Beiträge von Handycap-Kids

    Zitat

    Nur das es weder um dich noch um deinen Ex ging, sondern darum, wie das JA sagen kann ein "Besuch" über Skype wäre auch ein Besuch.


    Bei der Aussage des Jugendamtes ging es aber speziell um sie und ihren Ex und nicht allgemein.

    Zitat

    Wenn das die allgemeine Meinung der JA wäre kämen ja tolle Zeiten auf uns zu !


    Ist sie aber nicht, s.o.

    Zitat

    Soll ich dir mal sagen was ich SATT habe. Frauen hier die ihren Frust an jedem Kerl
    ablassen, der ihnen hier vor die Nase kommt und aufgrund ihrer Verletzungen nicht mehr in der Lage sind antworten richtig zu lesen ... hauen wir doch erstmal drauf, gell ...


    Ich könnt ja jetzt was schreiben, aber komm mal wieder runter von der Palme und les dich mal durch den Thread...und dann les mal DEINE antworten dazu durch... merkste was?

    Er kann auf ihre Zustimmung zur Wohnungs-Kündigung klagen, damit würde ihr dann sozusagen vom Gericht eine angemessene Frist gegeben werden, um eine anderweitige Wohnung zu suchen, falls es mit der Vermietung keine anderweitige Einigung geben sollte.
    Sie kann aber im gleichen Atemzug dann sozusagen eine Wohnungszuteilung beantragen sozusagen als Scheidungsfolge und das Gericht wird überprüfen, ob sie in der Lage ist, weiterhin die Miete zu zahlen, wenn sie das wäre, würde der Mietvertrag vom Gericht geändert werden, ohne daß der Vermieter darauf Einfluß nehmen kann, wenn sie die Miete auf Dauer nicht nachweislich alleine aufbringen kann, wird ihr die Wohnung nicht zugesprochen werden und es bleibt nur, den Mietvertrag weiter mit Ex führen und hoffen, daß der nicht auf Zustimmung zur Kündigung klagt.

    Er versucht mich allerdings zum Hierbleiben zu zwingen, indem er seine Zustimmung zum Umzug usneres Kindes nicht gibt, er weiß, daß ich nicht ohne Kind umziehn werde. Bei der Kur hat er es letztes Jahr auch probiert und wollte verhindern daß wir fahren, indem er Kind untersagt mitfahren zu dürfen (Kind war Patient). Ich hatte in der Kur einige Termine bei ner Psychologin, wo mir erstmal richtig ebwußt wurde, wie sehr mich der vater immer noch evrsucht zu kontrollieren - über das Kind. Wenn er mitbekommt, daß ich mal etwas vorhabe (und das habe ich selten), dann kann ich 100% drauf an, daß er das Kind nicht nimmt zum Umgang. Jeden Umgangsabend ruft er an zwischen 22 und 24 Uhr mit ner fadenscheinigen Ausrede und fragt beiläufig, ob ich denn alleine wäre oder jemand bei mir ist. Als wir uns trennten, wollte er uns zwar nicht mehr bei sich haben, aber wir sollten auch nicht wegziehn, wir sollten in greifbarer Nähe bleiben, falls er uns braucht, so sagte er, und genauso ist es heute wohl auch noch :-(

    Zitat

    Währe der Vater denn bereit sein Kind zu sich zu nehmen?


    Das denke ich eher nicht, da er den Umgang schon nur jeweils eine Nacht alle 14 Tage haben will und keine 2 Nächte hintereinander, in den Ferien nimmt er ihn auch höchstens für 2 oder 3 Tage am Stück, wenn überhaupt. Und Kind brüllt sich jedesmal die Seele aus dem Leib an den Papa-Wochenenden, so daß ich den Kleinen teilweise schon am gleichen Tag oder am nächsten morgen (statt anchmittags) zurück bekomme.
    Selbst wenn der Vater das Kind zu sich nehmen würde, gäbe es im Wohnort des Vaters keine geeignete Förderschule, das Kind müßte ca. 45km hin und zurück gefahren werden (diese Schule hier ginge nicht, da es ein anderes Bundesland und anderer Landkreis ist), in meiner Heimatstadt aber sehr wohl.
    Ich würde das Kind aber definitiv nicht beim Vater lassen, da dieser alle schulmedizinischen Behandlungen verweigert zum Schaden des Kindes und keinerlei Rücksicht auf dessen Gesundheitszustand nimmt.

    Ich möchte demnächst mit meinen Kindern in meine Heimatstadt zurückziehn, da ich hier vor Ort kein soziales Netz habe, was mit 2 behinderten Kindern nicht gerade vorteilhaft ist. In meiner Heimatstadt hätte ich volle Unterstüzung in der Pflege und Betreuung dieser beiden Kinder durch meine Familie, was ich augenblicklich am jetzigen Wohnort nicht habe.


    Für die Kids aus erster Ehe habe ich das alleinige Sorgerecht, es würde davon aber nur ein Kind mitziehn, das andere wird eh zum Vater ziehn in nächster Zeit. Zum mitziehenden Kind besteht zwischen Vater und Kind auf Wunsch des Vaters kein Kontakt, der Umzug dieses Kindes wird also kein Problem sein.




    Für das Kind aus zweiter Ehe habe ich mit meinem Exmann das gemeinsame Sorgerecht, mein Exmann wohnt nicht vor Ort, sondern im angrenzenden Bundesland, ca. 30Km entfernt, ich bin nach der Trennung in dieser Stadt verblieben, er zog vor 2 Jahren in eine andere. Der Umgang findet alle 2 Wochen statt von Samstag morgens bis Sonntag nachmittags (mehr ist vom Vater nicht gewollt).




    Meine Heimatstadt ist ca. 90Km entfernt, vom Vater aus ca. 80Km. Ich bin damals wegen meinem Exmann hierher gezogen. Als wir uns trennten sagte er mir zu, einzuspringen, wenn Not am Mann ist (z.B. wenn ich mit einem Kind ins Krankenhaus muß, um sich um die andern zu kümmern), leider hält er sich nicht an dieses Versprechen, ständig muß deshalb meine Familie aus meinem Heimatort anreisen um einzuspringen, auch wenn ich Termine habe etc. Die Fahrtkosten bekommen sie zwar jedesmal von der Pflegekasse erstattet, aber trotzdem ist es ein sehr hoher Aufwand mehrmals im Monat.




    Nun haben meine Familie und ich uns nochmal gründlich überlegt, ob es nicht besser ist, in ihre Nähe zu ziehen, alleine schon wegen der tatkräftigen Unterstützung (ich habe hier oftmals Nächte, in denen ich aufgrund der Pflege nicht zum schlafen komme und ich bin auch nur ein Mensch, der nicht unendlich belastbar ist), es war schonmal eher ein Umzug angedacht gegen den Vater 2 sich sehr gewehrt hat, so daß ich hier wohnen geblieben bin.




    Ich möchte aber diesen Umzug gerne machen und es bestehn nun konkrete Pläne, wie das alles vonstatten gehen soll. Problem auch jetzt wieder, Vater 2 wird einem Umzug nicht zustimmen, er will nicht, daß unser Kind mit umzieht, unterstützen will er mich aber auch nicht. Ich kann so nicht mehr und empfinde sein Verhalten als sehr egoistisch, da der weitere Umgang auch weiterhin alle 2 Wochen stattfinden könnte. Ich habe zwar kein Auto und Führerschein, aber irgendwie werden wir da sicher eine Lösung finden, notfalls muß eben der Kindesunterhalt runtergesetzt werden wegs Spritkosten bei ihm (das müßte ja sicher das Jobcenter auch anerkennen, daß er dann durch die Fahrtkosten wegs Umgang weniger Unterhalt zahlen kann). Die Fahrtzeit würde je Fahrt eine 3/4 Autostunde betragen und wenn ichs mit Alg2 irgendwie hinbekomme fahre ich sicher auch mal per Bahn mit Kind zum Vater, so daß ihm zumindest ein Weg erspart bleibt. Mehr kann ich ihm aufgrund meiner finanziellen Situation und der privaten Einschränkungen (kein KFZ, kein Führerschein, pflegebedürftige Kinder) nicht entgegen kommen.




    Nun habe ich die Wahl, alles beim Alten zu belassen weil Vater 2 einem Umzug nicht zustimmen wird, oder dagegen vorzugehen und den Umzug sozusagen zu erstreiten, ich bin unschlüssig, weil ich ungerne Konflikte eingehe, allerdings muß ich zugeben, daß die Unterstützung meiner Familie wirklich notwendig wird auf Dauer, damit ich nicht irgendwann in ein dickes Burnout renne.

    Ich muß demnächst nen Weiterbewilligungsantrag für Alg2 stellen und dazu einen für "Kinder"wohngeld. Eins der Kinder wird in nächster Zeit 12J.alt und damit würde dann ja UVG wegfallen und ebenso auch das "Kinder"wohngeld. Mich würde nun interessieren, ab wann genau das UVG weg fällt? Ab dem ganzen Monat, wo Kind 12 wird? Oder bekommt es dann noch anteilig UVG oder doch für den ganzen Monat, wo es 12 wird?

    Zitat

    Das kann man zum Beispiel schon daran erkennen, dass es zwar eine Beistandschaft beim Jugendamt gibt, die sich auch gerichtlich um die "Eintreibung" des Unterhaltes kümmert, dass das Jugendamt außer schöner Worte einem UET aber nicht bei der Durchsetzung des Umgangs hilft.


    Du hast vergessen, daß es auch die andere Seite gibt, nämlich das Kind. Einem Kind wird nämlich genauso wenig dabei geholfen, sein Umgangsrecht gegenüber dem UET durchzusetzen, wenn dieser nicht will, stattdessen werden sogar vom Jugendamt (!) Ausreden für das UET erfunden, warum es keinen kontakt möchte (während UET dazu gar nichts sagt, nichtmal zu Terminen auftaucht, sondern mit Abwesenheit glänzt und alles ignoriert). Das habe ich leider so erlebt.

    Zitat

    hmm ist das bundeslandabhängig? da ich aufstocken muss weil kv nicht zahlt kümmert sich da ( grrr naja was die halt so kümmern nennen ) das team unterhalt drum.
    da wurde mir nichts ungezahlt angerechnet.


    Kann sein, daß die Argen das verschieden handhaben, ich mußte zuerst den Titel abliefern und die haben versucht zu pfänden damit, was aber nicht ging, weil ausländischer Arbeitgeber und Lohn ging nicht aufs eigene Konto. Dann bekam ich Post, ich hätte eine Mitwirkungspflicht und solle bezüglich des nichtgezahlten Unterhaltes einen Rechtsanwalt aufsuchen, im Falle meiner Mitwirkungsverweigerung könnte für die gesamte BG die Leistungen eingestellt werden oder der Unterhalt fiktiv angerechnet werden. Für den Rechtsanwalt hab ich dann nochmal ne Unterschrift der Arge gebraucht, daß ich das selbst machen muß und nicht die das tun (bei uns versuchen die nur Pfändungen, wenn das nicht klappt, muß man selber ran aufgrund der Mitwirkungspflicht).

    Zitat

    Ich bekomme keine KU, ich habe meinen Ex noch nicht verklagt, ich sehe auch keinen Grund warum sich das in Zukunft ändern sollte


    Ein Grund könnte sein, wenn man in den Hartz4-Bezug fällt, dann muß man nämlich alles tun, um an den Unterhalt zu kommen, ansonsten wird der nämlich auch ungezahlt angerechnet, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nach kommt und damit wäre man um einiges unter dem Hartz4-Regelsatz und kann schaun, wie man die Kinder satt bekommt, bei 3 Kindern würde mir da gerade genug für die Fixkosten und ein paar Packungen Nudeln bleiben.

    Zitat

    schon alleine die aussage was es den dann wert ist wenn eine mutter sich 24 stunden um das kind kümmert


    Na da denk ich mal, kommts auch auf das Kind an, ich betreue u.a. 2 pflegebedürftige schwerbehinderte Kinder - auch nachts, ein Pflegedienst würde gutes Geld damit verdienen, wenn ich es nicht machen wollte. Erwerbstätig sein fällt daher für mich aus, der Tag hat nur 24 Stunden. Theoretisch würde mir BU von beiden Vätern zustehn, aber es kommt ja nichtmal der KU rein, also nix von den Vätern. Was meine Pflege dann wert ist? Hartz4- Regelsatz für mich und für die beiden behinderten Kids UVG, für das große Kind Alg2. Die Unterhaltstitel sind die Tinte nicht wert, auf denen die Unterhaltsbeträge stehn - und das seit Jahren, beide Väter haben um einiges mehr, als ich mit 3 Kindern zusammen.
    Kind1 will nun dieses Jahr zum Vater ziehn - das erste was der Vater angesprochen hat ist der Unterhalt, den ich dann zu zahlen hab (wovon????) , erst wenn geklärt ist, daß und wieviel ich Unterhalt zahlen würde (was nicht geht) würde er Kind1 aufnehmen - vorher nicht - und er will dann das alleinige Sorgerecht haben. Ob er denn irgendwann mal Unterhalt für Kind2 zahlen würde war meine Frage - seitdem krieg ich ihn nicht mehr ans Telefon und alles ist wieder offen, ob Kind1 zu ihm kann. Mir schiebt er die Schuld zu gegenüber Kind1, wenn die Mama nen Titel unterschreiben würde, würd ich dich sofort holen....

    Kind1: Kinderausweis, Sparbuch, Kinderkrippe, Taufe, Kindergarten, Schulanmeldung, weiterführende Schule Anmeldung
    Kind2: Kinderausweis, Sparbuch, Frühförderung, Taufe, Kindergarten, Förderschule Anmeldung und sonderpäd. Gutachten erstellen lassen, Fachärzte, OPs
    Kind3: Kinderausweis, Sparbuch, Frühförderung, Taufe, Kindergarten, Förderschule Anmeldung und sonderpäd. Gutachten erstellen lassen, Fachärzte, OPs

    Zitat

    Dieses Thema ist absolut irrelevant in einem Sorgerechtsverfahren. Und wird das trotzdem so gesagt, bucht ein Richter das unter: Da will jemand schmutzige Wäsche waschen.
    Es ist einfach so: Dich geht die Pflege nichts mehr an.


    Irrtum Volley, ich hab das erst vor 4 Monaten bei ner Freundin erlebt, der Mann hat Pflegestufe 1 und es war für das Gericht alles andere als irrelevant, denn der Mann war ebenso pflegerisch unterversorgt und wenn er schon pflegerisch unterversorgt ist, er also keine ausreichende Pflege bekommt, ist er schonmal gar nicht in der Lage, sich dann auch noch um ein kleines Kind zu kümmern. Das hat nichts mit schmutziges Wäschewaschen zu tun, sondern damit, daß die ausreichende Betreuung und Pflege eines Kindes so nicht gegeben ist! Die Pflege geht der Exfrau in dem Sinne was an, daß es gegen das Kindeswohl spricht, wenn es von einem pflegebedürftigen Menschen betreut wird, der selbst keine ausreichende Pflege erhält. Das hat auch nicht mit ner Diskriminierung Behinderter zu tun, sondern ob es realistisch ist, daß jemand, der selber Hilfe benötigt, aber nicht im ausreichendem Maße bekomme, ein Kind betreuen und pflegen kann - allein, denn die Eltern des Mannes stehn ja nichtmal für die ausreichende Pflege des Mannes zur Verfügung!

    Wann will sich die Mutter des Kindsvaters denn um den Kindsvater kümmern? Ich meine, wenn sie arbeiten ist und das gleich mit mehreren Stellen, kann sie ja nicht zeitgleich ihren Sohn pflegen (und bei Pflegestufe 2 kommt da doch einiges zusammen). Das hieße dnan quasie, der zu Pflegende ist pflegerisch unterversorgt und die Pflege ist nicht gesichert, in dem fall müßte dann ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden, die ambulante Pflege zu übernehmen.....es kann ja nicht sein, daß sich da jemand das Geld einstreicht, aber nicht im ausreichenden Maße für den zu Pflegenden da ist.

    Ich seh da nix Legales dran, daß ein Vater sich während einer abgesprochenen Abwesenheit der Mutter mit dem Sohn zu seinen Eltern absetzt (ich geh mal davon aus, daß die ihm bei dem Kindesentzug aktiv geholfen haben, da er ja pflegebedürftig ist? ) und seitdem blockiert, daß die Mutter den Sohn zumindest zum Umgang zu sich holen kann, und daß dazu auch noch die Oma väterlicherseits schriftlich "Anweisung" gibt, sie solle die beiden nicht "belästigen". Da hängt doch die ganze väterliche Familie irgendwie mit drin.
    Hätte eine Mutter so agiert und hätte von ihrem Tun berichtet, wäre sie runtergemacht worden, sie würde Kindesentzug betreiben etc. pp. Nichts anderes tut hier der Vater! Die Mutter reißt sich mit der pflege etc. den Hintern auf, bekommt dafür auch noch Aggressionen zu spüren, macht ne viertägige abgesprochene Auszeit und vater haut einfach mit dem Jungen ab und hält ihn seitdem unter Verschluß, bzw. seine Familie und er.

    Zitat

    ich weiss nichts von einem Gutachten


    Nach Beantragung einer Pflegestufe kommt der Medizinische Dienst der Krankenkasse zum Überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe bestehn, hierfür wird ein Gutachten geschrieben, aus dem der Pflegebedarf hervorgeht. Manche Krankenkasen senden dieses mit dem Pflegebescheid mit, andere nur auf Anforderung. Darin steht eben auch, ob es pflegeerschwerende Faktoren gibt wie z.B. Aggressionen, und normalerweise steht dort auch drin, wie es um die Alltagskompetenz bestellt ist.