Beiträge von Einfach"Ich"

    Vielleicht war es nur eine Obstfliege die da auf dem Kopf rum krabbelte :idee


    Ansonsten reagier ich bei Läusen genauso wie Luchsie :crazy



    Ich drück dir auf jedenfall die Daumen, das es keine Laus war und das sie nicht zu euch zurück kommen :daumen



    Grausig, ich kenn das Laus-Phänomen, als meine Tochter vor nem Jahr Läuse hatte habe ich drei Tage nicht geschlafen und nur geputzt und ausgekocht usw.. :crazy


    Und auch danach hat es mich noch 2 Wochen lang gejuckt :ohnmacht:

    Ein Mensch, der sein Kind mit Erpressung, Manipulation und Bestechung bei sich halten möchte sollte gewaltig eine auf die Mütze kriegen und ich hoffe und denke die Richter durchschauen schnell, was da läuft.


    Das hoffe ich auch sehr und ich hoffe das die Richter beim OLG das auch sehen :bet



    Ich danke euch :thanks:


    Ja, der Kleine kommt regelmäßig,auch immernoch öfter und länger als wie der KV es eigentlich bei Gericht angegeben hatte. Er hatte bei Gericht angegeben das ich Umgang alle 14 Tage von Freitag-Sonntag und die hälftigen Ferien haben kann und er den Umgang ja deshalb gegen vorher gekürzt habe, da der Umgang zu uns für den Kleinen nicht gut wäre :nudelholz


    Es ist aber immernoch so das der Umgang so stattfindet wie es dem KV am besten in den Kram passt: Heißt der Kleine wird Mittwochs oder Donnerstags gebracht , "darf" bis Montag oder Dienstag bleiben. Halt immer so wie KV was vorhat. Ich bekomme dann einen Tag vorher eine Sms wann und wielange der Kleine bleiben "darf".
    Bin ich damit nicht einverstanden wird er dafür sorgen, dass ich den Kleinen gar nicht mehr bekomme.


    Dann wiederum läßt er Umgang ausfallen, obwohl es "mein" Freitag wäre. Z.B. KV muss Samstag zu einer Hochzeit die 50 km von meiner Stadt entfernt ist.Bekomme Donnerstags eine Sms in der steht:


    Bringe den Kleinen erst Samstag,da ich Samstag zur Hochzeit muss und nicht zweimal fahren will. Punkt!


    SMS am Umgangs-Freitag: Bringe den Kleinen erst Morgen, meine Mutti ist im KH . Punkt!


    Seine Mutter war ja aber nicht erst seit dem Freitag im KH , sondern schon vorher und was hat das mit "meinem" Umgang zu tun?


    Dafür "darf" der Kleine dann aber bis Dienstag oder Mittwoch bleiben (das "durfte" ich mir aussuchen). Hab natürlich den Mittwoch genommen :nawarte:


    Es hat sich da nichts geändert.

    Obwohl ich auch 1,5 Jahre um mein Kind kämpfen musste: du machst das toll, es ist kräftezehrend, aber so lange du nicht das richtige für dein Kind erreicht hast, wirst du immer wieder aufstehen und erneut einen Versuch starten!!! Knuddel dich mal ganz doll (wenn ich darf)


    Das macht mir wieder ein bißchen Mut und Hoffnung,dass alles gut wird.


    Danke schön , und jaaa du darfst mich knuddeln, ich kann nämlich gaaaanz viel geknuddel gebrauchen :knuddel:rotwerd

    ist es schon zu spät ????


    Guten Morgen Nordlicht32,


    nein, es ist noch nicht zu spät! Die Verhandlung ist "erst" in 7 Tagen :schwitz von daher nehme ich die Daumen für diesen Tag gerne an :thanks:


    Einfachich ich hoffe, dass alles gut ist


    Hallo lenchen, soweit ist alles gut,nur das warten und grübeln ist anstrengend. Ich möchte ja locker bleiben, aber das ist doch sehr schwierig.Jeden Tag denkt man daran und die Angst ist immer präsent :(

    Oh man, das gibt es ja gar nicht!



    Ich drücke euch auch ganz feste die Daumen :daumen:daumen


    Aber das die einen dann mit den Werten, dem Fieber und den Bewusstlosigkeitsanfällen auch noch wieder nach Hause schicken??? :hm...


    Nee, das hätte ich nicht gemacht und ich hätte darauf bestanden das das Kind endlich stationär aufgenommen wird, damit es vernünftig durchgechekt wird. :nanana


    Zuhause hat man ja gar keine Ruhe mehr vor lauter Sorgenmacherei.


    Alles, alles Gute für euch :daumen:daumen

    Bleib locker - sag ich jetzt wo ich an dem Tag in den falschen Zug in die falsche Stadt eingestiegen bin. OLG ist 3 Richter, 2 Anwälte.


    Ohjeeminee, hoffentlich passiert mir das nicht auch noch :ohnmacht: aber ich glaube nicht, da ich eh kein Bahnhofsnavi bin guck ich die letzten Minuten bevor der Zug fährt hundertmal auf den Zettel und frag nochmal nach ob ich richtig bin :rotwerd Unser Bahnhof geht ja noch, da gibt es nur zwei Züge ,aber die anderen Bahnhöfe die richtig in Deutschland sind und wo die Züge in allen Richtungen fahren :ohnmacht: die machen mich schon wirr :ohnmacht:



    Ich muss mich bis dahin irgendwie ablenken.Puuh, hoffentlich wird alles gut :bet und wenn da 3 Richter sind, dann wird dort bestimmt auch anders gearbeitet und die Richter besprechen alles gemeinsam und jeder gibt da seine Auffassung zu ab, oder?



    Ich habe jetzt auch "nur" noch einen Anwalt. Meinen hiesigen und der kommt mit zum OLG.


    PS: Ich wollte nochmal eben loswerden das ich finde das das jetzt beim OLG ziemlich schnell ging. Viel schneller als wie beim AG! Ist da ein OLG immer schneller als ein AG?

    Also, mir ist es relativ egal ob AE-Papa oder Nicht AE-Papa, mir ist es auch egal ob überhaupt Papa. Ich denke auch jedes hat seine Vor- und seine Nachteile.


    Da sind mir andere Dinge wichtiger :rolleyes2:


    Der Typ muss halt zu mir passen und mich ansprechen. Und zwar das gesamte Paket :rainbow:


    Auch die innerlichen Werte sind wichtig (wird ja auch immer gesagt)!


    Also sollte er z.B. humorvolle Lungenflügel, sportliche Nieren und ne selbstbewusste Leber haben :bldgt:


    Auch gepflegt sollte er sein. Er "darf" sich auch rasieren ( und das nicht nur im Gesicht :D ),


    aber ob er Kinder haben sollte oder nicht???


    Das ist mir so sehr egal, das ich mir noch nicht einmal nie Gedanken darüber gemacht habe :hae:

    jugendamt, verfahrenspfleger als auch richter gegen dich



    Eben! Und wenn du die Geschichte richtig verfolgt hättest, wüsstest du auch das mein rechtliches Gehör nicht gewahrt wurde!


    Man könnte da auch noch Befangenheit reden!


    Oder wie ist es möglich das in der Begründung nichts, aber auch wirklich gar nichts von meinen Ausführungen steht? Nicht einmal die Empfehlung vom hiesigen Jugendamt etc. wurden genannt!



    kv. und sicherlich hat er mehr platz als du es in vier zimmern mit drei oder mehr kindern hast.



    Ich habe insgesamt drei Kinder!



    So, KV hat ein Zimmer mehr als ich (also auch nicht wirklich viel mehr Platz). Der Kleine hat seit einem Monat ein eigenes Zimmer dort, aber auch nur weil das PFLEGEKIND sofort mit 18 Jahren vor kurzem ausgezogen ist! Vorher war es das Zimmer des Pflegekindes der Next! Aber wenn das dort so toll ist, warum zieht man dann sofort mit 18 aus?


    Und wenn der Kleine soooo wichtig ist, warum hatte er nicht ein eigenes Zimmer beim KV bekommen, sondern nur die Pflegekinder und der Kleine musste sich mit dem Schlafzimmer begnügen?


    Bis dahin hat der Kleine im Schlafzimmer bei KV geschlafen und der Kleine schläft trotz eigenem Zimmer jetzt immernoch bei KV im Schlafzimmer und Next schläft auf´n Sofa! :radab


    DAS ist natürlich total familiär!


    So, ich habe 4 Zimmer (100 qm ) in einem vier Parteien Haus, heißt unten wohnen zwei Familien und oben wohnen zwei Familien! (wir wohnen unten mit Terrasse)


    Die Kinder , auch der Kleine, haben hier ihr eigenes Zimmer! Warum steht das nicht mit in der Begründung das der Kleine bei der KM auch ein eigenes Zimmer hat? Nee, da steht nur drin das er bei KV ein eigenes Zimmer hat :kotz


    Hinterm Haus haben wir nur Landschaft indem sogar ein kleiner Park eingebaut ist wo die Kinder spielen können, vorm Haus haben wir einen großen Abenteuer-Spielplatz, es ist eine verkehrsberuhigende Zone, ein paar Hundert Meter weiter ist der Strand !


    Also, da stell ich mir die Frage ob bei KV wirklich soooo viel mehr Platz sein soll???



    Öhm .... *Ironie* (KV hat nur eine Dusche, ich habe sogar eine Badewanne ) :hä:kicher (wäre dann ja auch ne Begründung)!



    Und eins kannst du glauben: KV will MIR nichts gutes!!!



    Wie kommst du darauf das die beiden Geschwister des Kleinen nichts mit der Situation zu tun haben? Natürlich haben sie was damit zu tun! Es sind seine Geschwister und die leiden auch! Also halte dich lieber mit solchen Aussagen zurück!



    Und wenn die nächste Instanz scheitert, dann gibt es ja noch eine Instanz!!! Glaube ja nicht, das ich so schnell aufgebe :nanana


    Und wenn da weiterhin so ein *murks* an DEM Gericht gefahren wird, wird es ein Fall für die Medien!



    Les dir mal Beschlüsse vom Bundesverfassungsgericht durch oder auch von OLG´s!


    Geschwisterbindung steht vor örtlicher Kontinuität !


    Und da wurden die Geschwister dann auch zusammen gehört und man ist dort immer von Geschwisterbindung ausgegangen, da die Kinder zusammen gespielt haben!

    an anderer Stelle (OLG etc)



    Ich danke dir. Ich weiß nur noch nicht wie ich dahin komme, habe erst am Mittwoch ein Termin beim Anwalt.


    In dem Beschluss steht:


    Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem Amtsgericht Cloppenburg einzulegen.


    Das heißt ,ich kann nicht ans OLG!


    Desweiteren ist dort aufgeführt:




    Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt.



    Was das bedeutet weiß ich nicht ?(

    Ich konzentrier mich auf ALLE Kinder, damit das mal klar ist!!!


    Mehr Platz ist lächerlich, ich habe auch genug Platz! Und ich kann ja mal eben einen bei mir einziehen lassen, dann habe ich auch eine "Familiäre" Häuslichkeit! Wenn in deinen Augen ein alleinerziehender nicht Familiär ist?


    Ich werde da auf jedenfall gegenan gehen! Die ganze Gerichtsentscheidung und was da abläuft stinkt zum Himmel!


    Woher willst du eigentlich wissen was ich den Kindern bieten kann und was nicht? Bist genauso schlau wie die Leute dort in Cloppenburg!?



    Und ICH MUSS den Kleinen nicht unter Druck setzen, weil ich weiß was der Kleine möchte und weil er zur Zeit massivst vom KV beeinflusst wird!


    Heute hat er mir erzählt das KV ihm gesagt er MÜSSE allen Leuten sagen das er beim KV leben möchte ,er will das aber gar nicht, weil er doch bei Mama und seinem Bruder leben möchte!



    Du siehst die Brüder nicht wie sie sich aufeinander freuen, wie toll sie miteinander spielen und wie der eine den anderen beschützt und umgekehrt!

    Wegen der Beschwerde steht da:


    Die Beschwerdefrist beträgt 4 Wochen und ist einzureichen beim Amtsgericht Cloppenburg !!!



    Wieder dann nur bei dem Gericht und gar nicht beim OLG???? :ohnmacht: Geht das denn so? Muss das nicht eigentlich an ein weiteres Gericht gehen??

    Heute kam der Beschluss mit der Begründung:



    Das Gericht folgt nicht der Empfehlung des Gutachters, sondern schließt sich vielmehr den Ausführungen des Verfahrenspflegers und den Vetretern des Cloppenburger Jugendamts an! :ohnmacht:


    Das ist doch nicht wahr? DIE BEIDEN kennen nur eine "Seite"!


    Letztere Beurteilung des Gutachters stößt auf Bedenken seitens des Gerichts, da der Bruder von dem Kleinen,als er beim Vater einen Test machte, "nur" 4 positive und 11 negative Gefühlsaussagen gab, als der Test bei der Mutter durchgeführt wurde bekam der Bruder von dem Kleinen mehr positive und weniger negative Gefühlsaussagen von ihm :ohnmacht:


    Naja, ist doch logisch. Sein Bruder bekommt beim Vater weniger positive Gefühlsaussagen,weil er nicht verstehen kann das er gerade bei Mama ist und er nicht???


    Zu berücksichtigen bei der Frage des Kindeswohls sind ferner die Lebensumstände und das Lebensumfeld:


    Der Vater lebt auf einem ländlichen Anwesen in einem Haus, während die Mutter "Nur" in einer 4 Zimmer-Wohnung lebt :ohnmacht:


    Da der Bruder Jan-Henrik an ADHS leidet ist es nicht abzusehen, das er in der Pupertät mehr Probleme haben wird und dadurch die Mutter von ihm mehr gefordert werden würde und der Kleine sich dann zurück gesetzt fühlen würde :ohnmacht:


    Das gibt es doch nicht? Bis die Jungs in der Pupertät sind, das dauert noch 10 Jahre :ohnmacht: Dann steht da noch drin das der Große medikamentös eingestellt ist :hä:hä ist er gar nicht!!! Er hat nur eine ganz leichte Form von ADHS und bekommt KEINE Medikamente!!! Er hat nie welche dafür bekommen..Wie kann die Richterin denn sowas schreiben???


    Der Kleine wurde am 26.10. bei Gericht angehört (davon wusste ich nichts) und hat dort ausgesagt das er beim Vater leben wollte, da der Weg zum Kiga kürzer wäre als der Weg von der Mutter zum Kiga! Das Gericht ist davon überzeugt das der Kleine mit seinen 5 Jahren auf diese rationelle Begründung nicht selbst gekommen sein kann.


    Aha, aber der Kleine wird nicht beeinflusst???


    Eine Abwägung dahingehend, ob gleichaltrige oder ältere Geschwister für ein kind von größerer Bedeutung sind, vermag das Gericht nicht zu erkennen :ohnmacht:


    Die haben ja die Geschwister NIE gemeinsam gesehen, wollten die auch gar nicht!



    Ach so, dann steht noch in der Begründung das ja beim KV die neue Lebenspartnerin lebt und ich lebe alleine (ohne einen Partner im Haushalt)!



    Das ist doch alles schon Diskriminierung oder seh ich das falsch??? :flenn:flenn:flenn

    Guten Morgen ,


    einige von euch wissen ja, dass es hier wohl jemanden gibt der/die hier mitliest.


    Der/die DARF das hier jetzt auch gern lesen:




    Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falschen Beweismitteln oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet.

    § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
    Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    Ich habe nämlich die Faxen dicke und wenn ich nicht endlich mal gegenan steuer wird es mit solchen Dingen wohl nie ein Ende geben! :amok::nawarte:

    Hallo Chanelle,


    ja sorry, du hast Recht, ich habe nochmal in den Papieren geschaut und es heißt bei mir auch Verfahrensbeistand.


    Also, einen schriftlichen Bericht hat er gar nicht abgegeben, er hat bei Gericht nur mündlich vorgetragen das er geschockt über die Empfehlung des Gutachtens sei , das die KM total überfordert wäre und das es keine Geschisterbindung gibt und das das Kind beim Vater verbleiben sollte!


    Also dieser Verfahrensbeistand hat EINMAL mit dem Kleinen ( 5 Jahre ) gesprochen.


    Das war am 29.November 2010 , 10 Minuten bevor die Verhandlung anfing. Ich musste den Kleinen in ein Raum bringen wo dann der Verfahrenspfleger und die Richterin saßen. Ich musste wieder raus.
    Nach ein paar Sekunden kam der Kleine raus gerannt und rannte zu mir auf den Arm. Ich MUSSTE ihn auf Verlangen der Richterin wieder in den Raum bringen und die Tür wieder hinter mir verschließen. Nach ein paar Sekunden kam er wieder raus gerannt :ohnmacht:


    In der darauffolgenden Verhandlung wurde dann verkündet,das die Anhörung des Kleinen keinen Erfolg hatte!


    Das war alles was der Verfahrensbeistand ermittelt hat :ohnmacht:


    So, wie kann er dann zu so einer Aussage bei Gericht gelangen ohne alle Beteiligten gesehen bzw. gehört zu haben? Wie kann eine fremde Person über mich Urteile von sich geben ohne mich zu kennen , ohne die Geschwisterbindung zu kennen , ohne überhaupt irgendwas zu wissen,ausser die Aussagen vom KV??