Alles anzeigenUHV steht nur ledigen Müttern zu.
Das Stiefkind wird nicht mitgezählt für den Unterhalt, es zählen nur die leiblichen Kinder.
Dann muss sie ihren Ex verklagen dass er Unterhalt zahlt.
Also, eines von Dir und dann die Zwillinge irgendwann :
Bei dem Gehalt kann er den normalen Mindestsatz zahlen.
P.S. Woher weisst Du das netto ? Nach Hochzeit kann er die bessere Steuerklasse nehmen, dadurch hat er dann einiges mehr, wenn er die 3 hat.
Nee, es geht dabei nicht um mich.
Das Nettogehalt ist schon das "neue" mit LSK 3
Ich dachte ich kenne mich einigermaßen aus mit Unterhalt usw. aber diese Situation war mir dann doch zu kniffelig und bevor ich falsche Infos weitergebe wollte ich mich lieber mal bei anderen erkundigen.
Dann werd ich ihr mal empfehlen ihren Kinderfreibetrag wieder auf ihre Lohnsteuerkarte zu nehmen und dann auch die Beträge für die Zwillinge zu splitten.