Beiträge von andi0383

    Ich nehme an der Ehemann war von Anfang an der rechtliche Vater, da sie verheiratet waren.
    Stellt sich die Frage - warum hat der biologische Vater so lange gewartet? Immerhin führte er weiterhin eine Affäre mit ihr 4 Monate lang. Warum hat er es DA nicht gleich in die Wege geleitet? Und auch danach... Die KM lebte offensichtlich getrennt vom Ehemann. Aber da hat er geschlafen und es war ihm offensichtlich nicht wichtig. Es wäre sicherlich anders ausgegangen.
    Im Artikel steht nicht wie alt das Kind ist, aber jetzt lebt sie wieder mit dem Ehemann zusammen und er hat ganz einfach sein Kind verschlafen.


    Was lernt man daraus - fangt keine Affären mit verheirateten Frauen an!


    Wer sagt dir dir denn das der Vater nicht gleich geklagt hat? Hast du ne Ahnung wie lange so ein Verfahren dauern kann? Weißt du überhaupt wie die Gesetzeslage in so einen Fall aussieht? Ich habe das gleiche Verfahren durch, hat über 1 Jahr gedauert. Und bei mir waren die Umstände noch deutlich einfacher. Also Interpretiere hier bitte keine Sachen rein von denen du keine Ahnung hast.


    Zu der Sache mit den Verheirateten Frauen. Es gibt genug Ehen die nur noch auf den Papier bestehen, aus den Unterschiedlichsten Gründen. War z.B. mit meiner Ex der Fall. Es geht hier ja auch anscheinend nicht um einen kleinen Seitensprung oder ONS, dann könnte ich deine Argumentation ja noch verstehen. Aber in den Fall war ja der Biologische Vater mind. vom Zeugungsakt bis 4 Monate nach der Geburt zusammen und erst nach weiteren 7 Monaten ist Sie dann warum auch immer zu den Ehemann zurück.

    Die sozialen Väter müssen schließlich nicht zwangsläufig wechseln, im konkreten Beispiel ging es um einen Vater, der eine längere Zeit keinerlei Interesse an seinem Kind gezeigt hat, worauf das Kind in eine Familie mit einem sozialen Vater hineinwachsen konnte! Hätte der Vater von Anfang an Kontakt gesucht, wäre das eine andere Angelegenheit... Wer aber erst nach Jahren auf den Trichter kommt, dass da ja ein leibliches Kind ist, braucht sich, so leid es mir tut, nicht zu wundern!


    Darf man Fragen woher du dein Wissen beziehst? Ich habe gerade eben mal etwas intensiver im Netz gesucht, aber deine Angaben hier konnte ich nirgendwo entdecken.


    Hier mal das Urteil im Wortlaut http://www.bundesverfassungsge…k20131204_1bvr115410.html


    Man beachte vor allem schon den 1 Absatz


    Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer - deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb - endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es mit der Kindesmutter, dem rechtlichen Vater und seinen minderjährigen Geschwistern in einem gemeinsamen Haushalt.


    Nicht zu Verachten ist auch die tatsache das der Mann schon seit dem Jahr 2009 klagt, ich schätze mal grob das das Kind 2008 geboren wurde. Leider Konnte ich die Urteile vom AG Zwickau und OLG Dresden noch nicht finden, würden einen wahrscheinlich Helfen die Sachlage genauer Erörtern zu können. Bisher ist ja vieles Spekulation ohne genauere Informationen. Aber ich würde mal Schätzen das der Biologische Vater seit 2009 keinen Umgang mehr hatte, denn dieses Recht hatte er nach der damals gültigen Gesetzeslage nicht und würde für mich Erklären warum er überhaupt den Klageweg bestritten hat.


    Angesichts der Fakten die bisher bekannt sind finde ich das Urteil aber mehr als eine Sauerei. :angry Es geht hier anscheinend um einen Vater der eine mind. 13 monatige Beziehung mit der KM hatte, sich mind. 4 Monate mit um das Kind gekümmert hat und dann einfach von der KM entsorgt wurde weil er anscheinend nicht mehr in ihren neuen Schauspiel von "Glücklicher Familie" gepasst hat. :(

    Abend zusammen


    Heute habe ich das Schreiben vom Jugendamt bekommen das meine Ex sich weigert den GSR zuzustimmen. Nicht wirklich überraschend, hatte Sie mir ja angekündigt. Die geringe Hoffnung das Sie sich beim Beratungsgespräch vom JA überzeugen lässt hat sich leider zerschlagen.


    Nun bleibt mir ja leider nur die Möglichkeit das GSR beim Familiengericht zu beantragen. Ich würde das nun gerne ohne Anwalt machen, hauptsächlich natürlich um unnötige Kosten zu vermeiden. Natürlich habe ich nun keinen Plan wie sowas abläuft, hoffe ihr könnt mir ein wenig mit euren Erfahrungen helfen. Meine wichtigsten Fragen wären:
    -Welche Form ist bei den Antrag zu beachten? Ich gehe mal davon aus das der Antrag Postialisch gestellt werden kann
    -Was genau muss alles in den Antrag stehen?
    -Wie hoch sind die Gerichtskosten (Streitwert) bei sowas?
    -Kann ich wenn später doch nötig einen Anwalt nachträglich hinzuziehen?
    -bekommt meine Ex in einen solchen Verfahren einen Anwalt auf VKH Basis beigestellt?
    -hat schon jemand Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage? Meine Ex hat eigentlich keine Gründe gegen das GSR außer das Sie es aus Prinzip nicht will


    Danke schon mal für eure Hilfe :-)

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    So, die Berechnung vom Jugendamt ist endlich da. :Flowers Ich muss sagen ich kann sogar damit Leben. Das JA hat mir zwar bis auf die Spritkosten keinerlei Berufsbedingten Kosten anerkannt und natürlich trotzdem die volle Steuerersparniss gegengerechnet, aber mit den Endergebniss bin ich zufrieden, auch wenn ich keine Ahnung habe wie das JA auf die 80€ kommt für erweiterten Umgang. :hae:


    Was denkt ihr, soll ich den jetzt so Unterschreiben? Wenn ich das richtig Verstehe soll ich immer 66% des Mindestunterhalts zahlen, richtig? Das heißt falls ich in den nächsten Jahren nicht mehr verdiene muss ich bei der nächsten Alterstufe Automatisch mehr bezahlen und falle dann unter den Selbstbehalt, oder?


    Kann ich mir den Entwurf des Titels vorher zuschicken lassen bevor ich einen Termin zum Unterschreiben mache? Die Befristung bis zum 18 Lebensjahr kann ich selbst noch reinschreiben? Muss ich sonst noch was beachten?


    Bin so froh das diese Baustelle langsam endlich geschlossen wird, auch wenn ich jetzt schon weiß das meine Ex durchdreht wenn Sie den Brief vom JA liest. :nixwieweg

    die Rechnung würde mich mal interessieren....
    Edit:
    ich halte bei dir weniger den Unterhalt für zu gering, sondern einfach die Ausgaben für zu hoch. Da ist aber nicht die Lösung nen Deppen zum Zahlen zu suchen, sondern eigenstädig das Einkommen erhöhen oder die Ausgaben senken.


    Die Rechnung kann ich dir gerne Erklären. :D
    250€ Mietkosten
    +200€ Spritkosten
    +155€ Hortkosten
    +245€ sonstiges zum Leben (was dann durchaus Realistisch ist)


    Aber mal Ernsthaft. Eine Steuerfachangestellte sollte schon Wissen das die Mietkosten nicht die Hälfte betragen wenn man ohne Kind 15qm weniger bewohnt. Ich weiß nicht ob Pico uns hier Verarschen will oder tatsächlich keine Ahnung von Kosten hat weil Sie noch nie Alleine gewohnt hat. Aber als "Steuerfachangestellte" sollte man schon ein wenig Rechnen können. Bei deinen Spritkosten würdest du bei 21 Arbeitstagen und nen Spritpreis von 1,60€ nen Verbrauch von 13,2l haben. Ich würde dir empfehlen auch mal in den 2 Gang zu Schalten. :D


    Fang mal an Richtig zu Rechnen bevor du hier irgendwelche Anwälte in Gang setzt die noch sehr Teuer für dich werden können. Wenn er tatsächlich nicht mehr als den Selbstbehalt hat bleibst du auf den Kosten sitzen ;)

    Gut zu Wissen das es zumindest Theoretisch möglich ist eine andere Kostenaufteilung zu erreichen, auch wenn es wohl Schwer wird.


    Ich habe ja schließlich schon die Kosten für das Verfahren um Rechtlicher Vater zu werden mehr oder weniger an der Backe. Habe keine Lust das da noch mehr dazu kommt.


    Ich habe zwar PKH bekommen und würde diese wohl auch wieder bekommen, aber letztendlich sind das ja Schulden die vom Staat die nächsten 4 Jahre auch wieder eingetrieben werden sollte ich an Geld kommen. Ist ja Prinzipiell auch berechtigt. Nur sehe ich nicht ein für so einen Mist zu bezahlen den ich weder wollte noch zu Verantworten habe.


    Leider ist es ja nicht so Unwahrscheinlich das ich in den Nächsten 4 Jahren an bissl Geld komme. Meine beiden Oma´s sind ja schon 81 bzw 85 Jahre. Wenn die wüßten das ihr kleines Erbe vielleicht für so ein Gerichtsverfahren drauf geht :ohnmacht:


    Naja, ich hoffe einfach mal Sie schaffen easy die 100 und Versaufen dann ihr Geld Zufrieden im Altenheim :lach

    Die Beistandschaft wird für dich das alles machen und im schlimmsten Fall auch vor Gericht auftreten. Du wirst da gar nicht zu geladen. Nun ist es so, dass in Familiengerichtssachen die Verfahrenskosten immer 50:50 aufgeteilt werden, egal, ob einer "Schuld" ist oder nicht. Davor will dich die Beistandschaft bewahren und empfiehlt, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.


    Beteiligt bist du schon als Betreuungselternteil des Kindes, das auf Unterhalt klagt.


    Tschuldigung, aber kurze Zwischenfrage. Die Verfahrenskosten werden immer 50-50 geteilt? Das heißt wenn da JA bei mir zu Blöd zum Rechnen ist und mich dann auf mehr Unterhalt verklagt muss ich trotzdem für die Kosten ihrer Unfähigkeit aufkommen? :hae: Oder gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung?

    Genau den zweiten Satz bezweifle ich. 1000€ im Monat, davon Miete, Strom, Telefon, Lebensmittel, .... bezahlen. Das reicht einfach nicht. Das kann gar nicht reichen. Also schon vor dem Zusammenziehen müsste ich für jede Kleinigkeit, wie zb den Kaffee in der Sonne bezahlen. Nicht viel, aber auf Dauer ist das auch nicht gerade wenig. Tochter und ich lieben es, wenn es warm ist, mal schnell ans Meer zu fahren, 150km + Essen gehen dort. Auch das bezahle ich dann statt für 2 Personen, für 3-x. Das läppert sich. Jeder Museumsbesuch mit meiner Tochter wird nicht mehr zweimal, sondern mindestens einmal mehr bezahlt, ...
    Soviel habe ich nun auch nicht, dass ich das nicht an anderen Stellen dann einsparen muss.
    Wenns ganz blöd läuft, ist das nach dem Zusammenzug noch schlimmer. Stichwort Wohnvorteil oder ergänzende Sozialleistungen, die dann wegfallen.


    Du hast vergessen zu Erwähnen das davon auch noch die Umgänge und andere Kleinigkeiten fürs Kind bezahlt werden müssen. Gerade diese Woche habe ich 105€ für nen Kindersitz und 67€ fürs Bett von Sohnemann bezahlt. Wobei das Bett natürlich Gebraucht ist und nen Schnäppchen bei Ebay war. Das wäre Natürlich nicht drin vom Selbsbehalt wenn ich mir so nen Luxus wie Ausgehen Leisten würde. :D Da ich nicht willens bin an Sohnemann zu Sparen muss ich mich ja Zwangsläufig von der Frauenwelt fern halten. :lach Oder eben doch ne Anzeige für ne Zweckehe erstellen und die Dame gleich bei mir einziehen lassen. :winken:


    P.S. Ich kann es mit meiner Männlichkeit sehr gut vereinbaren wenn die Frau mehr verdient, habe ich null Problem mit :D


    Aber zumindest wenn noch ein Kinderwunsch besteht, wird es schon schwierig dies mit einen Mann zu Realisieren der am Selbstbehalt Lebt. Da nützt dann auch die Haushaltsersparniss nicht mehr viel. :D


    Aber was ihr nur immer mit euren Gebüsch habt. :hae: Im übrigen ist es ja nicht nur Geldmangel sondern auch Zeitmangel. Ich hätte etwa 10 Stunden pro Woche Zeit für eine Beziehung und dies nur über 2 Tage am WE verteilt. Dies in Kombination mit keiner Kohle tut sich keine Frau an. Man muss ja auch noch meine ganzen anderen Macken bedenken :lach

    Ganz ehrlich, ich kann die Frauen die so denken sehr gut verstehen, auch wenn ich selbst betroffen bin und ich dementsprechend relativ Chancenlos bin eine neue Partnerin zu finden.


    Die Schuld daran hat meines Erachtens eindeutig die Deutsche Gesetzgebung und die Düsseldorfer Tabelle. In manchen Regionen Deutschlands mag Sie ja durchaus angebracht sein, aber man kann nunmal nicht ganz Deutschland über einen Kamm Scheren. In weiten Teilen Ostdeutschlands (und natürlich auch anderen Strukturschwachen Gegenden) ist man als einfacher Facharbeiter in 80% der Fälle dazu verdammt die Zeit bis zum Unterhaltsende am Selbstbehalt zu Leben, und dies schon Großteils wenn man nur 1 Kind hat. Von weiteren Kindern reden wir gar nicht erst.


    Vor allem die mangelnde Perspektive macht einen Wütend. Bei einer Privatinsolvenz (warum ist eigentlich die Pfändungsfreigrenze, welche ja auch ein Existenzminimum darstellen soll, höher als der Selbstbehalt) z.B. darf man von jeden mehr Erwirtschafteten € wenigstens etwas behalten. Ich glaube es sind 3 von 10€ die man mehr verdient. Warum ist das beim KU nichts so? Ich hätte früher in Saus und Braus Leben und mich Sinnlos Verschulden sollen, hätte ich mehr von gehabt. :hae::D Das man Finanziell auch noch bestraft wird wenn man sich um sein Kind kümmert ist erst mal noch eine ganz andere Geschichte. Es werden eindeutig die Falschen Anreize im Deutschen Unterhaltsrecht geschaffen.


    Aus diesen Grund kann ich die Frauen sehr gut verstehen die nichts mit mir Anfangen wollen. Welche Perspektive haben Sie denn? Dann noch evt. 1 Kind mit mir (bin ja schließlich "erst" 30), wovon soll das denn bezahlt werden? Ist doch klar das Frau sich erst einmal nach einen "Unbelasteten" Exemplar umschaut.


    Umgedreht kommt für mich ja auch nur 1 Frau infrage die für sich selbst Sorgen kann. Eben weil ich am Selbstbehalt Lebe und auch gerne noch 1 Kind hätte. Was sollte ich denn dann mit einer Frau Anfangen die vielleicht schon 2 Kinder hat und von ihren Ex keinen Unterhalt bekommt? Da sähe ich auch keinerlei Perspektive. :rotwerd


    Im übrigen muss ich schon Sagen das man mit einen gemeinsamen Haushalt eine Menge Geld Spart. In meinen Fall wären das wenn man auch von einen Gemeinsamen Auto ausgeht locker 300€ im Monat die ich alleine Sparen könnte, wenn man alle Kosten 50/50 teilt. Dann wäre auch wieder ein Leben möglich. Das Problem ist nur ich müsste eine Frau finden die gleich bei mir einzieht, weil vorher wären keinerlei gemeinsamen Unternehmungen möglich aufgrund Geldmangels. Welche Frau macht das schon mit? :hae::lach


    Wer sagt denn sowas? Bei mir wurden die 225h im August letzten Jahres voll mit Angerechnet. Also er darf schon mehr Arbeiten, so ist das nicht. Es ist nur ziemlich Schwer ihn dazu zu Zwingen. Kommt natürlich auch auf seine Firma an ob Überstunden überhaupt möglich sind.


    Außerdem wenn er Verheiratet ist und seine Frau auch verdient kommt auch eine Reduzierung des Selbstbehaltes aufgrund gemeinsamen Haushaltes in Betracht. Also da ist schon noch was zu holen, nicht Aufgeben ;)

    Genau das ist es ja auch, worum es in jeder auseinandergegangenen Beziehung zwischen zwei Menschen, egal welcher Art diese Beziehung war, am Ende ausschließlich gehen sollte. Ums Heimzahlen und Rächen. Was daran elegant sein kann... weiß ich nicht. Elegant geht anders.


    Ich habe nie gesagt das es darum gehen sollte. Da es aber die wenigsten schaffen 3 Jahre Demütigung einfach so runter zu Schlucken finde ich den vom TE gewählten Weg am besten, nur darum ging es mir. Das es denjenigen die es einfach Runter Schlucken auf Dauer gut gehen kann wage ich zu Bezweifeln, da müsste man schon Eiskalt sein. Dann doch besser dieses Ventil benutzen. Ich denke das kann man nur Nachvollziehen wenn man schon mal in einer ähnlichen Situation war.


    Ich sage doch nicht das er jetzt sich jede bietende Möglichkeit zur Rache Nutzen sollte. Das wäre Natürlich Kontraproduktiv. Nach diesen kleinen Erfolg (den er ja nur der Gier der KM zu verdanken hat, das sollte man nicht vergessen) sollte er sich jetzt Natürlich voll auf seinen kleinen Konzentrieren, ich denke das wird der TE auch tun. Aber das kann er jetzt auch besser da er Finanziell nicht mehr ganz so in der Falle sitzt.

    I


    Und es geht dabei nicht darum der Ex das Leben leichter zu machen, sondern SICH SELBER!!!!


    Selbsterfüllende Prophezeiung trifft es da sehr gut!!!


    So gesehen macht er sich das Leben doch auch selbst leichter, einfacher und Schneller hätte er es auf anderen Wege nicht geschafft den KU zu senken um nicht in einer Schuldenfalle zu Enden. ;)


    Ich persönlich finde es auch die Eleganteste Art der KM etwas Heimzuzahlen, da es vor allen nicht zulasten des Kindes geht.


    Da es ja einige gibt die jetzt gleich wieder Schreien werden "Aber die Arme Mutter hat dann ja kein Geld mehr um das Kind zu Ernähren" möchte ich folgendes Anmerken. Ich denke nicht das ein Gericht in Deutschland eine KM zu einer Geldstrafe von 3000€ Verurteilt wenn diese am Existenzminimum lebt. Ich gehe schon davon aus das da ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist. Mal davon abgesehen das sich die KM die Geldstrafe selbst eingebrockt hat.


    Wovon der Vater das Essen während des Umgangs bezahlen soll fragt ja komischerweise auch niemand. :nixwieweg

    Also wirklich, wenn man manche Beiträge hier liest kann einem wirklich die Hutschnur platzen. Wie kann man denn jemanden, dessen einzigstes "Vergehen" darin besteht sich einen 5er BMW geliehen zu haben um eine Überprüfung des Unterhalts zu Provozieren ( was sehr Clever ist um Zeit und Kosten zu Sparen) mit jemanden gleichsetzen der seinen Kind 3 Jahre den Vater vorenthalten hat? Da fehlen mir echt die Worte.


    Natürlich war es für ihn jetzt eine kleine Racheaktion und sicherlich genießt er es auch das Sie prompt drauf rein gefallen ist. Aber ist das nicht irgendwie verständlich nach 3 Jahren Demütigung? Aber von euch hätte sicherlich jeder, der sein Kind 3 Jahre nicht sehen durfte, deswegen Krank wurde und seinen gut Bezahlten Job verloren hat, den Langwierigen und Teuren Weg übers Gericht gewählt um seinen Titulierten Unterhalt anpassen zu können an die neue Einkommenssituation? Sicherlich hättet ihr das gemacht, schließlich war der Ex vorher so Kooperativ. :rolleyes2: Vielleicht könnte sich der TE den Umgang auch gar nicht Leisten solange er den Höheren Unterhalt zahlen muss, aber das scheint ja manchen hier egal zu sein. :Hm


    Ich glaube manche Frauen hier haben gar keine Vorstellung davon zu was manche Mütter fähig sind um ihren Ex eine rein zu Würgen. Diesen nützt es auch nichts das Recht auf ihrer Seite zu haben, denn dieses durchzusetzen kann viel Geld und vor allem Zeit kosten. Vor allem die verlorene Zeit kann einem keiner wieder geben. Wir Reden hier von 3 verlorenen Jahren, 3/4 des bisherigen Lebens des kleinen Mannes einfach verpasst!! Und da würde keiner von euch an so ne kleine Racheaktion denken? Das nehme ich euch nicht ab. Hier wurden schon Threads aufgemacht wo die KM gedanklich schon beim JA war weil der KV den Umgang eigenmächtig mal um 2 Stunden verlängert hat, aber was sind denn schon 3 Jahre. :angry


    Manchmal denke ich wirklich hier Schreiben viele Verbitterte Frauen die es nicht wahr haben wollen das es auch Väter gibt die sich um ihre Kinder kümmern wollen, nur weil Sie ein Exemplar erwischt haben dem die eigenen Kinder nicht so wichtig sind. Es gibt auch durchaus Väter denen es nicht um die Rache an die Ex geht!!!


    Noch mal zu denjenigen die Meinen miteinander Reden und gemeinsam eine Lösung zu finden wäre immer der Beste weg. Dies funktioniert leider nicht immer. Ich z.B. habe auch fast 1 Jahr gewartet bis ich Klage erhoben habe, immer in der Hoffnung das man gemeinsam einen besseren Weg findet und es nur Zeit braucht. Es war ganz einfach ein verlorenes Jahr, in denen ich meinen Sohn nur alle 2 Wochen 2 Stunden sehen konnte, und selbst das nicht immer. Dann hat es noch einmal fast 1 Jahr gedauert bis das Amtsgericht entschieden hat. So gesehen ging es bei dem TE noch relativ Schnell wenn man bedenkt das es bis zur Revision vorm OLG gegangen ist. Aber was macht es denn schon die ersten 2 Lebensjahre (in meinen Fall) zu verpassen... :devil: Im Nachhinein betrachtet wäre es besser gewesen gleich auf Konfrontationskurs zu gehen, das hätte mir 1 Jahr erspart...


    Irgendwer schrieb hier auch das das die Unterhaltssätze ja sogar noch unter den Sozialhilfesätzen sind. So ein Blödsinn, oder bekommst du etwa nicht noch das Kindergeld? Aber das schweift jetzt vom Thema ab.


    Manchen hier die so einen Mist Schreiben wünschte ich wirklich schon fast das ihnen mal 3 Jahre ihr Kind weg genommen wird damit Sie sich auch mal Ansatzweise in die Situation des TE hinein versetzen können. Und dann muss er sich auch noch von Nichtswissenden Forenmitgliedern vorwerfen lassen warum man nicht eher gehandelt hat. Einfach Unglaublich hier.


    Ich Schreibe besser nix weiter weil es mir da aufgrund Persönlicher Erfahrung echt Schwerfällt Sachlich zu Bleiben und den Ton zu wahren. :motz:

    Yogi
    Kein Problem, kann das sehr gut nachvollziehen das der ganze Frust auch einmal raus muss :winken: Verglichen mit dir geht es mir ja sogar noch relativ gut, habe ja doch noch ein paar € mehr zur Verfügung. :rotwerd



    Zurück zu meiner letzten Frage. Kann ich nachdem das JA mir seine Berechnung geschickt hat diese einfach ablehnen und anschließend meine eigene Rechnung formulieren und diese als Titel anerkennen ohne Anwaltliche Hilfe? Dann muss mich die Beistandschaft verklagen, oder? Wäre dann in diesem Verfahren Anwaltszwang oder könnte ich mich auch selbst vertreten? Wenn die Beistandschaft mich nicht verklagt müsste dies die KM tun, oder? Was denkt ihr wie meine Chancen stehen? Hier noch mal meine Rechnung...


    Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1280€ inklusive 180€ Auslöse
    Auslöse laut JA und OLG Jena nur 1/3anrechenbar - 120€
    Fahrtkosten Arbeit 33km einfache Strecke 4x im Monat - 68,8€ (Km Geld laut Rohezal 1sten 20km 0,3€, ab 21km 0,2€ hin und zurück)
    Steuerstattung (von voller ausgegangen) + 48€
    Selbstbehalt - 1000€
    = zu Zahlender Unterhalt = 139,20€


    Dies wäre meiner Meinung nach das allerhöchste was ich Zahlen müsste. Meiner Meinung nach müsste mir noch folgendes Anerkannt werden
    Berufunfähigkeitsversicherung -39,5€
    Fahrtkosten für Umgang da nicht von Selbstbehalt tragbar (600km monatlich, nur tatsächliche Spritkosten) 70,00€


    Über folgende Punkte kann man wohl Streiten, würde Sie aber trotzdem mal mit erwähnen, oder was denkt ihr?
    Riesterrente 60,00€
    Unfallversicherung 6,??€
    Arbeitsrechtschutz 7,??€


    Kann ich das so Schreiben und einen Titel über 133€ erstellen? Meiner Meinung nach Fair und eigentlich mehr als ich Zahlen müsste, oder?


    P.S. Bevor es heißt ich will mich nur Arm Rechnen. Alle Verträge wurden lange vor der Geburt meines Sohnes Abgeschlossen und immer bezahlt. Ich möchte nur das sich an die Unterhaltsleitlinien auch gehalten wird und man mir meinen Selbstbehalt auch läßt.

    So, da ich mich jetzt etwas beruhigt habe bitte ich euch einige meiner Aussagen im letzten Beitrag nicht zu ernst zu nehmen, die waren halt im Frust so dahin geschrieben. :rotwerd


    Ich habe mir jetzt in Ruhe mal die Beiträge in Yogi^s Thread durchgelesen, welcher ja in fast der gleichen Situation wie ich steckt. Wenn ich das BGH Urteil darin richtig Interpretiere kann ich die Altersvorsorge tatsächlich nicht "Absetzen" Allerdings können sie mir auch nicht die Steuerersparniss die ich dadurch erziele aufs Einkommen anrechnen, das ist ja immerhin schon mal etwas.


    Ich schreibe euch hier mal eine Beispielrechnung von mir rein die ich in einen von mir erstellten Titel anerkennen würde (Darf ich das überhaupt selber oder muss das Ein Anwalt?)


    Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1280€ inklusive 180€ Auslöse
    Auslöse laut JA und OLG Jena nur 1/3anrechenbar - 120€
    Fahrtkosten 33km einfache Strecke 4x im Monat - 68,8€
    Berufsunfähigkeitsversicherung (anerkannt?) - 39,5€
    Steuerstattung (von voller ausgegangen) + 48€
    Selbstbehalt - 1000€
    = zu Zahlender Unterhalt = 99,70€


    Selbst wenn Sie mir die BU nicht anerkennen wäre ich nur bei 139€ Und dies ist mit voller Steuererstattung gerechnet, ich schätze mal ca 20€ wären noch abzuziehen da mit BU und Riesterrente begründet. In dieser Rechnung tauchen noch nicht mal meine Umgangskosten für 600km Sprit auf, die ich von meinen Selbstbehalt tragen müsste. Also ich finde einen Titel über 133€ durchaus angebracht, oder seht ihr noch was woraus man mir einen Strick drehen könnte?

    ....oder der betreuungselternteil muss aufstocken gehen, wenn er/sie keinen unterhalt erhält UND
    möglicherweise nur teilzeit arbeiten kann,
    wegen der kinder.




    warum also nicht der umgangselternteil? ?(


    Das Land ist bei mir eh raus aus der "Unterhaltsvorschusskiste", ich bezahle ja schon seit Geburt freiwllig 133€, obwohl ich knapp 2 Jahre gar nicht musste damit ich meinen Sohn überhaupt sehen durfte. Auch die "Erstausstattung" habe ich gerne bezahlt. Aber irgendwann ist nun einmal gut, ich kann nicht mehr ausgeben als ich besitze. :rotwerd


    juwi In meinen Fall muss aber das Betreuungselternteil nicht aufstocken. Sie Arbeitet genau wie vorher auch 60h/Woche auf 450€ Basis im Betrieb ihres Vaters. Sie wohnt Mietfrei im Elternhaus wie vorher und fährt kostenlos das Auto der Eltern. Sie hat auch keine Betreuungskosten, ihre Mutter passt in der Zeit auf Sohnemann auf. Gerne würde ich ihr den kleinen am WE auch abnehmen, aber das ist ja nicht erlaubt von ihr. Sie hätte dann die kompletten 409€ als Lebenshaltung für den kleinen zur Verfügung+ das was ich bei den Umgängen noch bezahle. Also sry, ich kann mir beim besten Willen nicht Vorstellen das diese Summe ein 2Jähriger zum Leben braucht.


    Das dies anders aussieht sobald er in die Schule kommt ist mir völlig klar, bis dahin werde ich es mit Sicherheit auch schaffen mehr Unterhalt zu Zahlen.


    Aber wenn ich jetzt schon die knapp 100€ mehr zahlen müsste blieben eigentlich nur 3 Möglichkeiten


    - ich breche den Umgang komplett ab, spart etwa 140€ im Monat
    - ich zeuge fix mit ner anderen Frau ein Kind, das Minimiert die Unterhaltszahlungen
    - ich Kündige und mache einen auf Hartz4. Habe anschließend mehr Geld für mich zur Verfügung und bekomme dann sogar noch den Umgang bezahlt


    Natürlich sind das alles keine wirklichen Optionen. Aber das Unterhaltsrecht in Deutschland ist wirklich ne Frechheit. Es bestraft diejenigen die Vorsorgen und sich auch noch um ihre Kinder kümmern. :angry


    Komischerweise scheint überall anders gerechnet zu werden. Mein Arbeitskollege z.B. dessen Tochter 3 Monate jünger ist muss nur 133€ zahlen. Der verdient genau das gleiche wie ich, abgesehen davon das er überhaupt nichts in Vorsorge steckt sondern sein Geld lieber komplett in Party investiert. Der hat auch keine Umgangskosten, ganz einfach weil er Sie nicht Sehen will. Aber bei ihn kommt 133€ raus in der Berechnung. Sry, aber das ich mich da irgendwie verarscht fühle ist hoffentlich verständlich.


    Wenn ich dann noch Bedenke das ich von meiner Ex niemals auch nur 1€ sehen würde, falls mein kleiner irgendwann bei mir Leben sollte könnte ich erst recht Kotzen. :nixwieweg

    Das ist ja auch so etwas was ich nicht Verstehe. In meiner Steuererstattung ist natürlich meine BU, Riesterrente Spritkosten usw. enthalten. Ohne diese würde ich vielleicht 15€ im Monat erstattet bekommen, wenn überhaupt. Die wollen mir quasi meine Steuerstattung komplett als Einkommen anrechnen, aber die Belastungen aufgrund derer ich diese überhaupt bekomme nicht anerkennen. :hae:


    Eigentlich sieht meine Rechnung sogar folgendermaßen aus: 1000€ Selbstbehalt-39,50€BU-60€ Riesterrente-79,20€ Fahrtkosten Arbeit=821,3€ Selbstbehalt. Davon soll ich dann noch den Sprit für den Umgang bezahlen. Sind bei 600km mind. 70€. Also ganz ehrlich, irgendwann ist auch mal gut. :nixwieweg Da brauch ich nicht mehr Arbeiten zu gehen, da bleibt mir mit Hartz 4 mehr zum Leben.


    Das Gerichtsurteil finde ich sehr Interresant, da wird mir wohl im Zweifelsfall auch nur der Klageweg übrig bleiben. Wenn ich 225€ Zahlen muss bleiben mir noch 150€ zum Leben, während meinen 2Jährigen Sohn dann über 400€ zur Verfügung stehen? Wie hoch ist als Vergleich nochmal der Sozialhilfesatz für 2 Jährige?

    Ich melde mich mal wieder, auch wenn ich bis jetzt immer noch keine Schriftliche Berechnung bekommen habe. Die nette Dame vom JA hat zwar seit knapp 4 Wochen alle Unterlagen von mir, aber bisher noch keine Zeit gefunden. Ab Morgen geht Sie dann in ihren 3,5 Wöchenentlichen Sommerurlaub, wird also noch etwas dauern bis ich was Schriftliches bekomme. :ohnmacht:


    Allerdings hatte ich Sie heute wie besprochen nochmals Angerufen damit Sie mir die Ungefähre Berechnung schon einmal mitteilen kann. Laut ihrer groben Berechnung sollte ich mit 210€ Rechnen :motz:


    Ihre Rechnung lautete folgendermaßen: 1288€ Durchschnittliches Netto+48€ monatl. Steuererstattung- 126€ nicht anrechenbare Auslöse=210€ :hae:
    Andere Abzüge gibt es ihrer Meinung nach nicht im Mangelfall, nicht mal eine 5% Pauschale. Weder meine BU noch meine Riesterrente werden berücksichtigt, ja noch nicht mal meine Fahrtkosten zur Arbeit von knapp 40€ monatlich :angry Kann dies wirklich Rechtens sein?


    Nur bei meiner Nachfrage zwecks erhöhter Umgangskosten (600km/Monat) wurde Sie hellhörig. Sie Rechnete kurz--->oh da wären ja 180€ im Monat abzuziehen ( :Hm ) nee das können wir nichtmachen Sie muss sich da nochmal Schlau machen. In ca 5 Wochen soll ich dann meinen Bescheid bekommen.


    Bin wirklich gespannt was dann rauskommt. Aber das mir überhaupt gar keine Berufsbedingten Aufwendungen zustehen kann ich einfach nicht fassen. Meint ihr es macht dann Sinn den Titel nicht zu Unterschreiben und es dann auf eine evt. Klage ankommen zu lassen?