Ein Stuttgart-Treffen ist keine schlechte Idee. Dürften da auch Mama's kommen, die nicht alleinerziehend sind :pfeif
Beiträge von AnnikasMama
-
-
Zitat
Original von Karen
Hei Sulpefiljetzt frag ich mal wieder ganz doof.
Laut deiner Homepage bist du verheiratet und hast ein Kind. Was treibt dich denn in ein Forum für Alleinerziehende?
:wink
Karen
P.S. ich komme aus Esslingen
ich bin auch verheiratet. Darf man da dann hier nicht schreiben?
Mir wurdet ihr übrigens von jemandem empfohlen, der auch verheiratet ist :pfeif
-
Hallo,
auch wenn ich nicht gleiches erlebt habe. Aber ich lebe in der Nähe von Stuttgart, und Du kannst Dich gern mal bei mir melden. Wo wohnst Du denn genau und wie alt bist Du *chronisch neugierig bin* :strahlen
-
Hallo,
ich misch mich auch nochmal ein.
Also das mit Steuerklasse 2 erst zum neuen Jahr stimmt so nicht ganz. Wenn Du nachweisen kannst, das Du schon getrennt bist, dann gilt die neue Steuerklasse bereits ab dem nächsten Kalendermonat. Bestehe auf dem Einwohnermeldeamt einfach darauf.
Am besten ist es, sofern das Verhältnis zum Ex es erlaubt, das ihr beide mit Euren Steuerkarten da hin geht. Es müssen nämlich bei Stkl. 3 und 5 beide Karten geändert werden, da derjenige mit Klasse 3 ja einen höheren Freibetrag hat, und mit Stkl. 2 gibt es auch einen höheren als bei Klasse 1.
Noch etwas. Die Steuerklasse 2 wurde eigentlich abgeschafft. Es kann also sein, das sie Dir die Klasse 1 mit 1 Kind geben und das wär auch noch korrekt so.
:wink
-
Hallo,
ich kann Dir da nicht viel weiterhelfen, da ich noch nicht in so einer Situation war. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, das ein offenes Wort immer das beste ist.
Was ist denn das schlimmste was Dir passieren kann? Das er sagt, das er nichts von Dir will. Das ist dann zwar hart, aber Du weisst woran Du bist.
Ich hoffe Du verstehst, was ich meine.
-
Hallo,
also ich denke einen richtigen Rat geben kann da keiner. Aber versuch doch mal mit ihm zu reden und nimm eine neutrale Person mit. Die auf keiner Seite steht, sondern nur versucht zu vermitteln. Schliesslich geht es ja ums Kind, da sollte der Herr Papa zu einem Gespräch bereit sein.
-
:love danke :wink
-
Zitat
Original von Kaj
Normalerweise hat man 4 Wochen Frist für den Widerspruch :Hm.:frag
leider nicht immer. Bei FA und Agentur und so hat man 4 Wochen. Bei andern Behörden oft nur 2. Da muss man in der Rechtsbelehrung schauen
:wink
-
Zitat
Original von chaosmaus
@ Kaj und AnnikasMamaWenn es absolut keine Möglichkeit für die Kinderbetreuung gab, wie >hep< schrieb, ist die Stelle weder leichtfertig noch selbst verschuldet aufgegeben worden. Da muß man das so auf dem Amt erklären, schriftlich, bei Abgabe des Antrages auf Unterstützung.
man kann es versuchen, aber eigentlich müsste es dann eine dementsprechende Erklärung im Aufhebungsvertrag geben.
-
Hallo,
hab eine Website erstellt. Wünsch Euch viel Spaß beim stöbern. Bei Interesse bitte Mail oder PN an mich.
http://www.freepler.de/annikamama/start.html
:wink :sonne
-
danke ihr Lieben, dann stell ich die Tage mal was ein :wink
-
Hallo,
also die Abfindung wurde, wenn ich Dich richtig verstanden habe, voll versteuert und als laufendes Gehalt gezahlt??
Dann erhebe als erstes Einspruch beim Deinem AG. Die Abfindung MUSS als Arbeitslohn für "mehrere Kalenderjahre" im letzten Monat gezahlt werden.
Allerdings ist es richtig, das er voll versteuert werden muss. Seit 2006 ist das so. Allerdings gilt die Fünftel-Regelung. Das heisst, das es in der Steuerprogression auf die letzten 5 Jahre aufgeteilt wird, so muss es auch bescheinigt werden. Dann darf auch die Abfindung nicht in die Berechnung der KITA einfliessen.
Wichtig ist jetzt erstmal der Widerspruch. Ich denke mal, das ihr auch 2 Wochen habt, danach ist der Bescheid rechtskräfitg und Du hast keine Chance mehr.
:wink
-
Hallo
Beim Elterngeld ist es wie beim Erziehungsgeld früher. Du darfst bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten und eine Einkommsgrenze gibt es nicht. Du hast sogar, wenn Deine Firma mehr als 15 MA hat, theoretisch, einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz.
-
Zitat
Original von klara010404
Hallo,ich bin gerade dabei den antrag auf elterngeld auszufüllen. habe bei meinen arbeitgeber eine elternzeit von 24 mon. eingereicht und frage mich jetzt was besser ist. sich das geld für 12 mon oder für 24 mon auszahlen zu lassen?
Und was kann ich an leistungen noch beantagen?Vieleicht hat ja jemand ahnung davon und würde mich auf eine antwort freuen....... :wink
Hast du es inzwischen abgegeben? Wenn nicht, kannst Du es im Netz mal durchrechnen und schauen, was für Dich speziell am besten ist. Es ist nämlich nicht zwangsläufig so, das man mit 24 Monaten mehr bekommt. Jeder Fall ist da anders :wink
-
Hallo zusammen,
ich bin durch Babuu hier gelandet. Ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber ich würde trotzdem gern mitmachen, wenn ich darf. Auf die Idee bin ich eigentlich gekommen, da ich jede Menge Sachen abzugeben habe, und vielleicht brauch ja hier jemand noch was.
Kurz zu mir. Ich bin mittlerweile schon 36 und habe eine 4-jährige Tochter. Einen Mann gibt es auch, der im Schichtdienst arbeitet. Ich arbeite in der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung und kann vielleicht dem einen oder andern ein bissel helfen.
So jetzt hoffe ich mal auf Gnade, das ihr auch eine Mama mit Papa nehmt :pfeif
-
Hallo,
bin zwar neu, aber ich melde mich trotzdem mal, da ich vom Fach bin.
Zuerst zu Deinem Aufhebungsvertrag. Ich gehe mal davon aus, das Du jetzt den Urlaub hast und dann den Vertrag unterschrieben hast. Wichtig ist, was da drin steht. Wenn da nicht vermerkt ist, das Du aus betrieblichen Gründen hättest gehen müssen, bekommst du kein ALG 1. Du bekommst dann theoretisch halt Unterhalt von Deinem Mann und, wenn der nicht kann, einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ausserdem bekommst Du, wenn du unter dem Existenzminimum liegst, ALG 2. Nach einer Sperre von 3 Monaten bekommst du dann ALG1. Allerdings 3 Monate weniger, da du Deinen Jobverlust selbst verschuldet hast. Ganz wichtig ist, das du dich sofort bei der Agentur als arbeitssuchend meldest. Überleg Dir gut, für welche Zeiten du dich dort meldest, da du, wenn Du dich in Teilzeit arbeitssuchend meldest, auch nur Teilzeit Geld bekommst. Der Rest, zum Existenzminimum, kommt dann wiederum von der Arge. Allerdings wird dort der Unterhalt - Unterhaltsvorschuss angerechnet. Und auch das Kindergeld.
Ich hoffe, ich hab Dich nicht noch mehr verwirrt.