Hm.....
generell gilt - gegen jede Ablehnung kann man Widerspruch einlegen. Wenn er eine Therapie beantragt hat, wird er wohl einige Stunden bei einem Therapeuten gewesen sein, dieser dann seinen Bericht geschrieben haben - dieser kommt zusammen mit dem Antrag anonym an einen unabhängigen Gutachter/MDK und dieser entscheidet dann.... das wäre der übliche Weg.
Dh er kann zu diesem Therapeuten gehen und mit ihm zusammen über einen Widerspruch nachdenken, diesen aber auch selbst formulieren oder zusammen mit einem Berater bei einer öffentlichen Beratungsstelle (z.B. Caritas), die helfen beim Schreiben und Formulieren.
Generell.. wäre es ein Ablehnungsgrund einer Therapie, wenn er sich seiner eigenen Alkoholproblematik uneinsichtig zeigt.... kein Befürwortungsgrund, denn Therapie... wird nur genehmigt, wenn derjenige sich klar ist, das er ein Problem hat und dies ändern muss.... grob gesagt.... die Frage ist halt, ob das, was er DIR erzählt hat, auch im Therapieantrag stehen hat.. und dann kommt es auch wieder darauf an, ob eine generelle Absage kam oder eben die beantragte Therapieform nicht stimmig ist (Traumatherapie, Verhaltenstherapie etc....).
Vielleicht... wäre Dein Freund bei einer Beratungsstelle vorübergehend gut aufgehoben?
Und klar.... wichtig ist, das DU gut für Dich sorgst.... mein Exfreund war spielsüchtig, und man ist schneller am Rande seiner eigenen Kräfte als man es selbst für möglich halten würde - und auch nur durch Abgrenzung eine Hilfe (er hatte ähnliche Vorgeschichte mit Missbrauch/Misshandlung) - ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen... Halt und Hilfe geben, ja... Anlaufstelle sein im Sinne von "ich kann Dir begrenzt zuhören" ja... aber gut auf Dich selbst acht geben und genau hinspüren, ab wann es Dir zuviel ist - und das dann klarmachen. Grenzen heilen... Du und jeder andere, auch ein Therapeut nicht- ist nicht verantwortlich für das, was ihm widerfahren ist..... es ist sehr schlimm, das das Menschen passieren muss.
Ich wünsche Dir sehr viel Kraft!
lg,
schneeflocke