meine Ex könnte mit ihrem Vorwurf momentan jedes Gerichtsverfahren massiv verzögern und stören. Er rät aber dazu, dem Jugendamt zu signalisieren, dass ich mittelfristig über ein Sorgerechtsverfahren nachdenke.


    Mir ist nicht klar, wie es jetzt weiter geht. Man liest von Vätern, die aufgrund von unbegründeten Vorwürfen ihre Kinder monatelang nicht sehen. Andererseits sagte das Jugendamt, dass es solche Vorwürfe zwar immer wieder gäbe - die Meisten aber nicht angezeigt würden. Es müsse aber über den Schutz für unseren Sohn gesprochen werden.


    Für Erfahrungen oder Anregungen bin ich dankbar.

    Späte Antwort, die vieleicht doch noch hilfreich ist.


    Nach der Trennung waren bei meinem Sohn die Rückübergaben an mich auch problematisch. Der Kleine war 19 Monate als und wehrte sich mit Händen und Füßen dagegen, nach dem Umgang zurück zur Mutter zu kommen. Sprich, er zappelte und schrieh aus Leibeskräften und lief immer wieder zu mir zurück. Holte ich ihn dagegen bei der Mutter ab, lief er mir freudig entgegen und zeigte keinerlei Anzeichen von Stress.


    Umgang bedeutete zweimal die Woche für drei und sieben Stunden. Mehr ließ die Mutter nicht zu. Während der sieben Stunden kam sie einmal für eine Stillpause zu mir.
    Ein Berater des Jugendamts sprach mit uns, sah sich eine Übergabe an - und empfahl häufigere Umgangskontakte. Er begründetet das damit, dass Kinder in diesem Alter längere Zeiträume (mehr als zwei Tage) noch nicht überblicken können und der Kleine daher keine Regelmäßigkeit in der Bindung zu seinem Vater erfahren konnte.
    Da die Mutter sich darauf nicht einließ, sondern die Beratung abbrach, beantragte ich eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts. Ich wollte, dass mein Sohn mich an sechs Tagen die Woche sehen konnte.


    Die zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamts sah sich auch eine Übergabe an und entschied, dass während der Übergaben die Spannungen zwischen den Eltern spürbar wären und dies dem Kind schaden würde. Auch unterstellte sie mir, ich hätte eine Haltung, die dem Kind den Übergang zur Mutter erschweren würde. Also empfahl sie weniger Übergaben und selteneren Umgang. Das Gericht folgte diesem Vorschlag und legte zwei Umgangstermine pro Woche fest.


    Unser Sohn wehrte sich allerdings immer stärker gegen die Rückübergaben. Ich bereitete also eine sofortige Beschwerde vor um in die nächste Instanz zu gehen.
    Das brachte die Mutter dazu einzulenken und häufigere Umgangskontakte zuzulassen. Unser Sohn durfte mich täglich sehen. Nach vier Tagen waren die Übergaben problemlos. Nach etwa einer Woche lief er freudig auf die Mutter zu, als sie ihn abholte.


    Inzwischen hat die Mutter einer Familientherapie zugestimmt. Die Psychologin sah sich unserer Situation an und erklärte, dass unser Sohn sehr stark an die Mutter gebunden ist. Das ist einerseits positiv, andererseits kann er bei seiner Mutter das in seinem Alter vorhandene Bedürfnis nach Autonomie nicht befriedigen. Das frustriert ihn. Diese Frustration bricht heraus, wenn er vom Vater weg wieder zurück zur Mutter muss.


    Entwicklungspsychologisch ist der Vater dafür zuständig, die symbiotische Bindung zwischen Mutter und Kind aufzulockern - also dem Kind zu ermöglichen, Schritt für Schritt immer selbstständiger zu werden. Durch die seltenen Umgangskontakte konnte unser Sohn diesen Entwicklungsschritt nur sehr schwer gehen - und wehrte sich daher gegen die Rückkehr zur Mutter.


    In unserem Fall wird dazu kommen, dass es keine klassische Rollenverteilung in der Art gab, dass ich das Geld verdiente und die Mutter mit dem Kind daheim blieb. Unser Sohn war es also von der Schwangerschaft an gewohnt, jeden Tag mit mir zusammen zu sein. Wenn solche Gewohnheiten plötzlich unterbrochen werden, führt das natürlich zu mehr Verunsicherung, als wenn der Vater auch vor der Trennung schon seltener präsent war.


    Fazit:
    Ich würde häufigere Umgangskontakte vorschlagen. In der Art, dass kleine Kinder nicht länger als zwei Tage ohne Kontakt zum anderen Elternteil sind.
    Und ich würde dem Vater nochmal eine Mediation oder Familientherapie vorschlagen. Wenn er dazu keine Lust haben sollte, würde ich eine andere Umgangsregelung gerichtlich beantragen und dabei meine Bereitschaft für aussergerichtliche Einigungen betonen.